Année politique Suisse 1979 : Economie / Agriculture / Tierische Produktion
Um die
industriell betriebenen Grossmästereien und Geflügelfarmen, deren Produktion fast ausschliesslich auf ausländischen Futtermitteln basiert, wieder in den Griff zu bekommen, hatte' der Nationalrat 1978 einer Anderung des Landwirtschaftsgesetzes zugestimmt. Diese sah Höchstzahlen für die Tierbestände sowie Beiträge für deren Abbau vor und brachte eine gesetzliche Verankerung der Bewilligungspflicht für Stallbauten. Durch solche Massnahmen sollten die Klein- und Mittelbetriebe die Möglichkeit erhalten, in der Fleisch- und Eierproduktion wieder konkurrenzfähig zu werden, und man hoffte. auf diese Weise auch die Milchschwemme weiter eindämmen zu können. Zum Hauptstreitpunkt der Gesetzesrevision wurde die Frage der Frist für die Anpassung zu grosser Tierbestände. Die vom Nationalrat vorgesehene Begrenzung auf 10 Jahre löste bei den Betroffenen energische Proteste aus; sie sprachen, gestützt aufein Gutachten des Zürcher Juristen Prof. Jagmetti, von entschädigungsloser Enteignung. Obwohl ihr Aktionskomitee eine Verdoppelung der Frist forderte, einigten sich die eidgenössischen Räte schliesslich in der Junisession auf 12 Jahre
[32]. Noch im Sommer änderte darauf der Bundesrat die Verordnung über die Bewilligung von Stallbauten ab und verschärfte dabei das Erfordernis einer gewissen betriebseigenen Futterbasis. Auch die Höchstbestände der Tiere wurden auf dem Verordnungswege festgelegt, wobei eine Mittellösung zwischen den rigorosen Forderungen der landwirtschaftlichen Hauptverbände und den Begehren der Geflügel- und Mästereihalter getroffen wurde
[33]. Das revidierte Gesetz und die darauf basierenden Verordnungen erschienen in bäuerlichen Kreisen in der Regel nicht als genügend. So zog der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten seine 1978 lancierte Futtermittelinitiative nicht zurück
[34]. Die Union des producteurs suisses erwog. das Referendum gegen die Gesetzesrevision zu ergreifen, fand aber für ein solches Verhalten zuwenig Unterstützung
[35].
Nachdem das neue
Tierschutzgesetz in der Volksabstimmung vom Dezember 1978 angenommen worden war, arbeitete man in der Verwaltung eine Verordnung dazu aus. Obwohl diese im Berichtsjahr noch nicht in die Vernehmlassung ging, bekundeten die von den vorgesehenen Beschränkungen betroffenen Tierhalter einige Unruhe
[36]. Anderseits protestierten Tierschutzkreise gegen eine Hysterektomiestation in Mauensee (LU) sowie gegen die Tierversuche des Europäischen Zentrums für Experimentalforschung in Itingen (BL)
[37].
[32] Amtl. Bull. StR, 1979. S. 19 ff., 244 ff.. 315 ; Amtl. Bull. NR, 1979. S. 490 ff., 717 f. 872. Definitiver Text: AS, 1979, S. 2058 ff. Vgl. SPJ, 1978. S. 87. Proteste: TA (sda), 44, 22.2.79; TLM, 67, 8.3.79.
[33] Stallbauten: AS, 1979. S. 981 f. u. 2064 R.; vgl. NZZ (sda), 166, 20.7.79; 292, 15.12.79. Höchstbestände: AS, 1979. S. 2084 ff.: vgl. NZZ (sda). 292. 15.12.79. Vgl. auch NZZ (sda), 223, 26.9.79; Vat., 300, 29.12.79.
[34] Reaktionen: JdG,. 239. 13.10.79; NZZ, 249. 26.10.79; 253. 31.10.79; TA, 294. 18.12.79. Zur Futtermittelinitiative vgl. SPJ, 1978. S. 86: TA, 146, 27.6.79.
[35] Union, 21, 25.7.79; 22. 8.8.79; BZ, 176, 31.7.79.
[36] Tierschutzgeietz: vgl. SPJ, 1978. S. 87. Verordnung: Sonntags-Blick. 19. 13.5.79; LNN, 177. 2.8.79; Gesch.ber.. 1979, S. 256. Tierhalter: LNN, 266. 16.11.79; NZZ, 270, 20.1 1.79.
[37] Hysterektomie: Tötung aufgehängter trächtiger Schweine und operative Entnahme der Gebärmutter zwecks Gewinnung krankheitskeimfreier Ferkel. wodurch die Verwendung von Antibiotika im Futter vermieden werden soll (NZZ, sda, 58, 10.3.79; 70. 24.3.79; NZZ, 145, 26.6.79). Tierversuche: NZZ (ddp), 239, 15.10.79.
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