Année politique Suisse 1978 : Chronique générale / Finances publiques / Bundesfinanzreform
Die Ablehnung der Bundesfinanzreform durch die
Sozialdemokraten erfolgte aber zur Hauptsache aus einem andern Grund: Diese Partei hatte bereits im Vernehmlassungsverfahren weitere steuerliche Massnahmen als Ergänzung zu MWST und DBST verlangt, war aber mit solchen Begehren weder beim EFZD noch im Parlament erfolgreich. Sie forderte im Sinne einer Opfersymmetrie neben der Konsumbelastung eine stärkere Besteuerung des Banken- und Finanzbereichs, der bei der MWST praktisch ungeschoren bleibe. Auch der Schwerverkehr müsse entsprechend dem Verursacherprinzip zur Kasse gebeten werden, denn wenn er seinen Konkurrenzvorteil gegenüber der Bahn verliere, so schrumpfe automatisch das Defizit der SBB und damit auch dasjenige des Bundes. Im Sommer präsentierte die SP eine ganze Palette durchgerechneter Steuervorschläge für den Banken- und Verkehrssektor, die zusammen 1,5 bis 2,5 Mia Fr. einbringen sollten und auf die wir in anderem Zusammenhang näher eintreten
[34]. Obwohl die Nationalbank in einem Gutachten einer zusätzlichen Besteuerung des Finanzbereichs nicht abgeneigt schien und selber einige Vorschläge zur Diskussion stellte und obwohl schliesslich im Herbst auch der Bundesrat ein minimales Entgegenkommen zeigte, um der Bundesfinanzreform eine breite Unterstützung zu erhalten, scheiterten sämtliche SP-Anträge an der bürgerlichen Mehrheit im Parlament. Die Kammern überwiesen zwar zwei Motionen, die den Bundesrat aufforderten, die Möglichkeiten der Verkehrs- und Bankenbesteuerung zu prüfen und bis Ende 1979 Berichte und allfällige Anträge vorzulegen; dieses Vorgehen bezeichneten die Sozialdemokraten jedoch als Alibimanöver
[35].
Auch bei der Revision des
Verrechnungssteuergesetzes, die als Teil der Bundesfinanzreform vonstatten ging, fanden die Sozialdemokraten kein Gehör. Obwohl Bundesrat Chevallaz Anfang Jahr eine von Nationalrat Bundi (sp, GR) vertretene Motion als Postulat entgegengenommen hatte, die eine Erhöhung der Verrechnungssteuer auf 50% als Massnahme gegen die Steuerhinterziehung verlangte, begnügt sich das revidierte Gesetz mit 35%, einem Satz, der bereits seit 1975 — bisher allerdings nur auf Zeit — gegolten hatte. Zudem erteilte man dem Bundesrat die Kompetenz, den Steuersatz auf 30% zu senken, wenn die Währungs- oder Kapitalmarktlage dies erfordere
[36].
[34] Vgl. R. H. Strahm / J.-N. Rey, Dossier SPS: Bundesfinanzen, Bern 1979; SP-Information, 35, 12.7.78 ; 36, 26.7.78; 37, 9.8.78 ; 41, 19.10.78. Vgl. aber auch NZZ, 146, 27.6.78. Vgl. ferner oben, Teil I, 4b (Banken) und unten, Teil I, 6b (Conception globale suisse des transports).
[35] Vgl. Brief der SNB vom 14.7.78 in Bundesfinanzreform. Ergänzungsbericht... vom 21./22.8.78; Schreiben des BR in Bundesfinanzreform. Ergänzungsbericht... vom 6.10.78. Vgl. auch oben, Anm. 29 und 34.
[36] Motion: Amtl. Bull. NR. 1978, S. 141 ff. Gesetzesrevision: vgl. Anm. 29. Vgl. auch TW, 75, 1.4.78; 139, 17.6.78; zur Steuerhinterziehung vgl. auch A. Hofer, La fraude fiscale en Suisse, Genève 1978.
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