Année politique Suisse 1976 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires
 
Verwaltung
Das neue Organisationsgesetz für die eidgenössische Verwaltung wurde trotz seinem bescheidenen Reformgehalt von der vorberatenden Nationalratskommission einer eingehenden Prüfung unterzogen und gelangte erst im Herbst vor das Plenum des Rates. Dieses verteidigte wie die Kommission ein gewisses Mitspracherecht des Parlaments bei der Gliederung des Verwaltungsapparats, indem es für die Zuteilung der im Gesetz aufgeführten Ämter zu den einzelnen Departementen sowie für ihre allfällige Zusammenfassung zu sog. Gruppen eine parlamentarische Genehmigung beanspruchte. Darüber hinaus sprach sich die Grosse Kammer sogar für eine verbindliche Weisung an die Regierung aus, als sie das EVED in Eidg. Verkehrs-, Energie- und Baudepartement umbenannte und ihm damit den bisher vom EDI betreuten Strassenbau zuordnete. Ausserdem strich sie die auch Bundesrat Ritschard wenig erwünschte Bildung eines neuen Bundesamtes für Nachrichtenwesen [9]. Einem vom EJPD ausgearbeiteten Gesetzesentwurf für die Einführung des Ombudsman gab der Bundesrat noch nicht grünes Licht ; die Zuständigkeit des neuen Amtes schien ihm zuwenig abgeklärt [10]. Im Zuge der Sparmassnahmen wurden die Verwaltungsratshonorare von hohen Beamten überprüft. Der Bundesrat setzte für neu ernannte Interessenvertreter des Bundes in privaten und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen eine Ablieferungspflicht fest, wobei er für ausserordentliche Dienstleistungen eine Entschädigung gewährte. Den bisherigen Bezügern wurde dagegen ihr Besitzstand garantiert [11].
 
[9] Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1153 ff., 1197 ff. Vgl. dazu NZZ, 165, 17.7.76 ; BZ, 204, 1.9.76, ferner SPJ, 1975, S. 18 f. sowie unten, Teil I, 6b (Gesamtverkehrskonzeption).
[10] Tat, 36, 12.2.76 ; NZZ, 72, 26.3.76. Vgl. dazu Ldb, 169, 171, 172, 24.-28.7.76 sowie SPJ, 1975, S. 19. Zu entsprechenden Bestrebungen in den Kantonen vgl. Tat, 140, 16.6.76 sowie unten, Teil II, 1f (Zürich).
[11] Presse vom 25.11.76 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1727.