Année politique Suisse 1981 : Economie / Agriculture
 
Agrarpolitik
Die schweizerische Agrarpolitik geht vom unveränderten Leitbild des bäuerlichen Familienbetriebes und dessen Erhaltung aus; immer weniger Landwirtschaftsbetriebe erweisen sich jedoch als leistungs- und überlebensfähig. Eine neue Landwirtschaftszählung ergab eine Abnahme der Zahl der Betriebe um rund 8000 oder 6 % zwischen 1975 und 1980. Die Verminderung hat sich jedoch gegenüber früheren Jahren verlangsamt. Während von 1965 bis 1975 pro Jahr durchschnittlich 2900 Betriebe aufgelöst wurden, waren es seither nur noch 1570 oder 4 pro Tag. Dementsprechend stieg die durchschnittliche Betriebsgrösse in der jüngsten Untersuchungsperiode von 8,6 auf 9,4 ha, bei den hauptberuflich bewirtschafteten Betrieben von 13,3 auf 14,6 ha. Der Schrumpfungsprozess betraf vor allem Kleinbetriebe mit einer Kulturfläche zwischen 5 und 10 ha (Bestandesverminderung 18%) und von 1 bis 5 ha (-15%). Demgegenüber reduzierte sich die Zahl der Mittelbetriebe (10-20 ha) bloss um 6%. Zunahmen verzeichneten lediglich die Grossbetriebe (20-50 ha: + 19%; über 50 ha: + 22%). Die nur einprozentige Verringerung der Kleinstbetriebe (bis 1 ha) wurde nicht zuletzt mit einem neu erwachten Interesse vorab junger Leute für die Landwirtschaft in Verbindung gebracht. So hat auch die Schülerzahl in den landwirtschaftlichen Schulen während der betrachteten Fünfjahresperiode um rund 30% auf über 3000 zugenommen. Trotz Anzeichen eines alternativen «Zurück aufs Land» auch im Alpsennentum hatte der Betriebsschwund im Berggebiet insgesamt ein ähnliches Ausmass wie anderswo. Parallel mit dieser Entwicklung war eine starke Zunahme der mechanischen Hilfsmittel einerseits und eine Abnahme der in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeitskräfte um 8 % auf 331 895 anderseits zu verzeichnen. Der Anteil familienfremder Arbeitskräfte bildete sich ebenfalls weiter zurück. Nicht kleiner geworden ist bemerkenswerterweise die gesamte Nutzfläche der erfassten Betriebe. Trotzdem sind in Regionen mit grosser Bautätigkeit und seit langem zuverlässig ermittelten Flächen massive Abnahmen an Kulturland festzustellen [3].
Fragen der landwirtschaftlichen Strukturentwicklung trugen wesentlich zur Belebung der agrarpolitischen Diskussion bei. Das führte zur Verstärkung bestehender Interessengegensätze und Spannungen auch innerhalb der Landwirtschaft selber [4]. Einig war man sich höchstens über die Wünschbarkeit, Produktivitätssteigerungen vermehrt über Kostensenkungen statt über Mengensteigerungen und Produktionsausweitungen anzustreben [5]. Seitens der Bundesbehörden erklärte man es ausserdem weiterhin als unmöglich und unerwünscht, den landwirtschaftlichen Strukturwandel mit staatlichen Mitteln aufhalten zu wollen. Immerhin hätten die agrarpolitischen Massnahmen hier eher bremsend als beschleunigend gewirkt. So sei es gelungen, den bäuerlichen Familienbetrieb als Organisationsform nicht nur zu erhalten, sondern zu festigen [6]. Trotz dem Ruf nach neuen Leitbildern in der Agrarpolitik wollte Bundesrat Honegger den Entscheid über den bereits im Vorjahr erwogenen Einsatz einer Expertenkommission noch offen lassen [7]. Dafür stellte er für 1984 einen sechsten Landwirtschaftsbericht in Aussicht. Im gleichen Sinn überwiesen die Räte zwei Postulate zur Bereitstellung besserer agrarpolitischer Entscheidungshilfen und zur Analyse der Ungleichgewichte auf dem Agrarmarkt. In Ermangelung derartiger Abklärungen waren die Volksvertreter nicht willens, auf eine grundlegende Änderung des geltenden Landwirtschaftsgesetzes einzugehen, wie sie mit einer parlamentarischen Initiative angestrebt worden war [8]. Eine überwiegend andere Meinung ergab sich aus einer Repräsentativumfrage. Zwei Drittel der Befragten befürworteten eine Gesetzesrevision mit dem Ziel, Überproduktionstendenzen und Preissteigerungen durch flächenund lagemässig abgestufte Subventionen in Schranken zu halten [9].
