Année politique Suisse 1980 : Partis, associations et groupes d'interêt / Partis
 
Freisinnig-demokratische Partei
Weniger spannungsbeladen erschien die Freisinnig-demokratische Partei (FDP). Mit dem Motto «Mehr Freiheit — weniger Staat» entsprach sie einer in weiten Bevölkerungskreisen verbreiteten Stimmung, und mit ihrer erfolgreichen Forderung, dass der Bundeshaushalt zunächst auf der Ausgabenseite zu entlasten sei, vermied sie einstweilen interne Auseinandersetzungen über neue Einnahmenquellen [21]. Immerhin wurden gerade in der Frage der Bundesfinanzen wesentliche Meinungsverschiedenheiten unter den freisinnigen Wortführern festgestellt [22], Im April zeigte eine Delegiertenversammlung der Landespartei in Zürich, an der die Vernehmlassung der Partei zur Frage der Aufgabenteilung im Bundesstaat vorbereitet wurde, dass man auch über den Grad der erwünschten Föderalisierung nicht einig war. Nicht zuletzt war dabei das Ausmass einer finanziellen Entlastung des Bundes durch die Kantone umstritten. Geschlossener trat in dieser Hinsicht die Zürcher Kantonalpartei auf, die in einer Resolution die Neuverteilung der Aufgaben ganz allgemein als Mittel zum Abbau der Staatstätigkeit bezeichnete [23]. Eine ernsthafte innere Kontroverse war nur im Tessin zu verzeichnen ; hier opponierte eine rechtsgerichtete Gruppe um den früheren Ständerat Masoni dem Kurs der Parteileitung, wobei sich Differenzen über den Umfang der Staatsaufgaben mit persönlichen Gegensätzen verbanden [24].
 
[21] Vgl. NZZ, 34, 11.2.80; 238, 13.10.80; 292, 15.12.80; (sda), 143, 23.6.80; ferner SPJ, 1979, S. 195 sowie oben, Teil I, 5 (Politique financière).
[22] BaZ, 294, 15.12.80; vgl. auch NR Lüchinger (ZH) gegenüber NR O. Fischer (BE) in Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1406.
[23] Landespartei: NZZ, 97, 26.4.80; 98, 28.4.80; BaZ, 99, 28.4.80; Politische Rundschau. 59/1980, S. 1 ff. Vgl. dazu oben. Teil I, 1d (Confédération et cantons). Kantonalpartei: NZZ, 129, 6.6.80.
[24] BaZ, 15, 18.1.80; CdT, 239, 15.10.80; NZZ, 241, 16.10.80. Vgl. SPJ, 1979, S. 196, Anm. 12.