Année politique Suisse 1982 : Infrastructure, aménagement, environnement
Protection de l'environnement
Le Conseil national délibère de la loi sur l'environnement — Le gouvernement propose la ratification d'une convention internationale contre le phénomène des «pluies acides» — Les stations d'épuration bäloises entrent en service — Les poudres à lessive contenant du phosphore polluent toujours nos lacs — Le Conseil national se prononce contre une taxe sur les matériaux d'emballage qui servirait à réduire la quantité des déchets — Les nouvelles prescriptions réglementant la toxicité des gaz d'échappement sont entrées en vigueur, de même que les nouvelles normes contre le bruit — Amélioration de la protection des rives naturelles des lacs et des rivières dans le canton de Berne — Dans le canton de Schwyz, une initiative populaire pour la protection des sites naturels s'oppose notamment à la place d'armes de Rothenthurm.
 
Umweltpolitik
Mehr als ein Jahrzehnt nach der Aufnahme eines Artikels über den Umweltschutz in die Bundesverfassung machte sich das Parlament an die Konkretisierung dieses Anliegens. Die Volkskammer setzte sich als Prioritätsrat während sieben Verhandlungstagen mit dem neuen Umweltschutzgesetz auseinander. Dass siçh allein an der Eintretensdebatte 42 Redner beteiligten, mag allerdings nicht ausschliesslich auf die Umstrittenheit der Materie, sondern auch auf die Direktübertragung durch das Fernsehen zurückzuführen sein. Nur gerade die äusserste Linke (Herczog, poch, ZH) und Rechte (Oehen, na, BE) beantragten erfolglos die Rückweisung mit dem Auftrag, eine verschärfte Version vorzulegen. Die Ratsmehrheit beurteilte den Vorschlag der vorberatenden Kommission als politisch tragbaren Kompromiss und lehnte in der Folge sowohl die Aufnahme von wesentlich strengeren Bestimmungen als auch eine Verwässerung des Gesetzes ab. So sprach sich der Rat gegen die Erhebung von Lenkungsabgaben aus, welche den Verursachern von Umweltbelastungen aufzuerlegen wären. Dieses anerkanntermassen effiziente und systemkonforme Instrument soll gemäss Bundesrat Hürlimann in einer zweiten Phase eingeführt werden. Ebensowenig durchzusetzen vermochten sich aber auch die Abänderungsvorschläge einer der Industrie nahestehenden Parlamentariergruppe, als deren Wortführer sich Blocher (svp, ZH), Coutau (pl, GE), Eisenring (cvp, ZH), Früh (fdp, AR) und Tochon (cvp, GE) profilierten. So unterlag etwa der Antrag, Umweltschutzbestimmungen nach ihrer wirtschaftlichen Tragbarkeit auszurichten, der Erwähnung des allgemeineren Verhältnismässigkeitsprinzips. Die vom Freisinnigen Stucky (ZG) im Namen seiner Fraktion beantragte Streichung der Umweltverträglichkeitsprüfung vermochte ebenfalls nicht durchzudringen.
Keinen Erfolg hatte im weitern die Opposition gegen die Einführung der Verbandsbeschwerde, welche anerkannten Umweltschutzorganisationen das Beschwerderecht gegen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung getroffene Entscheide einräumt. Das vom Nationalrat in der Schlussabstimmung mit 119 : 24 Stimmen verabschiedete Gesetz — die Liberalen und einzelne Vertreter der andern bürgerlichen Parteien lehnten es als zu weitgehend ab — stellt eine etwas verschärfte Fassung des bundesrätlichen Entwurfs dar. Seine wesentlichen Elemente sind die Verankerung des Verursacher- und des Vorsorgeprinzips, die Begrenzung von Umweltbelastungen durch den Erlass von höchstzulässigen Emissions- und Immissionsgrenzwerten für die Bereiche Luft und Lärm, sowie die Regelung der Abfallentsorgung. Auf Antrag der vorberatenden Kommission fand ein zusätzlicher Abschnitt über den Schutz des Bodens vor ausserordentlichen Belastungen durch Schadstoffe Aufnahme. Im weitern beschloss das Parlament die Bildung einer beratenden Kommission für Umweltschutz und räumte dem EDI die Beschwerdeberechtigung gegen kantonale Verfügungen ein [1].
