Année politique Suisse 1984 : Economie
Crédit et monnaie
Aucun changement dans la politique monétaire, dont l'objectif principal demeure la lutte contre l'inflation — La Banque nationale doit-elle verser une partie de ses bénéfices dans la caisse de l'Etat ? — Pierre Languetin remplace Fritz Leutwiler à la présidence de la Banque nationale— Le franc suisse et les autres monnaies européennes se déprécient par rapport au dollar et au yen — La Suisse devient membre du « Club des dix» — Les taux d'intérêt restent relativement stables — Le peuple rejette . massivement l'initiative socialiste « contre l'abus du secret bancaire et le pouvoir des banques» — Le Conseil fédéral se prononce en faveur d'une révision partielle de la loi sur les banques — L'avant-projet de loi contre l'exploitation d'informations confidentielles en bourse (opérations d'initiés) est bien accueilli par les milieux interessés.
 
Geld und Währung
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Geldpolitik
Wie bereits in den beiden vorangegangenen Jahren gelang es der Nationalbank auch 1984, das Wachstum der Geldmenge im Bereich der angepeilten Zielgrösse zu halten. Mit der Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 2,6% wurde einerseits der konjunkturellen Erholung Rechnung getragen und andererseits der Aufbau eines Inflationspotentials weitgehend vermieden. Dass das effektive Wachstum dieser Richtgrösse geringfügig unter dem angekündigten Wert von 3% blieb, wurde mit Blick auf die Teuerungsbekämpfung sowohl von der verantwortlichen Behörde als auch von Wissenschaftern positiv beurteilt. Nach Ansicht eines prominenten Vertreters der letztgenannten Kreise hätte die Expansion sogar noch restriktiver erfolgen müssen. Im Einvernehmen .mit der Landesregierung beschloss das Direktorium der Nationalbank, auch für 1985 eine dreiprozentige Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge anzustreben, wobei es dieses Ziel ausdrücklich als Richtgrösse verstanden haben möchte [1].
Die Frage, ob die Nationalbank einen Gewinnanteil an den Staat abliefern soll, hat sich in den letzten Jahren zu einem Dauerthema der helvetischen Politik entwickelt. Nachdem die grosse Kammer im Vorjahr in diese Richtung zielende Postulate überwiesen hatte, führte die Landesregierung mit der Nationalbankleitung diesbezügliche Gespräche. Von seiten der Nationalbank wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine zusätzliche Gewinnausschüttung geldmengenpolitische Auswirkungen hätte, die durch Restriktionen im Geldschöpfungsprozess für die private Wirtschaft kompensiert werden müssten. Ferner wurde betont, dass damit die Budgetdisziplin der politischen Behörden untergraben würde, und die Nationalbank eines Teils ihrer Autonomie verlustig ginge. Dies namentlich deshalb, weil, wie Beispiele aus andern Ländern (BRD) bzw. andern Bereichen (PTT) zeigen, die Politiker in der Regel dahin tendierten, Gewinnablieferungen nicht als einmaligen Zuschuss zu betrachten, sondern vielmehr als feste Grösse in die Budgetplanung aufzunehmen. Trotz ihrer grundsätzlichen Gegnerschaft erklärte die Nationalbank schliesslich, dass sie es verantworten könnte, dem politischen Druck nachzugeben und für 1984 300 Mio Fr. auszuschütten. Die Bundesbehörden zeigten an diesem Angebot allerdings wenig Interesse. Dazu beigetragen hat sicher nicht zuletzt die Verfassungsbestimmung (Art. 39 BV), dass von einem allfällig zu verteilenden Überschuss lediglich ein Drittel an den Bund, zwei Drittel hingegen an die Kantone auszurichten sind. Somit konnte die Nationalbank den Ertragsüberschuss von rund 2,3 Mia Fr. (ohne Buchgewinne aus Währungsrelationsverschiebungen) zum Grossteil dem Konto «Rückstellungen für Währungsrisiken» gutschreiben, dessen Stand sich auf 10,8 Mia Fr. erhöhte [2].