Nicht rechtsverbindlich ist das von der Arbeitsgruppe für die Lenkung der landwirtschaftlichen Produktion ausgearbeitete Produktionsprogramm 1981 bis 1985. Dieses fordert wie sein Vorgänger eine merkliche Ausdehnung der offenen Ackerfläche. Ausbauwürdig erscheinen namentlich der Futtergetreidebau und die Zuckerrübenerzeugung. Finanziellen und rechtlichen Vorbehalten der Bundesbehörden begegneten die bäuerlichen Organisationen mit der Forderung, die bestehenden Erlasse für eine wirksamere Produktionslenkung besser auszuschöpfen und nötigensfalls neue zu schaffen [10]. Die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren äusserten anderseits die Befürchtung, der Bund wolle sich vermehrt aus seiner agrarpolitischen Hauptverantwortung zurückziehen und suche sich auch hier finanziell zu entlasten. Bedenklich stimmten nicht nur die Sparmassnahmen, sondern ebenfalls die bevorstehende Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen. Allerdings dürfe diese Neuverteilung auch nicht durch Alleingänge der Kantone präjudiziert werden. Die Aufstockung der landwirtschaftlichen Bundessubventionen in einzelnen Kantonen führe zu regionalen Einkommensunterschieden vorab zu Lasten der Bauern finanzschwacher Kantone [11].
Überzeugt davon, dass die bisherige Agrarpolitik die «laufende Dezimierung» der bäuerlichen Betriebe bewusst in Kauf genommen habe und deshalb korrigiert werden müsse, gab sich die Schweizerische Vereinigung zum Schutze der kleinen und mittleren Bauern (VKMB). Schützenhilfe erhielt die rührige, erst vor Jahresfrist gegründete Vereinigung von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet (SAB) und von den dissidenten Bauernverbänden. Ein Bruch mit dem auf Produktions- und Leistungssteigerung ausgerichteten Kurs der offiziellen Landwirtschaftspolitik schien diesen Kreisen unvermeidlich. Dies nicht nur im Interesse der Erhaltung eines gesunden Bauernstandes, sondern auch in dem der Konsumenten und Steuerzahler, die von den Kosten der Überschussverwertung und vom Angebot ungesunder Produkte betroffen werden. Es wurde auch geltend gemacht, dass übermässige Futtermittelimporte der «Tierfabriken» ohne hofeigene Futterbasis die weltweiten Hungerprobleme verschärften [12].
Gegen eine Spaltung innerhalb der Landwirtschaft wandte sich der Schweizerische Bauernverband (SBV). Seinen Anspruch auf Vertretung des gesamten bäuerlichen Spektrums unterstrich «Brugg» mit der Entwicklung neuer landwirtschaftspolitischer Zielvorstellungen. Postuliert wird namentlich die Erhaltung einer möglichst grossen Zahl bäuerlicher Familienbetriebe unter verstärkter Berücksichtigung der kleinen und mittleren Einheiten sowie der bergbäuerlichen Heimwesen. Dem Instrument der Preisdifferenzierung werden ein Bündel anderer Massnahmen vorgezogen. Dazu zählen die Bevorzugung des Selbstbewirtschafters durch erb-, boden- und pachtrechtliche Mittel, eine Verbesserung der Viehabsatzförderung, die Begünstigung der kleineren Betriebe in der Ausbildung, der Beratung und der Produktionszuteilung. Dem innerlandwirtschaftlichen Ausgleich soll gegebenenfalls über eine Sozialcharta Rechnung getragen werden. Trotz weitergehenden Anträgen wurde das Grundsatzpapier von der Delegiertenversammlung oppositionslos genehmigt und durch die Forderung nach einer Indexierung der produktunabhängigen Zuwendungen des Bundes an das Berggebiet ergänzt. Der integrierenden Tendenz der Verbandsleitung entsprach die Aufnahme der neuen Kleinbauernvereinigung in den SBV [13]. In der Presse wurde Skepsis an der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen laut, da keine eigentliche Kehrtwendung in der Agrarpolitik zu erkennen sei [14].
