Année politique Suisse 1985 : Infrastructure, aménagement, environnement
Protection de l'environnement
Les Chambres réclament des mesures efficaces contre le dépérissement des forêts et exigent en particulier un concept pour ramener la qualité de l'air à celle des années cinquante — La loi sur la protection de l'environnement entre en vigueur; des différents textes qui doivent concrétiser cette loi-cadre, le Conseil fédéral publie l'ordonnance sur la protection de l'air. Pour tenter de réduire la pollution atmosphérique, il reprend en outre les sévères prescriptions américaines antipollution de 1983 et l'entretien annuel obligatoire du système antipollution pour les véhicules à moteur — Grâce à l'interdiction des phosphates dans les lessives, la pollution des lacs doit être combattue — Vu l'empoisonnement croissant du sol, le gouvernement examine les mesures adéquates à prendre; un réseau chargé de la surveillance continuelle du sol est mis sur pied — Après la fermeture de la seule décharge officielle pour produits toxiques de Kölliken (AG), l'industrie d'élimination des déchets se trouve confronté à de nouveaux problèmes — Comme contre-projet indirect à l'initiative populaire «Pour la protection des marais» (initiative de Rothenthurm), le Conseil fédéral propose une modificaition de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage — Les Chambres acceptent la loi sur les chemins et sentiers pédestres.
Umweltpolitik
Waldsterben und Luftverschmutzung gehörten im Berichtsjahr zu den dominierenden Themen der schweizerischen Innenpolitik. Dass sich die Luftqualität in unserem Lande weiter verschlechtert, die Waldschäden zunehmen und auch die menschliche Gesundheit darunter leidet, wird immer offensichtlicher und hat zu einer verstärkten Sensibilisierung breiter Volksschichten geführt. Bezüglich der zu treffenden Massnahmen jedoch gingen die Meinungen nach wie vor auseinander
[1].
Im Zentrum der Umweltpolitik stand das Waldsterben. Das Waldschaden-Inventar der «Sanasilva»-Studie eruierte für 1985 einen auf 2% gebremsten Zuwachs an geschädigten Bäumen: Im Berichtsjahr waren 36% aller Bäume krank oder abgestorben; der Zustand bei den Nadelbäumen blieb gegenüber 1984 stabil, während der Anteil der geschädigten Bäume bei den Laubhölzern weiter angestiegen ist und auch die Obstbäume zunehmend unter dem «Umweltstress» leiden. Einen alarmierenden Zustand erreichten mit 42% geschädigten Bäumen die Bergwälder, bei denen teilweise schon kleine flächenweise Zusammenbrüche registriert wurden. Gegenüber dem Mittelland war der Anteil an mittelstark und stark geschädigten sowie abgestorbenen Bäumen doppelt bis dreimal so hoch
[2].
In der namentlich dem
Thema Waldsterben gewidmeten Sondersession bekräftigte Bundesrat Egli die Entschlossenheit der Regierung, die technischen Möglichkeiten zur Verringerung der Umweltbelastung konsequent auszuschöpfen und nötigenfalls auch unpopuläre Massnahmen zu ergreifen. Erklärtes Ziel sei die Rückführung der Luftqualität auf den Stand der 50er Jahre. Als allgemeine Stossrichtung der Umweltpolitik skizzierte er die Verminderung der Schadstoffemissionen im Verkehrs- und Energiebereich, die Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Forschung, vermehrte Waldpflege, bessere internationale Zusammenarbeit und offene Information über die Lage. Um das gesteckte Ziel zu erreichen bedürfe es freilich eines völligen Umdenkens, ja einer Umkehr der Gesellschaft. Auch die eidgenössischen Räte waren sich in der generellen Lagebeurteilung weitgehend einig und fanden bezüglich zahlreicher Massnahmen zu einem Konsens, der vor Jahresfrist noch nicht möglich erschien. Allerdings lehnte der Nationalrat eigentliche Notrechtsmassnahmen für den kranken Wald ab
[3]. Die Volkskammer stimmte jedoch etlichen Forderungen in Motionsform zu, auch wenn die Regierung diese aus Gründen der Gewaltentrennung nur in Postulatform entgegennehmen wollte. Überwiesen wurden sämtliche Motionen und Postulate der vorberatenden Nationalratskommission zu den Bereichen Waldwirtschaft, Verkehr, Feuerung und Energie sowie Kehrichtverbrennung, mit denen diese die Forderungen des «10-Punkte-Programmes» der Regierungsparteien vom Herbst 1984 übernommen hatte. Die Kommission des Ständerates ihreseits hatte sich mit dem vom Bundesrat im Waldbericht unterbreiteten Massnahmenkatalog zufriedengegeben und keine eigenen Vorstösse unterbreitet
[4].