In ersten Stellungnahmen erklärten sich Vertreter des Umweltschutzes vom vorliegenden Gesetz zwar nicht gerade begeistert, lehnten es aber auch nicht ab, da es doch gewisse Verbesserungen bringe. Ihrer Meinung nach handelt es sich um eine Minimallösung, die immerhin den Vorteil habe, politisch durchsetzbar zu sein, den Verfassungsauftrag jedoch nicht vollständig zu erfüllen vermöge [2]. Für die Wirtschaft, welche von einschneidenden Bestimmungen eine Verteuerung, ja in gewissen Fällen gar eine Verhinderung der Produktion befürchtet, scheint der ausgehandelte Kompromiss ebenfalls gerade noch akzeptabel zu sein. Allerdings erhoffen sich ihre Interessenvertreter vom Stäinderat noch einige Retuschen. Insbesondere möchten sie die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Verbandsbeschwerde eliminiert sehen und verlangen die ausdrückliche Erwähnung des Kriteriums der wirtschaftlichen Tragbarkeit [3].
Da die wesentlichen umweltschutzpolitischen Vorschriften in den Kompetenzbereich des Bundes fallen, kommt der Aufnahme eines Artikels über den Schutz der Umwelt in die Verfassung des Kantons Genf vorwiegend deklamatorische Bedeutung zu, was sich auch daran zeigte, dass ihm keine ernsthafte Opposition erwuchs [4]. In den Basler Halbkantonen hatte die POCH Volksinitiativen für den vermehrten «Schutz von Boden, Luft und Wasser» eingereicht. Beiderorts taxierte die Regierung die Begehren als überflüssig, da damit zu rechnen sei, dass die geforderten Vorschriften ohnehin im eidgenössischen Umweltschutzgesetz enthalten sein werden [5].
Dass die Zerstörung der Umwelt nicht vor Landesgrenzen haltmacht und eine wirksame Ursachenbekämpfung deshalb in internationalem Rahmen erfolgen muss, verdeutlicht in drastischer Weise das weltweit auftretende Absterben von Nadelwäldern. Herbeigeführt werden diese Schäden mit grosser Wahrscheinlichkeit durch die Luftverunreinigung, wobei den schwefeldioxid- und stickstoffdioxidhaltigen Niederschlägen (sogenannter saurer Regen) eine besonders wichtige Rolle zugewiesen wird. Die Schadstoffe entstehen vor allem bei der Verbrennung von Erdöl oder Kohle in Kraftwerken, im Verkehr und zu Heizzwecken. Sie werden in der Luft zum Teil über weite Strecken transportiert und fern von ihrem Erzeugungsort abgelagert. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Ratifizierung eines 1979 in Genf vereinbarten internationalen Abkommens, dessen Ziel es ist, die Erforschung dieses Phänomens koordiniert voranzutreiben; der Erlass von für alle Staaten gültigen Emissionsgrenzwerten ist hingegen einstweilen nicht vorgesehen [6].
 
Gewässerschutz
Beim Gewässerschutz galt es einen irrtümlich getroffenen Fehlentscheid des Parlamentes aus dem Jahre 1980 zu korrigieren. Damals hatten die Räte im Rahmen der Fristerstreckung für die Erstellung von Abwasserkläranlagen eine Kürzung der Beiträge um 10% beschlossen. Dabei hatten sie nicht bedacht, dass diese mit dem Bundesbeschluss über die linearen Subventionskürzungen ohnehin um 10% reduziert würden. Dem Antrag der Regierung auf Korrektur dieser ungewollten doppelten Kürzung erwuchs keine Opposition [7].
