Année politique Suisse 1980 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique
 
Bürgerrecht
Die Bestrebungen, bei der Vermittlung des Bürgerrechts in national gemischten Ehen die Frau dem Manne gleichzustellen, wurden weiter verfolgt. Die Kommission des Nationalrats, die sich mit den parlamentarischen Initiativen Weber (fdp, UR) und Christinat (sp, GE) zu befassen hatte, gelangte trotz anderslautenden Expertisen zum Schluss, dass es einer Verfassungsrevision bedürfe, um Kindern einer Schweizerin unter allen Umständen das Schweizerbürgerrecht zukommen zu lassen. Sie beantragte nun dem Parlament eine Anderung von Art. 44, Abs. 3 BV, welche eine entsprechende Regelung der Gesetzgebung zuweisen würde; diese hätte auch dafür zu sorgen, dass die Zahl der Doppelbürger nicht übermässig anstiege [20]. Weitere Erleichterungen für den Erwerb des Bürgerrechts, wie sie bereits Mitte der 70er Jahre ins Auge gefasst worden sind, gedenkt der Bundesrat im Jahre 1981 dem Parlament zu unterbreiten. Die erwähnte Nationalratskommission empfahl, die von ihr vorgeschlagene Teilrevision gesondert zu behandeln, um ihre Chancen zu erhöhen [21].
 
[20] Bericht der NR-Kommission: BBl, 1980, II, S. 1424 ff. Zur Beschränkung der Doppelbürgerrechte wird ein Optionsrecht oder eine Optionspflicht vorgeschlagen. Zustimmung von Frauenverbänden: TLM (als), 272. 28.9.80; NZZ (sda), 231, 4.10.80. Vgl. SPJ, 1979, S. 19.
[21] Bundesrat: BBl, 1980, I, S. 634 f. (Richtlinien der Regierungspolitik); vgl. SPJ, 1975, S. 14. NR-Kommission: BBl, 1980, II, S. 1435 f.