Année politique Suisse 1983 : Economie / Agriculture
 
Bodenrecht
Betroffen vom Strukturwandel der Landwirtschaft im allgemeinen und von der Milchkontingentierung im besönderen sind die Pächter. Sie erhoffen sich von der Revision des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht eine Verbesserung ihrer Stellung. Der Ständerat wandte sich jedoch bei der Beratung des Pachtgesetzes gegen einen zu starken Pächterschutz, da dadurch die Eigentumsgarantie ausgehöhlt würde, und änderte den bundesrätlichen Vorschlag ab: Er kürzte die Mindestdauer für die erstmalige Verpachtung von 12 auf 9 Jahre; bei der gerichtlich erzwingbaren Weiterführung der Pacht um 6 Jahre folgte er jedoch dem Bundesrat. Weiter hob er die Erschwerung der parzellenweisen Verpachtung auf und übertrug die Bewilligungspflicht für die partielle Verpachtung der kantonalen Hoheit. In der Frage der flexibleren Anpassung der Pachtzinse an die Schwankungen auf dem Hypothekarzinsmarkt stimmte er dem Vorschlag des Bundesrates zu [23].
 
[23] Amtl. Bull. StR, 1983, S. 418 ff., 528 ff.; NZZ, 19.1.83; 20.4.83; 2.6.83; Wir Brückenbauer, 21, 25.5.83; BaZ, 2.6.83; LNN, 19.9.83; Presse vom 22.9.83; 23.9.83; 5.10.83; IBZ, 39, 30.9.83; Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes, 86/1983, S. 32. Zur Stadt-Land Initiative vgl. unten, Teil I, 6c (Bodenrecht). Vgl. ferner SPJ, 1978, S. 88; 1979, S. 98; 1980, S. 89; 1981, S. 93; 1982, S. 86.