Année politique Suisse 1978 : Chronique générale / Défense nationale
 
Waffenplätze
Immer schwieriger wird es, die zur Ausbildung der Truppen erforderlichen Infrastrukturanlagen, namentlich ausreichendes Übungsgelände, bereitzustellen. So begegnete eine Vorlage des Bundesrates für militärische Bauten und Landerwerbe im Parlament einer gewissen Opposition; diese entsprang weniger finanziellen Erwägungen als der Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung. Umstritten waren namentlich das Vorhaben eines Waffenplatzes bei Rothenthurm (SZ) und ein Ausbau der Anlagen im Gebiet des Schwarzsees (FR). In beiden Fällen meldeten sich Anliegen des Landschaftsschutzes und des Tourismus. Gegen das Projekt Rothenthurm hatten die Mehrheit der Ortsbewohner sowie am Landbesitz beteiligte Korporationen Stellung genommen, während sich die Schwyzer Kantonsregierung mit ungewöhnlichen Massnahmen (Amtsenthebung des Fachbeamten für Natur- und Heimatschutz) dafür einsetzte. Der Freiburger Staatsrat intervenierte indessen für einen Aufschub der Bauten in der Schwarzseegegend. Die eidgenössischen Räte liessen sich jedoch nicht davon abhalten, den Sammelkredit von 431 Mio Fr. zu bewilligen; im Nationalrat wandten sich 30-40 Stimmen gegen die umstrittenen Posten [20]. Im Oktober ergab sich dann an der Landsgemeinde der Oberallmeindkorporation Schwyz, der grössten Grundbesitzerin auf dem beanspruchten Gelände bei Rothenthurm, eine knappe Mehrheit für den Landverkauf; der Entscheid wurde aber gerichtlich angefochten [21].
Als Ausweichmöglichkeit wurde vom EMD die Benützung von Übungsraum in Österreich, namentlich auf dem für Panzer besonders geeigneten Gelände von Allentsteig (nördliches Niederösterreich) erwogen. Bundesrat Gnägi unterhielt sich darüber im September auf einem Besuch in Wien. Die ungewohnte Gelegenheit gab freilich zu neutralitätspolitischen Einwänden Anlass [22].
 
[20] BBl, 1978, I, S. 505 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 331 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1063 fl. Vgl. dazu Ww, 8, 21.2.78. Die 1976 zurückgewiesene pharmazeutische Anlage wurde oppositionslos genehmigt (vgl. SPJ, 1976, S. 50). Zu Rothenthurm vgl. auch Vat., 22, 27.1.78 ; 214, 15.9.78 ; NZZ, 35, 11.2.78 ; TA, 62, 15.3.78 ; LNN, 88, 17.4.78 sowie Vat., 153, 5.7.78; 155, 7.7.78 (Amtsenthebung) und SPJ. 1977, S. 51. Zum Schwarzsee vgl. Lib.. 287, 12.9.78; 289, 14.9.78; ferner Verhandl. B.vers., 1978, VII, S.44 (Motion Morel, sp, FR).
[21] Vat., 246, 23.10.78; LNN, 296, 22.12.78; TA, 10, 13.1.79.
[22] TA, 30, 6.2.78; 35, 12.2.78; Bund, 43, 21.2.79. Vgl. SPJ, 1977, S. 51.