Wichtigste Entscheidung der «Waldsession» war eine von beiden Räten überwiesene Motion, die von der Regierung verlangte, bis spätestens Ende Jahr
ein Konzept vorzulegen, wie und bis wann die Luftqualität auf den Stand der 50er Jahre zurückgeführt werden könne. Von Bedeutung war dieser Auftrag nicht zuletzt deshalb, weil darin weitergehende Massnahmen enthalten sind, als in den zahlreichen Motionen und Postulaten noch speziell aufgezählt wurden. Im übrigen überwog in beiden Räten die Erwartung, dass die ökologische Krise mit technischen Massnahmen gemeistert werden könne und sich drastische Eingriffe vermeiden liessen. So lehnte der Nationalrat mit deutlichem Mehr selbst die Vorbereitung einer Treibstoff- und Heizölrationierung ab. Aufsehen erregte dagegen sein Entschied für die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen im Sinne einer Sofortmassnahme. Unter Namensaufruf überwiesen die Volksvertreter diesen Vorstoss der LdU/EVP-Fraktion mit 103 gegen 87 Stimmen als Motion und demonstrierten damit ihren Willen, mit konkreten Massnahmen gegen das Waldsterben vorzugehen. Gegen den Antrag des Bundesrates stimmten sie auch der Motion Müller (svp, BE) betreffend Schadstoffbegrenzung bei Dieselfahrzeugen zu und hiessen mit grossem Mehr zwei Motionen der Nationalratskommission gut, von denen die eine jährliche Abgaskontrollen bei Autos sowie die Einführung der Abgasnormen US-83 auf Oktober 1987, die andere die Senkung des Schwefelgehaltes im Heizöl «extra leicht» auf 0,15% bis Anfang 1987 verlangte. Vom Ständerat wurden diese den Verkehrs- und Energiebereich betreffenden Forderungen jedoch alle in unverbindliche Postulate abgeschwächt. Die kleine Kammer sprach sich zwar — in Übereinstimmung mit dem Nationalrat — bei drei Vorstössen zur Schadenbeseitigung und finanziellen Hilfe an die Waldwirtschaft für verbindliche Aufträge an den Bundesrat aus; dass sie aber bei Massnahmen zur Ursachenbekämpfung aus formaljuristischen Gründen auf die Motionsform verzichtete, stiess auf Befremden
[5].
Das Umweltschutzgesetz (USG) trat auf den 1. Januar 1985 in Kraft. Von den Verordnungen, die dieses Rahmengesetz in den einzelnen Teilbereichen des Umweltschutzes konkretisieren sollen, erhielten diejenigen über die Tempobegrenzung im Strassenverkehr (Tempo 80/120) und über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen (LMFV) gleichzeitig wie das USG Gültigkeit. Im Berichtsjahr wurde auch die Luftreinhalteverordnung (LRV) erlassen
[6]. Betreffend Lärmbekämpfung, Bodenschutz, Abfallbeseitigung und Umweltgefährdung durch chemische Stoffe verzögerte sich die Konkretisierung des USG, was bei den Kantonen zu Problemen mit dem Gesetzesvollzug führte. In einem Brief an den Bundesrat protestierten die SGU und der VCS dagegen, dass die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) — eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die Umweltverschmutzung — bei der Vorbereitung der Ausführungsbestimmungen zum USG an die letzte Stelle der Prioritätenliste gesetzt wurde
[7].
