Année politique Suisse 1982 : Economie / Agriculture
 
Landwirtschaftspolitik
Die schweizerische Landwirtschaft entwickelte sich auch 1982 ertragsmässig gesamthaft gut [1]. Bei den einkommensverbessernden Preisbeschlüssen des Bundesrates fielen diesmal für die Bauern nicht nur eine Reihe von Preiserhöhungen positiv ins Gewicht, sondern auch neue Kriterien für die Paritätslohnberechnung. Anpassungen erfuhren im Jahresverlauf ebenfalls die Sondermassnahmen für das Berggebiet. Eine Landwirtschaftspolitik mit «weniger Staat» steht somit schwerlich in Aussicht. Das belegen vor allein der verstärkte Ruf nach Schutzvorkehren zum Zweck von Einfuhrerschwerungen sowie Forderungen nach vermehrter Begünstigung «bäuerlicher» Strukturen. Diese Bestrebungen stehen nicht zuletzt unter dem Druck der umstrittenen Futtermittelinitiative, die namentlich eine wirksamere Förderung der kleinen und mittleren Familienbetriebe anstrebt.
In der Agrarpolitik haben in jüngster Zeit Postulate zur Erhaltung möglichst vieler traditioneller, unmittelbar bodenbewirtschaftender Familienbetriebe an Bedeutung gewonnen. Es verbinden sich damit Vorstösse zur Abwehr grosser, «industrieller» und bodenunabhängiger Tierhaltungsbetriebe («Tierfabriken») etwa in der Schweinemast und Geflügelzucht oder auch von überdimensionierten Gemüse- und Obstbaumbetrieben. Diese «Agrobusiness» wird nicht nur für Überproduktionstendenzen verantwortlich gemacht, die in verschiedenen Sparten weiterbestehen, sondern auch aus tierschützerischen und ökologischen Gründen angefochten. Anderseits sind Einkommensverbesserungen wegen der ausgeprägter gewordenen Bevölkerungsstagnation und dem Rezessionseinbruch Mitte der siebziger Jahre kaum mehr über eine Ausdehnung von Produktion und Absatz zu erreichen. Trotzdem haben sich technische und biologische Leistungsverbesserungen in Pflanzenbau und Tierhaltung fortgesetzt, wenn auch ebenso verlangsamt wie die Verminderung der Betriebszahl und der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung [2].
Obschon die herkömmlichen agrarpolitischen Erhaltungsstrategien zunehmend kostspieliger und interventionistischer werden, sind gemäss den bäuerlichen Spitzenverbänden und den zuständigen Bundesbehörden zumindest vorderhand keine tauglichen Neukonzeptionen in Sicht [3]. Die erneuten Begehren nach einer vermehrten Begünstigung bedrängter Bauernbetriebe, namentlich solcher in den benachteiligten Regionen, zeigten indessen, dass die in den Vorjahren getroffenen Korrekturmassnahmen (z.B. Tierbestandvorschriften und Stallbaubewilligungsverfahren, Flächenbeiträge sowie eine Reihe weitere Beitragsleistungen) nicht als hinreichend beurteilt werden [4]. Zur Konkretisierung des neuen agrarpolitischen Kurses, wie ihn die Delegiertenversammlung bereits im Vorjahr genehmigt hatte, verlangte der Schweizerische Bauernverband (SBV) einen Ausbau des Instrumentariums namentlich in den Bereichen Marktregulierung, Produktionslenkung, Forschung, Berufsbildung und Beratung, Investitionspolitik und Importschutz [5]. Einer gezielteren Investitionshilfe des Bundes (z.B. für Hofsanierungen und Gebäuderationalisierungen) redeten demgegenüber zwei Agrarwissenschafter das Wort. Im Sinne einer gerechteren Mittelverteilung, die den unterschiedlichen Produktionsvoraussetzungen vermehrt Rechnung trägt, plädierten die Autoren sogar für deutliche Subventionskürzungen besonders für die mittleren und grossen Talzonenbetriebe [6].
