Année politique Suisse 1981 : Infrastructure, aménagement, environnement / Energie
Kernenergie
Im Bereich der Nutzung der Kernenergie, ja sogar in der Energiepolitik überhaupt, lag das Hauptinteresse der Offentlichkeit beim Tauziehen um das geplante Atomkraftwerk (AKW)
Kaiseraugst (AG). Die zum Teil diametral auseinandergehenden Schätzungen bezüglich Existenz und Grösse eines allfälligen Energiemankos zu Beginn der neunziger Jahre durch die Eidgenössische Energiekommission haben wir in unserer letzten Chronik dargestellt. Ob ein Manko auftreten wird, das den Bau eines zusätzlichen Atomkraftwerks rechtfertigt, hängt im wesentlichen vom Wirtschaftswachstum, von der Energiepreisentwicklung und von den zukünftigen energiepolitischen Entscheiden ab. Insbesondere geht es um die Frage, ob bei der Reduktion der Erdölabhängigkeit der Hauptakzent auf Spar- oder auf Substitutionsmassnahmen gelegt werden soll. Zur Diskussion gestellt ist aber auch die Geschäftsphilosophie der sich mehrheitlich im Besitz der Offentlichkeit befindlichen Elektrizitätsgesellschaften, sind doch diese heute noch verpflichtet, jede auftretende Nachfrage nach elektrischer Energie zu möglichst günstigen Preisen zu decken
[17]. Neben in die Bedarfsanalyse eingeflossenen energiepolitischen Optionen wurden auch die zugrunde gelegten Annahmen über die Wirtschaftsentwicklung in Zweifel gezogen. Die von der Elektrizitätswirtschaft und einem Teil der Energiekommission vertretene Prognose eines realen wirtschaftlichen Wachstums von jährlich 2,8% (in den letzten zehn Jahren hat es im Durchschnitt knapp die Hälfte davon betragen) bei einer gleichzeitigen Verteuerung des Erdöls um jährlich 5% gegenüber den andern Energieträgern, erschien den Kritikern reichlich optimistisch
[18].
Der Bundesrat hatte an den Verhandlungen nach der Geländebesetzung in Kaiseraugst den Opponenten versprochen, mit seinem Entscheid über die Bewilligung bis zum Abschluss einer gross angelegten Untersuchung über mögliche Klimaveränderungen durch die Kühltürme des Kraftwerks abzuwarten. Gemäss dieser unter dem Namen «Climod» bekannt gewordenen Studie, welche im Sommer veröffentlicht werden konnte, sind weder von der Abwärme des Werks Kaiseraugst noch von andern in der Gegend geplanten Anlagen besonders negative Auswirkungen auf das Klima der Region Basel zu befürchten
[19].
Mit den beiden Analysen über die erwartete Stromnachfrage und über allfällige Klimaveränderungen waren die Voraussetzungen für die Beurteilung des im Sommer 1979 eingereichten Gesuchs um die
Rahmenbewilligung für das AKW Kaiseraugst durch den Bundesrat gegeben. Den Entscheid in dieser nicht nur energiepolitisch, sondern — in Anbetracht des geschlossenen Widerstandes in der betroffenen Region — auch staatspolitisch äusserst heiklen Angelegenheit machte sich die Landesregierung nicht einfach. Parallel zu den sich über mehrere Wochen hinziehenden Beratungen fanden Gespräche mit Vertretern der Kaiseraugst AG über einen allfälligen Bauverzicht und die damit verbundenen Entschädigungsforderungen statt. Die Bauherrin schloss zwar einen Verzicht nicht grundsätzlich aus; da ihr aber der Bundesrat schon aus Kompetenzgründen keine bindenden Zusagen über die Höhe der Entschädigungszahlungen machen konnte, hielt sie an ihrem Bewilligungsgesuch fest. Am 21. September erklärte die Landesregierung, dass sie den Bedarf für ein weiteres Kernkraftwerk für erwiesen erachte, und rund fünf Wochen später erteilte sie die Rahmenbewilligung für Kaiseraugst. Sie verband diese Bewilligung allerdings mit verschärften Auflagen im Bereich des Erdbebenschutzes und der Notfallplanung
