Eine ähnliche Problematik manifestierte sich beim Zucker. Da auch hier die Preise auf dem Weltmarkt stark gefallen sind, die Zuckerrübenproduktion im Inland aber bessere Erträge lieferte, erhöhten sich für die schweizerische Zuckerwirtschaft die Verluste, (lie in diesem Fall jedoch der Bundeskasse belastet und dadurch indirekt den Steuerzahlern aufgebürdet wurden
[48]. Unter solch kostspieligen Bedingungen wird verständlich, weshalb nach der
neuen Zuckerordnung, die der Nationalrat im Dezember behandelte, die Anbauflächen für Zuckerrüben nicht in dem Masse ausgedehnt werden sollen, wie es eigentlich im Interesse der Landwirte, im Sinne ihrer Umstellung auf pflanzliche Produkte und damit im Hinblick auf eine bessere Selbstversorgung der Schweiz angezeigt wäre
[49].
[49] BBI, 1978, II, S. 1256 ff.; Amtl. Bull. NR. 1978, S. 1886 ff. Vgl. auch die Presse vom 14.9., 1.11. und 15.-16.12.78.