Über struktur- und produktionspolitische Überlegungen hinaus führt ein umfassendes Agrarprogramm, das von der SPS erarbeitet und den Kantonalparteien zur Vernehmlassung unterbreitet worden ist. Es reicht von entwicklungspolitischen (z.B. problematische Importe aus Dritt-Welt-Staaten) über ideelle Kriterien (Verwirklichung der Selbstverwaltung auf den Bauernbetrieben) bis in gesellschaftspolitische Gebiete (z. B. Säuglingspflegekurse für Bäuerinnen) hinein. Hauptstossrichtungen sind die Versorgung der Bevölkerung mit gesunden, vollwertigen und kostengünstig hergestellten Nahrungsmitteln, eine umweltfreundliche Produktion und partnerschaftliche Betriebsorganisation, wobei damit sowohl Familien wie auch andere Gruppen von Menschen gemeint sind. Direkte Ausgleichszahlungen sollen dort eingesetzt werden, wo über Preisdifferenzierungen kein ausreichendes Einkommen gesichert werden kann. Zusätzlich notwendige Mittel wären gegebenenfalls aus der Bundeskasse zu beschaffen, während eine Mehrbelastung der Konsumenten nur im Ausmasse von effektiven Qualitätsverbesserungen bei den Produkten zu erfolgen hätte [7].
Mit dem zweiten Paket zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen wird auch die Landwirtschaft zur Sprache kommen [8]. Unabhängig davon haben in den letzten Jahren bereits verschiedene Kantone die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um selber aktiv in die Sozial- oder in die Strukturpolitik, insbesondere der Berglandwirtschaft, einzugreifen [9]. Als Folge derartiger Bestrebungen stellt sich freilich vorab für die Vertreter der finanzschwachen Stände und der Berggebiete die Frage, wieweit agrarpolitische Massnahmen kantonalisiert werden können, ohne das Problem der regionalen Disparitäten noch zu verschärfen. In Anbetracht dieser Gefahr sprachen sich die Landwirtschaftsdirektoren der Gebirgskantone dafür aus, dass in diesem Aufgabenbereich eindeutig an der Führungsrolle des Bundes festzuhalten sei. Eine Mehrbelastung der Kantone als reine Sparübung wurde ebenso zurückgewiesen wie die vorgeschlagene Abwälzung der Familienzulage in der Landwirtschaft auf die Kantone [10].
Angesichts der kritischer gewordenen Gesamtwirtschaftslage und unsicheren Absatzverhältnissen wurden die Preisbegehren des SBV zur Einkommenssicherung im Agrarsektor vielerorts als übersteigert empfunden [11]. Wie erwartet, erfüllte allerdings der Bundesrat die Forderungen der Bauernsame einmal mehr nur etwa zur Hälfte. Immerhin wurde der Grundpreis pro Liter Milch erstmals in einem Zug um volle fünf Rappen erhöht; die Bauernvertreter hatten sieben Rappen verlangt [12]. Hinzu kam eine Heraufsetzung der Beiträge an Viehhalter ohne Verkehrsmilchproduktion, der Richtpreise für Schlachtvieh sowie der Produzentenpreise für Brotgetreide und Speisekartoffeln. Verschiedene Verbesserungen im Bereich des Ackerbaus (Erhöhung der Anbauprämien für Futtergetreide, des Anbaukontingents von Zuckerrüben und der Anbaufläche für Raps) entsprachen dem Wunsch nach vermehrten Ausweichsmöglichkeiten zur Milchproduktion. Zusätzliche Massnahmen wie der gezielte Ausbau der Flächen- und Bewirtschaftungsbeiträge sollen vor allem der Berglandwirtschaft zugute kommen. Aufgrund der Beschlüsse wird das landwirtschaftliche Einkommen gesamthaft um rund 300 Mio Fr. verbessert. Da diese Summe weitgehend von den Konsumenten aufzubringen ist, wird die Bundeskasse mit ungefähr 40 Mio Fr. vergleichsweise wenig belastet [13].