Auf Ende 1984 trat Fritz Leutwiler als Präsident des Direktoriums der Nationalbank zurück. Während seiner zehnjährigen Amtszeit hatte der im In- und Ausland angesehene Leutwiler nicht nur die Nationalbankpolitik wesentlich geprägt, sondern auch versucht, sie einem breiteren Publikum verständlich zu machen. Die Wahl von Vizepräsident Pierre Languetin zu seinem Nachfolger entsprach den Erwartungen und erregte höchstens insofern Aufsehen, als damit erstmals ein Romand auf diesen Posten gelangte. Umstrittener gestaltete sich jedoch die Wahl eines neuen Mitglieds des dreiköpfigen Direktoriums. Von den beiden bankinternen Kandidaten erhielt schliesslich der dem Freisinn nahestehende Hans Meyer den Vorzug vor dem Sozialdemokraten Kurt Schiltknecht. Dies führte bei der SPS, die noch nie einen Vertreter im höchsten Nationalbankgremium stellen konnte, aber auch bei einem Teil der Presse zu Mutmassungen, dass parteipolitische Überlegungen den Ausschlag gegeben hätten [3].
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Währung
Der Devisenmarkt war auch 1984 durch den Höhenflug der amerikanischen Währung gekennzeichnet. Der durch das hohe reale Zinsniveau in den USA induzierte Kapitalfluss liess den Dollar gegenüber dem Schweizerfranken, jedoch auch gegenüber allen andern nationalen Währungen (mit Ausnahme Japans) relativ kontinuierlich weiter ansteigen. Nach einer kurzen Beruhigungsphase im Frühjahr stieg der Dollarkurs bis Ende Jahr auf Fr. 2.597, was zugleich einen seit 1976 nicht mehr erreichten Höchstwert bedeutete. Im. Mittel lag die amerikanische Währung gegenüber dem Franken um 11,8% über dem Vorjahreswert. Eine ähnlich ausgeprägte Aufwärtsentwicklung kennzeichnete den japanischen Yen. Nur von geringfügiger Natur waren hingegen die Wertveränderungen des Frankens in bezug auf die übrigen Währungen. Die für den Aussenhandel besonders wichtige Deutsche Mark gewann im Jahresdurchschnitt leicht an Wért (+ 0,4%), während die Währungen Frankreichs, Italiens und Grossbritanniens ähnlich kleine Einbussen erlitten. Der nominale exportgewichtete Wechselkursindex lag 1984 im Mittel um 2,2% tiefer als im Vorjahr. Da die Teuerung in der Schweiz kleiner ausfiel als in den meisten andern Staaten, bildete sich der reale exportgewichtete Wechselkursindex noch etwas deutlicher zurück (– 3,3 %). Im Gegensatz zum Vorjahr — als es galt, die Deutsche Mark zu stützen — verzichtete diesmal die Nationalbank auf Aktionen am Devisenmarkt zur Kurspflege. Derartige Interventionen hätten wohl, abgesehen von einer Gefährdung der Ziele der Geldmengenpolitik, auch wenig Wirkung gezeigt: die Gründe für die gegenwärtige Stärke des Dollars sind gemäss allgemeiner Einschätzung in den USA selbst, und nicht auf den Devisenmärkten zu suchen. Die früher als in den andern Industrieländern erholte Konjunktur sowie das hohe Staatshaushaltsdefizit bei gleichzeitig restriktiver Geldmengenpolitik haben im internationalen Vergleich hohe Realzinsen zur Folge, was zu einer besonderen Attraktivität von Dollaranlagen führt. Da sich der Dollaranstieg einerseits fir die schweizerische Exportwirtschaft und das Tourismusgewerbe positiv auswirkte und sich andererseits infolge sinkender Rohstoffnotierungen (auf Dollarbasis) der Anstieg der Preise für Importgüter in relativ engen Grenzen hielt, blieb das abwartende Verhalten der Währungsbehörde auch politisch unbestritten [4].