[20]. Während sich die Befürworter der Kernenergienutzung von diesem noch durch das Parlament zu sanktionierenden Entscheid befriedigt zeigten, fielen die Reaktionen der Gegner des geplanten Werkes massiv aus. Die Parlamente beider Basel verabschiedeten ohne Gegenstimmen Protestresolutionen; ihre Regierungen versicherten, dass auf keinen Fall Polizeikräfte zum Schutz des Baugeländes bereitgestellt würden. Nur drei Tage nach dem Entscheid des Bundesrates versammelten sich in Kaiseraugst rund 20 000 Atomkraftwerkgegner zu einer Protestkundgebung. Die Opposition gegen das AKW Kaiseraugst beschränkt sich allerdings nicht auf die Region Basel : bei einer gesamtschweizerischen Meinungsumfrage sprachen sich 51% gegen und nur 33% für dessen Realisierung aus. Wie bereits früher kam es wieder zu einer Reihe von Anschlägen gegen das Eigentum von Elektrizitätsgesellschaften und deren Repräsentanten
[21].
Da sich noch National- und Ständerat mit der Rahmenbewilligung auseinandersetzen müssen, ist ein rascher Baubeginn nicht zu erwarten. Neue Verzögerungen könnten sich auch aus der erst zu Jahresende publik gewordenen Tatsache ergeben, dass sich Teile des Baugeländes immer noch im Besitz der Gemeinden Kaiseraugst und Basel befinden und von diesen wohl kaum freiwillig abgetreten werden
[22].
Angesichts der grossen Widerstände gegen das geplante AKW Kaiseraugst war es nicht erstaunlich, dass der Vorschlag gemacht wurde, anstelle dieses Werks dasjenige in
Graben (BE), für welches ebenfalls ein Bewilligungsgesuch vorliegt, zu genehmigen. Zwar wird auch dieses Kernkraftwerk von der Mehrheit der in der Region wohnhaften Bevölkerung abgelehnt, die Opposition ist aber im Oberaargau rein zahlenmässig geringer als in der Grossstadtagglomeration Basel. Die Regierungen der Kantone Bern und Solothurn erklärten übereinstimmend, das Projekt Graben nach wie vor zu befürworten, wandten sich jedoch aus Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung gegen ein zeitliches Vorziehen
[23].
Eine ernsthafte Gefahr für den Ausbau der Kernenergienutzung bedeutet die eidgenössische «
Volksinitiative für eine Zukunft ohne Atomkraftwerke», verlangt diese doch unter anderem ein Verbot für die weitere Errichtung von Kernkraftwerken nach Leibstadt. Das Volksbegehren wurde zusammen mit der oben erwähnten Energieinitiative eingereicht; demgegenüber gelang es rivalisierenden Kernkraftgegnern nicht, für ihre Initiative «Stopp dem Atomenergieprogramm» die erforderliche Unterschriftenzahl zu sammeln. Nach Ansicht der Urheber der erfolgreichen Initiative kommt deren Einreichung praktisch einem Moratorium für den Entscheid über Kaiseraugst (und auch Graben) bis zum Verdikt über das Volksbegehren gleich, würde doch eine vorher erteilte Rahmenbewilligung durch dessen Annahme hinfällig
[24].
Im Kernkraftwerk
Gösgen fand nach achtzehn Monaten Normalbetrieb am 15. Mai die offizielle Einweihung statt. Aus den vier im Betrieb stehenden Atomkraftwerken stammte im Berichtsjahr etwa ein Drittel der schweizerischen Stromerzeugung, rund die Hälfte davon aus Gösgen
[25].
