Année politique Suisse 1984 : Economie / Agriculture
 
Bodenrecht
Nachdem der bundesrätliche Entwurf zur Revision des Gesetzes über die landwirtschaftliche Pacht im Vorjahr vom Ständerat behandelt worden war, nahm 1984 eine Kommission des Nationalrates ihre Beratungen auf. Sie folgte dem Ständerat in der Frage der erstmaligen Pachtdauer (9 Jahre) und der richterlichen Pachterstreckung (3 bis 6 Jahre), hielt aber entgegen der kleinen Kammer am Vorpachtrecht der Verpächternachkommen fest und wollte die Bewilligungspflicht für die parzellenweise Verpachtung lebensfähiger Landwirtschaftsbetriebe auf Bundesebene fixieren [19].
 
[19] NZZ, 14.1.84; 21.4.84; 18.8.84; Vat., 19.4.84; IBZ, 34, 24.4.84. Darstellung des vorgeschlagenen Pachtrechts: IBZ, 40, 5.10.84. Verpächterverband: Presse vom 8.2.84. Pächterverband: NZZ, 11.2.84; LNN, 13.2.84. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 80; 1983, S. 100.