Nachdem das Parlament im Vorjahr einen entsprechenden Bundesbeschluss gutgeheissen hatte, trat die Schweiz am 10. April den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds, dem sogenannten Zehnerclub, als Vollmitglied bei. In einem Bundesratsbeschluss regelte die Landesregierung die Modalitäten der Teilnahme, wobei insbesondere die Kompetenzabgrenzung zwischen der Nationalbank und dem Finanzdepartement im Vordergrund stand [5]. Namentlich von Bankenvertretern wurde postuliert, dass die Schweiz nun auch möglichst rasch dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank als vollberechtigtes Mitglied beitreten sollte. Der Bundesrat hatte 1982 diesem Schritt in einem Grundsatzentscheid zwar zugestimmt, stufte ihn allerdings in seinen Regierungsrichtlinien lediglich in die 2. Priorität ein. Dies bedeu tet, dass das Parlament kaum in der laufenden Legislaturperiode darüber befinden wird [6].
Um der Schweiz weiterhin die Beteiligung an internationalen Massnahmen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen der Stabilität des Währungssystems zu gestatten, beschloss der Nationalrat auf Antrag des Bundesrates die Verlängerung des entsprechenden Bundesbeschlusses aus dem Jahre 1975 für eine.weitere Zehnjahresperiode. Da derartige Aktionen in neuerer Zeit allerdings vermehrt über die Allgemeinen Kreditvereinbarungen finanziert werden, konnte gleichzeitig der maximale Verpflichtungsrahmen um die Hälfte auf 1 Mia Fr. reduziert werden [7].
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Geld- und Kapitalmarkt
Die Entwicklung auf dem Geld- und Kapitalmarkt verlief in ruhigen Bahnen. Die meisten Zinssätze befanden sich zu Jahresende auf oder geringfügig über dem Vorjahresniveau. Aber auch im Jahresverlauf hielten sich die Schwankungen in engen Grenzen. Die ausgeprägtesten Fluktuationen fanden auf dem Geldmarkt statt. Die Rate für Dreimonatsdepots auf dem Eurofrankenmarkt stieg relativ kontinuierlich von 3,6% im Frühjahr auf 5,1% im November und ermässigte sich dann wieder auf 4,7% zu Jahresende. Im Mittel lag dieser Satz um rund 1% über dem Vorjahreswert. Die offiziellen Leitzinsen der Nationalbank, der Lombard- und der Diskontsatz, blieben das ganze Jahr unverändert auf 5,5% resp. 4% stehen.
Die Zinsen auf dem Kapitalmarkt erhöhten sich noch geringfügiger und glichen sich deshalb an diejenigen des Geldmarktes an. Die durchschnittliche Rendite für Bundesanleihen steigerte sich von 4,53% auf 4,77%. Die Zinsen für Spareinlagen und für Hypotheken blieben im Jahresverlauf konstant, wogegen bei den Kassenobligationen eine leichte Aufwärtstendenz konstatiert wurde [8]. Die Aufforderung des Schweizerischen Mieterverbandes und der Stiftung für Konsumentenschutz an die Banken, angesichts ihrer hohen Gewinne eine Reduktion der Hypothekarsätze vorzunehmen, blieb ohne Folgen. Mehr zu reden gab hingegen der Antrag dés Bundesrates, in das Gesetz über die Preisüberwachung auf Märkten mit Kartellen oder marktmächtigen Unternehmen auch die Zinsen einzubeziehen. Den Banken wurde in diesem Zusammenhang verschiedentlich empfohlen, ihre lokalen Zinskonvenien sowie kartellartige Abmachungen fallen zu lassen und somit dem Geltungsbereich der Preiskontrolle zu entgehen. Einen ersten Schritt in diese Richtung tat die Nationalbank, indem sie, die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Banken über beabsichtigte Zinsveränderungen auf Kassenobligationen bloss noch zur Kenntnis nahm und die Konkurrenzbanken darüber nicht mehr orientierte [9].
