Année politique Suisse 1981 : Economie / Politique économique générale / Konjunkturpolitik
Als taugliches Instrument zur Milderung von konjunkturell bedingten Beschäftigungseinbrüchen hatten sich nach Ansicht der Behörden in der letzten Rezession die von der Privatwirtschaft in guten Zeiten gebildeten
Arbeitsbeschaffungsreserven erwiesen. Diese Reservenbildung stützte sich aufeinen Erlass aus dem Jahre 1951, welcher nun, auf der Basis des neuen Konjunkturartikels, an die heutigen Erfordernisse angepasst werden soll. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Gesetzesentwurfbeinhaltet eine steuerliche Begünstigung von freiwillig gebildeten Reserven. Diese Rücklagen sind beim Bund anzulegen, welcher sie verzinst und bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten wieder freigibt. Aus vorwiegend administrativen Gründen sollen nur Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten von diesen Bestimmungen profitieren können. Für den Fall, dass die Reservebildung ungenügend ausfällt, könnte das Parlament ein Obligatorium einführen. Die bedeutendsten Veränderungen gegenüber der bisherigen Regelung bestehen in einer attraktiveren Form der Steuerbegünstigung und in der Möglichkeit, die Reserven auch präventiv gegen drohende konjunkturelle oder strukturelle Schwierigkeiten einzusetzen
[11].
[11] BBl, 1981, II, S. 1269; BaZ, 157, 9.7.81; NZZ, 175, 31.7.81; Gewerkschaftliche Rundschau, 73/1981, S. 353 ff. Zum Effekt der Arbeitsbeschaffungsreserven während der letzten Rezession vgl. Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 37/1981, S. 2 ff.
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