Année politique Suisse 1984 : Chronique générale
Défense nationale
Si l'importance de la défense générale s'impose progressivement, en revanche son élaboration est politiquement controversée — Une contestation politique se manifeste à l'endroit de la protection civile — L'importance des technologies de pointe dans l'armée préoccupe les résponsables politiques ainsi que les chefs militaires — Le service complémentaire féminin et le service de banque de données de l'armée sont réorganisés — Les vives controverses autour de l'acquisition du char de combat «Léopard II» divisent les partis gouvernementaux — Le Conseil fédéral ne réussit pas à imposer pleinement sa nouvelle conception pour l'achat du «Léopard II» — Le conflit au sujet de la place d'armes de Rothenthurm prend une dimension de plus en plus juridique — Une initiative parlementaire demande d'interdire le recours à l'armée en cas de conflits intérieurs — La seconde initiative populaire en faveur de l'introduction du service civil est rejetée par le souverain — De nouvelles propositions sont formulées pour résoudre le problème des objecteurs de conscience.
 
Landesverteidigung und Gesellschaft
Im Unterschied zu früheren Jahren wirkte sich der Marschhalt in der Sozialpolitik — einem der sicherheitspolitischen Standbeine — in einer Verschärfung der Kontroverse um die Militär- und Rüstungspolitik — dem sicherheitspolitischen Marschbein — aus. Den Beschlüssen der Exekutive, vertreten durch den neuen EMD-Vorsteher Jean-Pascal Delamuraz, war kein einheitlicher Erfolg beschieden. Die Gegensätze zwischen den Parlamentariern der Regierungsparteien offenbarten sich vorab beim Kaufbeschluss des neuen Panzers «Leopard II»: Die bundesrätliche Vorlage passierte nach einer grösseren Kontroverse nur in gekürzter Form. Die übrigen parlamentarischen Konflikte betrafen im wesentlichen Fragen der Militärorganisation; auch sie waren durch einen Rechts/Links-Gegensatz gekennzeichnet.
Ebenso kann bemerkt werden, dass den Forderungen, die ausserparlamentarisch erhoben worden waren, wenig Erfolg beschieden war. Der Druck der Friedensbewegung liess spürbar nach. Organisatorisch wenig einheitlich, erreichten ihre Hauptkundgebungen — der internationale Ostermarsch in Basel und ein Friedenssymposium in Genf — nur noch wenig Resonanz [1]. Auch thematisch gelang ihr keine Integration; die im Vorjahr von ihr vertretenen Anliegen entwickelten sich in unterschiedlicher Weise : Im Bereich der Militärdienstverweigerung wurde bei der Volksabstimmung über die zweite Zivildienst-Initiative ein negativer Entscheid gefällt. Im Fall des Waffenplatzes Rothenthurm bekämpften die Betroffenen den Vollzug des Parlamentsbeschlusses vor allem mit juristischen Mitteln. Ein möglicherweise neuer Konflikt bahnte sich schliesslich beim Zivilschutz an; es machten sich politisch motivierte Verweigerungen von Zivilschutzkursen bemerkbar.
Im Bereich der Gesamtverteidigung (GV) hatte sich die Öffentlichkeit anfänglich weitgehend mit der Frage beschäftigt, ob, respektive wieweit die Frauen miteinbezogen werden sollten. Dies änderte sich in zweierlei Hinsicht: Einmal liess das publizistische Interesse nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens zum Expertenbericht merklich nach; die für Ende 1984 erwarteten Ergebnisse der breit gestreuten Umfrage wurden noch nicht publik gemacht [2]. Zweitens konstatierten die offiziellen Vertreter der GV eine verbreitete Unkenntnis der generellen Anliegen. Deshalb konzentrierten sie ihre Bemühungen auf den Einbezug der Gesamtverteidigung in den Alltag. Die Zentralstelle für Gesamtverteidigung gab eine Einführungsschrift heraus, welche die Konzeption, die Aufgaben und die wesentlichen Bereiche erläutert. Unter dem Prässidium von alt Bundesrat F. Honegger schloss sich ferner ein Verein «Chance Schweiz» zusammen, der inskünftig die Anliegen der gesamten schweizerischen Sicherheitspolitik dem öffentlichen Verständnis besser erschliessen möchte [3].