Gesamthaft betrachtet blieben demnach die Zinsen in der Schweiz trotz der anziehenden Konjunktur und der Sogwirkung der amerikanischen Märkte auf ihrem auch inflationsbereinigt verhältnismässig niedrigen Niveau. Dazu hat sicher die Stagnation bei der Beanspruchung des Kapitalmarktes durch die Emission von Aktien und Anleihen beigetragen. Praktisch im selben Ausmass, wie sich das Volumen der öffentlichen Anleihen ausländischer Schuldner auf einen neuen Rekordstand erhöhte, bildete sich die inländische Nachfrage zurück. Wichtige Gründe für diese Zurückhaltung der Inländer wurden in den relativ guten Abschlüssen der öffentlichen Haushalte und der gestärkten Eigenfinanzierungskraft der Wirtschaft gesehen. Das Total der von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte übertraf mit 40,9 Mia Fr. den Vorjahresstand nur um weniges. Der Anteil der Industrieländer daran reduzierte sich zugunsten desjenigen der internationalen Organisationen (v.a. Weltbank) und belief sich auf knapp 74% [10].
 
Banken
Die Banken konnten 1984 sowohl auf geschäftlicher als auch auf politischer Ebene Erfolge verzeichnen. Allen fünf Grossbanken gelang es, ihren Reingewinn nochmals massiv zu steigern (Zuwachsraten zwischen 12% und 21 %). Die 71 von der Nationalbank monatlich erfassten Institute erhöhten ihre Bilanzsumme um 10%. Dazu trug neben wechselkursbedingten Bewertungsgewinnen auf Dollarpositionen auch die mit der lebhafteren Wirtschaftstätigkeit anwachsende Kreditvergabe namhaft bei. Auf der Passivseite nahmen infolge des Anstiegs der Geldmarktsätze in erster Linie die Festgeldkonten zu. Auf ähnliche Ursachen lässt sich der ebenfalls starke Volumenanstieg bei den nicht in den Bilanzen erscheinenden Treuhandgeldern zurückführen; hier spielte allerdings auch die Höherbewertung der amerikanischen Währung mit [11].
Im politischen Bereich stand vorerst die Volksabstimmung über die Bankeninitiative der SPS im Mittelpunkt des Interesses. Da es sich dabei nach Ansicht der Banken um einen grundlegenden Angriff nicht nur auf ihre eigene Stellung, sondern auf die Wirtschaftsverfassung und die Freiheitsrechte des Einzelnen handelte, erstaunt es nicht, dass der Abstimmungskampf mit grossem personellem und materiellem Einsatz geführt wurde. Dabei kam den Banken zugut, dass sie als wichtige Wirtschaftsbranche ohnehin seit Jahren in den Massenmedien Imagepflege betreiben (z.B. regelmässige Anzeigeseiten in der Presse sowie TV-Spots) und nun auf diesem Weg ihre Meinung zu den vom Volksbegehren aufgeworfenen Fragen verbreiten konnten [12]. Da sie sich hüteten, die Bankeninitiative in der Fernsehwerbung direkt zu erwähnen — dies wäre gemäss den Statuten des Werbefernsehens unerlaubte politische Propaganda — lehnten das EVED und auch das Bundesgericht eine von der SP eingereichte Beschwerde ab [13].
Unter den Parteien fand die SP lediglich bei der äusseren Linken und der NA Unterstützung; dazu gesellte sich noch als einziger wichtiger Verband der SGB. In der Abstimmung vom 20. Mai wurde das Begehren mit 464 637 Ja zu 1 258 964 Nein deutlich abgelehnt [14]. Eine unmittelbar nach dem Urnengang vorgenommene Analyse auf Befragungsbasis ergab, dass es der SP nicht einmal gelungen war, ihre eigenen Sympathisanten eindeutig für ihren Vorstoss zu erwärmen. Bei den Entscheidmotiven der Befürworter überwog der Wunsch nach einer effektiveren Bekämpfung der Steuerhinterziehung das Interesse an einer Abwehr von sogenannten Fluchtgeldern. Für die Mehrheit der Gegner war die Furcht vor einer Bedrohung der Privatsphäre ausschlaggebend; daneben wurde auch die Gefahr einer Beeinträchtigung schweizerischer Wirtschaftsinteressen relativ häufig erwähnt [15].