Eng verknüpft mit der agrarpolitischen Reformdebatte waren Probleme der bäuerlichen Einkommenssicherung. Deren Finanzierung stösst angesichts der prekären Bundesfinanzen und der Sparmassnahmen einerseits, der beschränkten Aufnahmefähigkeit des Marktes anderseits immer mehr auf Schwierigkeiten. Bewusst vorsichtige Schätzungen führten den Verfasser einer von der Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft herausgegebenen Publikation zum Resultat, dass sich die Aufwendungen der öffentlichen Hand (rund 1,2 Mia Fr.) und das im Vergleich zur EG höhere Agrarpreisniveau zu einer Belastung der schweizerischen Volkswirtschaft mit «kaum weniger» als 2,2 Mia Fr. jährlich summierten. Die bäuerlichen Nettoeinkommen von 3,4 Mia Fr. stammten somit nur zu gut einem Drittel aus echter agrarischer Wertschöpfung, ein Verhältnis, das im internationalen Vergleich als ungünstig beurteilt werden müsse. Zu noch höheren Agrarproduktionskosten gelangt der Verfasser einer vom Nationalfonds mitfinanzierten Studie, der allerdings als Basis im wesentlichen die noch tieferen Weltmarktpreise zugrunde liegen. Die durch die Agrarpolitik ausgelösten Einkommensübertragungen werden hier auf knapp 3,4 Mia Fr. veranschlagt. Davon wird ein Anteil von rund drei Vierteln den Haushalten direkt über politisch-administrativ erhöhte Nahrungsmittelpreise überbunden, der Rest durch allgemeine Bundeseinnahmen gedeckt. Diese Analysen wollen zeigen, dass die Agrarpolitik an Wirksamkeit gewinnen und zugleich erheblich vereinfacht werden könnte, wenn sie vermehrt auf ein System produktunabhängiger Direktzahlungen mit degressiv ausgestalteten Flächenbeiträgen ausgerichtet würde [15].
Direktzahlungen des Bundes gelangen in der Berglandwirtschaft bereits zur Anwendung (Kostenbeiträge an Rindviehhalter, flächenbezogene Bewirtschaftungsbeiträge usw.). Ihr Anteil am durchschnittlichen landwirtschaftlichen Einkommen der Bergbauern beträgt rund 18%, am gesamten Einkommen etwa 14%. Um der Zunahme der Produktionskosten im Berggebiet besser folgen zu können, legte der Bundesrat eine Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes über Kostenbeiträge an Rindviehhalter vor. Dieses soll ihn ermächtigen, die Ansätze künftig selber zu bestimmen [16]. Die 1979 erlassenen Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen wirken sich positiv aus. Neben Einkommensverbesserungen wurde in verschiedenen Kantonen auch eine vermehrte Nutzung von Hanglagen festgestellt [17].
