Année politique Suisse 1979 : Partis, associations et groupes d'interêt / Partis
 
Nationalistische Rechte
Während die kommunistischen Gruppen durch die Polarisierung des politischen Spannungsfeldes begünstigt wurden, vermochte die äusserste Rechte ihren Niedergang nicht aufzuhalten. Zur Randerscheinung abgesunken, deren historische Stunde vorüber war, erlitt sie in den kantonalen und eidgenössischen Wahlen Niederlage um Niederlage [44]. Auch mit Hilfe von Volksbegehren konnte sie ihre Positionen nicht festigen. Wohl brachte die Nationale Aktion (NA) die erforderlichen Unterschriften gegen den «Ausverkauf der Heimat» zusammen, aber erst eine Woche nach den Nationalratswahlen [45]! Die Republikaner (REP) lancierten eine Initiative gegen das «Lädelisterben», die das Verschwinden ihrer deutschschweizerischen Vertreter aus dem eidgenössischen Parlament ebensowenig verhinderte wie die gelegentlichen Artikel von Gewerbedirektor O. Fischer in der von ihrem Parteisekretär redigierten «Schweizerzeit» [46]. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien gedieh trotz der Ungunst der Lage nicht über Listenverbindungen hinaus. Valentin Oehen charakterisierte seine NA als zukunftsgerichtet und evolutionär, die REP dagegen als konservativ [47]. Von der NA vermochte einzig die Berner Kantonalsektion — dank Oehens Popularität — ihren Stimmenanteil zu halten, von der REP bloss die in Genf seit langem verankerte Vigilance. Aber auch Oehen fühlte sich verbraucht und kündigte gegen Jahresende seinen Rückzug auf ein Bauerngut im Tessin an [48].
 
[44] Wahlen: vgl. oben, Teil I, 1e (Resultat des élections au Conseil national ; Elections cantonales, Zurich und zugehörige Tabelle).
[45] JdG, 251, 27.10.79; vgl. oben, Teil I, 6c (Droit foncier).
[46] Initiative: vgl. oben, Teil I, 4a (Wettbewerb). Fischer: vgl. Schweizerzeit, 4, 19.4.79; 9, 12.7.79; 12, 4.10.79 ; 17, 20.12.79.
[47] BaZ, 23, 27.1.79; LNN, 241, 17.10.79.
[48] Vgl. oben, Teil I, 1e (Tabellen Elections au Conseil national). Oehen erzielte 1979 78 699 Stimmen (1975: 49 785); vgl. BBI, 1975, II, S. 1970; 1979, III, S. 907. Rückzug: TA, 272, 22.11.79.