Année politique Suisse 1983 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique
Stimmrecht
Verschiedene Schritte wurden 1983 zur Erweiterung des Stimmrechts unternommen. Die Obwaldner setzten die bei 19 Jahren liegende Altersgrenze für die Stimmberechtigung um ein weiteres Jahr herab, während in Bern das Volk die Gemeinden ermächtigte, das Stimmrecht in ihrem Bereich auf Achtzehnjährige auszudehnen. Im Aargau und in Basel-Stadt wurden zugunsten des «
Stimmrechts 18» Initiativen eingereicht; in Freiburg beantragte der Regierungsrat eine entsprechende Verfassungsänderung, und in Schaffhausen hiess der Grosse Rat eine solche zuhanden der Volksabstimmung gut. Damit haben bisher sieben Kantone und drei Halbkantone ihr Stimmrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt : Schwyz, Jura, Neuenburg, Waadt, Glarus, Genf, Basel-Land, Zug, Nidwalden und Obwalden
[7].
Positiv war auch der Volksentscheid der Bündner über die Frage der Beseitigung der noch verbliebenen lokalen Stimmrechtshürden für
Frauen. In Appenzell Ausserrhoden verzeichnete man zwei neue Anstrengungen, die politische Diskriminierung der Frau auf Kantonsebene zu beenden. Ausserhodener Frauen richteten eine Petition für Anderung des Stimmrechtsartikels der Bundesverfassung (Art. 74) an die eidgenössischen Räte, um die Möglichkeit aufheben zu lassen, dass Kantone von der bundesstaatlichen Regelung abweichende Bestimmungen beibehalten. Eine solche Anderung würde auch Appenzell Innerrhoden zwingen, das kantonale Frauenstimmrecht, einzuführen. Parallel dazu reichte die SP Ausserrhoden eine kantonale Verfassungsinitiative ein, welche vorschlug, statt einem nochmaligen Landsgemeindeentscheid eine einmalige Urnenabstimmung über das Frauenstimmrecht mit Beteiligung beider Geschlechter abzuhalten. Angesichts dieses Vorstosses, wurde vermutet, würde das Bundesparlament mit der Behandlung der Petition zuwarten
[8].
[7] Obwalden: Vat., 22.1.83; 25.2.83; 25.4.83; 24.10.83. Bem: Bund, 24.2.83; 5.12.83. Aargau: AT, 14.5.83. Basel-Stadt: BaZ, 16.9.83. Freiburg: Lib., 26.1.83; 4.3.83; 13.5.83; Suisse, 26.1.83. Schaffhausen: BaZ, 10.9.83; SZ, 6.12.83. Bilanz der bisherigen Revisionen: Vat., 9.6.83; BaZ, 24.10.83. Vgl. SPJ, 1982, S. 10 f.; ferner unten, Teil II, 1b.
[8] Graubünden: NZZ, 28.2.83. Petition: Suisse, 14.9.83; NZZ, 21.9.83; TA, 21.9.83. SP-Initiative: Bund, 30.5.83; SGT, 5.10.83; 29.10.83; NZZ, 15.11.83.
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