Luftreinhaltung
Keiner der Teilbereiche des Umweltschutzes gelangte in jüngster Zeit dergestalt in den Blickpunkt einer breiten Öffentlichkeit wie die Luftreinhaltung. Die Messresultate des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL) bestätigten, dass die — zum überwiegenden Teil «hausgemachte» — Luftverschmutzung in der Schweiz unverändert hoch ist und in Städten und Agglomerationen die für den Gesundheitsschutz des Menschen massgebenden Immissionsgrenzwerte teilweise erheblich überschreitet. Alarmierende Ozon-Konzentrationen traten im Sommer in der Region Basel auf. Dieses aggressive Gas wird durch photochemische Prozesse aus Stickstoffoxiden und in Reaktion mit Kohlenwasserstoffen bei starker Sonneneinstrahlung gebildet und durch den Wind auch über grosse Distanzen verfrachtet. Die höchsten Ozonwerte werden unter anderem deshalb nicht in den Städten und entlang von Autostrassen registriert, sondern in deren Umgebung und in entfernteren Gebieten. Ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat forderte den Bundesrat daher auf, Massnahmen wie drastische Verkehrsbeschränkungen an «Ozonwetter»-Tagen zu prüfen, um die negativen Einflüsse auf die Schutzwälder zu mildern. Ebenfalls als Postulat überwies die Volkskammer eine Motion der CVP-Fraktion, die den Aufbau eines Smog-Alarmsystems verlangte. Die Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) warnte vor zunehmenden Erkrankungen der Atemwege, vor allem bei Kindern, und plädierte für wirksame Dringlichkeitsmassnahmen zur Verminderung der Luftbelastung.
Mit einem Bericht zuhanden der zuständigen Behörden informierte das Bundesamt für Umweltschutz (BUS) über
Gesundheitsrisiken und Sanierungsmöglichkeiten von Gebäuden mit asbesthaltigen Spritzbelägen. Das Asbest-Inventar umfasst 73 Sportstätten und 4000 Gebäude, die saniert werden sollen. Da Spritzasbest seit 1975 nicht mehr verwendet wird und da der einzige Schweizer Asbestproduktehersteller bis 1990 vollständig auf asbestfreie Erzeugnisse umstellen will, verzichtete die Landesregierung darauf, ein Asbestverbot in der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe zu verankern, wie dies etwa der SGB gefordert hatte
[8].
Der Bundesrat beschloss, die
Luftreinhalteverordnung (LRV) auf den 1. März 1986 in Kraft zu setzen. Die LRV, die den Schutz der Menschen, Tiere und Planzen sowie des Bodens vor schädlichen Luftverunreinigungen zum Ziel hat, gilt auch im internationalen Vergleich als gesetzgeberisches Pionierwerk: Über die Begrenzung des Schadstoffausstosses bei der Quelle sowie kontinuierliche Messungen und Kontrollen will sie verhindern, dass lufthygienische Belastungslimiten überschritten werden. Dabei unterstellt sie sämtliche Anlagen vergleichsweise rigorosen Emissionsbegrenzungen, legt die Sanierungsfristen für Altanlagen abgestuft nach ihrem Luftbelastungsgrad verbindlich fest und überzieht somit den gesamten Produktionsapparat der Schweizer Wirtschaft mit einem Netz von Umweltschutzanforderungen. Ausgehend vom Vorsorgeprinzip nennt die LRV rund 150 stoffbezogene Grenzwerte, die unabhängig vom Ausmass vorhandener Luftverschmutzung eingehalten werden müssen. Dabei trägt sie allerdings den technischen und betrieblichen Möglichkeiten sowie der wirtschaftlichen Tragbarkeit Rechnung, indem sie gewisse Erleichterungen vorsieht. Treten trotz vorsorglicher Reduzierung des Schadstoffausstosses übermässige Immissionen auf, so können im Fall einer einzelnen Anlage die Emissionsgrenzwerte ergänzt oder weiter verschärft werden; bei einer Vielzahl von Emissionsquellen hat die kantonale Vollzugsbehörde einen Massnahmenplan zu erstellen, der angibt, auf welche Weise die Luftbelastung unter die Immissionsgrenzwerte zurückgeführt werden kann. Vorgesehen sind dabei auch bauliche, betriebliche und verkehrslenkende oder -beschränkende Massnahmen. Für Fahrzeuge und Verkehrsanlagen enthält die LRV, die sich weitgehend auf stationäre Industrie- und Gewerbeanlagen beschränkt, allerdings nur allgemein formulierte vorsorgliche Emissionsbegrenzungen, da deren Konkretisierung Sache der Verkehrsgesetzgebung ist. Im Rahmen der LRV senkte der Bundesrat auch den im Vorjahr beschlossenen maximalen Schwefelgehalt im Heizöl «extra leicht» erneut, so dass dieser ab Mitte 1987 nur noch, 0,2% betragen darf. Auf die ursprünglich vorgesehene weitergehende Reduktion (auf 0,15%) wurde mit Rücksicht auf die einheimischen Raffinerien verzichtet
[9].
