Nach dem Ständerat
genehmigte auch der Nationalrat einstimmig das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel. Im Einverständnis mit dem Bundesrat beschloss er dabei verschiedene Abänderungen, welche unter anderem die Dauer der Schonzeit für gewisse Tierarten und die Liste der jagdbaren Tiere betrafen, und sprach sich neu für eine Entschädigungspflicht des Bundes bei Wildschäden aus
[17].
[17] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2126, 2131 ff., 2140 ff. und 2155 ff.; NZZ, 14.6.85; 6.7.85; Presse vom 19.12.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 94.