Année politique Suisse 1979 : Economie / Crédit et monnaie / Geld- und Währung
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Währung
Mit der Inverkehrsetzung der 10- und 20-Franken-Noten konnte die 1976 begonnene Ausgabe einer neuen Banknotenserie abgeschlossen werden [2].
Das explizite Ziel der schweizerischen Währungspolitik, den Wert der Deutschen Mark deutlich über Fr. -.80 zu halten, wurde im Berichtsjahr erreicht. Koordiniertes Eingreifen der Notenbanken der USA, der BRD und der Schweiz erlaubte es, heftige Kursschwankungen zu dämpfen. Die D-Mark hielt sich während des ganzen Jahres im Bereiche von Fr. -.90; der Dollar war zwar etwas grösseren Wertfluktuationen ausgesetzt (er bewegte sich zwischen Fr. 1.54 und Fr. 1.74), lag aber am Jahresende mit einem Kurs von Fr. 1.58 nur um 3,9% über dem Vorjahresstand. Nicht zuletzt die Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS), welches die Staaten der Europäischen Gemeinschaft (mit Ausnahme Grossbritanniens) zu einer Stabilhaltung ihrer Wechselkursrelationen verpflichtet, bewirkte, dass sich auch die Währungen der meisten übrigen wichtigen Handelspartner der Schweiz gegenüber dem Franken nur unwesentlich veränderten. Der exportgewichtete Frankenkurs lag am Jahresende um 3% unter dem des Vorjahres [3].
Gerade die schweizerische Entwicklung der letzten Jahrzehnte hatte deutlich gemacht, dass die Veränderung der Währungsrelationen nicht allein mit der Kaufkraftparitätentheorie erklärbar ist, d.h. dass sie nicht nur von den Inflationsraten der betreffenden Länder abhängt. Dennoch kommt dem realen handelsgewogenen Frankenkurs (Kursberechnung unter Berücksichtigung der in- und ausländischen Teuerungsraten) für die Beurteilung der Konkurrenzlage der schweizerischen Exportindustrie grosse Bedeutung zu. Problematisch ist dabei allerdings, welche Kosten zum Teuerungsvergleich beigezogen werden. Die Lohnstückkosten würden wohl das aussagekräftigste Bild ergeben, aus praktischen Gründen kommen aber meistens die Lebenshaltungskosten zur Anwendung. Für die Schweiz ergab sich 1979 ein Rückgang des derart ermittelten Wechselkurses um 4,2%. Am Jahresende lag der reale Aufwertungssatz wohl um rund 43% über dem Stand von 1971, war aber nur um 6,7% höher als Ende 1974 [4]. Aus dem im Berichtsjahr eingetretenen realen Wertverlust des Frankens resultierte eine Verbesserung der Stellung der schweizerischen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb. Dadurch rückte auch die Frage etwas in den Hintergrund, inwieweit einheimische Industriearbeitsplätze durch die Funktion der Schweiz als drittwichtigster Finanzplatz der Erde gefährdet werden [5].
Das Abflauen des Aufwertungsdrucks gegenüber dem Franken erlaubte es den Behörden, einen guten Teil des gegen den Zufluss ausländischer Gelder und gegen Devisenspekulationen aufgebauten Abwehrdispositivs rückgängig zu machen. Als diesbezüglich wichtigste Entscheide sind zu erwähnen die Aufhebung des Anlageverbots für Ausländer auf den 24. Januar und die Reduktion und schliessliche Sistierung des Negativzinses, welcher auf Frankeneinlagen von Ausländern bei schweizerischen Banken erhoben wurde [6]. Ebenfalls aufgehoben wurden die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Geldern im Ausland, die Einfuhrbeschränkung für fremde Banknoten und die Vorschrift, dass die Fremdwährungsverbindlichkeiten der Banken täglich durch entsprechende Aktivpositionen gedeckt sein müssen. Da die Nationalbank nicht mehr im Ausmass früherer Jahre auf dem Devisenmarkt mit Dollarkäufen zu intervenieren brauchte und auch der Liquiditätsüberhang erheblich abgebaut war, sistierte sie im Sommer die Konversionspflicht für Frankenerlöse aus bewilligungspflichtigen Kapitalexporten [7].
 
[2] SNB, Geschäftsbericht, 72/1979, S. 71.
[3] SNB. Geschäftsbericht, 72/1979. S. 46 f.; Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 262. S. 11 f.; BaZ, 156, 7.7.79. Vgl. auch SPJ, 1978, S. 61 f. Einen massiven Wertverlust gegenüber dem Franken musste nur der japanische Yen in Kauf nehmen. Zum EWS vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1979. S. 909 ff.; LNN, 62. 15.3.79; NZZ, 71, 26.3.79.
[4] Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 36/1980. Nr. 1, S. 9 ff. Vgl. dazu auch R. Erbe in BaZ, 65, 17.3.79 und F. Leutwiler in TA, 279, 30.1 1.79 sowie H. Balmer, «Bleibt die schweizerische Exportindustrie auch künftig konkurrenzfähig?», in Wirtschaft und Recht, 31/1979, S. 290 ff.
[5] Siehe dazu oben, Teil I, 2 (Aussenwirtschaft). Zur Kontroverse über Schaden und Nutzen des Finanzplatzes Schweiz vgl. SPJ, 1978. S. 61 ff. und 1977, S. 67 f.
[6] Anlageverbot: AS, 1979. S. 169; TA, 21. 26.1.79; vgl. auch SPJ, 1978, S. 61. Negativzins: AS, 1979, S. 999 ff., 1531 und 1859. Das Verzinsungsverbot ausländischer Bankguthaben in der Schweiz bleibt allerdings aufrechterhalten (SNB, Geschäftsbericht, 72/1979. S. 58). Vgl. auch SPJ, 1974, S. 64.
[7] Bewilligungspflicht und Fremdwährungspositionen der Banken: AS, 1979, S. 765. Ausländische Banknoten: AS, 1979, S. 1'10. Konversionspflicht: SNB, Geschäftsbericht, 72/1979. S. 59; JdG, 131. 8.6.79.