Année politique Suisse 1978 : Chronique générale / Défense nationale
 
Zivildienst
Die Frage, wie Dienstverweigerer zu behandeln seien, blieb auch nach der Volksabstimmung vom 4. Dezember 1977 aktuell. Eine parlamentarische Initiative Heimann (ldu, ZH), die Verweigerern aus religiösen oder ethischen Gründen einfach die Entrichtung von Militärpflichtersatz auferlegen wollte, lehnte der Ständerat ab, da sie weiter gehe als die verworfene Zivildienstvorlage [31]. Das EMD erwog eine klarere Regelung für die Zuteilung zum waffenlosen Militärdienst, nachdem in zwei Motionen ein Ausbau dieser Möglichkeit gewünscht worden war [32]. Die Zahl der Verweigerungsfälle nahm wieder etwas zu [33]. Für die auf den sogenannten Tatbeweis ausgerichtete neue Zivildienstinitiative waren bis Jahresende 85 000 Unterschriften gesammelt. Zu einer Art geistigen Dienstverweigerung schritten zwei Feldprediger: sie teilten der Abteilung Adjutantur ihre Auffassung mit, dass Waffendienst der Bergpredigt widerspreche, und wurden darauf in ihren Funktionen eingestellt [34].
Obwohl es in den Richtlinien der Regierungspolitik von 1976 nicht vorgesehen war, wurde die bereits 1974 zur Vernehmlassung unterbreitete Reform des Militärpflichtersatzes nun dem Parlament zugeleitet. Der Bundesrat schlug darin verschiedene Entlastungen vor, so für Hilfsdienstpflichtige, für Landesabwesende und für in der Ausbildung Stehende. Ferner sollen für die Sozialabzüge die Ansätze der Wehrsteuer übernommen und die Einkünfte der Ehefrau von der Besteuerung ausgenommen werden. Zum Ausgleich der zu erwartenden Ausfälle ist eine Erhöhung des Steuersatzes vorgesehen [35].
 
[31] Amtl. Bu!!. StR, 1978, S. 499 ff. Die Initiative forderte gleichfalls die Beurteilung der Dienstverweigerer durch Zivilgerichte. Vgl. SPJ, 1977, S. 53 f.
[32] (H.R.) Kurz, «Das Militärjahr 1978 », in Der Fourier, 52/1978, S. 51 ff., insbes. S. 53. Vgl. Amtl. Bull. StR, 1978, S. 501, ferner SPJ, 1977, S. 54. Motionen: Verhandl. B.vers.. 1978, VII, S. 26 (SP-Fraktion) und 53 (Sigrist, fdp, ZH).
[33] 1978 : 391 Urteile (1977: 345; 1976: 367), davon 194 (161 bzw. 181) Fälle aus religiösen oder ethischen Gründen (Gesch.ber., 1978, S. 174; SPJ. 1976, S. 52, Anm. 38).
[34] Initiative: Vr, 303, 28.12.78 ; vgl. SPJ, 1977, S. 54. Feldprediger: Bund, 295,16.12.78 ; Vat., 291, 16.12.78. Der Priesterrat der Diözese Lausanne-Genf-Freiburg anerkannte das Recht auf Dienstverweigerung, empfahl aber den demokratischen Rechtsweg (Lib., 41, 17.11.78).
[35] BBI, 1978, II, S. 913 ff. Vgl SPJ, 1974, S. 53. Vgl. auch die vom NR als Postulat überwiesene Motion Dirren (cvp, VS) zugunsten Invalider (Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1381 f.).