Trotz diesen und anderweitigen Ausgleichsmassnahmen [18] nehmen die Einkommensunterschiede zwischen Klein- und Bergbauern auf der einen, Gross- und Talbauern auf der anderen Seite stetig zu [19]. Die Forderung, die durchwegs als stossend empfundenen Disparitäten zu mildern, ist dabei praktisch unbestritten. An der Frage, ob dieses Ziel direkt über eine Preisdifferenzierung angestrebt werden soll, schieden sich indes die Geister weiterhin. In der immer hitziger geführten Diskussion wandten sich die Befürworter der Preisdifferenzierung dagegen, dass man sich auf die Klein- und Bergbauern beruft, um generelle Preiserhöhungen zu erzielen, die vor allem den Grossproduzenten zugute kommen. Im Sinne eines innerlandwirtschaftlichen Einkommensausgleichs und zur Verminderung der Produktionsanreize für grosse Betriebe verlangten sie mengenmässig abgestufte Produzentenpreise zugunsten der kleinen und mittleren. Die Gegner bezeichneten ihrerseits das Instrument als marktwidrig, verwiesen auf fragwürdige Produktionslenkungswirkungen sowie auf Umgehungsmöglichkeiten und werteten die Preisdifferenzierung als «Bestrafung der Tüchtigkeit» [20]. Zwei Berggebietsvertreter aus parteipolitisch verschiedenen Lagern trugen die Auseinandersetzungen in die parlamentarische Arena. Ihre befürwortenden Motionen überwiesen die Räte aber nur als Postulat. Damit folgten sie dem Chef des EVD, der die vorgeschlagene Methode des Einkommensausgleichs zumindest vorläufig als untauglich erklärte. Unterstützung erhielt Bundesrat Honegger hauptsächlich aus dem Lager der Agrarpolitiker des Flachlandes. Diese plädierten nicht zuletzt auch für eine vermehrte Bewirtschaftung der Klein- und Bergbauernbetriebe im Nebenerwerb [21].
Besteht die Lösung der einkommenspolitischen Probleme der Landwirtschaft in der Erhebung zweckgebundener Konsumabgaben und gezielter Verbrauchssteuern? Angesichts des kritischen Zustandes der Bundesfinanzen und des Ausbleibens innerlandwirtschaftlicher Korrektive sind neuerdings Vorschläge für eine Belastung des Umsatzes und des Importes von Lebensmitteln ins Spiel gebracht worden [22]. Der Konsument wird jedenfalls zusehends stärker zur Kasse gebeten. Zunächst im Rahmen der neusten Agrarpreisbeschlüsse des Bundesrates vom Sommer. Diese bringen bäuerliche Einkommensverbesserungen von 150-170 Mio Fr. pro Jahr. Dadurch wird die Bundeskasse nur mit 11 Mio Fr. belastet, den Rest haben die Verbraucher zu tragen. Erhöht wurden die Richtpreise für Schlachtvieh, die Produzentenpreise für Brotgetreide und Speisekartoffeln, das Anbaukontingent für Zuckerrüben und die Beiträge zur Förderung des Nutzviehabsatzes. Damit entsprach die Regierung den Begehren des SBV etwa zur Hälfte. Andere Forderungen wie eine erneute Milchpreiserhöhung blieben unerfüllt [23].
Die Grundlage für die alljährlichen Preisbegehren der Bauernsame bildet der Paritätslohnanspruch. Eine Revision der Berechnungselemente dieser seit jeher umstrittenen Grösse hatten die Bauernorganisationen schon seit längerer Zeit verlangt [24]. Nun ist es zwischen dem SBV und einer Delegation der Bundesverwaltung zu einer Einigung gekommen. Den beiden Hauptbegehren der Landwirtschaft wird damit stattgegeben. Die Frauenarbeit soll höher bewertet und die Zahl der in die Berechnung einbezogenen Arbeitstage an die Entwicklung in der übrigen Wirtschaft angepasst werden. Anderseits sind die verbesserten Wohnverhältnisse in den Bauernbetrieben durch eine Erhöhung des entsprechenden Abzuges vom Grundlohnanspruch zu berücksichtigen. Diese vom Bundesrat allerdings noch nicht genehmigten Korrekturen würden den bäuerlichen Verdienstanspruch um ungefähr 5% ansteigen lassen [25].
