Année politique Suisse 1978 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires
 
Bundesgericht
Die zunehmende Überlastung des Bundesgerichts, namentlich durch eine grössere Beschwerdefreudigkeit, veranlasste den Bundesrat, eine schon früher vorgeschlagene Teilreorganisation erneut aufzugreifen. Diese soll die Leistungsfähigkeit der Institution erhöhen, und zwar durch zweckmässigere Gliederung (zwei öffentlich-rechtliche Abteilungen anstelle der einen staats- und verwaltungsrechtlichen), durch personelle Verstärkung sowie durch verfahrensmässige Vereinfachungen. Im Unterschied zum ersten Anlauf von 1974/75 stimmten die Räte diesmal ohne ernsthafte Opposition zu [18]. Eine umfassendere Neuordnung befindet sich noch im vorparlamentarischen Verfahren ; man denkt dabei unter anderem an eine Verpflichtung aller Kantone zur Schaffung unabhängiger Beschwerdeinstanzen, wodurch man die Geschäftslast der Bundesjustiz reduzieren will. Der Bundesrat versäumte nicht zu betonen, dass der gesteigerte Gebrauch des Beschwerderechts von einer verbesserten Rechtskenntnis zeuge und als fruchtbare Form des Dialogs zwischen dem mündigen Bürger und seinem Staat anerkannt werden könne. Bei der Besetzung der zusätzlichen Richterstellen versagten sich die Fraktionen der Regierungskoalition einer Erweiterung der parteipolitischen Basis [19].
 
[18] BBl, 1978, I, S. 1229 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 809 ff., 1236 f.; Amtl. Bull. StR. 1978, S. 425 ff., 495 ; AS, 1979, S. 42 fl. Vgl. SPJ, 1975, S. 20; ferner Gesch. ber., 1977, S. 279 ff.
[19] Parteipolitische Zusammensetzung des Bundesgerichts: CVP 9 (bisher 8), FDP 9 (8), SP 8 (8), SVP 3 (3), LP 1 (1). Ein LdU-Kandidat blieb in den Ergänzungswahlen vom 6.12. erfolglos (Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1967 ff.; TA, 285, 7.12.78).