Année politique Suisse 1977 : Chronique générale / Politique étrangère suisse / Aussenwirtschaftspolitik
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Exportförderung
Die Kapitalverflechtung infolge der Multinationalisierung verweist bereits auf die Probleme des Finanzplatzes Schweiz, auf die wir an anderer Stelle ausführlicher zu sprechen kommen [80]. Einerseits versuchten die Behörden zwar, die Auslandsinvestitionen durch Doppelbesteuerungsabkommen und Verträge über den Schutz schweizerischer Vermögen attraktiver zu machen [81]. Andererseits galt ihr Hauptinteresse jedoch der Exportförderung, die der heimischen Industrie die Wettbewerbsfähigkeit und dadurch dem Werkplatz Schweiz die Arbeitsplätze sichern helfen sollrege Reisetätigkeit des Vorstehers und hoher Beamter des EVD dienten diesem Zweck ebenso wie die Sensibilisierung des diplomatischen Dienstes auf die Bedürfnisse der Exportwirtschaft [82]. In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung suchte man namentlieh die Beratungs- und Informationsleistungen auszubauen [83]. Der offiziellen Exportförderung wurde allerdings vorgehalten, dass sie von der falschen Doktrin ausgehe, Hilfe für die Grossen sei immer auch Unterstützung der Kleinen; um einer Benachteiligung seitens öffentlicher Stellen zu begegnen, gründeten ca. 500 kleinere und mittlere Exportfirmen den Verband «Kooperationsgemeinschaft Swissexport» [84]. Gerade in handelspolitisch wenig erschlossenen Räume erweist sich die Kooperation zwischen schweizerischen Firmen oft als wichtiger denn der Konkurrenzgedanke, braucht es doch meist ungewöhnlich viel Zeit und Geld, um schliesslich in das dann allerdings lukrative Geschäft zu kommen [85].
Angesichts der weltweiten Konkurrenz auf den ausbaufähigen Märkten und der unsicheren Währungsentwicklung kommt einer günstigen Exportfinanzierung immer grössere Bedeutung zu. Die Nationalbank erneuerte für ein weiteres Jahr die Vereinbarung über kursgünstige Devisenterminabschlüsse für strukturschwache Branchen, insbesondere die Textilindustrie [86]. Die Exportrisikogarantie des Bundes, die politische Risiken und Währungsverluste abdeckt, wurde mit einem Bruttozuwachs von 11 Mia Fr. wesentlich stärker beansprucht als im Vorjahr [87]. Die Verbindlichkeiten des Bundes sind durch Rückstellungen nur zu 2,8% gedeckt, und für das kommende Jahr rechnet man mit einer wiederum erhöhten Beanspruchung und per saldo gar mit Verlusten für die Bundeskasse in der Höhe von 60 Mio Fr. [88]. Kritische Stimmen warnten davor, dass letztlich der Steuerzahler für die Verluste der Exportwirtschaft aufkommen müsse, wenn diese staatliche Versicherung nicht mehr selbsttragend sei [89]. Desungeachtet empfahl jedoch der Bundesrat dem Parlament, die Erhöhung des Maximalsatzes der Exportrisikogarantie von 85 auf 95%, die auf einem dringlichen Bundesbeschluss aus dem Jahr 1975 beruht, ins ordentliche Recht überzufihren; eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie durch ungenügende Sicherheiten sei unter den gegebenen Verhältnissen drastischer Währungsschwankungen nicht zu verantworten [90].
 
[80] Vgl. unten, Teil I, 4b.
[81] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 187 und 215; BBl, 1978, I, S. 445 ff. Vgl. auch SBG, Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mir anderen Staaten, Zürich 1977. Vgl. ferner unten, Wirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern.
[82] Vgl. P. C. Bettschart, «Die Exportförderung im Rahmen der schweizerischen Handelspolitik», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 137 ff.; A. Masnata, «L'expansion commerciale», in Revue économique et sociale, 35/1977, S. 179 If.; JdG, 122, 28.5.77; EPD, Presserohstoff, 16.9.77; NZZ (sda), 223, 23.9.77; BaZ, 297, 29.11.77. Vgl. auch oben, Präsenz der Schweiz im Ausland.
[83] Vgl. M. Ludwig, «Die Bearbeitung ausländischer Märkte», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 152 ff.; S. Delémont, «Eine neue Quelle der Information zu Gunsten unserer Exportwirtschaft», in Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 309 f.; 24 Heures, 176, 30.7.77; Presse vom 9.9.77.
[84] Vgl. BaZ, 261, 24.10.77; LNN, 249, 25.10.77.
[85] Vgl. BaZ, 124-125, 8.-9.6.77; SBG, Wirtschafts-Notizen, Februar 1977, S. 8 ff. VVgl. auch W. Jucker, «Unternehmerische Angriffsstrategien aus der Sicht des Delegierten für Konjunkturfragen», in Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 33/1977, S. 49 ff.
[86] Vgl. SNB, Geschäftsbericht, 70/1977, S. 56 ff.; L. Schürmann, «Nationalbank und Exportwirtschaft», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 159 ff ; H. Spömdli, «Formen der Exportfinanzierung», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1977, Nr. 7-8, S. 16 ff ; P. de Weck, «Die Exportfinanzierung aus der Sicht der Banken», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 171 ff.; NZZ, 187, 12.8.77; Vat., 249, 25.10.77. Vgl. auch unten, Teil I, 4b (Notenbankinstrumentarium).
[87] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 216 f. Vgl. auch H. Hofer, «Die Exportrisikogarantie als Instrument der Exportförderung» und P. Noble, «Possibilités et techniques de protection contre les risques de change», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 180 ff. und 192 ff.
[88] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1548 ff. und Amtl. Bull. StR, 1977, S. 718 f. Vgl. auch unten, Teil I, 5 (Budget des Bundes).
[89] Vgl. BaZ, 17, 16.2.77; Volk + Heimat, 12, Juni 1977; LNN, 227, 29.9.77; Ldb, 238, 13.10.77; TW. 289, 9.12.77; TA (ddp), 295, 17.12.77.
[90] Vgl. BBl, 1977, III, S. 635 f. Vgl. auch NR Eisenring (cvp, ZH) in Ldb, 165, 19.7.77, in Vat., 291, 13.12.77 und in TA, 297, 20.12.77. Vgl. ferner wf, Artikeldienst, 37, 12.9.77; Vat., 245, 20.10.77.