Année politique Suisse 1980 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
Hochschulen
Der 1978 eingeleitete Versuch, die Finanzlage der Hochschulen auf dem Weg des kooperativen Föderalismus zu entlasten, erntete einen durchschlagenden Erfolg. Die im Vorjahr getroffene Vereinbarung über Hochschulbeiträge fand bis Ende 1980 die Zustimmung von 23 Kantonen und Halbkantonen, was in 13 Fällen einen Volksentscheid erforderte. Die Regelung, die den Hochschulkantonen mindestens einen guten Fünftel ihrer Nettoaufwendungen für ausserkantonale Studenten vergüten soll, konnte auf Anfang 1981 in Kraft treten
[38]. Das überraschend gute Gelingen der Operation wurde einerseits als Zeichen interkantonalen Solidaritäts- und Verantwortungsbewusstseins gefeiert, anderseits aber auch der Furcht vor Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) zugeschrieben; als Warnsignal mag gewirkt haben, dass der Kanton Zürich eine Rechtsgrundlage für die zusätzliche Belastung ausserkantonaler Universitätsbesucher einführte
[39]. Ausserdem zeigte eine Untersuchung, dass die Besorgnis der Nichthochschulkantone, vermehrte akademische Ausbildung brächte ihnen auch vermehrte Abwanderung, nur bedingt begründet ist
[40].
Der Bund sah sich dagegen im Zuge seiner Sparpolitik veranlasst, die Unterstützung der kantonalen Hochschulen einzuschränken. Zwar enthält der
Kredit für eine vierte Beitragsperiode gemäss Hochschulförderungsgesetz (1981–1983) praktisch keinen Abbau der Zuwendungen. Unter leichter Reduktion der von der Schweizerischen Hochschulkonferenz beantragten Summe gewährt er den bezugsberechtigten Institutionen 655 Mio Fr. für Betriebsaufwendungen (Grundbeiträge; 1978–1980: 576 Mio Fr.) sowie 260 Mio Fr. (350 Mio Fr.) für Sachinvestitionen. Es handelt sich also im wesentlichen um eine neue Verlagerung von der zweiten Ausgabenkategorie auf die erste, dies mit der Begründung, dass der Betrieb der Hochschulen die Trägerkantone stärker belaste als die Investitionstätigkeit. Als besondere Vorkehrung gegen den Numerus clausus sind von der Investitionsquote 60 Mio Fr. für ausserordentliche betriebliche Massnahmen reserviert. Mit den erwähnten Grundbeiträgen würde der Anteil des Bundes an den ordentlichen Betriebsaufwendungen aufder Höhe von 17–18% gehalten
[41]. Diesen Kreditbeschluss genehmigten die eidgenössischen Räte in der zweiten Jahreshälfte ohne ernsthafte Einwände
[42]. Wie die übrigen Bundessubventionen unterliegen aber auch die Hochschulbeiträge der im Sommer vom Parlament beschlossenen allgemeinen Kürzung
[43]. Von verschiedener Seite wurde auf die Fragwürdigkeit solcher Sparmassnahmen in der Hochschulpolitik hingewiesen
[44]. Der Bundesrat kam dieser Kritik etwas entgegen, indem er aufgrund der ihm für Härtefälle gewährten Befugnis die Kürzung beim Grossteil der Hochschulbeiträge auf 5–8% beschränkte
[45].
