Année politique Suisse 1979 : Economie / Agriculture / Übrige Agrarpolitik
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Bäuerliches Pachtrecht
Während einerseits die Zuteilung der Milchkontingente aufgrund der bewirtschafteten Fläche die Nachfrage nach Pachtland gesteigert hat, vermindert sich das Angebot infolge der gesteigerten Bautätigkeit. Der dadurch entstandene Landmangel wie auch Kündigungen durch Besitzer, die ihren Boden dem Bau oder der Spekulation zuführen wollten, verstärkten den Ruf nach einer Revision des bäuerlichen Pachtrechts [51]. Gegen Jahresende schloss eine Expertenkommission ihre Vorbereitungsarbeiten für ein entsprechendes Bundesgesetz ab, das an die Stelle der in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zerstreuten Bestimmungen treten soll. Der Expertenentwurf sieht mehrere Neuerungen vor: Verlängerung der Mindestpachtdauer, Massnahmen gegen die Parzellenpacht. Vorpachtrecht der Nachkommen, flexiblere Pachtzinsberechnung, Verstärkung des Kündigungsschutzes sowie Pachterstreckung. Der Pächterverband kritisierte den Entwurf und erklärte den Kündigungsschutz für ungenügend. Bedenken wurden anderseits von Grundbesitzern und Juristen in der Expertenkommission laut, weil sie den verfassungsmässigen Grundsatz der Eigentumsgarantie nicht voll respektiert glaubten [52]. Über das Scheitern der von der Union des producteurs suisses lancierten Bodenrechtsinitiative werden wir an anderer Stelle berichten [53].
 
[51] Vgl. Lib.. 108, 9.2.79; 249, 30.7.79; 24 Heures, 33, 9.2.79; 81, 6.4.79; 93. 23.4.79. Pächter wandern zunehmend nach Kanada aus (NZZ, sda, 53, 5.3.79; Lib., 131, 8.3.79; TW, 13, 28.3.79; LNN, 178, 3.8.79).
[52] SGT, 22. 27.1.79; TA, 251, 29.10.79; TLM, 306, 2.11.79; Vat., 258, 7.11.79; LNN, 296, 22.12.79. Vgl. auch SPJ, 1978. S. 38.
[53] Vgl. unten, Teil I, 6c (Droit foncier).