Die zaghafte politische Debatte um die Gesamtverteidigung beschränkte sich weitgehend auf zwei Ereignisse: Im Parlament war es wie schor in früheren Jahren die freisinnige Fraktion, welche den Bundesrat zu einer sicherheitspolitischen Standortbestimmung zur wegleitenden Konzeption der Gesamtverteidigung einlud. Darin sollte der veränderten Bedrohungslage seit 1973 respektive seit der ersten Zwischenbilanz von 1979 Rechnung getragen werden. Die Landesregierung zeigte sich bereit, das Postulat entgegenzunehmen; allerdings wollte sie keinen Termin für die Veröffentlichung einer neuen Botschaft zur Sicherheitspolitik der Schweiz fixieren [4]. Sodann blieb das sicherheitspolitische Szenario der vierten Gesamtverteidigungsübung nicht unbestritten. Am fiktiven Beispiel einer internationalen Krise wurde die Zusammenarbeit ziviler und militärischer Führungsorgane geschult. Um ausserordentliche Lagen simulieren zu können, wurde ein Übungsbundesrat eingesetzt; erstmals in den Test miteinbezogen waren zivile Führungsstäbe einiger Kantone. Vom Übungsleiter Korpskommandant E. Lüthy wurden die gemachten Erfahrungen mit den rund 3000 Teilnehmern positiv beurteilt. Die politische Kontroverse entzündete sich an der nachträglichen Publikation der geheim gehaltenen Ausgangslage durch die alternative «Wochen-Zeitung». Diese machte bekannt, die Übung sei davon ausgegangen, in Griechenland breche nach innenpolitischen Wirren und dem Einmarsch der UdSSR der dritte Weltkrieg aus; der Schweiz drohe die Gefahr, aussenpolitisch isoliert zu werden. Auf eine diplomatische Note Griechenlands hin distanzierte sich das EDA von dem ihm unbekannt gebliebenen Szenario der internationalen Ausganslage, das der Gesamtverteidigung zugrunde lag [5].
Eine zunehmende Bedeutung der Sicherheitspolitik äusserte sich auch in der wissenschaftlichen Diskussion. Grosses Echo fand eine Publikation des Friedensforschers J. Galtung. Ausgehend von den vier Vergleichspunkten «glaubwürdiges nicht-provokatives Verteidigungskonzept», «internationale Bündnisfreiheit», «umfassende Autarkie» und «Nützlichkeit für das Ausland» empfahl er die schweizerische Gesamtverteidigung als Modell für Europa und attestierte dem Land die grösste Sicherheit auf dem Kontinent. Ablehnend zu dieser Sicht «von aussen» äusserten sich vor allem pazifistische Exponenten. Sie erhoben den Vorwurf; aus der «innern Perspektive» müsste bei der GV eher von einer Militarisierung des Denkens gesprochen werden. Diese sei für die aussenpolitische Unbeweglichkeit und die Intoleranz etwa beim ungelösten Dienstverweigerer-Problem verantwortlich [6].
Unter dem Aspekt der politischen Planung untersuchte schliesslich eine Berner Dissertation die rechtliche Bedeutung der Gesamtverteidigungskonzeption. Der Autor kam zum Schluss, dass diese für die Verwaltung eine verbindliche Weisung darstelle, politisch jedoch nicht bindend sei, weil die Räte von ihr nur Kenntnis genommen hätten. Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung, die ihr für die längerfristige staatliche Sicherheitspolitik zukomme, befriedige dies nicht; bei einer Revision müsse dem Parlament eine stärkere Beteiligung eingeräumt werden [7].
Einer der entwickeltsten Teile der Gesamtverteidigung ausserhalb der Armee, der Zivilschutz, erfuhr in der Berichtsperiode nur wenige organisatorische Veränderungen. Praktisch diskussionslos nahm der Ständerat von der bundesrätlichen Zwischenbilanz zum Ausbau des Zivilschutzes Kenntnis. Im Rahmen der Aufgabenneuverteilung beschloss die grosse Kammer nach dem Ständerat finanzielle Entlastungen des Bundes bei den Ausbildungsbeiträgen an die Kantone vorzunehmen. Ferner gestaltete der Nationalrat die Ansätze für Bausubventionen flexibler; damit will er den regionalen Unterschieden besser Rechnung tragen [8].
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Zivilschutz
Ausserparlamentarisch machte sich ein latenter Widerstand gegen den Zivilschutz bemerkbar. Im Gefolge des amerikanischen Spielfilmes «The Day After» mehrten sich kritische Einwände gegen das Zivilverteidigungskonzept. Zwei Lausanner Professoren traten mit furchterregenden Berechnungen über die Auswirkungen von Atomkriegen im In- und Ausland, die auch durch Zivilschutzanstrengungen nicht verhindert werden könnten, an die Öffentlichkeit. Um gegen die durch den Schutzgedanken verstellte Optik zu protestieren, verweigerte der Filmemacher A. J. Seiler zum dritten Male einen Zivilschutzkurs; das Gericht büsste ihn mit einer unbedingten Haftstrafe von 10 Tagen. Auf eine zunehmende Verweigerungstendenz deutet ferner die rasch steigende Zahl von Verstössen gegen das Zivilschutzgesetz hin [9]. Die Verteidigung des Zivilschutzes übernahmen Spitzenvertreter aus Militär und Politik. Bundesrat R. Friedrich machte die Verminderung der Erpressbarkeit des Landes durch die Drohung mit einem konventionell oder mit chemischen Waffen geführten Krieg geltend. Das Bundesamt für Zivilschutz seinerseits produzierte mehrere Filme, um der Skepsis entgegenwirken und für die Aufgaben des Zivilschutzes zu werben [10].