Mit diesem klaren Entscheid waren allerdings die bankpolitischen Auseinandersetzungen keineswegs beendet. Nach der Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zu einem Expertenentwurf für eine Totalrevision des Bankengesetzes beschloss der Bundesrat, eine vermutlich rascher realisierbare Teilrevision vorzunehmen. Ein zügiges Vorgehen hält er nicht nur für nötig, um die anlässlich der Behandlung der Bankeninitiative abgegebenen Versprechen einzulösen, sondern auch um bestimmte Mängel in den bestehenden Regelungen auszumerzen. Dabei geht es seiner Meinung nach in erster Linie darum, die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern ins Gesetz zu überführen sowie mittels neuer Publikationsvorschriften die Transparenz der Bankbilanzen zu verbessern. Ferner soll der Regierung die Kompetenz zur Einführung einer obligatorischen Einlagenversicherung zugestanden werden [16]. Da allerdings die Banken — die ohnehin eine Totalrevision vorziehen würden — gerade diese Neuerungen bekämpfen, muss doch mit einer recht langwierigen Ausmarchung gerechnet werden [17].
Auf keine grundlegenden Einwände traf demgegenüber die angestrebte rechtliche Regelung der sogenannten Insiderproblematik. Durch die Schaffung einer strafrechtlichen Norm würde die Gewährung von Rechtshilfe zugunsten von Staaten ermöglicht, in denen die gewinnbringende Verwendung von Geschäftsgeheimnissen an der Aktienbörse bereits heute verfolgt wird (beispielsweise USA). In der Vernehmlassung äusserten die Angefragten lediglich Detailkritik am Vorentwurf des EJPD. So wurde namentlich der zivilrechtliche Teil zurückgewiesen; in diesem war davon ausgegangen worden, dass die von den Börsentransaktionen betroffene Gesellschaft — und nicht etwa die uneingeweihten übrigen Aktionäre — als Geschädigte zu betrachten sei. Gefordert wurde im weitern die Ausdehnung des Täterkreises auf Dritte, die vom Verrat von Insiderwissen profitieren (sogenannte Tippees). Der Bundesrat ging auf diese Einwände ein und beauftragte im Herbst das EJPD mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs [18].
Trotz des guten Geschäftsgangs häuften sich von seiten der Banken die Klagen über eine Gefährdung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Als ein immer mehr ins Gewicht fallender Nachteil wurden diverse steuerliche Belastungen (namentlich die Stempelabgabe auf dem Verkauf von Wertpapieren) ins Feld geführt. Von neutralen Beobachtern wurde zugestanden, dass in den letzten Jahren die Standortvorteile der Schweiz in der Tat relativiert worden seien. Der Grund dafür sei jedoch kaum in einem weniger günstigen Steuerklima zu finden, sondern liege vielmehr bei den Anstrengungen anderer Länder (insbesondere Grossbritanniens) und bei der teilweisen Einschränkung der Geltung des Bankgeheimnisses infolge der Unterzeichnung von Rechtshilfeabkommen bzw. der zwischen den Banken und den USA geltenden Insiderkonvention [19].
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H.H.
 
[1] Von den einzelnen Geldmengenaggregaten nahm M1 um 2,7% zu, M2 wuchs um 7,8% und M3 um 7,1% (SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 7 und 23 ff.). Zur Geldmengenexpansion vgl. J. Niehans in Bund, 16.2.84, ferner NZZ, 15.12.84. Allgemein zu der laut eigener Einschätzung pragmatisch monetaristischen Politik der Nationalbank siehe E. Baltensberger, Geldmengenpolitik und lnfationskontrolle, Diessenhofen 1984 (in Kurzfassung als Beilage zu Die Volkswirtschaft, 57/1984, Nr. 2) sowie NZZ, 10.10.84. Zur Konjunkturlage vgl. oben, Teil I, 4a.