Die starke Bewegung um die Rahmenbewilligungen für Kaiseraugst und Graben liess die Bestrebungen zur Totalrevision des Atomgesetzes und zur Neuordnung der
Haftpflicht für die Betreiber von Atomanlagen etwas zurücktreten. Die Volkskammer hat als Zweitrat die Beratung des Haftpflichtgesetzes noch nicht aufgenommen. Auf der Basis der alten Regelung dekretierte der Bundesrat die Erhöhung der Deckungssumme von 200 auf 300 Mio Fr.; er löste damit ein Versprechen ein, das er vor Jahresfrist anlässlich der Behandlung des neuen Gesetzes im Ständerat abgegeben hatte
[26].
Die mit der Totalrevision des aus dem Jahre 1959 stammenden Atomgesetzes befasste Expertenkommission legte ihren Vorentwurf für ein «Strahlenschutz- und Kernenergienutzungsgesetz» vor. Die Gesetzesrevision drängt sich nicht zuletzt deshalb auf, weil die Gültigkeitsdauer des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz von 1978, welcher die Institution der Rahmenbewilligung einführte, Ende 1983 ablaufen wird. Der Expertenentwurf sieht vor, dass der Bund die Nutzung der Kernenergie zwar nicht verhindern, aber auch — abgesehen von Forschung und Entwicklung — nicht fördern soll. Bewilligungsbefugt bleibt gemäss dem Vorschlag der Bund; das Genehmigungsverfahren soll im Vergleich zum heute geltenden Bundesbeschluss etwas gestrafft werden. Der Bedarfsnachweis — von den Experten als Nachweis einer «hinreichend verantwortbaren Nachfrage» formuliert — bleibt erhalten. Zur Erwägung gestellt wird die Idee, den Entscheid der Regierung über die Rahmenbewilligung nicht nur vom Parlament sanktionieren zu lassen, sondern auch dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Allfällige Rechte auf Entschädigungsansprüche bei Nichterteilung der Rahmenbewilligung sollen präziser definiert werden. Der Entwurf sieht ausserdem ausführlichere Bestimmungen über den Strahlenschutz vor, als dies beim heutigen Gesetz der Fall ist. Zu diesem Zweck wird ein Teil der gegenwärtig in Verordnungen festgelegten Vorschriften in das Gesetz integriert.
Die Reaktionen der Befürworter der Kernenergienutzung zum Vorentwurf fielen vernichtend aus. Durch das Gesetz — vor allem mit der Variante des fakultativen Referendums — würde der Bau neuer Atomkraftwerke nahezu verhindert. Überdies würde in der gegenwärtigen Phase, wo der Entscheid über die Rahmenbewilligungen für die zwei Werke Kaiseraugst und Graben bevorsteht, durch die Revisionsdiskussion ein Zustand der Rechtsunsicherheit geschaffen. Die Elektrowirtschaft, der Vorort, die FDP und die CVP schlagen deshalb vor, die Totalrevision einstweilen nicht weiter zu verfolgen und eine Verlängerung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz über das Jahr 1983 hinaus vorzubereiten
[27].
Der Bundesrat bestätigte seine Absicht, sämtlichen Kernkraftwerken Ende 1985 die Betriebsbewilligung zu suspendieren, wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Projekt vorliegt, das Gewähr für die dauerhafte und sichere Endlagerung von
radioaktiven Abfällen im Inland bietet. Betriebsbereit braucht das Endlager nach einer Erklärung Bundesrat Schlumpfs allerdings erst im Jahre 2020 zu sein
[28]. Die Nationale Genossenschaft zur Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) reichte zwar zu Jahresbeginn die für die projektierten Sondierbohrungen erforderlichen Baugesuche in zwölf Gemeinden des nördlichen Mittellandes ein; die Explorationen konnte sie aber noch nirgends aufnehmen. Angesichts der unter anderem durch die vielen Einsprachen verursachten Verzögerungen will sie sich bis Ende 1985 auf vier bis sechs Bohrungen beschränken und die restlichen später durchführen. Sie glaubt aber, dass diese reduzierte Anzahl von Sondierungen ausreiche, um den Zustand des Granitsockels, der für die Einrichtung eines Endlagers in Frage kommt, zu beurteilen. Weitere Aufschlüsse über die Beschaffung des Granitgesteins sollen in einem Felslabor im Grimselgebiet (BE) gewonnen werden, für welches das Baugesuch eingereicht wurde. Da die geologischen Untersuchungen langsamer als geplant vorankommen, empfiehlt eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission (AGNEB), das Schwergewicht bei der Beweisführung für die Gewährleistung der sicheren Endlagerung vermehrt auf die künstlichen Barrieren, d.h. auf die Verpackung des Atommülls zu legen
[29].