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Armeeleitbild
Entspannt scheint sich die Kontroverse zu haben, die 1983 um das neue Armeeleitbild in der ständerätlichen Kommission ausgebrochen war und zu einer Motion der SP-Fraktion geführt hatte. Bundesrat Delamuraz nahm nun im Nationalrat die Motion, mit dem die sozialdemokratischen Parlamentarier die Frage der Gewichtung hochtechnisierter Waffensystem innerhalb zukünftiger Leitbilder aufgeworfen hatten, in Form eines Postulates entgegen. Der Bundesrat will demnächst einen Bericht vorlegen, um in diesem Punkt mehr Transparenz zu schaffen [11]. Auch innerhalb der Armeeführung wurde dieser Problemkomplex erörtert. Die konzeptionellen Diskussionen kreisten vorab um die Miliztauglichkeit dieser Technologien. Für den Ausbildungschef der Armee, Korpskommandant Mabillard, stellt sich das Problem erst längerfristig. Er rechnet mit einer allmählichen Ausdehnung der militärischen Grundausbildung für bestimmte Aufgaben; wo die ständige Einsatzbereitschaft erforderlich sei, werde auf eine beschränkte Anzahl von Berufseinheiten zurückgegriffen werden müssen. Akzentuierter sprach es Generalstabschef Zumstein aus, der für den strategischen Nachrichtendienst sowie bei der elektronischen Aufklärung und der «Luftpolizei» der Flugwaffe den Übergang zu einer Berufsarmee forderte [12].
 
Organisation
Bei der Armeeorganisation stand die Neugestaltung der Hilfsdienste im Vordergrund. Das EMD gab einen Expertenbericht über die Einführung einer «differenzierten Diensttauglichkeit» in die Vernehmlassung. Darin wird die Auflösung sämtlicher HD-Truppen verlangt. Gemäss dem Vorschlag sollte der Dienst für bedingt Taugliche auf die für Soldaten normale Dauer ausgedehnt und auf eine 17wöchige Rekrutenschule abgestützt werden, bei der nur auf die verminderte körperliche Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen werden sollte. Mit der Umteilung der Hilfsdienstpflichtigen erwartet das EMD einen jährlichen Zuwachs von 2500 Soldaten [13]. Durch die in Aussicht genommenen Veränderungen wären auch die Behinderten betroffen; bei ihnen sollte allerdings das Prinzip der Freiwilligkeit gelten. An einer Tagung der Behinderten-Organisationen lösten die Vorschläge eine kontrastreiche Diskussion aus : Positiv aufgenommen wurde die Möglichkeit, einen Dienst zu leisten und nicht mehr zur Zahlung des Militärpflichtersatzes gezwungen zu sein. Skeptiker stellten die Frage, ob die Armee die geeignete Plattform für die Integration Behinderter darstelle [14].
Zur Beschlussfassung schritt das Parlament im Rahmen einer Teilrevision des Militärorganisationsgesetzes beim Rotkreuz-Dienst (RKD) und beim Frauenhilfsdienst (FHD). 1948 offiziell gegründet, wird der FHD ab 1986 als «militärischer Frauendienst» (MFD) geführt werden. Obwohl damit der Hilfsdienst-Status wegfällt, wird die Dienstleistung freiwillig bleiben. In den Ratsdebatten wurden die Neuerungen nicht widerspruchslos akzeptiert. Die Linke stellte erfolglos zwei Rückweisungsanträge; die SP-Fraktion argumentierte, vorerst solle die Auswertung der Vernehmlassung über die Integration der Frau in die Gesamtverteidigung abgewartet werden. In der Detailberatung umstritten war vor allem die Stellung des RKD. Abweichend vom Bundesrat befürwortete die grosse Kammer eine Gleichstellung mit dem MFD; mit dem Hinweis, die beiden Dienstzweige müssten organisatorisch weiterhin klar abgegrenzt bleiben, akzeptierte auch der Ständerat die Abschaffung des Hilfsdienst-Status für den RKD.
Politisch ähnlich gelagert verlief die Konfliktlinie bei der Beratung des elektronischen Personal-Informationsdienstes. Dessen Einführung wurde mit Rationalisierungsbestrebungen in der Armee begründet. Die sozialdemokratischen Nationalräte forderten, jeder Armeeangehörige müsse Anspruch auf Einsichtnahme und Berichtigung haben. Im Hinblick auf die bereits hängige Datenschutzgesetzgebung lehnte der Nationalrat den Antrag jedoch ab; die Gesetzesrevision passierte in beiden Kammern [15].
 
Rüstung
Auf dem Hintergrund der eingangs skizzierten stärker divergierenden Optionen im Bereich der Sicherheitspolitik war zu erwarten, dass das Rüstungsprogramm 1984 die gegensätzlichen Lager aufeinander prallen liess. Die vom Bundesrat beantragte Summe von 2,79 Mia Fr. (1983: 1,6 Mia Fr.) schloss mit der angekündigten Beschaffung des Kampfpanzers «Leopard II» ein Teilstück von bisher unbekannter Grössenordnung ein. Gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag hätten 35 Fahrzeuge beim bundesdeutschen Hersteller Krauss Maffei AG gekauft und bis 1992 175 Panzer im Lizenzbau in der Schweiz hergestellt werden sollen. Gegen Ende des laufenden Jahrzehnts wären sodann weitere 210 Panzer beantragt worden. Für das erste Los sah das Rüstungsprogramm 84 ohne Berücksichtigung der Teuerung eine Kaufsumme von 2,4 Mio Fr. vor; Schätzungen über den effektiven Gesamtaufwand aller 420 Fahrzeuge wurden ohne Teuerung auf 4,5 Mia Fr. veranschlagt. Die Leitung des schweizerischen Konsortiums wollte der Bundesrat der Bührle Tochtergesellschaft Contraves AG überantworten [16].
