Année politique Suisse 1981 : Economie / Crédit et monnaie / Geld- und Währungspolitik
print
Währung
Der Auslöser für die restriktivere Geldmengenpolitik war wie erwähnt die Schwäche der schweizerischen Währung gewesen. Insbesondere der US-Dollar setzte seinen im Sommer 1980 begonnenen Höhenflug fort und erzielte im August einen Kurs von Fr. 2.17. Inflationsbereinigt war damit der Franken gegenüber dem Dollar seit 1974 um 10% billiger geworden. Die Ursache dieser Entwicklung bildeten die hohen amerikanischen Zinssätze, welche Anlagen in dieser Währung zu grosser Attraktivität verhalfen. Erst die in der Schweiz von der Geldmengenrestriktion herbeigeführte Zinshausse vermochte den Trend umzukehren. Der Dollarkurs ermässigte sich bis zum Jahresende wieder auf Fr. 1.81 und lag damit real nur noch um weniges über dem Stand vor Jahresfrist. Die zweite für die schweizerische Wirtschaft wichtige Währung, die D-Mark, blieb gegenüber dem Franken in der ersten Jahreshälfte weitgehend stabil und büsste dann vom August (Fr. —.866) bis zum Dezember (—.803) deutlich an Wert ein. Der mit den Exportanteilen der wichtigsten Handelspartner gewichtete reale Frankenkurs erhöhte sich bis zum Jahresende um 11,7% und machte damit den im Vorjahr erlittenen Verlust wieder wett.
Weil der Rückgang des Dollarkurses im Blick auf die Bekämpfung der importierten Teuerung erwünscht war und auch der Wert der D-Mark die als kritisch beurteilte M:arke von Fr. —.80 nicht unterschritt, konnte die Nationalbank aufgrössere Interventionen am Devisenmarkt, welche die restriktive Geldmengenpolitik beeinträchtigt hätten, weitgehend verzichten. Da zudem die deutsche Währung nicht nur gegenüber dem Franken, sondern auch gegenüber dem Dollar an Wert einbüsste, hätte eine Stützungsaktion zugunsten der Mark den Dollarkurs wieder ansteigen lassen und die Preissteigerung bei den in Dollar fakturierten Importgütern erneut angeheizt [3].
Der 1980 mit dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossene Währungsvertrag fand die Zustimmung des Parlaments. Dabei kritisierte die SP, dass von Liechtenstein nicht eine weitergehende Revision seines Gesellschaftsrechtes verlangt worden war, die verhindert hätte, dass Fluchtgelder zwecks Umgehung schweizerischer Gesetze über Gesellschaften des Fürstentums transferiert werden. Gemäss dem am 25. November 1981 in Kraft getretenen Vertrag behält Liechtenstein zwar seine Währungshoheit bei, erklärt aber die jeweils in der Schweiz geltenden währungs-, kredit- und geldpolitischen Bestimmungen auch in seinem Territorium für gültig und räumt der Schweizerischen Nationalbank die Vollzugsgewalt ein [4].
 
[3] SNB, Geschäftsbericht, 74/1981, S. 27; Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 38/1982, Nr. 1, S. 7 ff.; NZZ, 183, 11.8.81; 271, 27.11.81. Die Frankenschwäche hatte, indem sie sich besonders im Tourismus und in der Exportwirtschaft nachfragebelebend auswirkte, nicht nur negative Seiten (vgl. oben, Teil I, 4a, Konjunkturlage und oben, Teil I, 2, Balance des revenus.
[4] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 356 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 292 ff.; AS, 1981, S. 1714 ff. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 63 und W. Strub, «Der Finanzplatz Liechtenstein und die Schweiz», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 38/1982, Nr. 2.