Mit der Inbetriebnahme von drei Kläranlagen in Basel konnte der äusserst unbefriedigende Zustand, dass die Abwässer der zweitgrössten Schweizerstadt ungereinigt ins Ausland fliessen, behoben werden. Ihr Bau war vor allem durch die schwierigen Raumverhältnisse am Rheinknie — eine Anlage musste gar auf französischem Territorium errichtet werden — hinausgezögert worden [8].
Viele stehende Gewässer sind nach wie vor durch die Zufuhr von Phosphaten gefährdet. Der Gedanke setzt sich aber nur zögernd durch, dass die Verhinderung dieser Verschmutzung bedeutend wirtschaftlicher ist, als deren nachträgliche Beseitigung mittels zusätzlicher Klärstufen und der künstlichen Sauerstoffzufuhr, wie dies mit einigem Erfolg im Baldeggersee (LU) versucht wird. Der Nationalrat überwies eine Motion Gerwig (sp, BS) für ein Verbot von phosphathaltigen Waschmitteln innert drei Jahren nur in der unverbindlichen Postulatsform. Begründet wurde diese Zurückhaltung mit dem Argument, dass bezüglich der Waschkraft die phosphatfreien Mittel etwas weniger gut abschneiden als die herkömmlichen. Immerhin wird die schrittweise Verschärfung der Grenzwerte fortgesetzt. Auf Beginn des Jahres 1983 tritt eine neue Reduktion des erlaubten Phosphatgehalts in Kraft, welche gegenüber dem Stand vor 1977 eine Verringerung um rund 50% ergibt [9]. Die zweitwichtigste Quelle der Phosphorzufuhr stellt die Düngung in der Landwirtschaft dar. Bringt der Bauer die Jauche auf übernässte oder gefrorene Böden aus, so wird oft ein Grossteil direkt in die Gewässer abgeschwemmt. Der Bundesrat anerkennt deshalb die Bedeutung des Ausbaus der Lagerkapazität für Hofdünger und erklärte sich bereit, die finanzielle Förderung der Sanierung und Vergrösserung von Jauchegruben in Erwägung zu ziehen [10].
 
Abfall
Auch in der Bewirtschaftung der Abfälle gewinnt der Gedanke Anhänger, dass es ökonomischer ist, diese gar nicht erst entstehen zu lassen, als sie nachträglich unter Erzeugung von schädlichen Nebenwirkungen und mit beträchtlichem finanziellem Aufwand zu beseitigen. Die Belastung der Verpackungsmaterialien mit einer Sonderabgabe, wie dies NR Neukomm (sp, BE) anlässlich der Behandlung des Umweltschutzgesetzes gefordert hatte, lehnte das Parlament allerdings mit 73:42 Stimmen ab. Nach Ansicht von Fachleuten sollte zumindest dafür gesorgt werden, dass wiederverwendbare Materia:lien (Glas, Papier usw.) einerseits, und Stoffe, die beim Verbrennungsprozess giftige Gase erzeugen andererseits, aus dem Haushaltkehricht ausgesondert werden. Um den Anteil der wiederverwendbaren Stoffe im Kehricht festzustellen, veranlasste das BUS eine Analyse [11].