Vorerst unbestritten blieben die militärische Notwendigkeit einer Verstärkung der panzerbrechenden Kapazität der Armee sowie die vom Bundesrat vorgenommene Typenwahl. Das finanzielle Ausmass der Vorlage, respektive die Art der Beschaffung rief jedoch bei Bekanntwerden der Botschaft unterschiedliche Reaktionen hervor. Wohlwollend nahmen die FDP- und CVP-Parlamentarier die Rüstungsbotschaft auf [17]; wegen der Beschaffungskadenz etwas auf Distanz gingen dagegen die SVP-Abgeordneten. Einen ersten Wirbel löste ein durch Indiskretion bekannt gewordener Brief von Parteipräsident A. Ogi an den Bundesrat aus. Darin sagte er der beteiligten Maschinenindustrie zu hohe Gewinne nach; zur Dämpfung von entstandenem Unmut regte der SVP-Präsident eine Überprüfung der Margen durch unabhängige Experten an [18]. Der SPS-Vorsitzende H. Hubacher griff in seiner Kritik den wirtschaftlichen Teil der Panzerbeschaffung generell an. Statt des favorisierten Lisenzbaus stellte er eine ebenfalls beschäftigungswirksame, aber billigere Koproduktion mit dem deutschen Hersteller zur Diskussion [19]. Daraufhin klammerte die vorberatende Kommission des Ständerates die Panzerbeschaffung aus dem Rüstungsprogramm aus; der Rest, der einerseits Übermittlungsgeräte, anderseits die Rapier-Beschaffung betraf, passierte in beiden Räten ohne Opposition [20].
Nach zwei ergebnislosen Sitzungen präsentierte der Vorsitzende der ständerätlichen Militärkommission, J. Schönenberger (cvp, SG), einen neuen Kaufantrag für den Kampfpanzer. Nicht rütteln wollte er am Lizenzbau; reduziert wurde hingegen die Gesamtzahl. Statt der insgesamt 420 Fahrzeuge, beantragte die Ständeratskommission nur noch 380 Panzer — jedoch in einem Schub; 35 davon sollten zu Vergleichszwecken in der Bundesrepublik Deutschland gekauft werden. Unter Berücksichtigung einer schnelleren Produktion wurden die Gesamtkosten vorerst auf 4 Mia Fr. begrenzt, später ohne Berücksichtigung der Teuerung auf 3,4 Mia Fr. festgelegt [21]. Im Bundesrat passierte dieser Antrag ebenso wie im Plenum der kleinen Kammer, wo er ohne Gegenstimme gutgeheissen wurde. Opposition erwuchs ihm dagegen von der nationalrätlichen Militärkommission. Sie verlangte zusätzliche Abklärungen über die Kalkulation. Ein vom Unternehmensberater N. Hayek angefertigter Bericht kam zum Schluss, nicht nur 400, sondern 700 Mio Fr. könnten eingespart werden, wenn am Lizenzbau nicht festgehalten werde. Die bürgerliche Mehrheit der Militärkommission lehnte diesen Vorschlag jedoch ab und akzeptierte die Kaufversion der kleinen Kammer [22].
Die bis anhin rein parlamentarische Kontroverse erhielt eine thematische Ausweitung, als sich ein 80köpfiges Komitee aus dem linken Spektrum grundsätzlich gegen den Panzerkauf stellte. In Frage gestellt wurde die potentielle Gegenschlagskraft des Panzers und der Versuch, Arbeitsplätze in einer kapitalintensiven Branche zu schaffen. Am Parteitag der SPS erhielt diese ausserparlamentarische Bewegung ein bedeutendes Gewicht, lehnte doch eine Mehrheit der Delegierten entgegen den Anträgen der Parteileitung den Panzerkauf aus friedens- und finanzpolitischen Motiven ab [23]. Die abschliessende Sitzung des Nationalrates stand unter dem Eindruck dieses Beschlusses. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte jedoch den Anträgen ihrer Militärkommission. So lehnte sie einen von der POCH/PdA/PSA-Fraktion gestellten Nichteintretensantrag deutlich ab. Ebenfalls ohne Erfolg blieben eine Reihe verschiedenartig begründeter Rückweisungsanträge von seiten der Sozialdemokraten, der Grünen und des Landesrings. Unter Namensaufruf bewilligte der Nationalrat schliesslich mit 144 zu 46 Stimmen den Panzerkauf; er überwies überdies eine Motion, mit der eine effiziente und kompetente Projektorganisation verlangt wurde [24].