[2] SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 46 ff. Postulate: SPJ, 1983, S. 74. Gespräche mit dem Bundesrat: NZZ, 29.3.84. Argumente gegen Ausschüttung: wf, Dokumentation zur Wirtschaftskunde, Nr. 80, 1984 (F. Leutwiler); vgl. auch W. Linder, «Umstrittene Nationalbankgewinne», in Schweizer Monatshefte, 64/1984, S. 768 f.; F. Schaller, «Nature d'une banque centrale: Que faire de ses bénéfices ou pertes?», in Revue économique et sociale, 42/1984, S. 211 ff. ; BaZ, 28.3.84. Angebot der SNB : NZZ, 18.8.84 ; 27.11.84. Der effektiv an die Aktionäre und die öffentliche Hand verteilte Reingewinn belief sich auf 7,6 Mio Fr. Siehe auch unten, Teil I, 5 (Finanzplan).
[3] Rücktritt: Presse vom 9.6.84. Nachfolge und Neuwahl: Vat., 3.9.84; Ww, 37, 13.9.84; NZZ, 25.10.84; Presse vom 1.11.84. Kritik an der Wahl: TA, 30.10.84; TW, 1.11.84; SMUV-Zeitung, 45, 7.1.1.84. In der NZZ wurden Befürchtungen geäussert, dass mit der Wahl eines Sozialdemokraten in dieses Gremium Ansprüche auf eine dauerhafte parteienproportionale Vertretung entstehen könnten (NZZ, 27.10.84).
[4] SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 7 und 26 f.; SNB, Monatsbericht, 1985, Nr. 4, S. 34 ff.; vgl. ebenfalls F. Leutwiler, Die internationale Währungslage aus der Sicht der Schweiz, St. Gallen 1984 sowie NZZ, 3.10.84 (M. Lusser). Zu den Auswirkungen des Dollaranstiegs auf die Wirtschaft siehe oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage) sowie TA, 22.9.84. Zur Währungspolitik und zu deren Zusammenhänge mit der Geldmengenpolitik vgl. ferner E.W. Heri, «Geldpolitik bei flexiblen Wechselkursen», in Wirtschaft und Recht, 36/1984, S. 73 ff. sowie J.-P. Béguelin, «Quelques réflexions sur le système monétaire international», in Revue économique et sociale, 42/1984, S. 119 ff.
[5] AS, 1984, S. 845 ff. ; BBl, 1984, II, S. 1160 f.; SPJ , 1983, S. 75 und 82 f. ; NZZ, 13.4.84; vgl. auch SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 34 sowie oben, Teil I, 2 (Institutions multilatérales). Trotz des Beitritts der Schweiz als elftes Mitglied wurde in der Umgangssprache der Begriff «Zehnerklub» beibehalten..
[6] F. Lütolf, «Soll die Schweiz den Bretton-Woods-Instituten beitreten?», in SBV, Der Monat, November 1984, S. 14 f. Siehe ebenfalls B. Hürni, «Der Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods: Wirtschaftliche Aspekte», in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 120/1984, S. 123 ff. Bundesrat: SPJ, 1982, S. 36 ; BBl, 1984, I, S. 200 f. und II, S. 1332 ff. ; zur Bedeutung der Regierungsrichtlinien vgl. oben, Teil I, 1c (Regierung). Kritisch zu einem allfälligen Beitritt äusserte sich demgegenüber die Gruppe «Informationsdienst 3.Welt» in der von ihr herausgegeben Publikation IWF und Dritte Welt, Bern 1984.
[7] BBl, I984, II, S. 1486 ff.; Amtl. Bull NR, 1984, S. 1769 f. Vgl. auch SPJ, 1975, S. 73.
[8] SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 25 ff; SNB, Monatsbericht, 1985, Nr. 1, S. 38 ff.; Bund, 20.12.84.
[9] Hypothekarzinssenkung: TW, 4.2.84; BaZ, 9.2.84. Preisüberwachung: siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerbspolitik). Zur Forderung nach mehr Wettbewerb vgl. etwa W. Linder in NZZ, 13.10.84. SNB: SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 33 f. sowie NZZ, 23.11.84.