Dass der SBV vom Ergebnis der Preisrunde relativ befriedigt Kenntnis nahm, die Klein- und Bergbauern (namentlich infolge der nach wie vor fehlenden Preisstaffelung) dagegen ziemlich enttäuscht und die Konsumentenvertreter sichtlich empört reagierten, vermochte niemanden zu erstaunen [14]. Etwas überraschender kam dafür der Entscheid der Landesregierung, gleichzeitig mit den Preisbeschlüssen das Begehren nach Anderungen der Paritätslohnberechnung zu akzeptieren und nicht schrittweise, sondern vollumfänglich zu berücksichtigen. Daraus resultiert eine Erhöhung des Grundlohnanspruchs der Landwirte um rund fünf Prozent [15]. Laut einem Sprecher des Bundesamtes für Landwirtschuft lassen allerdings die begrenzten Absatzmöglichkeiten, die schwierige Finanzlage des Bundes sowie die künftig kleineren Produktivitätsfortschritte nicht erwarten, dass der höhere Paritätslohn auch sofort realisiert werden kann [16].
Damit dem Bund aufgrund der beschlossenen Milchpreiserhöhung nach Möglichkeit keine zusätzliche finanzielle Belastung erwächst, hatte der Bundesrat gleichzeitig auch die Konsumentenpreise für Butter heraufgesetzt. Um nun den Butterabsatz nicht zu gefährden und zu vermeiden, dass durch vermehrten Konsum von Margarine die Milchrechnung zu Lasten des Bundes noch stärker defizitär wird, setzte der Bundesrat gemäss früherer Praxis auch die Preiszuschläge auf eingeführten Speiseölen und Speisefetten hinauf. Da die gesamte Belastung dieser Importprodukte von nunmehr rund 200% des Warenwertes mittlerweile auch die Besteuerung von Tabak und Alkohol übersteigt und zudem auch Öle und Fette erfasst, die nicht direkt in Konkurrenz zur Butter stehen, waren die Sozialdemokraten und der Landesring nicht bereit, der definitiven Genehmigung der Preiszuschläge durch das Parlament zuzustimmen. Nach einer längeren Auseinandersetzung zwischen Vertretern der Landwirtschaft und der Konsumenten wurde die bundesrätliche Massnahme mit der Unterstützung der bürgerlichen Fraktionen schliesslich doch gebilligt [17].
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Berglandwirtschaft
Trotz einem reichhaltigen Instrumentarium an produktionsgebundenen Förderungsmassnahmen und immer mehr auch an Direktzahlungen konnte der Einkommensrückstand der Berglandwirtschaft nicht verringert werden [18]. So erreicht das Gesamteinkommen im Berggebiet nach wie vor nur ungefähr 2/3 von jenem der Talbetriebe. Um eine weitere Verbesserung des bergbäuerlichen Einkommens zu erreichen, ersuchte der Bundesrat die eidgenössischen Räte, die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone zu erhöhen. Entsprechend einer bereits vor Jahresfrist in die Wege geleiteten Gesetzesänderung ermächtigte deshalb das Parlament vorerst die Landesregierung, fortan die Ansätze für die Kostenbeiträge selbst festzusetzen und der Entwicklung auf diesem Gebiet künftig mit einem flexibleren und rascheren Verfahren Rechnung zu tragen [19]. Die Bundesversammlung, welche den Höchstbetrag der erforderlichen finanziellen Mittel künftig jeweils für zwei Jahre zu bewilligen hat, genehmigte in der Folge für die Jahre 1983/84 einen Kredit von 350 Mio Fr. Damit gingen die Parlamentarier trotz anfänglichem Widerstand der Kleinen Kammer und ungeachtet der finanzpolitischen Bedenken des zuständigen Departementsvorstehers um 30 Mio Fr. über den vom Bundesrat beantragten Betrag hinaus. Dies in der Absicht, die seit 1974 unverändert gebliebenen Kostenbeiträge nicht nur um 30, sondern 40 Prozent zu erhöhen und so der seither eingetretenen Teuerungsentwicklung besser Rechnung zu tragen [20].
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Agrarhandelspolitik
Die schweizerische Agrarhandelspolitik hat im Berichtsjahr vermehrt zu Diskussionen Anlass gegeben. So ist unser agrarhandelspolitisches Sonderstatut im GATT, wonach die Schweiz in Abweichung von den entsprechenden GATT-Bestimmungen mengenmässige Einfuhrbeschränkungen gestützt auf die wichtigsten Agrarerlasse beibehalten oder neu einführen kann, erstmals einem detaillierten Examen unterzogen worden. Gesamthaft ist die Prüfung für die Schweiz zufriedenstellend verlaufen, wenn auch klar zum Ausdruck kam, dass wir mit unserem Sonderstatut keinen agrarhandelspolitischen Freipass erhalten haben. Schliesslich führten gewisse Schutzmassnahmen an der Grenze (vor allem vorübergehende Zollerhöhung auf importierten Tafeltrauben) zu zeitweiligen Unstimmigkeiten mit der EG [21].