Die LRV wird zwar wegen der eingeräumten Fristen erst in den 90er Jahren ihre volle Wirkung zeitigen, doch darf sie als mittel- bis langfristig zentrales Instrument im Kampf gegen die Luftverschmutzung bezeichnet werden. Noch nicht vorlegen konnte der Bundesrat bis Ende Jahr das vom Parlament geforderte Luftreinhalte-Konzept, das festlegen soll, auf welchen Stand und mit welchen zusätzlichen Massnahmen die Luftqualität verbessert werden soll
[10].
Um die Emissionen des Motorfahrzeugverkehrs einzudämmen, beschloss der Bundesrat, die
strengen Abgasvorschriften US-83 für neu immatrikulierte Autos auf Oktober 1987 in Kraft zu setzen. Damit kam er der «Erklärung von Stockholm» zur raschestmöglichen
Einführung von Katalysatoren und bleifreiem Benzin nach, welche die Schweiz zusammen mit sieben anderen europäischen Staaten unterzeichnet hatte. Gegenüber den für Oktober 1986 erlassenen schweizerischen Abgasvorschriften (AGV-86) reduziert die US-83-Norm den Schadstoffausstoss nochmals um 48-77%. Während Neuwagen zum überwiegenden Teil schon vor 1987 den strengen Normen entsprechen werden, belasten ältere Modelle sowie Dieselfahrzeuge und Mofas die Luft auch weiterhin erheblich. Bund und Kantone wurden deshalb aufgefordert zu prüfen, ob die Umrüstung der Altfahrzeuge durch Vorschriften oder durch Steueranreize forciert werden könne; für Dieselfahrzeuge verlangten mehrere parlamentarische Vorstösse strengere Emissionsvorschriften. Mit einer weiteren Verordnung regelte die Landesregierung auch die Abgaswartung: Ab 1986 müssen leichte Motorwagen jährlich bezüglich ihrer Abgasemissionen nachkontrolliert werden. Diese Neuerung soll den Kohlenmonoxid- und Kohlenwasserstoffausstoss um 20-30% verringern
[11].
Gewässerschutz
Die
Vernehmlassung zur Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSG) wurde abgeschlossen
[12]. Betreffend den qualitativen Gewässerschutz (Massnahmen gegen die Gewässerverschmutzung) fand der Gesetzesentwurf weitgehend Zustimmung. Die Umweltschutzorganisationen sowie CVP, SP und SGB verlangten allerdings weitergehende Vorschriften, insbesondere bezüglich Nitratgehalt, Klärschlamm und Landwirtschaft. Kritisiert wurde auch der Verzicht auf Lenkungsabgaben für industrielle und gewerbliche Abwässer. Beim quantitativen Gewässerschutz, der die Nutzung der Gewässer sowie Eingriffe in Wasserläufe und Uferbereiche regelt,
erwuchs dem Kernstück der GSGRevision, der Regelung der Restwassermenge, starke Opposition: Während die politischen Parteien die vorgeschlagenen Restwassermengen als nicht zu unterschreitendes Minimum bezeichneten, kritisierte die Energiewirtschaft diese als zu starr; mit dem Hinweis auf Produktionsverluste und die Verteuerung der Hydroelektrizität lehnte sie die Vorlage als zu einseitig ökologisch ausgerichtet ab. Die betroffenen Kantone, welche sich in ihrer Gewässerhoheit bedroht sahen, machten geltend, dass die Bestimmungen über das Restwasser und über Konzessionserteilungen zur Wasserkraftnutzung für sie starke finanzielle Einbussen brächten. Eine Lösung dieses Problems strebte die von Umweltschutzkreisen vorgeschlagene Schaffung eines Gewässerfonds an, der nach dem Verursacherprinzip von der Elektrizitätswirtschaft zu speisen wäre und die nötigen Abgeltungen für die betroffenen Gemeinden zu erbringen hätte. Im übrigen lehnten die Umweltschutzorganisationen und namentlich die Initianten der «Initiative zur Rettung unserer Gewässer» das revidierte GSG in der vorgeschlagenen Form entschieden ab. Die Restwassermengen