Zwecks Schaffung klarer, unseren heutigen Verhältnissen angepasster Vorschriften über die Kontrolle der Versicherungen präsentierte der Bundesrat ein neues Gesetz über die Beaufsichtigung der Privatunternehmungen dieser Branche, welches die bestehende Regelung aus dem Jahre 1885 ersetzen soll
[33].
[33] Vgl. BBI, 1976, II, S. 873 ff. Vgl. auch wf, Dok., 45, 8.11.76 und unten, Teil I, 6b (Strassenverkehr).