 
[1] NZZ, 303, 29.12.82; TA, 303, 29.12.82.
[2] NZZ, 115, 21.5.82; 205, 4.9.82; Ww, 29, 21.7.82; Suisse, 251, 8.9.82; vgl. auch SPJ, 1981, S. 83 f. Vgl. ferner W. Kipfer, Die schweizerische Landwirtschaft, Bilder. Zahlen. Kommentare, Zollikofen 1982; H. Popp / E. Alther (Hrsg.), Agrartechnischer Fortschritt und moderne Landwirtschaft in Zeiten begrenzter Absatzmärkte, St. Gallen 1982; «Die post-traditionale Welt der Bauern», in Schweiz. Zeitschrift für Soziologie, 8/1982, Nr. 1 (Sonderheft).
[3] Spitzenverbände: Bund, 131, 9.6.82; NZZ, 293, 16.12.82; Der Staatsbürger, 1982, Nr. 8, S. 27; Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 213 f. Behörden : Vat., 22, 28.1.82; Woche, 11, 19.3.82 ; Bund, 78, 3.4.82 ;SGT, 283, 4.12.82 (BR Honegger); Documenta, 1982, Nr. 3, S. 5 ff. (BR Furgler); vgl. auch Bundesamt für Landwirtschaft, Hundert Jahre Bundesamt für Landwirtschaft, Bern 1982.
[4] Vr, 37, 23.2.82 ; Vat., 144, 25.6.82 ;NZZ, 232, 6.10.82 ; Der Staatsbürger, 1982, Nr. 8, S. 28 f. ; vgl. SPJ, 1979, S. 93 f. und 95 f. Vgl. ferner ein überwiesenes Postulat Pini (fdp, TI) und eine Interpellation Oehen (na, BE) in Amtl. Bull. NR, 1982, S. 971 f. und 1005 f. sowie eine als Postulat überwiesene Motion Gadient (svp, GR) in Amtl. Bull. StR, 1982, S. 426 ff.
[5] NZZ, 268, 17.11.82; vgl. auch unten, Teil III b (Landwirtschaft) sowie SPJ, 1981, S. 85 und 210. Zu wirtschaftsliberaler Kritik am neuen Kurs des SBV vgl. wf, Dok., 20, 20.5.82; 21, 24.5.82; 50, 30.12.82. Zur landwirtschaftlichen Berufsbildung vgl. ausserdem Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 267 ff.
[6] R. Schwarzenbach / H. Popp, Finanzhilfen als Instrument derAgrarstrukturpolitik, St. Gallen 1982 ; vgl. auch SGT, 129, 7.6.82. Vgl. überdies eine als Postulat überwiesene Motion Bühler (svp, GR) zum Ausbau der Investitionskredite zwecks Entschuldung der Landwirtschaft (Amtl. Bull. NR, 1982, S. 964 f.).
[7] TA, 15, 20.1.82; Vr, 54, 18.3.82. Vgl. auch SGT, 139, 18.6.82 (Interview mit Parteipräsident H. Hubacher) sowie Sozialdemokratische Partei der Schweiz, Chemie im Kochtopf, Bern 1982.
[8] Vgl. auch oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons) sowie SPJ, 1981, S. 85.
[9] Zu derartigen Bestrebungen in den Kantonen ZG und TI vgl. unten, Teil II, 3b ; vgl. ferner SPJ, 1981, S. 184 (BE und LU).
[10] Vat., 209, 9.9.82 ; NZZ, 215, 16.9.82. Vgl. überdies NZZ, 165, 20.7.82 (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung); BaZ, 269, 17.11.82.