 
Luft
Das anhaltende Wachstum des motorisierten Privatverkehrs hat dazu geführt, dass die Luftverunreinigung in den Städten gemäss amtlichen Untersuchungen auch abseits vielbefahrener Strassen bedenkliche Ausmasse angenommen hat. Angesichts dieser Lage hielt der Bundesrat an seinem Programm zur Reduktion des Schadstoffausstosses von Motorfahrzeugen fest. Trotz Drohungen der Automobilimporteure, welche «wirtschaftlich untragbare Konsequenzen» prognostizierten und darin von einer auflagestarken Boulevardzeitung sekundiert wurden, setzte er die neuen Bestimmungen über die Typenprüfung auf den 1. Oktober in Kraft. Die Übergangsfrist, innert welcher nach altem Recht geprüfte Fahrzeuge in Verkehr gesetzt werden dürfen, beträgt sechs Monate. Damit besitzt die Schweiz gemeinsam mit Schweden, welches entsprechende Grenzwerte bereits seit 1976 kennt, die strengsten Abgasvorschriften Europas. Auf die Luftqualität wird sich der um 20-30% reduzierte Schadstoffausstoss nur langfristig auswirken, da mit einer weiteren Verkehrszunahme zu rechnen ist, und die Vorschriften nur für neu zugelassene Fahrzeuge gelten. Eine spürbare Verbesserung wird wohl erst ab 1986 zu verzeichnen sein, wenn gemäss den Plänen der Landesregierung die Abgasbestimmungen erneut verschärft werden. Die Automobilimporteure haben allerdings bereits heute den Kampf gegen diese neuen Normen aufgenommen. Nachdem sie jedoch entgegen ihren eigenen Voraussagen die Hürde der 82er-Bestimmungen ohne grosse Mühe genommen haben und die angekündigte drastische Reduktion des Modellangebots nicht eingetreten ist, dürften ihre Einwände noch grösserer Skepsis begegnen als bis anhin [12].
Vorstösse von Elisabeth Kopp (fdp, ZH) und Neukomm (sp, BE), welche verlangten, dass der Schadstoffausstoss und der Benzinverbrauch der Motorfahrzeuge in der Werbung ausgewiesen werden müssen (analog der Zigarettenreklame), überwies die Volkskammer gegen den Willen des Bundesrates als Motion, der Ständerat hingegen nur als Postulat [13].
 
Lärm
Eine andere schädliche Nebenwirkung des Strassenverkehrs ist die Erzeugung von starkem Lärm in dichtbesiedelten Gebieten. Eine Untersuchung in der Stadt Zürich ergab, dass für rund 40 000 Bewohner diese Belästigung die gesundheitsgefährdende Grenze von 70 db überschreitet. Diese 70 db gelten gemäss der nationalrätlichen Fassung des Umweltschutzgesetzes als Alarmwert, bei dessen Erreichen die Installation von Schallschutzvorrichtungen (Mauern, Spezialfenstern usw.) zwingend vorgeschrieben ist. Der Antrag von Nationalrat Kaufmann (cvp, SG), die Limite auf 65 db herabzusetzen, drang nicht durch, wobei von den Gegnern die hohen Kosten als Hauptargument ins Feld geführt wurden [14].
Gleichzeitig mit den neuen Abgasvorschriften erliess der Bundesrat auch neue Höchstwerte für die Lärmentwicklung von Motorfahrzeugen. Während den Autos die Limite von 77 db kaum Probleme aufgibt, droht einer Reihe von Motorrädern ein Zulassungsverbot; dies obwohl die Grenzwerte für diese Fahrzeugkategorie weniger streng sind als für Autos [15].
Das in den letzten Jahren in den Wintersportgebieten aufgekommene sogenannte Heliskiing stellt eine ernsthafte Lärmbelästigung der Erholungssuchenden dar. Für eine knappe Mehrheit des Nationalrats ging ein Verbot dieses Transports von Skifahrern mittels Helikoptern, wie es in den französischen Alpen bereits verhängt wurde, zu weit; er überwies eine entsprechende Motion Bircher (sp, AG) nur als Postulat [16].
 
Natur- und Heimatschutz
Der Natur- und Heimatschutz konnte im Berichtsjahr namentlich bei den Bestrebungen zur Erhaltung der sich noch in natürlichem Zustand befindenden See- und Flussufer einige Erfolge erzielen. So vereinbarten die Regierungen Freiburgs und der Waadt mit dem Schweizerischen Naturschutzbund ein Konzept für die Rettung der ausgedehnten Schilfgebiete am südwestlichen Ufer des Neuenburgersees (La Grande Cariçaie) [17]. Im Kanton Bern hiessen die Stimmbürger eine sozialdemokratische Initiative für die freie Zugänglichkeit der See- und Flussufer gut. Diese bringt neben dem Wegrecht für die Öffentlichkeit auch einen Schutz vor weiteren Überbauungen und sieht Massnahmen zur Erhaltung von natürlich gebliebenen Zonen vor [18].
