Année politique Suisse 1982 : Economie / Agriculture
 
Bodenrecht
Namentlich im Hinblick auf den kantonalen Vollzug bietet das neue Raumplanungsgesetz von 1979 unmittelbar keine Gewähr zur Verhinderung eines weiteren Kulturlandverlustes. Um den bäuerlichen Grundbesitz besser zu schützen, akzeptierte deshalb die Grosse Kammer einen Vorstoss zu einer entsprechenden Änderung des bäuerlichen Bodenrechts. Dieses wird ausserdem in seiner Gesamtheit von einer Expertenkommission des Bundes nicht zuletzt auch im Verhältnis zu den Zielen und Auswirkungen der Raumplanung überprüft. Aus diesem Gesamtrahmen herausgelöst und gesondert vorgezogen wurde die Revision des landwirtschatflichen Pachtrechts. Obschon der Erlass neuer Bestimmungen für einen wirksameren Schutz der Pächter anerkanntermassen besonders dringlich ist, kam der bereits 1981 vorgelegte Entwurf für ein neues Pachtgesetz nicht über die Kommissionsberatung des prioritären Ständerates hinaus [44].
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F.P.
 
[44] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1781 ff. (als Postulat überwiesene Motion Bundi, sp, GR); NZZ, 203, 2.9.82; vgl. SPJ,1981, S. 92 f. Siehe überdies Ww, 5, 3.2.82; LNN, 34,11.2.82; Blätter für ein neues Bodenrecht, Heft 12, 1982, S. 29 ff.; Dokumente und Informationen zur Schweizerischen Orts-, Regional- und Landesplanung, Nr. 66, 1982, S. 43ff.