Als Folge der Sparbeschlüsse des Vorjahres hatte auch das Parlament zu Preiserhöhungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse Stellung zu nehmen. Damit die bereits per Anfang 1981 verteuerte Butter nicht allzu sehr durch billigere Ersatzprodukte wie Margarine konkurrenziert wird und Ertragsausfälle bei der Importbutterabgabe entstehen, hatte der Bundesrat gleichzeitig eine Erhöhung der Preiszuschläge auf importierten Speiseölen und Speisefetten verfügt. Gegen die endgültige Genehmigung dieser Aufschläge durch die eidgenössischen Räte setzten sich die Sozialdemokraten und der Landesring vergeblich zur Wehr [26]. Ohne Gegenstimme billigten die Räte eine Teilrevision des Getreidegesetzes. Dabei handelte es sich in erster Linie um eine zwingende Folge der Aufhebung der Brotpreisverbilligung, die von Volk und Ständen bereits 1980 gutgeheissen worden war. Kontroversen ergaben sich bei anderen Revisionspunkten, namentlich über die neu vorgesehene Befugnis des Bundesrates, produktionslenkende Massnahmen zu ergreifen und etwa Anbaugebiete bestimmter Getreidesorten festzulegen. Trotz Versuchen von liberaler und freisinniger Seite, dem Bund die neuen Kompetenzen vorzuenthalten, fanden diese mit geringfügigen Änderungen die Zustimmung des Parlaments [27]. Dasselbe gilt für den Bundesbeschluss über die Verordnung zur Neugestaltung des Mahllohnausgleichs, mit dem die Wettbewerbsstellung der kleinen und mittleren Mühlen gegenüber den grossen aus versorgungspolitischen Gründen verstärkt werden soll [28].
 
[3] Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Landwirtschafts- und Gartenbauzählung 1980, Bern 1981; Die Volkswirtschaft, 54/1981, S. 56 ff. u. 525 ff. Vgl. auch Presse vom 12.5.81; wf, Dok, 37, 14.9.81. Zahl der Betriebe 1980: 125 274.
[4] Vgl. auch unten, Teil III b (Landwirtschaft) sowie Union, 11, 18.3.81.
[5] Vat., 7, 10.1.81; 104, 6.5.81; NZZ, 24, 30.1.81. Vgl. auch «Landwirtschaftspolitik: Mit Volldampf in die Sackgasse», in Woche, 7-9, 23.10-6.11.81.
[6] 24 Heures, 1, 3.1.81 (J.-C. Piot); H. Popp, «Die Agrarpolitik im Schussfeld der Kritik», in Zentralblatt für Land- und Milchwirtschaft, 4, 22.1.81.
[7] Vat., 31, 7.2.81; vgl. SPJ, 1980, S. 82. Vgl. auch SGT, 4, 7.1.81. Zu agrarpolitischen Grundsatzreferaten BR Honeggers vgl. Presse vom 11.2.81; NZZ, 98, 29.4.81; 24 Heures, 98, 29.4.81.
[8] Entscheidungshilfen und Agrarmarkt: Amtl. Bull. StR, 1981; S. 412 ff. (Postulat Knüsel, fdp, LU) und Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1701 f. (Postulat Muff, fdp, LU). Landwirtschaftsgesetz: Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1730 f. (Parlamentarische Initiative Pini, fdp, TI); vgl. auch NZZ, 149, 1.7.81.
[9] 20% der Befragten lehnten eine solche Revision ab, 14% hatten keine Meinung; vgl. Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 29.11.81, S. 13 f.
[10] Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der bäuerlichen Organisationen, verschiedener Bundesstellen, der Betriebsberatung und der Wissenschaft an. NZZ, 28, 4.2.81; 35, 12.2.81; Vat., 34, 11.2.81; Bund, 54, 6.3.81; vgl. auch SPJ, 1980, S. 93.
[11] NZZ, 46, 25.2.81; 244, 21.10.81; SGT, 255, 31.10.81; LNN, 284, 7.12.81. Zur Aufgabenteilung vgl. oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons). Über einkommensverbessernde und landwirtschaftsfördernde Massnahmen in den Kantonen BE und LU bzw. AG und TI vgl. unten, Teil II, 3b.
[12] VKMB: SGT, 8,12.1.80; NZZ, 62,16.3.81; BaZ, 198, 26.8.81. SAB: NZZ, 64,18.3.81; Union, 15, 15.4.81; Presse vom 27.5.81. Dissidente: BaZ, 17, 21.1.81. Zu den Futtermittelimporten vgl. auch unten.
[13] Presse vom 25.11.81; vgl. auch Vat., 80, 6.4.81; 262, 11.11.81. Zur Delegiertenversammlung und zur Verbandspolitik vgl. auch unten, Teil III, b (Landwirtschaft).