Ausserst umstritten sind die Pläne des EMD, im Gebiet der Hochmoore von Rothenthurm (SZ) einen Waffenplatz zu errichten. Da wir an anderer Stelle ausführlich auf diese Kontroverse eingehen, beschränken wir uns hier auf die in diesem Zusammenhang eingereichte kantonale Volksinitiative zum Schutz gefährdeter Landschaften. Eher unerwarteterweise gelang es einem auf Anregung von Franz Weber gebildeten Komitee auch ohne die Unterstützung institutionalisierter Parteien und Organisationen, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Vorgeschlagen wird praktisch ein Bauverbot für nichtlandwirtschaftliche Bauten ausserhalb bestehender Siedlungen. Damit sind neben dem Waffenplatz auch weitere geplante Anlagen (Richtstrahlantenne auf dem Höhronnen, Hotelbauten in Morschach und auf dem Rigi usw.) anvisiert [19].
Im Kanton Zug verabschiedete die Legislative ein neues Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Naturschutzgebieten. In Genf und Schaffhausen stimmten die Parlamente Revisionen der Natur- und Heimatschutzgesetze zu [20]. In Basel wehrt sich der Heimatschutzverein mit einer Volksinitiative gegen die Ersetzung einer aus dem vorigen Jahrhundert stammenden Rheinbrücke durch eine moderne Betonkonstruktion. Nach seiner Ansicht soll die ursprüngliche, in der Zwischenzeit aber veränderte Eisenfachwerkkonstruktion wieder hergestellt werden [21].
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H.H.
 
[1] Verfassungsartikel: SPJ, 1971, S. 119 f. Gesetzesentwurf des Bundesrates: SPJ, 1979, S. 123 f.; BBl, 1979, II, S. 749 ff.; vgl. ebenfalls SPJ, 1981, S. 113. Ratsdebatte: Amtl. Bull. NR, 1982, S. 283 ff., 382 ff. und 436 ff.; Presse vom 12.-20.3.82. Zur Verbandsbeschwerde, welche in einer Reihe von Kantonen und auf Bundesebene im Bereich des Heimatschutzes bereits besteht, siehe auch TAM, 44, 6.11.82. Für eine sehr kritische Bestandesaufnahme des Umweltschutzes in der Schweiz vgl. auch K. Brandenberger et al., Das Märchen von der sauberen Schweiz, Basel 1982. Mehrere Themen mit umweltschutzpolitischem Inhalt werden in dieser Chronik in den entsprechenden Sachzusammenhängen behandelt, vgl. deshalb auch Teil I, 3 (Infrastrukturanlagen), 4c (Pflanzliche Produktion), 6a, 6b, 6c (Organisation du territoire) und Teil II, 4f.
[2] SGU-Bulletin, Sondernummer Mai, 1982 und Nr. 2, Juni 1982.
[3] wf, Dok., 11, 15.3.82 ; 12, 22.3.82. Zu den sich immer mehr herauskristallisierenden Gegensätzen zwischen Umweltschutz und Wirtschaft vgl. auch SPJ, 1981, S. 118.
[4] JdG, 38, 16.2.82; 55, 8.3.82 (55 685 Ja: 6222 Nein); siehe auch SPJ, 1981, S. 118.
[5] BaZ, 215, 15.9.82; 240, 14.10.82; 302, 27.12.82.
[6] BBl, 1982, III, S. 333 ff.; Bund, 154, 6.7.82; Ww, 49, 8.2.82. In Stockholm fand zu diesem Thema eine Ministertagung statt (BaZ, 148; 29.6.82).
[7] BBl, 1982, I, S. 925 ff.; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 780 f. ; 865 ff. und 1011 ; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 331 ff. und 381; BBl, 1982, II, S. 414 f.; AS, 1982, S. 1961. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 114.
[8] BaZ, 263, 10.11.82; siehe auch SPJ, 1980, S. 114.