Das Scheitern des Hochschulförderungs- und Forschungsgesetzes im Jahre 1978 hatte den Bundesrat bewogen, für die Ausarbeitung einer definitiven Rechtsgrundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen einen günstigeren Zeitpunkt abzuwarten
[46]. So musste die 1970 eingeführte Übergangsregelung nun bereits zum zweiten Mal um fünf Jahre verlängert werden. Dies hatte an der ETH Zürich schon im Vorjahr dazu geführt, dass sich der Studenten- und der Assistentenverband wie auch die aus Vertretern aller «Hochschulstände» zusammengesetzte Reformkommission beim Parlament über die Verzögerung der vorgesehenen Reformen beschwerte. Die eidgenössischen Räte bewilligten zwar die Verlängerung, doch untersuchte die Kommission des Nationalrats für Wissenschaft und Forschung die vorgebrachten Klagen. Die Volkskammer überwies darauf im Dezember ein Postulat, in welchem die Weiterführung der Gesetzesvorbereitungen gewünscht und dem Bundesrat gewisse Strukturänderungen nahegelegt wurden. In den Beschwerden war vor allem eine zu starke Stellung der beiden Hochschulpräsidenten sowie ein ungenügendes Mitspracherecht der Studenten und Assistenten beanstandet worden
[47]. Die Zürcher ETH feierte im Spätherbst ihr 125jähriges Bestehen; sie benützte diesen Anlass dazu, mit zahlreichen Veranstaltungen im ganzen Land um vermehrtes Verständnis zu werben
[48].
Auch die
kantonalen Hochschulen der deutschen Schweiz besitzen — im Unterschied zu denjenigen des welschen Landesteils
[49] —
noch keine umfassenden Rechtsgrundlagen, die der Entwicklung seit den 60er Jahren Rechnung tragen. Zwei Anliegen stehen bei den laufenden Bemühungen im Vordergrund: auf seiten der Behörden eine Straffung und Rationalisierung der Organisation, auf seiten der Studenten- und Assistentenorganisationen dagegen ein Ausbau der Mitbestimmung. In Basel-Stadt führten langjährige Vorbereitungen zu einem Scherbenhaufen. Der von der Regierung 1971 eingebrachte Gesetzesentwurf war von einer Parlamentskommission umgearbeitet worden; das Ergebnis, das eine leichte Verstärkung der Universitätsleitung mit beschränkten Mitbestimmungsrechten der Studenten und des Mittelbaus verband, stiess im Grossen Rat sowohl aufeine Links- wie eine Rechtsopposition. Es kam zu einem Patt, in welchem die Mehrzahl der Ratsmitglieder überhaupt keine Stellung bezog, was die Präsidentin zu einem negativen Stichentscheid veranlasste
[50]. Eine von den Progressiven Studenten 1972 eingereichte Initiative, die insbesondere ein Universitätsparlament mit paritätischer Vertretung der Dozenten, der Studenten und der Offentlichkeit verlangte, wurde an den Urnen mit nahezu vier Fünfteln der Stimmen verworfen
[51]. In Zürich legte die Regierung zur 1978 eingereichten CVP-Initiative einen Gegenentwurf vor, der sich auf eine Verstärkung des Rektorats und eine Regelung der Vertretungsrechte im Senat (Anerkennung der provisorisch eingeführten Mitwirkungskompetenzen) konzentriert und damit den studentischen Anliegen weniger weit entgegenkommt
[52]. Auch in Bern nahm die Exekutive einen neuen Anlauf, um vor allem die Leitungsorganisation der Universität zu straffen. Die Vernehmlassung ergab aber noch starke Meinungsverschiedenheiten; der Studentenrat beschloss, seine Forderungen in einem Volksbegehren zu formulieren
[53].
Für die
medizinische Ausbildung, die der Bund durch seine Befugnis zur Vereinheitlichung der Prüfungsanforderungen beeinflussen kann, soll die Experimentierphase 1981 abgeschlossen werden. Das 1979 durchgeführte Vernehmlassungsverfahren für die Ärzteprüfungen hatte grosse Differenzen zwischen den Vertretern der Dozenten und der Studenten und den kantonalen Sanitätsdirektoren gezeitigt, so dass das Bundesamt für Gesundheitswesen zu besonderen Einigungsverhandlungen schritt. Im erzielten Kompromiss ist namentlich die Formulierung eines Ausbildungsziels neu; diese verbindet Fachkenntnisse mit der Fähigkeit und Bereitschaft zu verantwortlichem und sozialem Handeln. Da die bundesgesetzliche Grundlage der Prüfungsverordnungen eine parlamentarische Genehmigung vorsieht, wurden die neuen Erlasse den eidgenössischen Räten zugeleitet, zugleich mit dem Antrag, die Zuständigkeit für die Prüfungsregelung künftig dem Bundesrat zu überlassen
[54]. Der quantitativen wie der qualitativen Bewältigung der Ausbildung von Arzten hätte eine Hochschule für klinische Medizin in St. Gallen zu dienen, für die — nach Jahren des Zögerns — nun eine Vorlage ausgearbeitet werden soll
[55].
