Année politique Suisse 1976 : Economie / Politique économique générale / Wettbewerb
Wenig Fortschritte machte die Ausarbeitung eines neuen Verfassungsartikels über den Konsumentenschutz (34 octies BV). Der von einer Expertenkommission vorgeschlagene Entwurf wurde nicht wie üblich in die Vernehmlassung gegeben, sondern vom Bundesrat an eine neue Kommission zur Revision überwiesen. Während Konsumentenvertreter eine Verzögerungstaktik zu erkennen glaubten, begründete die Exekutive ihr Vorgehen mit der Rücksichtnahme auf die heftigen Kritiken, welche von Gewerbekreisen an der Arbeit der ersten Expertenkommission geübt worden waren. Da der derart kritisierte Entwurf sowieso kaum Realisierungschancen hätte, wäre es nach Ansicht des Bundesrates eine Zeitverschwendung gewesen, ihn noch in ein Vernehmlassungsverfahren zu geben
[52].
Um die Benützer von technischen Anlagen (Haushalt- und Bastelgeräte sowie weitere Apparate, die nicht bereits durch andere bundesrechtliche Bestimmungen erfasst sind) vor Unfallgefahren zu schützen, erliess die Bundesversammlung ein « Gesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten ». Dieses verpflichtet die Verkäufer, nur derartige Anlagen anzubieten, welche den spezifischen Sicherheitsnormen genügen
[53].
[52] TA, 112, 15.5.76 ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 1717 f. ; LNN, 291, 13.12.76 (Kritik von O. Fischer). Vgl. ebenfalls SPJ, 1974, S. 62.
[53] BBl, 1975, I, S. 948 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1976, S. 116 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1976, S. 100 f. ; BBI, 1976, I, S. 1066 ff.
Copyright 2014 by Année politique suisse
Ce texte a été scanné à partir de la version papier et peut par conséquent contenir des erreurs.