Auf die im «Ausbauschritt 84/87» festgelegte Planung für die Rüstungsbeschaffung hatte die veränderte Kaufvariante des Kampfpanzers einschneidende Rückwirkungen. Um den auf 8,7 Mia Fr. begrenzten Kredit nicht zu sprengen, musste nach der Aufstockkung von 210 auf 380 Fahrzeuge in der laufenden Legislaturperiode eine neue Schwerpunktsetzung vorgenommen werden. Keine Änderung ergab sich bei der ersten Tranche des Sturmgewehres 90. Ebenfalls im Ausbauschritt belassen wurden der Lenkwaffen-Panzerjäger «Piranha», der taktische Tiefflieger-Radar «Taffir» und die Kampfwertsteigerung der Flugzeuge «Mirage» und «Tiger». Ohne Termin hinausgeschoben wurde dagegen der vorgesehene Panzerabwehr-Helikopter. Keinen Platz mehr fand ferner die Flab-Lenkwaffe «Stinger» [25]. Eine neue Beschaffungswelle in Milliardengrösse zeichnet sich in der Ablösung des Erdkampfflugzeuges «Hunter» in den 90er Jahren ab [26]. Bei der Ausrüstung des Wehrmannes wurde schliesslich eine verbesserte Schutzmaske sowie eine neue Uniform für das kommende Jahrzehnt angekündigt [27].
Nach dem Ständerat nahm auch die grosse Kammer von den neuen Richtlinien zur Rüstungspolitik Kenntnis. Mit dem Bericht hatte der Bundesrat auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zur Rüstungsbeschaffung reagiert, die im Gefolge der aufgetretenen Mängel beim Panzer 68 lanciert worden waren [28]. Neue Probleme tauchten im Zusammenhang mit dem 1982 bewilligten Kauf von 1200 Armeelastwagen der Firma Saurer AG auf. Damals war der Antrag vor allem damit begründet worden, 550 Arbeitsplätze könnten in der krisengeschüttelten Firma bis 1988 gesichert werden. Wie bekannt wurde, hatte das EMD die Produktionszeit kurz nach dem Parlamentsentscheid bis 1985 verkürzt, ohne Garantien für die weitere Sicherung der Arbeitsplätze zu verlangen. Bei der Behandlung des Geschäftsberichts nahmen die Volksvertreter nur mit Widerwillen von dieser Änderung Kenntnis [29].
 
Waffenplätze
Für Infrastrukturanlagen bewilligten beide Kammern Kredite in der Höhe von 279 Mio Fr. (1983: 456 Mio Fr.). Sie lassen sich in Ausgaben für Landerwerb, Bauten der Rüstungsindustrie und militärische Anlagen gliedern. Bei letzteren handelte es sich schwerpunktmässig um Ausbildungsbauten für Panzertruppen sowie um diverse Geländeverstärkungen [30].
Nebst diesen weitgehend unbestrittenen Geschäften war die Öffentlichkeit mit den Folgen der Beschlüsse des Vorjahres in Sachen Waffenplatz Rothenthurm beschäftigt. Angesichts der erstarrten Fronten verlagerte sich die Kontroverse zusehends auf die juristische Ebene. Durch eine Retouche am Projekt hatten die eidgenössischen Behörden vorerst erreicht, dass der Kasernenbau nicht mehr von der «Rothenturm-Initiative» zum Schutz der Hochmoore tangiert wird. Als Entgegenkommen gegenüber Naturschutzkreisen bereitete der Schwyzer Regierungsrat eine provisorische Planungszone vor, mit der bis zum Erlass eines definitiven Schutzplanes irreversible Veränderungen untersagt werden sollten [31]. Parallel zu diesen beiden Konzessionen wurden jedoch konkrete Schritte zur Durchsetzung des Vorhabens unternommen. So setzten mit Jahresbeginn auch die Bauarbeiten an einer Zufahrtsstrasse zum Kasernenareal ein. Weiter wurde ein Enteignungsverfahren eingeleitet. Dabei beanspruchte das EMD eine «vorläufige Besitzeinweisung» der Parzellen, die für den Kasernenbau benötigt werden. Damit will es verhindern, dass es die möglicherweise langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen über die Entschädigungshöhe abwarten muss [32]. Die Betroffenen wehrten sich gegen beides mit rechtlichen Schritten. Im Falle der Zufahrtsstrasse bestätigte das zuständige Bezirksgericht den superprovisorisch verfügten Baustopp. Nach der Anfechtung des Urteils, gelang es der Schwyzer Regierung und dem EMD, einen Vergleich abzuschliessen, der eine Weiterarbeit ermöglichte [33]. Von seiten des Rothenthurmer Gemeinderates und des World Wildlife Found (WWF) wurde danach versucht, sämtliche Bauarbeiten zu stoppen. Das Bundesgericht lehnte jedoch die Beschwerde ab. Es bekräftigte, dass das EMD keine ordentliche Baubewilligung benötige, wenn die Bauarbeiten der Landesverteidigung diene [34].
In der Folge verlangte die Bauherrschaft, nicht nur auf dem Kasernenareal bauen, sondern durch das ganze Moorgebiet eine Versuchswegstrecke einrichten zu können [35]. Damit wollte sie Auskünfte über technische Schwierigkeiten beim Bau im Moor erhalten. Innerhalb der federführenden «Arbeitsgemeinschaft gegen den Waffenplatz Rothenthurm» (AWAR) führte dieses Vorgehen zu Spaltungserscheinungen. Die AWAR bekräftigte, weiterhin nur mit legalen Mitteln arbeiten zu wollen, um wenigstens das geplante Aufklärungsgelände zu verhindern [36]. Dies führte dazu, dass sich ein radikaler Teil unter dem Namen «Bürgeraktion Rothenthurm» abspaltete und direkte Aktionen auf gewaltfreier Ebene ankündigte. Nebst einer Protestkundgebung gegen die eingeleitete Waldrodung wurde bis Jahresende jedoch nur die Lancierung einer Initiative zum Schutz vor Enteignungen in Aussicht gestellt [37].