[10] SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 27 ff. Vgl. auch M. Lusser, «Zinsüberwachung — ein Konflikt zwischen Wettbewerbs- und Geldpolitik?», in Zur Zukunft von Staat und Wirtschaft in der Schweiz. Festschrift für Bundesrat Dr. Kurt Furgler zum 60. Geburtstag, Zürich 1984, S. 298 ff. Der Bundesrat veröffentlichte einen Bericht über die internationale Verschuldung und die davon für die Schweiz ausgehenden Gefahren (BBl, 1984, I, S. 846 ff.; siehe dazu auch SPJ, 1983, S. 76).
[11] Gewinne: NZZ, 8.3.85. Bilanzen: SNB, Geschäftsbericht, 77/1984, S. 30 ff.
[12] Den Inhalt der Initiative sowie die von beiden Seiten vorgebrachten Argumente haben wir in früheren Jahresberichten ausführlich dargestellt (SPJ, 1982, S. 61 sowie 1983, S. 77 f.). Siehe dazu ferner für die Gegner SKA, Bulletin, Mai 1984 und für die Befürworter SPS, Die Bankeninitiative, Bern 1984 sowie Aktion Finanzplatz Schweiz-Dritte Welt, Argumentendossier, Bern 1984.
[13] Zur Imagewerbung der Banken vgl. TAM, 12.5.84. Beschwerde: Vr, 16.1.84; NZZ, 18.1.84; Bund, 10.3.84 (EVED); TW, 10.4.84; TA, 16.3.85 (Bundesgericht).
[14] Abweichende Parolen kantonaler Parteien: LdU/SG und TG, EVP/BS und AG (Ja); NA/BS (Nein). Der CNG gab keine Empfehlung ab (vgl. Dokumentation im Forschungszentrum für schweiz. Politik, Bern). Resultat: BBl, 1984, II, S. 989 f.; Presse vom 21.5.84.
[15] Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 20. Mai 1984, Zürich 1984.
[16] NZZ, 5.7.84 ; 7.7.84. Zum Expertenentwurf und zur Vernehnlassung siehe SPJ, 1982, S. 61 und 1983, S. 78. Vgl. ferner O.Stich, «Nach der Abstimmung über die Bankeninitiative », in Documenta, 1984, Nr. 2, S. 12 ff. sowie ders., «Gardinenpredigt an die Schweizer Bankiers», in Rote Revue, 63/1984, Nr. 11, S. 3 ff. Auch die Nationalbank sprach sich für eine zügige Revision aus, da sich bei der Einhaltung des Gentlemen's Agreement über die Sorgfaltspflicht gewisse Ermüdungserscheinungen ausmachen liessen (BaZ, 25.5.84; NZZ, 8.6.84).
[17] Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 72/1983-84, S. 42 ff. Vgl. ebenfalls SBG, Banken im Spannungsfeld der Politik, Zürich 1984. Als Gegenprojekt zu der von ihnen abgelehnten Einlageversicherung schufen die Banken einen freiwilligen Fonds zur Abdeckung von Gläubigerverlusten (NZZ, 13.1.84; 13.4.84; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 72/1983-84, S. 48 f.).
[18] Vorentwurf: SPJ, 1982, S. 61 und 1983, S. 78. Vernehmlassung: Ww, 22.3.84; TA, 3.4.84. EJPD: Presse vom 25.10.84. Mit der Einreichung eines Rechtshilfegesuches der USA gegen eine Zürcher Finanzgesellschaft wurde die Aktualität dieses Themas erneut illustriert. In einem früheren Fall hatte das Bundesgericht die Gewährung von Rechtshilfe gutgeheissen, da hier der auch in der Schweiz strafbare Tatbestand des Verrats von Geschäftsgeheimnissen vorlag (NZZ, 24.7.84; BaZ, 25.7.84; Bund, 19.12.84).
[19] Banken : NZZ, 18.10.84; 7.11.84 ; TA, 7.11.84; Rainer E. Gut, «Der Schweizer Finanzplatz im Wandel», in Schweizer Monatshefte, 64/1984, S. 111 ff.; vgl. auch die Motion Feigenwinter (cvp, BL) in Verh. B vers., 1984, V, S. 45. Analysen: Bund, 16.9.84; Ch. F. Puhr, «Franc suisse et marché international des capitaux», in Revue économique et sociale, 42/1984, S. 103 ff.
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