Obwohl der
Konsultation der Kantone im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Atomanlagen keine entscheidende Bedeutung zukommt, ist die Frage hart umstritten, ob diese Meinungsäusserung von der Regierung oder von den Stimmbürgern abgegeben werden soll. Die Kontrahenten interpretieren die Abstimmungen über Initiativen, welche die Einführung des Referendums fordern, stets auch als Gradmesser für die Volksstimmung in Sachen Atomenergie. Im Berichtsjahr fanden derartige Befragungen in den Kantonen Bern, Waadt und St. Gallen statt. In den beiden erstgenannten hiessen die Stimmbürger gegen den Antrag von Regierung und Parlament die Ausweitung der Volksrechte gut. Das für den Kanton Bern, auf dessen Territorium ein Kernkraftwerk seit einigen Jahren in Betrieb ist, überraschende Abstimmungsergebnis fiel allerdings hauchdünn aus. Die St. Galler Initiative, die neben der Einführung des Referendums auch ein Verbot der Erteilung kantonaler Kühlwasserkonzessionen für Atomkraftwerke gebracht hätte, drang in der Volksabstimmung nicht durch
[30].
[17] SPJ, 1980, S. 94; Eidg. Energiekommission, Bericht über den Bedarfsnachweis für Kernkraftwerke, Bern 1981. Reaktionen in den Medien: Presse vom 24.2.81; Gewerkschaftliche Rundschau, 73/1981, S. 89 ff. und wf, Dok., 26—29, 29.6.—13.7.81. Das Bundesamt für Energiewirtschaft gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass Prognosen über zukünftige Mangellagen jeweils sehr hypothetisch sind, da die Energieproduzenten mit ihrer Absatzpolitik die Nachfrage entsprechend steuern können und dies im Fall von Knappheit wohl auch tun müssten (BA für Energiewirtschaft, «Die Kernenergie in der Energiepolitik», in Die Volkswirtschaft, 54/1981, S. 418 ff.).
[18] E. Ledergerber / R. Schleicher, Ist Kaiseraugst wirklich nötig? Zürich 1981. Vgl. auch die Replik darauf aus Kreisen der Elektrizitätsproduzenten in NZZ, 83, 9.4.81 und TA, 185, 13.8.81.
[19] BaZ, 155, 7.7.81; 188, 14.8.81; 207, 5.9.81; vgl. auch SPJ, 1975, S. 100. Eine Reduktion des Dampfausstosses der Kühltürme könnte sich dann ergeben, wenn der BR einer Kommissionsempfehlung folgt und das Verbot der direkten Flusswasserkühlung von 1971 teilweise aufhebt (BaZ, 155, 7.7.81; siehe auch SPJ, 1971, S. 98 und Amt. Bull. NR, 1981, S. 915 f.).
[20] TA, 186, 14.8.81; 187, 15.8.81; 188, 17.8.81; BaZ, 187, 13.8.81; 201, 29.8.81; NZZ, 222, 25.9.81; Presse vom 22.9. und 29.10.81. Die Höhe der Entschädigungsforderung wurde auf rund 500 Mio Fr. geschätzt. Die Durchführung von Verhandlungen wurde vom StR 1979 mit einem überwiesenen Postulat Egli (cvp, LU) angeregt (vgl. SPJ, 1979, S. 106).
