Année politique Suisse 1981 : Infrastructure, aménagement, environnement
Protection de l'environnement
La commission du Conseil national accepte le projet de loi sur l'environnement sans importantes modifications — Nette amélioration de la qualité de l'eau dans les rivières; la santé des lacs reste par contre menacée — Prescriptions plus rigoureuses sur l'utilisation des boues d'épuration comme engrais — Comme l'incinération des déchets peut nuire à la qualité de l'air, de nouvelles solutions sont mises à l'étude pour l'élimination des détritus — Malgré les protestations des importateurs d'automobiles, le Conseil fédéral poursuit sa politique visant à la réduction de la toxicité des gaz d'échappement — Le Conseil fédéral met en vigueur la première partie d'un inventaire de sites construits à protéger — Divers projets pour sauvegarder les rives naturelles des lacs et rivières dans les cantons de Berne, Fribourg et Vaud.
 
Umweltschutzpolitik
Die zuständige Nationalratskommission setzte im Berichtsjahr die Beratung des neuen Bundesgesetzes über den Umweltschutz fort. Der von ihr im Spätherbst verabschiedete Entwurf deckt sich in den wesentlichen Punkten mit demjenigen des Bundesrates. So ist trotz einiger Opposition die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Einspracherecht der Umweltschutzverbände beibehalten worden. Politische Beobachter bezeichneten das Gesetzesprojekt als politisch bestmögliche Lösung [1].
Da Umweltschutzvorschriften oft eine Produktionsverteuerung zur Folge haben, die nicht in allen Fällen auf die Verkaufspreise überwälzt werden kann, erstaunt es nicht, dass Widerstände gegen solche Vorschriften meist massgeblich von der Wirtschaft ausgehen. Die bestehenden Interessengegensätze, aber ebenso die allgemeine Frage, welche Kosten wir auf uns zu nehmen bereit sind, um der weiteren Zerstörung der natürlichen Umwelt Einhalt zu gebieten, bildeten die Themen verschiedener Tagungen und Zeitungsartikel [2]. Eine Möglichkeit zur Entschärfung des Konflikts zwischen Umweltschutz und Wirtschaft könnte darin bestehen, Umweltschutzinvestitionen mittels steuerlicher und finanzieller Erleichterungen zu fördern. Ein entsprechendes Postulat von Elisabeth Kopp (fdp, ZH) überwies der Nationalrat diskussionslos. In dieselbe Richtung zielt auch der Aufruf einer Privatbank für die Bildung eines Fonds zur Gewährung von günstigen Krediten für Umweltschutzvorhaben kleiner und mittlerer Betriebe [3]. Die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen erfordert aber nicht nur finanzielle Investitionen, sondern Einstellungs- und Verhaltensänderungen bei jedem einzelnen. Das Bundesamt für Umweltschutz sprach sich deshalb für eine eigentliche Erziehung zum Umweltschutz in den Schulen aus, ein Vorschlag, der bis heute in keinem Kanton verwirklicht worden ist [4].
 
Gewässerschutz
Dank dem Gewässerschutz, für den bisher rund 20 Mia Fr. aufgewendet worden sind, ist es gelungen, den Wasserzustand vielerorts zu verbessern. Diese Aussage trifft vor allem bei den Fliessgewässern zu, während bei den Seen die Phosphatzufuhr nach wie vor eine akute Gefährdung darstellt [5]. Die von den herkömmlichen Abwasserreinigungsanlagen nicht ausgefällten Phosphate fördern das Wachstum der nahe an der Wasseroberfläche schwimmenden Algen, was zu einem Abbau des Sauerstoffgehalts und damit des Lebens in den tieferen Schichten führt. Hauptverursacher dieser Überdüngung der Seen sind erstens die Haushalte, welche nach wie vor phosphathaltige Waschmittel verwenden, und zweitens die Betreiber von industriellen Tiermästereien, welche mit der im Übermass anfallenden Jauche die Wiesen düngen. Für die besonders bedrohten Mittellandseen der Kantone Aargau und Luzern (Baldegger-, Hallwiler- und Sempachersee), wo in erster Linie die in den siebziger Jahren aufgekommene Intensivlandwirtschaft für die radikale Verschlechterung der Wasserqualität verantwortlich gemacht wird, legten die Behörden Sanierungspläne vor. Mit der künstlichen Zufuhr von Sauerstoff mittels eines in die Seen verlegten Röhrensystems soll die Rettung versucht werden [6].