[14] BaZ, 276, 25.1 1.81. Vgl. ferner Ww, 47, 18.11.81.
[15] Wirtschaftsförderung: V. Gawronski, Landwirtschaft und Agrarpolitik in der Schweiz, Zürich 1981; als Kritik vgl. IBZ, 37, 10.9.81. Nationalfonds: B. Altermatt, Verteilungswirkungen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, Zürich 1981; zu ersten Ergebnissen dieser Untersuchung vgl. SPJ, 1980, S. 84.
[16] BBl, 1982, I, S. 169 ff. Zum landwirtschaftlichen Einkommen vgl. die Antworten BR Honeggers auf die lediglich als Postulate überwiesenen Motionen Hofmann (svp, BE) und Genoud (cvp, VS) in Amtl. Bull. NR, 1981, S. 647 f. und Amtl. Bull. StR, 1981, S. 17 f. Die Motionäre hatten eine automatische Koppelung der Kostenbeiträge an Rindviehhalter an jeweilige Milchgrundpreiserhöhungen verlangt.
[17] TA, 88, 15.4.81. Vgl. auch Lib., 88, 17.1.81. Vgl. SPJ, 1979, S. 93 f.
[18] Fast 40% des durchschnittlichen Einkommens einer Bergbauernfamilie kommen aus der Bundeskasse (SGT, 23, 29.1.81). Vgl. auch eine als Postulat überwiesene Motion Schnider (cvp, LU) für Erleichterungen bei den Investitionskrediten für die Berglandwirtschaft (Amtl. Bull. NR, 1981, S. 646 f.). Zur Berggebietsförderung allgemein vgl. oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[19] Ww, 15, 8.4.81. Die Feststellung innerlandwirtschaftlicher Einkommensdisparitäten beruht vor allem auf einer offiziell immer noch nicht veröffentlichten Studie des SBV (vgl. SPJ, 1980, S. 84).
[20] Pro Preisdifferenzierung: Union, 3, 21.1.81; TW, 29, 5.2.81 (VKMB); NZZ, 56, 9.3.81 (SAB). Kontra: NZZ, 24, 30.1.81; 84, 10.4.81 (SBV); IBZ, 39, 24.9.81. Vgl. auch TA, 49, 28.2.81; Lib., 197, 27.5.81; Ww,.47, 18.11.81 sowie SPJ, 1980, S. 84.
[21] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1690 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 248 ff. (Motionen Bäumlin, sp, BE und Guntern, cvp, VS). Vgl. auch Presse vom 10.6. und 17.12.81; Vat., 153, 6.7.81.
[22] Gawronski, a.a.O., S. 80 f.; NZZ, 8, 12.1.81; 24, 30.1.81.
[23] Begehren: NZZ, 90, 18.4.81; Presse vom 28.4.81; TW, 99, 30.4.81. Beschlüsse: Presse vom 25.6.81; BaZ, 146, 26.6.81.
[24] Den Vorschlag, zur Sanierung der Bundesfinanzen beim Paritätslohn zu sparen, bewerteten in einer Repräsentativumfrage 44% der Befragten positiv, 38% negativ, und 18% hatten keine Meinung (Vox, a.a.O., S. 13 f.).
[25] BaZ, 168, 22.7.81; NZZ, 168, 23.7.81; TLM, 244, 1.9.81.
[26] BBl, 1981, I, S. 449 ff. (Botschaft); S. 836 (Bundesbeschluss); Amtl. Bull. NR, 1981, S. 261 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 26 ff. Vgl. SPJ, 1980, S. 83. Zu den Sparbeschlüssen vgl. ebenda, S. 75 ff.
[27] BBl, 1981, I, S. 393 ff. (Botschaft); II, S. 594 ff. (Bundesgesetz) ; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 470 ff. u. 924; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 138 ff., 257 u. 339; vgl. auch SPJ, 1980, S. 88 f. Zum Brotpreisaufschlag vgl. BaZ, 224, 25.9.81; NZZ, 303, 31.12.81.
[28] BBl, 1981, I, S. 432 ff. (Botschaft); II, S. 615 (Bundesbeschluss) ; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 485 f. ; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 148.