Année politique Suisse 1982 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications
 
Agglomerationsverkehr
Im Agglomerationsverkehr gehen die Bestrebungen der Planer und der Behörden einiger Grossstädte in Richtung auf eine Reduktion oder zumindest Stabilisierung; des motorisierten Strassenverkehrs, ist dieser doch in den Städten die grösste Quelle von Umweltverschmutzung und Lärmbelästigung. Zu diesem Zweck sollen die Bedingungen für den Privatverkehr erschwert und gleichzeitig das Angebot des öffentlichen Verkehrs attraktiver gestaltet werden. Das Schicksal der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Bratschi (sp, BE; Mitglied der stadtbernischen Exekutive), welche die juristischen Grundlagen für die Einschränkung des Parkierens in Wohnquartieren für Pendler schaffen will, ist noch ungewiss. Die zuständige Parlamentskommission stimmte dem Vorhaben in einer leicht modifizierten Form zu [12]. Der auch nach derartigen Massnahmen verbleihende Verkehr soll nach Ansicht der Stadtplaner auf einige wenige Achsen kanalisiert werden, um die restlichen Gebiete möglichst zu entlasten. Dieses Ziel strebt unter anderen auch die in Basel von sozialdemokratischen Quartiergruppen eingereichte Volksinitiative für ein «City-U» an [13].
Die aufsehenerregendsten Beschlüsse im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs betrafen die Region Zürich. Zum einen genehmigten die eidgenössischen Räte den Bau einer Eisenbahnlinie mit einem Tunnel durch den Zürichberg. Diese ist ein Bestandteil eines zukünftigen S-Bahn-Netzes, dessen Errichtung im Vorjahr zwischen der Zürcher Kantonsregierung und den SBB vertraglich vereinbart wurde, und stellt für den Bund keine finanzielle Belastung dar. Die gesamten Baukosten werden von Zürich und den SBB getragen, wobei der Beitrag der letzteren dem kommerziellen Nutzen entspricht, den sie sich von diesem Projekt erhoffen. Da hier erstmals in grossem Ausmass dem auch in der GVK postulierten Prinzip der Finanzierung des Nahverkehrs durch die daran interessierte Region nachgelebt wird, kommt dem Vorhaben richtungsweisender Charakter zu [14]. Zum andern hiessen der Kanton Zürich und die interessierten Gemeinden Kredite von insgesamt rund 90 Mio Fr. für die unterirdische Verlängerung der Sihltalbahn (SZU) bis zum Zürcher Hauptbahnhof gut [15].
Ein praktisch unerschöpfliches Thema der politischen Auseinandersetzung zwischen den Links- und Rechtsparteien stellt auf kommunaler Ebene die Frage dar, welche Instanz für die Festlegung der Tarife der lokalen Verkehrsbetriebe zuständig sein soll. In der Stadt St. Gallen lehnte der Souverän eine Initiative der SP und der Gewerkschaften für die Einführung des fakultativen Referendums für Tarifbeschlüsse deutlich ab [16]. In der Stadt Zürich präsentierte die Exekutive — welche seit den Wahlen vom Frühjahr eine bürgerliche Mehrheit aufweist — eine Vorlage zur Verbesserung der finanziellen Situation der Verkehrsbetriebe (VBZ). Wichtigste Punkte darin sind die Abschaffung des fakultativen Referendums für Tarifbeschlüsse und die Verpflichtung der VBZ, einen Kostendeckungsgrad von mindestens 65% (gegenwärtig beträgt er ungefähr 60%) zu erzielen. Trotz der Gegnerschaft der Linken fanden diese Vorschläge die Zustimmung von Parlament und Stimmbürger [17].
 
[12] NZZ, 17, 22.1.82; 121, 28.5.82; BBl, 1982, II, S. 871 ff. Siehe auch SPJ, 1980, S. 99 f. Zur Reduktion der Abgas- und Lärmimmissionen siehe unten, Teil I, 6d (Luftverunreinigung und Lärm). In der Stadt Zürich lehnten die Bürger eine Initiative des Landesrings für die Förderung des Baus von Quartierparkings ab (NZZ, 130, 9.6.82 ; 203, 2.9.82; 267, 16.11.82; 278, 29.11.82). Vgl. auch das Verkehrskonzept der Stadt Bern (Bund, 143, 23.6.82).
[13] BaZ, 76, 31.3.82.
[14] SPJ, 1981, S. 105 f.; BBl,1982, II, S. 79 ff. ; Amtl. Bull. NR,1982, S.1362 ff. und 1480; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 232 ff. und 538; BBl, 1982, III, S. 160 f. Da es sich um den Bau einer neuen Linie handelt, war gemäss Eisenbahngesetz trotz des Abseitsstehens der Eidgenossenschaft ein Bundesbeschluss erforderlich.
[15] An diesem Projekt wird sich voraussichtlich auch der Bund mit einem Betrag von rund 14% der Investitionskosten beteiligen (TA, 82, 8.4.82; 207, 7.9.82; 269, 18.11.82).
[16] SGT, 64, 18.3.82; 67, 22.3.82; 73, 29.3.82.
[17] TA, 115, 21.5.82; 215, 16.9.82; 250, 27.10.82; Vr, 205, 21.9.82; NZZ, 278, 29.11.82 (44568 Ja: 40 665 Nein). Siehe auch oben, Teil I, 1d (Gemeinden).