Année politique Suisse 1983 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
Kirchen
Einen Erneuerungsprozess innerhalb der Kirche möchte die aus privater Initiative entstandene Schweizerische Evangelische Synode (SES) in Gang bringen. Sie hielt ihre beiden ersten Versammlungen in Biel und Luzern ab und legte acht Themenkreise fest, die bis 1987 nicht nur zentral, sondern auch in Kantonalkirchen, Gemeinden und verschiedensten Gruppierungen diskutiert werden sollen. Dazu wurden die evangelischen Christen aufgerufen, gegen die Resignation anzukämpfen und sich am Selbstbesinnungsund Erneuerungsprozess zu beteiligen. Die Synode will aber auch zu aktuellen Fragen Stellung nehmen, was sie mit der Unterstützung der Zivildienstinitiative bezeugte. Einen erneuerten Standort und ein neues Selbstverständnis sucht auch die Christkatholische Kirche, die zuhanden ihrer Gemeinden einen provisorischen Entwurf für ein Leitbild zur Vernehmlassung vorlegte. Entsprechende Bestrebungen der Römisch-Katholischen Kirche, namentlich vom Zweiten Vatikanischen Konzil geprägt, fanden ihre juristische Fixierung in einem neuen Kirchenrecht, das Ende November in Kraft gesetzt wurde
[12].
Dagegen traten
ökumenische Bestrebungen eher an Ort. Die halbjährlichen Tagungen zwischen Vertretern der Schweizerischen Bischofskonferenz und des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes führten zu einem Bewusstwerden von Differenzen, für deren Beilegung sich offenbar noch kein Weg abzeichnet. Im weitem stiess das Vorhaben für eine Neueinteilung der Bistümer auf Skepsis und zuweilen auch auf Widerstand; dies vor allem im Kanton Genf, wo die protestantische Kirche offiziell und dezidiert gegen die Errichtung eines Bischofssitzes Stellung nahm. Das Projekt soll nunmehr schrittweise und mit einem auf lange Fristen eingerichteten Zeitplan realisiert werden
[13]. Äusserungen der Kirchen zu bestimmten Zeitfragen stiessen verschiedentlich auf Beachtung. Die Schweizer Bischöfe überraschten mit der Übernahme einer Erklärung der deutschen Bischofskonferenz zum Thema Frieden und Abrüstung, welche das System der nuklearen Abschreckung nur noch für eine begrenzte Zeit toleriert, den Einsatz von Atomwaffen nicht für gerechtfertigt hält und schweizerischerseits mit der Bejahung von militärischer Landesverteidigung und Notwendigkeit eines Zivildienstes ergänzt wurde
[14].
Die drei Schweizer Landeskirchen legten zudem gemeinsame Thesen zur
Medienordnung vor. Sie beabsichtigen insbesondere, an der Zusammenarbeit mit Radio und Fernsehen, sofern ihre Stimme weiterhin unverfälscht vernehmbar ist, festzuhalten und auf eigene Verkündigungssender zu verzichten. Sie wollen mit dieser Position ihre Mitverantwortung im Rahmen der gegenwärtigen Medienordnung unterstreichen, weil Versuche zur kommerziellen und ideologischen Vereinnahmung die Massenmedien in der Erfüllung ihrer an der Gesamtgesellschaft orientierten Funktion behindern könnten
[15].
[12] SES: NZZ, 14.3.83; 11.5.83; Bund, 11.5.83; 12.11.83; 24 Heures, 13.5.83; Presse vom 16.5.83; SZ, 18.11.83; Presse vom 21.11.83; vgl. SPJ, 1982, S. 156; dazu auch P. Roulet, «En chemin vers un Synode Protestant Suisse », in Cahiers protestants, 1983, Nr. 1, S. 22 ff. Allgemeines zur Evangelischen Kirche: Die 6. Vollversammlung des ökumenischen Weltrates der Kirchen in Vancouver (Kanada) wählte die Schweizerin Marga Bührig ins Präsidium; von der Schweizer Vertretung wurde im Auftrag des SEK eine Resolution für eine internationale Konvention gegen die Folter eingebracht (vgl. dazu auch SPJ, 1982, S. 156): NZZ, 26.7.83; 8.8.83; TA, 8.8.83; 10.8.83; 15.8.83; SGT, 9.8.83; BZ, 18.8.83; JdG, 22.8.83; 23.8.83. Christkatholiken: SZ, 8.7.83. Neues Kirchenrecht: Ww, 14, 6.4.83; Lib., 6.8.83; NZZ, 2.9.83; 1.10.83; SZ, 25.11.83; Vat., 17.12.83.
[13] Gespräche: SGT, 18.5.83; BaZ, 10.6.83; vgl. SPJ, 1982, S. 155. Neueinteilung Bistümer: NZZ, 21.1.83; 4.2.83; 30.9.83; 2.12.83; 8.12.83; Lib., 31.1.83; SZ, 5.2.83; Vat., 21.4.83; 25.10.83; JdG, 17.6.83; 23.11.83; Suisse, 17.6.83; 23.11.83; BZ, 6.12.83; vgl. SPJ, 1982, S. 155.
[14] TA, 6.5.83; 7.5.83; Vat., 7.5.83. Weitere Stellungnahmen der Kirchen: Memorandum zur Entwicklungspolitik, vgl. oben, Teil I, 2 (Politique de développement). Arbeitskreis Kirche-Wirtschaft: Präsentierung von «Leitlinien für das Verhalten der Kirchen im internationalen Bereich » (enthält unter anderem den Grundsatz, dass sich Kirchen mit keiner Gesellschaftsordnung identifizieren und sich nicht auf bestimmte politische Ordnungen festlegen sollen): TLM, 7.9.83; Vat., 7.9.83; vgl. SPJ, 1980, S. 157. Vgl. im übrigen auch P. Saladin, «Die Beteiligung der Kirchen an politischen Entscheidungsprozessen », in Staatsorganisation und Staatsfunktionen im Wandel, Basel 1982, S. 461 ff.
[15] BaZ, 23.3.83; TA, 23.3.83; Vat., 23.3.83; 24 Heures, 23.3.83.
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