 
Dienstleistungen
Im Berichtsjahr standen keine Truppen im Aktivdienst. Hingegen kam es als Reaktion auf eine Äusserung der aargauischen Kantonsregierung, bei einem Konflikt um das geplante Atomkraftwerk in Kaiseraugst notfalls auch Militär einzusetzen, zu einer neuerlichen Kontroverse. Nationalrat M. Chopard (sp, AG) lancierte eine parlamentarische Einzelinitiative, mit er auf Verfassungsstufe verhindern will, dass die Armee künftig für den Ordnungsdienst im Innern eingesetzt wird. In der Begründung wies der Initiant auf historische Erfahrungen hin, bei denen die Ordnungseinsätze nicht nur beruhigende, sondern auch provozierende Wirkungen hatten. Nach Auffassung Chopards sollte diese Aufgabe inskünftig ganz an die kantonalen Polizeikräfte übergehen [38].
Die Zahl der Verurteilungen wegen Dienstverweigerung erreichte mit 788 (1983: 745) wiederum einen neuen absoluten Höchststand. Damit setzte sich die seit 1980 ständig steigende Tendenz fort. Nach offiziellen Kategorien gegliedert, ergaben sich 337 (1983: 356) Verweigerungen aus ethischen oder religiösen Gründen; politische Motive waren in 55 (1983: 74) Fällen massgebend. Die verbleibenden 386 (1983: 315) Verweigerer fielen in die Kategorie «andere Gründe». Aus diesen Verschiebungen wurde geschlossen, dass es gegenwärtig eher private Motive sind, welche für den Anstieg der Dienstverweigerungen verantwortlich gemacht werden können. Von den weiterhin rückläufigen Gesuchen um Einteilung in den waffenlosen Dienst wurden im Berichtsjahr 201 (1983: 108) bewilligt. Mit der weiblichen Dienstverweigerung standen die Militärgerichte vor einem neuen Phänomen. 8 Tage Haft erhielt eine Frau vor Divisionsgericht, weil sie wegen enttäuschten Erwartungen aus dem FHD austrat [39].
 
Zivildienst
Grosse Aufmerksamkeit zog die Abstimmung über die «Volksinitiative für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises» auf sich. Im Unterschied zum Plebiszit von 1977 [40] gruppierte sich diesmal die organisierte Gegnerschaft vor allem um die Offiziersgesellschaften; eine Kritik von links wurde kaum spürbar. Am vorgeschlagenen Verfassungstext bemängelten die Gegner den fehlenden Nachweis eines Gewissenskonfliktes, wodurch die Wahl zwischen Militär- und Zivildienst freigestellt und die allgemeine Wehrpflicht aufgehoben würde. Die Befürworter, die vor allem in kirchlichen Kreisen Unterstützung fanden, versuchten unter dem Motto «Zivildienst statt Gefängnis» die Nützlichkeit denkbarer Einsätze im sozialen Bereich und bei der Landschaftspflege zu belegen. Sie argumentierten, wer bereit sei, anderthalb Mal solange wie die obligatorische Dienstpflicht einen Zivildienst zu leisten, beweise durch seine Taten, dass er gute Gründe habe [41]. Im leidenschaftlich und von den Gegnern wirkungsvoll geführten Abstimmungskampf machte sich ein deutlicher Rechts/Links-Gegensatz bemerkbar. Die drei bürgerlichen Bundesratsparteien, die Liberalen und die Nationale Aktion empfahlen das Begehren zur Ablehnung. Befürwortet wurde es von den Sozialdemokraten, der EVP und dem LdU sowie von der äussern Linken [42].
Am 26. Februar verwarfen die Stimmbürger die Initiative deutlich. Bei einer Beteiligung von 52,8% stimmten 63,8% gegen die Vorlage; mit Ausnahme von Genf und Basel-Stadt sprachen sich alle Stände ablehnend aus. Eine Untersuchung auf Befragungsbasis zeigte erneut, dass ihre Befürworter in den jüngeren Generationen stärker vertreten waren; leicht unterschiedlich war das Verhalten der beiden Geschlechter. Als Hauptergebnis einer Motiv- und Einstellungsanalyse wurde festgehalten, das Verdikt zur zweiten Zivildienst-Initiative sei kein «Nein» zur Idee an sich. Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung stehe der Einführung eines Zivildienstes nicht negativ gegenüber; ausgeschlossen werde jedoch jede Möglichkeit einer individuellen Wahl. Das Gefängnis als Strafe für Dienstverweigerer finde nur bei einer Minderheit eine Unterstützung [43].
Die politisch Verantwortlichen bewerteten die Lage unterschiedlich. Bereits zu Beginn des Abstimmungskampfes hatte das EMD eine Expertenkommission unter dem Vorsitz von Brigadier R. Barras eingesetzt. Sie sollte dem Bundesrat Vorschläge für eine «Entkriminalisierung» der Gewissensverweigerer auf der Basis der überwiesenen Motion Segmüller (cvp, SG) formulieren. Den Grad ihrer Unterstützungsbereitschaft markierten die verschiedenen Fraktionen mit der Ankündigung von speziellen Motionen zu diesem Thema [44].