Die Jugendunruhen von 1980 standen nicht in direktem Zusammenhang mit einer
studentischen Opposition. Immerhin boten sie an der Universität Zürich Anlass zu einem Konflikt, der die fortdauernden Spannungen neu verschärfte. Erziehungsdirektor A. Gilgen untersagte die öffentliche Vorführung eines am Ethnologischen Seminar entstandenen Films über den Zürcher Opernhauskrawall, da dieser in seiner Einseitigkeit politisch missbraucht worden sei. Das Verbot führte zu studentischen Grossdemonstrationen, an denen auch Klagen über eine Verschulung des Studiums und eine härtere Selektionspraxis laut wurden. Der Leiter des Seminars, Prof. L. Löffler, rechtfertigte die auf Aktionsforschung ausgerichtete Tätigkeit seiner Studenten und verweigerte die Herausgabe des Dokumentationsmaterials, was ihm eine administrative Untersuchung und eine Verwarnung eintrug. Ein Lehrbeauftragter wurde entgegen einer Empfehlung der Fakultät entlassen. Die Auseinandersetzung übertrug sich auf das Kantonsparlament, wo es zu einer Debatte über die Wertbedingtheit der Wissenschaft kam
[56]. An der Berner Universität wirkte die Unruhe um das neue wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Prüfungsreglement noch nach
[57]. Dazu belebte das Auftreten einer rechtsgerichteten und betont militärfreundlichen Gruppe die Studentenratswahlen; diese bestätigten allerdings die Mehrheit der Linken
[58]. In Genf dagegen, wo der Mittelbau und die Studenten seit 1973 weitgehende Mitbestimmungsrechte besitzen, waren es der Rektor und Professorenkreise, die an der geltenden Ordnung öffentliche Kritik übten. Sie machten dem Universitätsrat, in welchem die Professoren in der Minderheit sind, eine Blockierung der Geschäfte zum Vorwurf und verlangten eine grundlegende Revision des Universitätsgesetzes
[59].
Die Zahl der Studenten an den schweizerischen Hochschulen nimmt unvermindert zu. Dasselbe gilt freilich kaum für die Studienanfänger; diese sind seit 1974 praktisch stationär geblieben. Somit hat sich die Studiendauer — mindestens in einigen Bereichen — verlängert, was mit Anderungen in der Studiengestaltung und vermehrten Schwièrigkeiten der Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt erklärt wird. Auch werden häufiger Doktorate oder Zweitstudien angestrebt. Eine Zunahme ist dagegen bei den Maturitätsprüfungen zu verzeichnen. Doch ein wachsender Teil der Maturanden begibt sich nach der Gymnasialzeit nicht mehr oder nicht mehr unmittelbar an eine Hochschule
[60].
Von der allgemeinen Finanzknappheit wird auch das Stipendienwesen betroffen ; insbesondere gefährdet die Absicht, diesen Bereich bei der Neuverteilung der Aufgaben im Bundesstaat den Kantonen zu überlassen, den heutigen Stand. Um einen «sozialen Numerus clausus» zu verhindern, gedenkt der Verband der schweizerischen Studentenschaften hier aktiv zu werden
[61]. Für Stipendien an Ausländer liess sich der Bundesrat einen neuen Rahmenkredit bewilligen, nicht ohne den aussenpolitischen Nutzen der bisherigen Zuwendungen hervorzuheben
[62].