seien ungenügend festgelegt und sogar niedriger, als sie nach dem Fischereigesetz von 1973 durchgesetzt werden könnten. Zudem biete die Vorlage zuwenig Handhabe, die bereits beeinträchtigten Gewässer zu sanieren, und sei nicht geeignet, die Zerstörung der letzten natürlichen Gewässer wirksam zu bekämpfen. Angesichts des wieder gestiegenen Interesses der Energiewirtschaft an hydroelektrischen Projekten befürchteten Umweltschutzkreise einen verstärkten Druck zum Ausbau der Wasserkraftnutzung; dies um so mehr, als bei der Revision des Wasserrechtsgesetzes die Erhöhung des Wasserzinses beschlossen worden war. Um eine Denkpause bis zur Regelung der Frage des Naturschutzes im revidierten GSG zu ermöglichen, verlangte Nationalrat Loretan (fdp, AG) daher einen Konzessionsstopp durch dringlichen Bundesbeschluss; die Motion wurde in Form eines Postulates überwiesen
[13].
Mit einer Änderung der Waschmittelverordnung setzte der Bundesrat auf den 1. Juli 1986 ein
Phosphatverbot für Textilwaschmittel in Kraft. In der Vernehmlassung war die Notwendigkeit, die Phosphatbelastung der Seen wirksam zu reduzieren, unbestritten gewesen. Zu Kontroversen hatte dagegen die Zulassung von Nitrilotriessigsäure (NTA) als Ersatzstoffgeführt, da NTA Schwermetalle aus Gewässersedimenten lösen kann. Um eine mögliche Gewässerbelastung durch Phosphatersatzstoffe zu verhindern, wurde der NTAGehalt in Waschmitteln auf höchstens fünf Gewichtsprozente beschränkt, und die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasser und Gewässerschutz (EAWAG) bereitete ein Überwachungsprogramm für Kläranlagen, Gewässer und Trinkwasser vor. Das Phosphatverbot wurde denn auch — ausser von den Waschmittelherstellern — allgemein als wegweisender, mutiger Schritt im qualitativen Gewässerschutz begrüsst
[14]. Der Bundesrat erklärte, dass er im Sinne einer weiteren Ursachenbekämpfung auch die Phosphatbelastung durch die Landwirtschaft drastisch einzudämmen beabsichtige: Neben dem konsequenteren Vollzug der seit 1981 geltenden Kläschlammverordnung soll mittels der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe die Anwendung von Düngemitteln reglementiert und ihre Abschwemmung in die Gewässer verhindert werden
[15]. Damit allerdings die überdüngten Mittellandseen, deren Phosphatkonzentrationen derzeit noch fünf- bis fünfzehnfach über dem kritischen Grenzwert liegen, wirksam saniert werden können, bedarf es zusätzlich zur Reduktion des Phosphor-Eintrags auch seeinterner Massnahmen, welche die Rücklösung von Phosphor aus Seesedimenten massiv reduzieren
[16].
Boden
Die Diskussion der Frage, ob dem Waldsterben in absehbarer Zeit eine weit schwerer wiegende Vergiftung des Bodens folgen werde, gewinnt zunehmend an Bedeutung: Durch die Luftverschmutzung und den Sauren Regen gelangen immer grössere Giftstoffmengen aus der Abfallverbrennung, den Heizungen, der Industrie sowie aus den Motorfahrzeugabgasen in den Boden. Darüber hinaus machen sich negative Folgen der seit dem Zweiten Weltkrieg betriebenen Landwirtschaftspolitik bemerkbar, indem die Chemisierung des Landbaus sowie die intensive mechanische Bearbeitung mit schweren Maschinen zu Bodenschäden führen. Zur schleichenden Vergiftung trägt insbesondere die
Verseuchung mit Schwermetallen bei, die sich als nicht abbaubare Gifte im Boden anreichern. So enthält etwa Kunstdünger, aber auch Klärschlamm unter anderem Cadmium, das sich — einmal in die Nahrungskette gelangt — als «Zeitbombe» für die menschliche Gesundheit erweisen kann
[17].