Als keinesfalls unproblematisch erweist sich die Verwendung des in den Abwasserreinigungsanlagen anfallenden Klärschlamms als Düngemittel in der Landwirtschaft, enthält dieser doch oft schädlich wirkende Schwermetallrückstände. Der Bundesrat erliess aus diesem Grund eine Verordnung, welche die zulässigen Höchstgrenzwerte definiert und strengere Kontrollen einführt. Bis 1990 sollen überdies technische Anlagen zur Verbesserung der hygienischen Qualität des Klärschlamms in Betrieb genommen werden [7].
Zu den Hauptschuldigen an der Verschmutzung des Rheins gehören die Kaliwerke im Elsass. Obwohl die Schweiz von dieser Verunreinigung nicht selbst betroffen ist, hatte sie sich 1976 gemeinsam mit den andern Rheinanliegerstaaten BRD und Holland bereit erklärt, einen finanziellen Beitrag an Massnahmen zur Abwasserreinigung in diesen französischen Anlagen zu leisten. Da Frankreich sich nicht bewegen liess, dieses Abkommen zu ratifizieren, handelten die interessierten Staaten im Berichtsjahr eine neue Übereinkunft mit etwas weniger strengen Schutzmassnahmen aus [8].
 
Abfälle
Die Verbrennung der Abfälle wird zwar als energiepolitisch sinnvolle Beseitigungsmethode anerkannt. Da die dabei entstehenden gesundheitsschädigenden Gase aber nicht vollständig ausfiltriert werden können, stellen die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) stets auch eine Quelle der Luftverunreinigung dar. In verschiedenen Städten kam es deshalb zu Kontroversen über den Betrieb und den Ausbau dieser Anlagen [9]. Um diese Art der Luftverschmutzung zu vermindern, wird man in Zukunft — neben der Verbesserung der Rauchgasfilter — vermehrt Gewicht auf eine Vorsortierung des Mülls legen müssen. Es geht dabei nicht nur um das Sammeln wiederverwendbarer Materialien, welches bereits heute beim Altpapier und beim Glas mit gutem Erfolg praktiziert wird, sondern auch darum, Stoffe, die giftige Verbrennungsgase entwickeln, aus dem Haushaltkehricht zu eliminieren. Erste Experimente mit dem gesonderten Einsammeln von quecksilberhaltigen Batterien fielen sehr erfolgversprechend aus [10].
 
Luft
Die Luftverunreinigung hat aber vor allem infolge des explosionsartigen Wachstums des motorisierten Strassenverkehrs in den letzten Jahren ständig zugenommen. So erreicht zum Beispiel die Belastung mit Stickstoffdioxyd auch ausserhalb der verkehrsreichsten Stadtzentren oft gesundheitsgefährdende Werte. Die Landesregierung betonte angesichts dieser kritischen Situation mehrmals, dass sie an ihrem Programm zur Verschärfung der Abgasnormen für Motorfahrzeuge festhalten werde. In einem ersten Schritt will sie ab 1982 für neuzugelassene Fahrzeuge die in Schweden als bisher einzigem europäischen Staat seit 1976 geltenden Werte in Kraft setzen. In einem zweiten Schritt sollen diese dann 1986 nochmals verschärft werden. Auch in der Frage des Messverfahrens blieb der Bundesrat konsequent, indem er die strengere amerikanisch-schwedische Methode der europäischen vorzog. Die Automobilwirtschaft protestierte zwar heftig gegen diese Politik, sie blieb dabei aber relativ isoliert. Ihr Argument, dass die verschärften Abgasnormen zu einer Schrumpfung und Verteuerung des Automobilangebots führen würden, vermochte nicht einmal die Automobilistenverbände zu eindeutig negativen Stellungnahmen zu bewegen [11].
Die Luftverunreinigung durch Fluorausscheidungen der Aluminiumwerke im Wallis ist merklich zurückgegangen. Die 1978 von der Kantonsregierung festgelegten Norrnen konnten fristgerecht eingehalten und zum Teil sogar wesentlich unterschritten werden [12].
 
Natur- und Heimatschutz
Für die Belange des Natur- und Heimatschutzes ist die Bestandesaufnahme schützenswerter Landschaften und Siedlungen von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Zu dem bereits bestehenden Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler kam im Berichtsjahr eine erste Serie erhaltenswerter Ortsbilder. Diese Inventare bewirken zwar keinen absoluten Schutz vor Veränderung oder Zerstörung, sie verpflichten die Behörden aber bei Vorhaben, welche mit finanzieller Unterstützung des Bundes gebaut werden, zu besonderer Rücksichtnahme [13]. Nicht allein um die Konservierung von Gebäuden und Siedlungen ging es bei der europäischen Kampagne für die Stadterneuerung. Mit Ausstellungen und Diskussionen wollten die Initianten zudem das Interesse an der Förderung der Lebensqualität und der Wohnlichkeit der Städte wecken [14].