[38] NZZ (sda), 304, 31.12.80 ; Mitteilungen, 19/1980, Nr. 74, S. 50 ; Nr. 75, S. 66 ; Nr. 76, S. 60. In AG, GR, JU, SH, SO, TG, UR, VS und ZH fiel der Entscheid an der Urne. in Al, GL, NW und OW an der Landsgemeinde ; einzig UR wies mehr als 40% Neinstimmen auf (Vat.. 279, 1.12.80). BL, BS und AR folgten 1981, das letzte mit Landsgemeindebeschluss (BaZ, 19, 23.1.81 ; 43, 20.2.81 ; Bund, 96, 27.4.81). Vgl. auch NZZ, 48, 27.2.80 und SPJ, 1979, S. 155 sowie oben, Teil I, 1d (Collaboration intercantonale).
[39] Allgemeine Gründe: NZZ, 108, 10.5.80; TA, 179, 5.8.80; 281, 2.12.80; 24 Heures, 181, 6.8.80. Zürich: NZZ, 86, 14.4.80; 98, 28.4.80; TA, 88, 16.4.80; vgl. SPJ, 1979, S. 154 sowie unten, Teil ll, 6c. Die Möglichkeit . einer zusätzlichen Belastung der Studenten aus Nichtunterzeichnerkantonen sieht auch die interkantonale Vereinbarung vor (Bund, 103, 3.5.80).
[40] NZZ, 116, 21.5.80; cf. 24 Heures, 181, 6.8.80.
[41] BBl, 1980, II, S. 789 ff. Vgl. dazu SPJ, 1978, S. 140. Die jährlichen Grundbeiträge steigen von 210 Mio Fr. (1981) auf 230 Mio Fr. (1983). Die Hochschulkonferenz hatte 700 Mio Fr. für Grundbeiträge und 250 Mio Fr. für Sachinvestitionen beantragt. Vgl. auch SPJ, 1971, S. 145.
[42] Amtl. Bull. StR, 1980, S. 435 f.; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1452 ff.
[43] Vgl. oben, Teil I, 5 (Mesures d'économie).
[44] NZZ (sda), 48, 27.2.80 (Verband der Schweiz. Studentenschaften); (sda), 120, 27.5.80 (Schweiz. Hochschulrektorenkonferenz); TA, 48, 27.2.80 (Wissenschaftsrat).
[45] AS, 1980, S. 1494 ff. Statt der allgemeinen 10% beträgt die Kürzung für finanzschwache Kantone nur 5, für die übrigen (bei den Grundbeiträgen) 8%.
[46] Die Richtlinien der Regierungspolitik für 1979—1983 geben im Gegensatz zu denjenigen für 1975—1979 dem ETH-Gesetz nicht mehr erste Priorität (vgl. BBl, 1976, I, S. 514 und 1980, I, S. 680, 694).
[47] Übergangsregelung: BBl, 1979, II, S. 1176 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1632 ff. ; AmtL Bull. StR, 1980, S. 48 ff.; vgl. dazu SPJ, 1970, S. 152 f ; 1974, S. 141; 1975, S. 142, Anm. 33. Beschwerden: NZZ, 277, 28.11.79 ; TA, 279, 30.1 1.79 ; vgl. SPJ, 1977, S. 147. NR-Kommission und Postulat : Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1465 ff. Vgl. dazu NZZ, 83, 10.4.80. Der Präsident des Schweiz. Schulrats, M. Cosandey, stellte das Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf 1985 in Aussicht (NZZ, 264, 12.11.80).
[48] NZZ, 279, 29.11.80; vgl. Eidgenössische Technische Hochschule Zürich. 1955-l980. Festschrift zum 125jährigen Bestehen, Zürich 1980.
[49] Neue Universitätsgesetze erhielten in den 70er Jahren FR (SPJ, 1970, S. 153, 182), NE (SPJ, 1971, S. 146, 173), GE (SPJ, 1973, S. 158) und VD (SPJ, 1977, S. 145. 170).
[50] Gesetzesentwurf: BaZ, 281, 30.11.79; NZZ, 282, 4.12.79 ; vgl. SPJ, 1971, S. 146 f. Grosser Rat: BaZ, 91, 18.4.80 ; 103, 3.5.80.
[51] BaZ, 273, 20.11.80; 282, 1.12.80. Vgl. SPJ, 1972, S. 160 f. sowie unten, Teil II, 6c.
