Année politique Suisse 1984 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement
 
Luft
Die Luftverschmutzung in der Schweiz ist unverändert hoch und muss weiterhin als «hausgemacht» betrachtet werden. Sie liegt insbesondere in den Stadtzentren über den als unbedenklich geltenden Immissionsgrenzwerten. Zu diesen Feststellungen gelangte ein Bericht, den das Bundesamt für Umweltschutz mit neuesten Messdaten aus der nationalen Luftbeobachtung erstellt hatte. Nach den wichtigsten Schadstoffen gegliedert, präsentiert sich die gegenwärtige Situation wie folgt: Schwefeldioxid, das vor allem bei der Verbrennung fossiler Materialien entsteht, und diverse vom Motorfahrzeugverkehr produzierte Stickstoffoxide kommen in den Stadtzentren und Agglomerationsgebieten der Schweiz in zu hohen Konzentrationen vor; dabei werden die vom BUS empfohlenen Grenzwerte bis zu zweieinhalb Mal überschritten. Kohlenmonoxid, das ebenfalls vorwiegend durch den Strassenverkehr in die Luft gelangt, erreicht nur an exponierten Stellen unzulässige Konzentrationen. Angestiegen ist schliesslich die grossräumige Belastung durch Ozon, das im Hinblick auf das Waldsterben von Bedeutung erscheint [13].
Um den Erkenntnissen Taten folgen zu lassen, wurde im Berichtsjahr die Luftreinhalteverordnung, die sich auf das Umweltschutzgesetz stützt, mit erster Priorität ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Sie legt die Immissionsgrenzwerte für eine Zahl wichtiger Schadstoffe verbindlich fest. Für verschmutzende Anlagen werden dem Stand der Technik entsprechende Emissionsgrenzwerte definiert, wobei Altanlagen Sanierungsfristen von zwei bis zehn Jahren erhalten sollen [14].
 
[13] BUS, Luftbelastung 1983, Bern 1984; vgl. auch Bund, 16.4.84; NZZ, 5.9.84; 22.12.84 sowie SPJ, 1983, S. 128 f. Grundsätzliches: EDI, Waldsterben und Luftverschmutzung, Bern 1984 sowie BUS, Tempolimiten und Schadstoffausstoss, Bern 1984.
[14] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1593; NZZ, 26.5.84; 27.9.84; TA, 4.12.84 (vgl. auch oben, Anm. 6 und 1). Siehe auch oben, Teil I, 6a (Politique énergétique) und 6b (Strassenverkehr).