In den Kantonen Aargau und Zug präsentierten die Regierungen Gesetzesprojekte, welche Massnahmen zum Schutz erhaltenswerter Landschaften erleichtern sollen. So sieht der aargauische Entwurf die Einrichtung eines speziellen Finanzierungsfonds vor; ausserdem sollen den Gemeinden zusätzliche Kompetenzen für den Erlass von Schutzbestimmungen eingeräumt werden [15].
Die Existenz der wenigen erhalten gebliebenen natürlichen Seeufer wird nicht nur durch Baupläne für Ferien- und Wochenendhäuser gefährdet, sondern auch durch andere vorwiegend Vergnügungszwecken dienende Anlagen wie etwa Strassen und Bootshäfen. Die Baudirektoren der Kantone Freiburg und Waadt stellten deshalb der Öffentlichkeit Pläne für den Schutz der Ufer des Neuenburgersees (Südseite) und des Murtensees vor. In Aussicht genommen wird darin unter anderem die Ausscheidung von Naturschutzgebieten und die Reglementierung der Zahl der Motorboote [16]. Im Kanton Bern hatte die SP eine Volksinitiative für die freie Zugänglichkeit der See- und Flussufer sowie deren Schutz vor weiterer Überbauung eingereicht. Für die Finanzierung von Auszonungen aus dem Baugebiet soll ein Entschädigungsfonds zur Verfügung stehen. Die Regierung und das Parlament stellten dem Begehren einen Vorschlag gegenüber, der ähnliche, aber etwas weniger weit gehende Ziele durch eine Teilrevision des Baugesetzes erreichen will. Da dabei kein Finanzierungsfonds vorgesehen ist und auch die Eingriffsmöglichkeiten in das private Grundeigentum bei der Errichtung von Uferwegen nach Ansicht der Initianten ungenügend sind, hielten diese an ihrem Begehren fest. Der Stimmbürger kann sich deshalb 1982 in einer Volksabstimmung, bei der erstmals im Kanton Bern die Bejahung der Initiative und des Gegenvorschlags erlaubt ist, über die beiden Vorlagen aussprechen [17].
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H.H.
 
[1] NZZ, 264, 13.11.81; Presse vom 13.11.81; vgl. auch F. Matter, «Die Verbandsbeschwerde im schweizerischen Umweltschutzrecht», in Zeitschrift für schweiz. Recht, 100/1981, 1, S. 445 ff.; ferner SPJ, 1980, S. 113. In Genf stimmte der Grosse Rat der Aufnahme eines Umweltschutzartikels in die Kantonsverfassung zu; diesem kommt angesichts der Verankerung des Umweltschutzgedankens in der Bundesverfassung allerdings eher deklamatorische Bedeutung zu (Suisse, 153, 2.6.81; JdG, 130, 6.6.81). Siehe ebenfalls die Aufsatzsammlung Bundesamt für Umweltschutz 1971-1981, Bern 1981. Für in diesem Kapitel nicht erwähnte umweltschutzrelevante politische Probleme vgl. auch oben, Teil I, 3 (Infrastructure), 4a (Wirtschaftssystem), 4c (Pflanzliche Produktion), 6a (Kernenergie, Wasserkraftwerke), 6b (Nationalstrassen) und 6c (Organisation du territoire). Vgl. im weitern die Aufsätze im Schweizerischen Jahrbuch für Politische Wissenschaft 1981, Bern 1981.
[2] SGU-Bulletin, März, 1981, S. 4 ff. (Jahreskongress der Schweiz. Gesellschaft für Umweltschutz); BaZ, 143 -145, 23.-25.6.81 (Tagung an der Hochschule St. Gallen); NZZ, 205, 209, 213, 219, 227, 232, 237, 243, 252, 261, 267 und 271, 5.9.-21.11.81 (Artikelserie).
[3] Postulat Kopp: Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1329. Investitionsfonds: Vr, 115, 17.6.81.
[4] TA, 132, 11.6.81; Bund, 239, 2.10.81.
