Année politique Suisse 1981 : Politique sociale / Groupes sociaux / Stellung der Frau
print
Schwangerschaftsabbruch
Ein Ausweg aus der verfahrenen Situation in der Frage des Schwangerschaftsabbruches öffnete sich auch im Jahre 1981 nicht. Nach dem Scheitern der Fristenlösungsinitiative und des Schwangerschaftsgesetzes mit einer sozialmedizinischen Indikation in den Volksabstimmungen von 1977 und 1978 hatten vier Standesinitiativen und einige parlamentarische Einzelinitiativen das Thema wieder aufgenommen, indem sie eine föderalistische Regelung des Problems anvisierten [41]. Im Februar kam die vom Nationalrat mit der Behandlung der Initiativen beauftragte Kommission mit knappem Mehr auf eine föderalistische Variante zurück, nachdem sie vorher das Konzept einer gesamtschweizerischen sozialmedizinischen Indikation befürwortet hatte. Während im Rat eine Minderheit aus Kreisen der SVP und der FDP am Status quo, d.h. an der geltenden medizinischen Indikation, festhalten wollte und daher für Nichteintreten votierte und eine zweite, christlichdemokratische Minderheit weiterhin das Konzept der sozialmedizinischen Indikation vertrat, setzte sich der Antrag der Kommission in der Schlussabstimmung mit 94 zu 75 Stimmen durch [42]. Unbestritten war ferner die Vorlage des Bundesrates zur Schaffung von Stellen für eine umfassende Schwangerschaftsberatung. Dieses zweite Gesetz fand auch im Ständerat Zustimmung, hingegen vereitelte die kleine Kammer die Möglichkeit einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruches im Sinne der föderalistischen Regelung, indem sie mit 26 zu 14 Stimmen für Nichteintreten entschied [43]. Der Bundesrat und die übrigen Gegner einer föderalistischen Lösung führten vor allem das Argument ins Feld, dass mit der Zuerkennung der Kompetenz zur Legalisierung der Fristenlösung an die Kantone die Einheit des Strafrechts in einer Weise untergraben werde, die unliebsame Nachfolgeerscheinungen zeitigen könnte. Die Befürworter sahen dagegen keinen anderen Weg, die gegensätzlichen Interessen bei einer Neuregelung zu berücksichtigen.
 
[41] Vgl. SPJ, 1980, 5.141 f. Zu den Abstimmungen vgl. SPJ, 1977, S. 129 f. und 1978, S.126.
[42] NZZ, 36, 13.2.81; BaZ, 57, 9.3.81; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 128 ff.; Presse v. 10. u.11.3.81.
[43] Schwangerschaftsberatung: BBl, 1981, III, S. 242; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 167 f.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 359 ff.; Presse v. 24.9.81.