[52] Gegenentwurf: NZZ, 62, 14.3.80. Initiative: NZZ, 158, 8.7.77; vgl. SPJ, 1977, S. 145 f.; 1978, S.169.
[53] Vernehmlassung: Bund, 283, 3.12.79; NZZ, 140, 19.6.80; vgl. SPJ, 1977, S. 146. Volksbegehren: Bund, 121, 27.5.80; TW, 123, 29.5.80.
[54] BBl, 1981, I, S. 119 ff. Vgl. NZZ, 269, 18.11.80 ; LNN, 270, 20.11.80 ; TA, 271, 20.11.80 ; ferner SPJ, 1979. S. 156. Zur Frage der Ausbildung im Gesundheitswesen vgl. auch Gesundheitshedürfnisse und Ausbildungsziele, Seminar Schweiz/OECD, Thun, 21. bis 23. Februar 1980, Beiheft 24 zu Wissenschaftspolitik, 1980.
[55] SGT, 249, 23.10.80; Wissenschaftspolitik, 9/1980, S. 147 ff. Vgl. SPJ, 1968, S. 125; 1976. S. 143. Der Grosse Rat von SG wünschte die Errichtung einer interkantonalen Trägerschaft; gleichzeitig genehmigte er einen Projektierungskredit für die bauliche Erweiterung der Hochschule.
[56] Verbot und Demonstrationen: TA, 132, 10.6.80; 133, 11.6.80; 135, 13.6.80; 150, 1.7.80; NZZ, 139. 18.6.80. Löffler: NZZ, 137, 16.6.80; 177, 2.8.80; 299, 23.12.80. Lehrbeauftragter: TA, 195, 23.8.80. Parlament: TA, 269, 18.11.80. Zur Entwicklung der Ethnologie vgl. NZZ, 273, 22.11.80; BaZ, 285, 4.12.80. Zu den Jugendunruhen vgl. oben. Teil I, 7d (Jeunesse).
[57] Die Verurteilung von zehn Studenten, die 1979 eine Fakultätssitzung gestört hatten, führte zu einem neuen Streik (TA, 134, 12.6.80; Bund, 142, 20.6.80; 299, 20.12.80; vgl. SPJ, 1979, S. 157).
[58] TW, 12, 16.1.80; Bund, 23, 29. I.80 ; 34, 11.2.80. Die Beteiligung stieg von 30 auf 41%. Die «Wehrhaften Berner Studenten» gewannen 4 von 40 Sitzen und gründeten darauf eine eigene Zeitung (TW, 145, 24.6.80).
[59] Anlass zur Kritik bot die knappe Wiederwahl des Rektors durch den Universitätsrat (JdG, 44, 22.2.80; 45, 23.2.80; 66, 19.3.80; 130, 6.6.80). Eine Revision des Gesetzes ist im Gang. Vgl. SPJ, 1973, S. 158.
[60] Studierende total 1979: 58 953 (1974: 50 663); Studienanfänger (auch Ausländer): 11 700 (11 554); Maturitätsprüfungen (nur eidgenössisch anerkannte): 8947 (7199). Vgl. Bundesamt für Statistik (BFS), Statistik des Hochschulwesens in der Schweiz 1978/79, Bern 1980, S. 10 ff., 28 f. ; ferner BFS, Statistik des Hochschulwesens in der Schweiz 1977/78, Bern 1979, S. 7 ; Statistisches Jahrbuch der Schweiz. 88/1980, S. 467.480 ; NZZ (sda ), 231, 4.10.80. Zum Verhalten der Maturanden vgl. NZZ, 66, 19.3.80; Bund, 80, 5.4.80.
[61] Bund, 92, 21.4.80; NZZ, 93, 22.4.80. Vgl. SPJ, 1972, S. 134; 1974, S. 142. Vgl. dazu oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons).
[62] BBl, 1980, II, S. 1447 ff.; Amtl. Bull. StR, 1980, S. 462 f. ; Amtl. Bull NR, 1980, S. 1461 ff. Vgl. NZZ, 226, 29.9.80 sowie SPJ, 1975, S. 145. Die Neuregelung wurde auf drei Jahre beschränkt.
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