Année politique Suisse 1976 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Strafrecht
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Internationale Rechtshilfe
Nachdem im Vorjahr der Rechtshilfevertrag mit den USA die parlamentarische Genehmigung erhalten hatte, legte der Bundesrat nunmehr den Entwurf für ein allgemeines Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen vor. Dieses trägt der Internationalisierung von Wirtschaft und Verkehr Rechnung und enthält nicht nur Grundsätze für die Auslieferung, sondern auch für andere Rechtshilfeformen, worin es auf der ganzen Welt kein Beispiel hat. Um eine einheitliche Beurteilung komplexer Straftatbestände zu erleichtern, kann die Schweiz nach dem Entwurf künftig eigene Staatsangehörige, falls sie zustimmen, ausliefern oder auch stellvertretend die Verfolgung von im Ausland begangenen Delikten übernehmen, ja ausländische Urteile vollziehen. Von der Rechtshilfe ausgenommen bleiben politische und mit Rücksicht auf die « Einstellung der schweizerischen Öffentlichkeit » auch Steuervergehen ; der Bundesrat betont immerhin, dass eine zu starre Haltung in bezug auf letztere für unser Land eines Tages nachteilig werden könnte. Der Ausschluss fiskalischer Delikte ist deshalb wie im Vertrag mit den USA nicht absolut : er gilt nicht, wenn « wesentliche Interessen der Schweiz » auf dem Spiele stehen [34].
 
[34] BBl, 1976, I, S. 444 ff. Vgl. dazu Presse vom 5.5.76, ferner SPJ, 1973, S. 17 ; 1974, S. 16 f. ; 1975, S. 16.