Mitte Jahr veröffentlichte die Expertenkommission die Ergebnisse ihrer Überlegungen. Danach sollte für Dienstverweigerer weiterhin eine Gewissensprüfung durchgeführt werden. Im Rahmen des gegebenen Verfassungsrechts würde religiös und ethisch motivierten Verweigerern eine Arbeitszuweisung im Bereich der Bundeszwecke auferlegt. Dieser Arbeitseinsatz sollte eineinhalb Mal solange dauern wie der obligatorische Militärdienst; nach der Abgeltung würde eine Verurteilung aus dem Vorstrafenregister gelöscht. Eine CVP-Studiengruppe präzisierte ihrerseits ähnlich gelagerte Vorstellungen als Konkretisierung der Motion Segmüller [45]. Ein Rest von Aktivisten der abgelehnten Initiative kritisierten diese Vorschläge als Verschärfung der geltenden Praxis. Sie schlossen sich in einem neuen Komitee zusammen und wollen neue Vorschläge präsentieren [46].
Nach der Ablehnung der Zivildienst-Initiative konnte in der ausserhalb der Institutionen geführten armeekritischen Diskussion eine Radikalisierung festgestellt werden. Ins Zentrum rückten konkrete Schritte zur Lancierung einer Initiative für die Abschaffung der Armee. Der vorgelegte Text sieht vor, dass die Schweiz auf eine Armee verzichtet und zur Selbstbehauptung eine umfassende und internationale Friedenspolitik betreibt. Auch intern nicht unwidersprochen beschloss das verantwortliche Initiativkomitee, die «Gruppe für eine Schweiz ohne Armee» mit Frühlingsbeginn 1985 die Unterschriftensammlung einzuleiten [47].
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C.L.
 
[1] Friedenszeitung, 32, April 1984; 40, Dez. 1984 sowie TA, 24.4.84; 30.10.84. Vgl. auch: Die Friedensbewegung der 80er Jahre und die Sicherheitspolitik der Schweiz, Beilage zu ASMZ, 151/1985, Nr. 1 sowie D. L. Bäschlin, Wehrwille und grüne Kraft, Gümligen 1984.
[2] Vgl. SPJ, 1983, S. 53; 1982, S. 47; 1981, S. 52; vgl. exemplarisch TA, 30.11.84.
[3] Zentralstelle für Gesamtverteidigung, Einführung in die Gesamtverteidigung, Bern 1984. Chance Schweiz: NZZ, 9.10.84.
[4] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1420 ff.; NZZ, 15.9.84. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 46 f. sowie generell zum Thema: B. Näf, «Anfang und erste Entwicklung einer schweizerischen Strategie», in SAMS, 8/1984, S. 51 ff. und ASMZ, 150/1984, S. 353 ff.
[5] Sicherheitspolitik: NZZ, 5.6.84; 9.11.84; 14.11.84; 21.11.84. GV-Übung: Wochen-Zeitung, 44, 10.12.84. NZZ, 12.12.84; 14.12.84; 15.12.84; 17.12.84; TA, 18.12.84.
[6] J. Galtung, Es gibt Alternativen! Vier Wege zu Frieden und Sicherheit, Opladen 1984; vgl. auch Friedenszeitung, 32, April 1984; ASMZ, 150/1984, S. 571 ff. Kritik: TA, 19.3.84; Vr, 30.3.84.
[7] U. Zwygart, Die Gesamtverteidigungskonzeption unter besonderer Berücksichtigung der strategischen Fälle, Diss. Bern/Diessenhofen 1984; ferner H. Rütti, Die Leistungsorganisation der Gesamtverteidigung als besondere Stabsorganisation des Bundes, Diss. Zürich 1984.
[8] Zwischenbilanz: Amtl. Bull. StR, 1984, S. 149 ff.; Bund, 23.3.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 62. Aufgabenneuverteilung: Amtl. Bull. NR, 1984, S. 116 ff.; TA, 8.3.84. Vgl. auch oben, Teil I, 1d (Aufgabenneuverteilung).
[9] TA, 4.5.84; 25.6.84; 2.10.84; Ww, 40, 4.10.84. Freigesprochen wurde dagegen der Zivilschutzverweigerer und Berner POCH-Stadtrat P. Eichenberger, der im Radio den Zivilschutz in ähnlicher Weise kritisiert hatte (TA, 30.6.84). Verweigerungstendenz: AT, 22.8.84; TA, 10.11.84; Friedenszeitung, 38, Okt. 1984.
[10] Bund, 23.3.84; SZ, 2.4.84; ASMZ, 150/1984, S. 53 f.
[11] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 381 ff.; SPJ, 1983, S. 58. Eine leicht gekürzte Fassung des Armeeleitbildes findet sich in E. Wetter, Schweizer Militärlexikon, Frauenfeld 1984.