[9] BaZ, 62,15.3.82; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 959; siehe auch Amtl. Bull. NR, 1982, S. 411 und Gesch. ber., 1982, S. 78 sowie SPJ, 1981, S. 119. Grenzwertreduktion: AS, 1980, S. 1970 f.
[10] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 1418 f.; vgl. auch Vr, 94, 17.5.82.
[11] TAM, 29, 24.7.82. Sonderabgabe : Amtl. Bull. NR, 1982, S. 420 ff. Analyse : Ww, 49, 8.12.82. Der Bundesrat erliess zur Reduktion des Ausstosses von Schwermetallpartikeln durch die Kehrichtverbrennungsanlagen neue Richtlinien (BBl, 1982, I, S. 1331 ff und 1337 ff.). Vgl. auch Bundesamt für Umweltschutz, Kommunale Abfallentsorgung in der Schweiz — Stand am 1. Januar 1981, Bern 1982 sowie Ch. Schweizer, Goldgräber im Müllberg, Aarau 1982.
[12] Bericht des BUS über die Luftverschmutzung: Presse vom 4.9.82. Normen: AS, 1982, S. 474 und Presse vom 20. und 21.4.82; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 701 f. und 1026; NZZ, 130, 9.6.82; 132, 11.6.82; 213, 14.9.82; TA, 229, 2.10.82; vgl. auch SPJ, 1981, S. 119 f. Einwände: NZZ, 51, 3.3.82; 66, 20.3.82; 211, 11.9.82; Blick, 59-61, 12.-15.3.82; 233, 7.10.82 (am 12.3. leitete der Blick seine Kampagne mit der Schlagzeile «Beamte können uns das Auto wegnehmen» ein).
[13] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 702 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 498 ff.
[14] TA, 18, 23.1.82; 193, 21.8.82 ; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 387 ff. Allein für die Stadt Zürich werden die Kosten bei einem Grenzwert von 70 db auf rund 200 Mio Fr. geschätzt.
[15] AS, 1979, S. 1935 ff.; Bund, 151, 2.7.82; TA, 255, 28.9.82.
[16] Amtl. Bull. NR, 1982, S. 243 ff. Als Gegner eines Verbots profilierten sich die Berner Oberländer Ogi (svp) und Rubi (sp). Vgl. auch Vr, 75, 20.4.82; Ww, 22, 2.6.82. Siehe dazu auch SPJ, 1979, S. 117.
[17] NZZ, 80, 6.4.82 ; 24 Heures, 137, 16.6.82; vgl. auch SPJ, 1981, S. 120. Für die ursprünglich in diesem Gebiet projektierte Autobahn N1 soll nach Ansicht der Kommission Biel ein anderes Trasse gefunden werden (siehe oben, Teil I, 6b, Strassenbau).
[18] Bund, 124, 1.6.82; 129, 7.6.82; 228, 30.9.82. Sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag fanden Zustimmung; die Mehrheit bei der Initiative fiel mit 137 126 Ja: 93 891 Nein aber deutlicher aus; vgl. auch SPJ, 1981, S. 120. Auf eidgenössischer Ebene ist die Lancierung einer Volksinitiative zum Schutz der letzten natürlichen Fliessgewässer geplant (vgl. oben, Teil I, 6a, Wasserkraftwerke). Zu vermerken ist auch die Kritik der Naturschützer an der im Kanton Zürich projektierten Verbauung der Thur (siehe TAM, 48, 4.12.82).
[19] Siehe oben, Teil I, 3 (Infrastrukturanlagen); BaZ, 183, 9.8.82; 214, 14.9.82; Vat., 210, 10.9.82; 246, 22.10.82; 302, 30.12.82.
[20] Zug: Vat., 113, 17.5.82; 150, 2.7.82; 204, 3.9.82; SPJ, 1981, S. 120. Genf: Suisse, 24, 24.1.82. Schaffhausen: AT, 281, 1.12.82.
[21] BaZ, 121, 27.5.82; 245, 20.10.82.
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