[21] Basel-Land: BaZ, 254, 30.10.81. Basel-Stadt: BaZ, 260, 7.11.81. Für ein als Alternative zum AKW dienendes Kohlekraftwerk in Pratteln (BL) sprachen beide Parlamente Projektkredite aus (BaZ, 27, 27.1.81; 145, 25.6.81; 146, 26.6.81). Demonstration: Presse vom 2.11.81. Meinungsumfrage; Ww, 39, 23.9.81; Woche, 9, 6.11.81. Anschläge: LNN, 255, 3.11.81; vgl. auch SPJ, 1979, S. 103.
[22] BaZ, 300, 23.12.81; 301, 24.12.81.
[23] TA, 192, 21.8.81 (Bern) ; SZ, 150, 1.7.81 (Solothurn). Eine Interpellation im Grossen Rat von BE ergab, dass die Kernkraftwerk Graben AG — entgegen ihren Angaben im Rahmenbewilligungsgesuch — über keine gültige Kühlwasserkonzession verfügt. Die den Bemischen Kraftwerken 1971 ausgestellte, 1976 erloschene Konzession wurde vom dazu allein zuständigen Grossen Rat weder verlängert noch auf die KKW Graben AG überschrieben. Das Konzessionsgesuch muss deshalb auf jeden Fall noch einmal dem Kantonsparlament vorgelegt werden (BBl, 1980, I, S. 450 ff.; TW, 200, 28.8.81; 258, 4.11.81; Bund, 256, 4.11.81).
[24] BBl, 1982, I, S. 210 ff. ; TA, 289, 12.12.81; wf, Dok., 51, 21.12.81; BBl, 1981, III, S. 1108; vgl. ebenfalls SPJ, 1980. S. 93 f.
[25] SZ, 112, 16.5.81; Bund, 33, 10.2.82.
[26] NZZ, 39, 17.2.81; SPJ, 1980, S. 93; AS, 1981, S. 2003; TA, 279, 1.12.81.
[27] BBl, 1981, II, S. 1269 ff.; NZZ, 169, 24.7.81; 175, 31.7.81; 192, 21.8.81; 216, 18.9.81; 270, 20.11.81; 280, 2.12.81; wf, Dok., 50, 14.12.81; Der Freisinn, Nr. 1, Januar 1982.
[28] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 910 f. und 922; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 472 ff.; siehe auch SPJ, 1979, S. 105.
[29] Baugesuche: NZZ, 27, 3.2.81. Ein Bohrgesuch wurde aus landschaftsschützerischen Gründen von Bachs nach Steinmaur (beide ZH) verschoben (BBl, 1981, II, S. 1083; BaZ, 136, 15.6.81). Gewährleistung der sicheren Endlagerung: BR Schlumpf in Amtl. BulI. NR, 1981, S. 679 und 1363 und Amtl. Bull. StR, 1981, S. 341; AT, 122, 27.5.81 (AGNEB); NZZ, 151, 3.7.81 (NAGRA). Zu Bohrprogramm und Bewilligungsverfahren siehe im weitern Amtl. BulI. NR, 1981, S. 1387 ; Bund, 85, 11.4.81; NZZ, 195, 25.8.81; TA, 19, 24.1.81; 200, 31.8.81. Labor Grimsel : BBl, 1982, I, S. 205 ff.; TA, 299, 24.12.81. Siehe auch R. Rometsch / H. Issler, «Wohin mit den hochaktiven Abfällen», in Bund, 55, 7.3.81 und SPJ, 1980, S. 95.
[30] Bern: Bund, 34, 11.2.81; 136, 15.6.81 (87888 Ja: 87128 Nein). Waadt: 24 Heures, 20, 26.1.81; 40, 18.2.81; 47, 26.2.81; 51, 3.3.81; 136, 15.6.81 (44322 Ja : 33473 Nein). St. Gallen : SGT, 39,17.2.81; 40,18.2.81; 226, 28.9.81 (22464 Ja: 26823 Nein). Siehe auch unten, Teil II, 1i.
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