[12] Vgl. exemplarisch NZZ, 29.10.84 sowie Kantonale Offiziersgesellschaft Zürich, Die Zukunft der Milizarmee, Zürich 1984. Siehe auch W. Meyer, A. Riklin, L. Bossard, «Die ausserordentliche Belastung von Milizoffizieren», in SAMS, 8/1984, S. 3ff.
[13] TA, 2.4.84.
[14] NZZ, 23.1.84; TA, 23.1.84.
[15] Militärorganisation: BBl, 1983, II, S. 462 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 353 ff., S. 692 ff., S.1010 ff.; Presse vom 23.3.84; 4.4.84. Amtl. Bull. StR, 1984, S. 248 ff., S. 416 ff.; Presse vom 7.6.84. Für die Zahl der bisher rekrutierten Frauen vgl. E. Wetter, Schweizer Militärlexikon, Frauenfeld 1984, S. 84. Für den Personalinformationsdienst vgl. auch oben I, 1b (Grundrechte).
[16] BBl, 1984, I, S. 921 ff.; Presse vom 1.3.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 50. Gesamtkosten : Blick, 6.3.84; TW, 15.3.84.
[17] Stellungnahmen FDP und CVP: NZZ, 14.2.84.
[18] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 940; vgl. auch NZZ, 16.3.84. Brief von A.Ogi: Blick, 4.5.84; Presse vom 4.5.85.
[19] Presse vom 9.5.84.
[20] Amtl. Bull. StR, 1984, S. 536 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1137 ff.
[21] StR-Kommission: Presse vom 19.5.83; 6.6.84; 8.8.84; 29.8.84; 19.9.84.
[22] Bundesrat: NZZ, 18.9.84. Ständerat: Amtl. Bull. StR, 1984, S. 536 ff.; Presse vom 4.10.84. NR-Kommission: Presse vom 5.10.84; 16.11.84; 22.11.84. Bericht Hayek: Presse vom 12.11.84; TA, 16.11.84; 28.11.84.
[23] Komitee: Presse vom 22.9.84. SPS-Parteitag: Presse vom 19.11.84; TW, 21.12.84.
[24] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1689 ff.; Presse vom 6.12.84; 7.12.84; Ww, 50, 14.12.84; BBl, 1984, III, S. 1488 ff.
[25] NZZ, 1.11.84.
[26] Vgl. exemplarisch NZZ, 10.1.84.
[27] Presse vom 16.4.84; 3.11.84.
[28] SPJ, 1983, S. 60; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 660 ff.; Presse vom 2.12.83; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 371 ff.; Presse vom 23.3.84; 27.3.84; Grundsätzliches: B. Schär-Kern, Das Problem der Rüstungsbeschaffung in der Schweiz, Diss. Bern 1983.
[29] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 679 ff.; Presse vom 25.3.84; BaZ, 5.6.84; 8.6.84.
[30] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1124 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 518 ff. Presse vom 1.3.84; 22.8.84; 3.10.84.
[31] Vgl. SPJ, 1983, S. 60 ff.; Presse vom 15.2.84; 17.5.84; ferner Vat., 10.1.84; 26.3.84; 11.10.84.
[32] Zufahrtsweg: LNN, 4.1.84. Enteignung: Presse vom 29.2.84.
[33] Vat., 17.2.84; 15.3.84; 27.3.84; 7.4.84.
[34] Presse vom 20.6.84; 8.8.84; 27.9.84; ferner NZZ, 3.4.84; 19.5.84; LNN, 21.4.84; 22.5.84; Vr, 5.6.84; Vat., 22.6.84.
[35] Vat., 29.8.84; BaZ, 28.9.84.
[36] Vat., 6.11.84.
[37] Vat., 6.10.84; 3.12.84; LNN, 17.10.84.
[38] Vr, 4.5.84; AT, 4.5.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 62.
[39] Presse vom 2.2.84; BaZ, 28.4.84.
[40] SPJ, 1977, S. 53 ff.; vgl. auch NZZ, 17.1.84.
[41] Gegner: «Argumentationen gegen die Volksinitiative für einen echten Zivildienst auf der Grundlage des Tatbeweises», Beilage zu ASMZ, 149/1983. Befürworter: «Eidg. Volksinitiative für einen echten Zivildienst», hg. vom Initiativ-Komitee, 1984. Vgl. auch NZZ, 27.1.84.
[42] Dokumentation der Abstimmungsparolen des Forschungszentrums für schweizerische Politik; vgl. auch TA, 24.1.84.
[43] Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 26.2.1984, Zürich 1984.
[44] Amtl. Bull. StR, 1984, 5.375 ff.; Presse vom 1.5.84; ferner TA, 21.1.84; BaZ, 1.3.84; 6.3.84; 7.3.84; 10.3.84; 16.3.84. Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1011 und 1404. SPJ, 1983, S. 64.
[45] Bericht Barras: NZZ, 7.7.84; 4.9.84. CVP-Haltung: CVP Schweiz, Zur Lösung des Problems der Militärdienstverweigerung, Bern 1984; vgl. Vat., 26.6.84; 30.6.84; TA, 6.7.84.
[46] NZZ, 14.10.84.
[47] TAM, 9, 3.3.84; Presse vom 19.3.84. Initiativtext: NZZ, 1.10.84; vgl. auch GSoA, Argumentenkatalog, Basel 1984.
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