Année politique Suisse 1977 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement
 
Umweltpolitik
Dass der Umweltschutz eine grenzüberschreitende Aufgabe darstellt, ist eine unbestrittene Tatsache. Relativ ungewohnt ist aber die Rolle, die nach Ansicht des Direktors des Eidg. Amtes für Umweltschutz, R. Pedroli, der Schweiz im Rahmen dieses internationalen Tätigkeitsbereichs zukommen soll. Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Spitzenposition müsse sie auch bei der Vertretung der Belange des Umweltschutzes eine führende Stelle einnehmen. Als eines der reichsten Länder dürfe sie sich nicht mit einer Anpassung an den Standard von ökonomisch bedeutend weniger leistungsfähigen Nationen begnügen [1]. Allerdings zeigen die politischen Realitäten der Schweiz immer wieder — und dies nicht nur beim Umweltschutz —, dass sich derartige lobenswerte Vorsätze nur äusserst mühsam in die Wirklichkeit umsetzen lassen [2]. Die Arbeiten an der zweiten Auflage eines Umweltschutzgesetzes nahmen ihren Fortgang, jedoch keineswegs in dem von Umweltschutzkreisen geforderten Tempo. Entgegen ersten Verlautbarungen gelang es nicht mehr, den Entwurf noch vor Jahresende in die Vernehmlassung zu geben, woran nach Ansicht der Behörden die juristische Kompliziertheit der Materie schuld war. Demgegenüber übte die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz (SGU) heftige Kritik am zuständigen Departementsvorsteher Bundesrat Hürlimann: seit seinem Amtsantritt seien kaum Fortschritte erzielt worden und der Umweltschutz sei zu einer Nebenaufgabe der Politik herabgesunken [3]. Der Eindruck, dass sich die traditionellen politischen Parteien zuwenig für die Erhaltung der Umwelt einsetzten, führte in der Westschweiz zur Teilnahme von spezifischen Umweltschutzparteien an den Wahlen [4].
 
[1] R. Pedroli, «Umweltschutz Schweiz», in Plan, 34/1977, Nr. 4, S. 4 ff.
[2] Vgl. dazu R. Pedroli und G. Iselin, «Umweltschutz als Aufgabe unseres Staates», in Beiträge zu Raumplanung und Umweltschutz, Luzern 1977, S. 13 ff.
[3] Vernehmlassung: Bund. 128, 4.6.77. Verwaltung: NZZ, 212, 10.9.77. SGU: TA, 55, 7.3.77; NZZ, 272, 19.11.77. Vgl. auch SPJ, 1976, S. 114. Grundlegend zum Stand der Umweltschutzgesetzgebung in der Schweiz äussern sich H. Rausch, Die Umweltschutzgesetzgebung, Zürich 1977 und P. Kalt, Wesen und Bedeutung von Art. 24septies (Umwehschutzartikel) des Bundes, Winterthur 1977.
[4] TG. 135, 16.6.77; vgl. oben, Teil I, 1e (Elections des autorités cantonales, Genève; Elections communales, Lausanne).