Die meisten Massnahmen zum Schutz der Währung und zur Steuerung der Geldmenge hatten sich bis anhin aufNotrecht stützen müssen. Mit der
Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes über die Nationalbank auf den 1. August verfügen nun der Bundesrat und die Bankdirektion über ein im ordentlichen Recht verankertes effizientes Notenbankinstrumentarium. Wir haben über Entstehung und Inhalt des Gesetzes in früheren Jahresberichten ausführlich orientiert. Unter den neuen Kompetenzen wird insbesondere der Ermächtigung der Nationalbank zur Herausgabe von Geldmarkt-Buchforderungen grosse Bedeutung zuerkannt. Mit dem Kauf und Verkauf dieser Titel (Offenmarktpolitik) sollte den Währungsbehörden in Zukunft eine relativ präzise und rasch wirksame Beeinflussung der Geldmenge möglich sein. Die Nationalbank schritt mit der Emission von verzinslichen Schuldpapieren mit Laufzeiten bis zu zwei Jahren sofort an die Schaffung des in der Schweiz bisher nur rudimentär vorhandenen Geldmarktes
[8].
[8] AS, 1979. S. 983 TA, 108, 11.5.79: 167, 21.7.79; 244, 20.10.79; vgl. auch SPJ, 1977, S. 65 und 1978, S. 62 f., sowie B. Gemper, «Stabilitätsgerechte Regulierung der Geldmarktliquidität in der Schweiz», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 35/1979, Nr. 8.