[11] Presse vom 22.4.82; SGB, 14, 22.4.82; Vr, 78, 21.4.82; vgl. auch NZZ, 1, 4.1.82; Ww, 16, 21.4.82; TA, 132, 11.6.82. Zur Gesamtwirtschaftslage vgl. oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage). Zu den unsicheren Absatzverhältnissen infolge überraschend hoher Milcheinlieferungen vgl. Vat., 15, 20.1.82; BaZ, 17, 21.1.82; zu teilweise ähnlichen Tendenzen auf dem Fleischmarkt vgl. IBZ, 20, 21.5.82; Die Volkswirtschaft, 55/1982, S. 513 ff.
[12] Aufgrund einer Margenverbesserung von 3 Rappen pro Liter Milch ausschliesslich zugunsten des Handel:, war der Ladenpreis bereits früher um 5 Rappen pro Liter heraufgesetzt worden (BaZ, 17, 21.1.82). Dem Beschluss des BR, die Aufrundungsdifferenz von 2 Rappen über die Konsummilchabgabe zur Deckung der Verwertungsverluste in die Milchrechnung einfliessen zu lassen, stimmten die eidgenössischen Räte zu (BBl, 1982, I, S. 237 ff: und 870; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 141 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 153 ff.).
[13] Presse vom 22.6.82.
[14] SBV: NZZ, 141, 22.6.82; vgl. auch IBZ, 25, 25.6.82. Klein- und Bergbauern: Vat., 142, 23.6.82; vgl. ausserdem Union, 16, 23.6.82; TW, 148, 29.6.82 sowie Amtl. Bull. NR, 1982, 5.1459 f. (Kritik an der Preisstaffelung im Rahmen einer Interpellation Delamuraz, fdp, VD). Konsumentenvertreter: NZZ, 141, 22.6.82; vgl. ferner TW, 142, 22.6.82; SGB, 21, 24.6.82.
[15] Die Änderungen gehen auf eine bereits 1981 erzielte Einigung zwischen dem SBV und Vertretern der Verwaltung zurück. Besser als bis anhin werden dabei insbesondere die Mitarbeit der Bäuerin und die im Vergleich. zur übrigen Wirtschaft längere Arbeitszeit des Bauern bewertet (Bund, 125, 2.6.82; TA, 141, 22.6.82; vgl. SPJ, 1981, S. 87). Vgl. auch AT, 63, 17.3.82; 88, 17.4.82.
[16] SGT, 142, 22.6.82.
[17] BBl, 1982, II, S. 941 ff. (Botschaft); III, S. 170 (Bundesbeschluss); Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1146 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 483 ff.; vgl. auch SPJ, 1981, S. 88.
[18] IBZ, 42, 22.10.82; vgl. auch die überwiesenen Postulate der Christlichdemokraten Kühne (SG) und Zumbühl (NW) in Amtl. Bull. NR, 1982, S. 970 und Amtl. Bull. StR, 1982, S. 309 f. Zu einer Ausdehnung des Gebietes mit erschwerten Produktionsbedingungen zugunsten des Brot- und Futtergetreideanbaus auf dem Verordnungsweg vgl. AS, 1982, S. 599 f. sowie NZZ, 92, 22.4.82. Zum Problem der Nebenerwerbslandwirtschaf im Berggebiet vgl. Bund, 165, 19.7.82 und LNN, 271, 22.11.82 (Seminar zum Nationalen Forschungsprogramm über Regionalprobleme in der Schweiz) sowie J. Valarche, «L'agriculture comme activité seconde, sur l'exemple fribourgeois », in Revue économique et sociale, 40/1982, 5.114 ff. Vgl. ferner Documenta, 1982, Nr. 4, S. 8-11 (BR Honegger).
[19] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 901 ff. und 1479; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 409 ff. und 557; BBl, 1982, III, S.130 f. (Bundesgesetz); vgl. SPJ, 1981, S. 86.
[20] BBl, 1982, III, S. 313 ff. (Botschaft), S. 1161 und 1983, I, S. 95 (Bundesbeschluss); Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1671 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 646 ff. und 691 f.
[21] GATT: NZZ, 39, 17.2.82; 303, 29.12.82; 24 Heures, 109, 12.5.82. EG: NZZ, 203, 4.9.82; 258, 5.11.82; BaZ, 258, 4.11.82.