Année politique Suisse 1985 : Infrastructure, aménagement, environnement / Transports et communications
 
Luftverkehr
Im Bereich des Luftverkehrs konnten die seit 1983 bestehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen der Schweiz und den USA über Verkehrsrechte, Streckenführung, Tarifpolitik sowie Abfertigungsfragen 1985 nicht beigelegt werden. Obwohl die Schweiz 1984 in einem Interimsabkommen Konzessionen im Tarifbereich eingegangen war, welche den US-Fluggesellschaften eine beträchtliche Frequenzsteigerung im Verkehr mit der Schweiz ermöglichten, kamen die USA den Wünschen nach zusätzlichen Verkehrsrechten für die Swissair nicht entgegen. Mit Grossbritannien konnte die Schweiz hingegen eine neue Vereinbarung über bilaterale Luftverkehrsfragen aushandeln, die ab April 1986 für vorerst zwei Jahre Gültigkeit hat und im Vergleich zur bisherigen Regelung liberalere Lösung auf dem Gebiet der Tarife, der Kapazitäten sowie des Marktzutritts festhält [39]. Einstimmig genehmigten die eidgenössischen Räte eine Ergänzung des Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt um einen Artikel, der einerseits das völkerrechtlich bereits geltende Verbot des Waffeneinsatzes gegen zivile Luftfahrzeuge ausdrücklich verankert und andererseits Bestimmungen enthält, welche auf eine strikte Respektierung der staatlichen Souveränität im Luftraum zielen [40].
Gegen den Widerstand der Linken, der Grünen, des LdU sowie eines Teils der CVP bewilligte der Zürcher Kantonsrat mit grossem Mehr einen Kredit von 2 Mio Fr. für die Beteiligung des Kantons am Aktienkapital der Regional-Flugverkehrsgesellschaft Crossair. Demgegenüber lehnte der Souverän von Basel-Stadt eine Beteiligung an der Crossair ab; gegen einen entsprechenden Beschluss des Grossen Rates hatte ein «überparteiliches Komitee gegen Lärm und Luftverschmutzung durch Flugzeuge», unterstützt durch SP, LdU, POCH und Umweltorganisationen, das Referendum ergriffen [41].
Nach einem breit angelegten Vernehmlassungsverfahren erteilte das EVED der Alpar AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Bern-Belpmoos für weitere 30 Jahre. Gegen diesen Entscheid reichte die bernische «Vereinigung für Fluglärmbekämpfung» beim Bundesrat Beschwerde ein und forderte, an die Konzessionserteilung seien strengere Lärmschutzauflagen zu knüpfen. Ebenfalls beim Bundesrat hängig sind Beschwerden gegen die Genehmigung der Lärmzonenpläne für die Flughäfen Zürich-Kloten und Genf-Cointrin. Wegen übermässiger Fluglärmbelastung durch den Regionalflugplatz Altenrhein (SG) erliess die österreichische Regierung auf Ende Jahr eine Verordnung, welche das Rheindelta zum Flugbeschränkungsgebiet erklärt und so auf ein Verbot von Schul- und Übungsflügen hinzielt. Die österreichischen Behörden zeigten sich jedoch bereit, mit der Schweiz über eine Ausnahmeregelung zu verhandeln [42].
top
K.H.
 
[39] Abkommen Schweiz-USA: NZZ, 8.2.85; 29.3.85; 11.9.85. Abkommen Schweiz-Grossbritannien: NZZ, 4.12.85.
[40] BBl, 1985, II, S. 185 ff.; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1882 f. ; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 471; den unmittelbaren Anlass für diese Ergänzung bildete der Abschuss eines koreanischen Personenflugzeugs durch die sowjetische Luftwaffe am 1.9.83 (NZZ, 9.5.85).
[41] Zürich: TA, 8.8.85; Vr, 4.9.85; Presse vom 10.9.85. Basel-Stadt: BaZ, 22.2.85; 14.3.85; 9.4.85; 10.6.85.
[42] Bern-Belpmoos: Berner Presse vom 12.2.85; 22.2.85; 17.5.85; 29.10.85; 29.11.85; siehe auch Verhandl. B. vers 1984, I, S. 51 (Motion Gurtner, poch, BE) und Amtl. Bull. NR, 1985, S. 932. Vgl. ferner Ww, 26, 27.6.85 ; BZ, 31.10.85; 19.11.85 sowie SPJ, 1983, S. 118. Zürich-Kloten und Genf-Cointrin: Gesch. ber., 1985, S. 334. Altenrhein: SGT, 25.1.85; 26.4.85; 21.11.85.