Année politique Suisse 1984 : Eléments du système politique / Structures fédéralistes / Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen und unter den Kantonen
Das bedeutsamste Ereignis im Bereich der interkantonalen Beziehungen war der Abschluss der Verhandlungen zwischen Bern und Jura über die Güterausscheidung aufgrund der Kantonstrennung. Im Frühjahr unterzeichneten die Regierungsräte Martignoni (BE) und Lachat (JU) in Anwesenheit von Bundesrat Friedrich die letzte Serie diesbezüglicher Verträge. Die Ausscheidung erfolgte einerseits nach dem Territorialprinzip (vor allem für Liegenschaften und Strassen auf dem von Bern abgetrennten Gebiet), anderseits nach Massgabe der vom neuen Kanton übernommenen öffentlichen Aufgaben, also nicht einfach aufgrund der Bevölkerungszahlen. Das Vertragswerk wurde in einem Konkordat zusammengefasst, das am 8. November die Zustimmung beider Kantonsparlamente erhielt. Auf jurassischer Seite vermochte eine Klausel, nach der das Verfahren bei Auftreten neuer Elemente wiederaufgenommen werden kann, laut gewordene Zweifel an den Bewertungen zu beschwichtigen. Dass die Vermögensteilung auf dem Weg einer gütlichen Einigung zustandegekommen war, wurde im allgemeinen begrüsst
[7]. Das Verhältnis zwischen den beiden Ständen blieb freilich durch den Streit um die Gemeinden Vellerat (BE) und Ederswiler (JU) sowie durch die Bestrebungen für eine «Wiedervereinigung» zwischen Nord- und Südjura belastet. Wir werden darauf im folgenden näher eingehen.
[7] Unterzeichnung: Presse vom 21.4.84. Frühere Vereinbarungen: vgl. SPJ, 1978, S. 29; 1979, S. 32 f.; 1980, S. 28; 1981, S. 27; 1982, S. 20; 1983, S. 28, Anm. 7. Parlamentszustimmung: Presse vom 9.11.84; R. Béguelin enthielt sich der Stimme. Zum Inhalt vgl. auch FAN, 18.10.84; LM, 18.10.84; Bund, 19.10.84; NZZ, 7.11.84. Der dem Kanton JU zugefallene Anteil beläuft sich auf netto 214 Mio Fr. In einem Teil der Presse wurde ein höherer Betrag genannt, der auch Werte enthielt, die nicht offiziell geschätzt wurden (Liegenschaften, Strassen usw.). Zweifel: LM, 6.11.84; FAN, 8.11.84; Jura libre, 1695, 8.11.84.