Année politique Suisse 1985 : Economie / Agriculture / Pflanzliche Produktion
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Wein
Aufsehen erregte der Bericht der Schweizerischen Kartellkommission über die Wettbewerbsverhältnisse auf dem Markt der Westschweizer Weine. Darin wurde dargelegt, dass der von Behörden und Weinproduzenten praktizierte Schutz des Weinbaus teilweise mit der gesetzlichen Zielsetzung kollidiert. Die Kommission empfahl dem Bundesrat ein liberaleres Einfuhrregime, einen gezielteren Agrarschutz, strengere Qualitätsvorschriften sowie eine verstärkte Aufsicht über die Preisbildung. Der Bundesrat leitete daraufhin Änderungen des Weinbaustatuts und des Rebbaubeschlusses ein. Bei den Einfuhrbestimmungen wurde ein Zusatzkontingent von 10 Mio l eröffnet und eine flexiblere Handhabung der Importpolitik angekündigt; ferner lockerte der Bundesrat die Beschränkungen von 1984 betreffend den privaten Weinimport von 10 auf 40 l.
Im Vernehmlassungsverfahren zu einer vorzeitigen Revision des Rebbaubeschlusses von 1979 begrüsste die grosse Mehrheit der angehörten Kantone, Berufsorganisationen und Parteienlzwar die anvisierte Förderung der Weinqualität, sie wollte aber den Bundesbeschluss eist auf Ende 1989, wenn dessen Gültigkeit ausläuft, revidieren. Wie im Vernehmlassungsverfahren angeregt, versuchte der Bundesrat, eine Qualitätsverbesserung des Weines durch die Teilrevision der Lebensmittelverordnung herbeizuführen. Vorgesehen waren dabei namentlich Vorschriften über eine beschränkte Möglichkeit zur Nachzuckerung und Bestimmungen betreffend den Alkohol- resp. Mindestzuckergehalt; weiter sollten, statt wie bisher zwei, drei Kategorien von Weinqualitäten geschaffen werden. Um solchen Beschlüssen des Bundes zuvorzukommen, beschloss der welsche Winzerverband selber die Einführung strengerer Normen für die Weinqualität. Er begrüsste ferner die Festlegung des Mindestzuckergehalts in der Lebensmittelverordnung, lehnte aber eine gesamtschweizerische Regelung der Weinqualität in drei Kategorien ab; diese Kompetenz müsse den Kantonen zustehen [21].
 
[21] Kartellkommission: Bund, 20.3.85; Presse vom 29.3.85; Lib., 3.4.85; SGT, 15.4.85. Revisionen und Reaktionen: Presse vom 20.4.85; 17.10.85; 24 Heures, 21.4.85; 14.6.85; 19.10.85; LID, Dokumentationsdienst, 241, 2.5.85; TA, 18.5.85; 9.7.85; 18.7.85; Suisse, 5.6.85; JdG, 25.7.85; NZZ, 29.7.85; Bund, 23.9.85. Siehe ferner Amtl. Bull. StR, 1985, S. 581 ff.; BaZ, 14.8.85; 18.12.85; NZZ, 31.8.85 sowie SPJ, 1984, S. 94 f.