Année politique Suisse 1978 : Chronique générale / Finances publiques / Lage der Bundesfinanzen
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Budget des Bundes für 1979
Dass ein Ausgleich des Haushalts ohne Einnahmenverbesserung kaum erreicht werden kann, lässt auch das Budget des Bundes für 1979 erkennen. Der Bundesrat präsentierte einen Voranschlag, der bei 16 529 Mio Fr. Ausgaben und 15 152 Mio Fr. Einnahmen ein Defizit der Finanzrechnung von 1377 Mio Fr. vorsieht. Das erwartete Stagnieren der Fiskaleinnahmen bringt dabei deutlich zum Ausdruck, dass die Folgen der Rezession noch nicht überwunden sind. Äusserst restriktive Richtlinien der Verwaltung erlaubten erneut eine Kürzung bei den laufenden Aufwendungen; die Ausgaben für Investitionen hingegen wurden aus konjunkturellen Gründen geschont, so dass das bisherige Investitionsvolumen aufrechterhalten blieb. Bedeutend höhere Ausgaben mussten (nach der auf das Berichtsjahr beschränkten Kürzung) für die Kantonsanteile an Bundeseinnahmen, sodann (im Zusammenhang mit den stark gestiegenen Kursverlusten) für die Zahlungen der Exportrisikogarantie und schliesslich auch (gemäss den neuen Rahmenkrediten) für Zuweisungen an internationale Hilfswerke und Institutionen budgetiert werden. Zudem wird der Bundeshaushalt mit Ausgaben von über 140 Mio Fr. aus den 1975 und 1976 eingeleiteten Arbeitsbeschaffungsmassnahmen belastet. Da diese Konjunkturspritzen namentlich für die Beschaffung von Kriegsmaterial Verwendung finden, steigen die Ausgaben für die militärische Landesverteidigung um 6,3%, während das Gesamtbudget gegenüber dem Voranschlag für 1978 nur um 2,2% zunimmt. Demzufolge weisen die Verteidigungsausgaben 1979 mit 3320 Mio Fr. oder 20,1 % wieder den höchsten Anteil am Bundesbudget auf, nachdem sie nur während eines Jahres durch die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt überflügelt worden waren. Die für die Wohnbauförderung vorgesehenen Aufwendungen verzeichnen aufgrund der geringen Wohnbautätigkeit einen Rückgang von 11,9%. Auch die Subventionszahlungen — nicht zuletzt im Bereich der Landwirtschaft — sind kleiner geworden als 1978; die Differenz wird, wie wir in einem anderen Zusammenhang darlegen, grösstenteils über Preiszuschläge auf die Konsumenten überwälzt [5].
Das Parlament akzeptierte den bundesrätlichen Voranschlag mit nur geringfügigen Änderungen. Es kürzte die Kreditposten für Forschungsaufträge, für die Förderung gemeinnütziger Bauträger sowie für die Investitionshilfe in Berggebieten, erhöhte aber die Zuwendungen an das Tessin zur Wahrung der kulturellen und sprachlichen Eigenart dieses Kantons sowie die Beiträge zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten. Eine Halbierung des Forschungskredits für das Bundesamt für Wohnungswesen, die der Ständerat auf Antrag des Zürchers Heimann (ldu) beschlossen hatte, machte der Nationalrat wieder rückgängig. Keinen Erfolg hatten auch die ins Grundsätzliche zielenden Anträge, die dem Bundeshaushalt eine stärker expansive resp. kontraktive Wirkung hätten verleihen können: Sozialdemokratische Begehren, den Personalstopp zu lockern (Bratschi, BE, und E. Lieberherr, ZH) oder ganz aufzuheben (Welter, ZH) wurden ebenso abgelehnt wie die rechtsfreisinnigen Vorstösse (Fischer, BE, unterstützt von Letsch, AG, und Hefti, GL), die ein weiteres Sparprogramm verlangten, welches das Defizit um 500 Mio Fr. reduzieren sollte, allerdings ohne dabei die Rüstungs- und Investitionsausgaben zu tangieren [6].
Der Bundesrat hatte bereits in seiner Budgetbotschaft angedeutet, dass bei zusehends sich verschlechternder Wirtschaftslage Massnahmen zur Konjunkturbelebung ergriffen und die dafür nötigen Kredite auf dem Wege des Budgetnachtrags angefordert werden müssten. Kurze Zeit später legte er ein Massnahmenpaket vor, das für 1979 Mehrausgaben von über 40 Mio Fr. und Einnahmenausfälle aus der Wehrsteuer von Unternehmungen mit sich bringt. Die entsprechenden Vorlagen wurden vom Parlament im Eiltempo durchberaten und noch vor Jahresende verabschiedet [7]. Die konjunkturelle Zielsetzung der bundesrätlichen Ausgabenpolitik schlug sich auch in einem mittelfristigen Programm der zivilen Bauvorhaben des Bundes nieder, das Investitionen von jährlich 1,3 Mia. Fr. vorsieht und damit die Bautätigkeit in der Schweiz verstetigen helfen soll [8]. Hier wie in anderen Bereichen, so argumentierte der Bundesrat, gelte es weitere rezessive Einbrüche zu vermeiden, damit nicht später als Folge einer deflationspolitisch übersteigerten Redimensionierung notwendige Strukturen mit umso grösseren Kosten wieder aufgebaut werden müssten [9].
 
[5] Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1979. Vgl. auch unten, Finanzplanung, und oben, Teil I, 4c (Pflanzliche Produktion). Vgl. ferner SPJ,1977, S. 81, die Presse vom 3. und 21.10.78 sowie wf, Dok., 1-2, 8.1.79.
[6] Amtl. Bull. NR, 1978,S. 1597 ff., 1612 11,1623 ff., 1733 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978,S. 634 ff., 638 ff., 691 ff.; BBI, 1978, II, S. 1759 f. Vgl. auch unten, Finanzplanung, und oben, Teil I, 3 (Landesverteidigung und Gesamtpolitik).
[7] BBI, 1978, II, S. 1373 ff . ; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1657 ff . , 1679 f f ., 1833 f , 1863; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 668 ff, 679 ff., 723; BBI, 1978, II, S. 1744, 1746, 1763 f. Vgl. auch oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik) und 2 (Exportförderung).
[8] BBI, 1978, I, S. 573 ff. (Zivile Bauten des Bundes); vgl. auch BBI, 1978, II, S. 894 ff. (Militärische Bauten) und Presse vom 9.2.78.
[9] Vgl. Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1979, S. 45*. Vgl. auch BR Chevallaz in Bund, 99, 29.4.78.