[5] Bund, 278, 27.1 1.81. Vgl. auch EAWAG (Hrsg.), Gewässerschutz in der Schweiz — Sind die Ziele erreichbar, Bern 1981; H. Ambühl, «Die Sanierung der Schweizer Gewässer fordert weitere Anstrengungen», in Wasser, Energie, Luft, 73/1981, S. 117 ff. sowie W. Bussmann, Gewässerschutz und kooperativer Föderalismus in der Schweiz, Bern 1981.
[6] JdG, 16, 21.1.81; Bund, 67, 21.3.81; 74, 30.3.81; 75, 31.3.81; 82, 8.4.81. Seensanierung: LNN-Magazin, 21, 25.5.81; Vat., 205, 5.9.81. Zur Problematik der Phosphate in den Waschmitteln siehe auch 24 Heures, 126, 2.6.81 und SPJ, 1980, S. 114.
[7] AS, 1981, S. 408 ff.; SGT, 130, 6.6.81; Plan, 38/1981, Nr. 7/8, S. 17.
[8] SPJ, 1976, S. 114 f. ; BaZ, 16, 20.1.81; 22, 27.1.81; 270, 18.11.81; 271, 19.11.81.
[9] In der Stadt Zürich reichte der LdU eine Volksinitiative für den Einbau zusätzlicher Reinigungsfilter ein (TA, 151, 3.7.81; 281, 3.12.81). In La Chaux-de-Fonds führte die Opposition zur Ablehnung eines Ausbauvorhabens (TLM, 115, 25.4.81; 271, 28.9.81). Siehe ferner Bund, 9, 13.1.81 (Kritik an der KVA Bern) und TA, 199, 29.8.81 ; 209, 10.9.81; Vr, 236, 4.12.81; 241, 11.12.81 (KVA Zürich). Auf breiten Widerstand stösst auch die in Oberbipp (BE) geplante Anlage zur Wiederaufbereitung und Beseitigung von Industrieabfällen (Bund, 104, 4.6.81; 130, 6.5.81; 222, 23.9.81 ; BaZ, 194, 21.8.81; vgl. auch SPJ, 1980, S.114 f).
[10] SZ, 67, 21.3.81 ; LNN, 119, 23.5.81. Zu dem nicht ganz unumstrittenen Sammeln von Haushalt-Aluminium siehe Plan, 38/1981, Nr. 3, S. 25 f. und SPJ, 1980, S. 114.
[11] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1059 f. und 1377 f.; siehe auch wf, Dok., 38, 21.9.81. Zur Realisierung des zweistufigen Reduktionsprogramms war die Kündigung des ECE-Reglementes über die Abgasnormen Voraussetzung (NZZ, 215, 17.9.81). Messverfahren : Ww, 39, 23.9.81 ; TA, 245, 22.10.81. Vgl. auch SPJ, 1979, S. 125 f. Zur Luftverschmutzung durch den Strassenverkehr siehe ebenfalls Plan, 38/1981, Nr. 4, S. 30 und Nr. 7/8, S. 18 sowie LNN, 28, 4.2.81.
[12] TLM, 160, 9.6.81; 308, 4.11.81; Bund, 216, 16.9.81; vgl. auch SPJ, 1978, S. 114. Zur Geschichte des Kampfes gegen die Fluorausscheidungen siehe ferner U.P. Gasche, Bauern, Klosterfrauen, Alusuisse, Bern 1981.
[13] AS, 1981, S. 1680 ff.; NZZ, 276, 27.11.81; SPJ, 1977. S.117.
[14] Plan, 38/1981, Nr. 5. S. 38 f. und Nr. 6, S. 9 ff.; SBV, Der Monat, Nr. 9, 1981. Vgl. auch oben, Teil I, 6c (Organisation du territoire).
[15] Aargau: Vat., 95, 11.4.81 ; AT, 118, 22.5.81. Zug: LNN, 170, 25.7.81. Vgl. auch H. Weiss, Die friedliche Zerstörung der Landschaft und Ansätze zu ihrer Rettung in der Schweiz, Zürich 1981.
[16] 24 Heures, 84, 10.4.81.
[17] Bund, 8, 12.1.81; 80, 18.4.81; 197, 25.8.81; 198, 26.8.81; 257, 3.11.81; TA, 257, 5.11.81; vgl. auch SPJ, 1980, S. 116. Vgl. auch P. Liver, «Die Begehbarkeit von Fluss- und Seeufern», in Recht als Prozess und Gefüge. Festschrift für Hans Huber zum 80. Geburtstag, Bern 1981, S. 651 ff.
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