Zwei nationalrätliche Motionen verlangten deshalb unverzüglich wirksame Massnahmen zum Schutz der Lebensgrundlage Boden; sie wurden auf Antrag des Bundesrates in der abgeschwächten Form von Postulaten überwiesen. In ihrer Stellungnahme räumte die Landesregierung diesem Bereich hohe Priorität ein und bekundete die feste Absicht, eine rasche und umfassende Ausgestaltung der qualitativen Bodenschutzbestimmungen zu verwirklichen. Neben den Verordnungen über die Luftreinhaltung und über umweltgefährdende Stoffe soll die Verordnung über den Schadstoffgehalt des Bodens (VSBo) den Schutz der Bodenfruchtbarkeit garantieren, indem sie Grenzwerte für die Konzentration von zehn Schwermetallen festsetzt. In der Vernehmlassung wurde die VSBo zwar allgemein begrüsst, gleichzeitig aber als zu wenig weitgehend kritisiert. Der Schweizerische Bauernverband etwa hielt fest, dass ein andauernder und sicherer Schutz des Bodens nur erreicht werden könne, wenn Schadstoffe gänzlich ausgeschaltet würden. Die Kantone wiederum wünschten eine Ausdehnung der Grenzwerte auch auf andere Schadstoffe, wie beispielsweise die nur schwer abbaubaren chlorierten Kohlenwasserstoffe, sowie restriktivere Massnahmen bei bereits geschädigten Böden. Im Berichtsjahr konnte das ebenfalls in der VSBo vorgesehene nationale Beobachtungsnetz zur Ermittlung der aktuellen Bodenbelastung (NABO) aufgebaut werden, das eine langfristige Überwachung anhand ausgewählter und repräsentativer Standorte ermöglichen soll. Erste Ergebnisse der NABO-Untersuchungen, die vorläufig nur die Schwermetallbelastung erfassen, sind frühestens 1987/88 zu erwarten
[18].
Abfälle
Bezüglich der Beseitigung von Abfällen setzte die Luftreinhalteverordnung strengere Vorschriften für die Rauchgasreinigung von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) fest. Damit sollen insbesondere auch umweltgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei oder Chlor, die angesichts der wachsenden Müllberge eine zunehmende Belastung für Luft und Boden darstellen, besser ausgefiltert werden. Da die erforderlichen Sanierungen Investitionskosten in Millionenhöhe nach sich ziehen, brachten diese Bestimmungen gerade für kleinere KVA erhebliche Probleme. Nicht nur Umweltschutzkreise forderten daher anstatt der Verbrennung von kompostierbaren oder sonst wiederverwertbaren Abfällen eine
ökologisch orientierte Abfallbewirtschaftung, welche neben dem Recycling in erster Linie die Vermeidung von Müll anstrebt. Pilotversuche in mehreren Gemeinden zeigten, dass bei getrennter Einsammlung und Verwertung des Kehrichts auch ein Umdenken eingeleitet und die pro Kopf produzierte Müllmenge erheblich reduziert werden kann. Mit einer Eingabe an den Bundesrat forderten fünf Umwelt- und Konsumentenorganisationen die Einführung eines Pfandes auf allen Einweg-Getränkeverpackungen aus Metall, Kunststoff und Glas. Bei der Beantwortung zweier Interpellationen erklärte sich die Landesregierung bereit, Möglichkeiten zur Eindämmung der Verpackungsflut zu prüfen sowie ein Konzept für die zukünftige Abfallwirtschaft zu erarbeiten
[19].
Nachdem Ende April die einzige öffentliche
Sondermülldeponie in Kölliken (AG) wegen Geruchsimmissionen und Sickerwasserbelastung geschlossen werden musste, wurde das Problem der Sondermüllentsorgung akut. Eine gesamtschweizerische Standortplanung für solche Deponien war versäumt worden. Angesichts des Widerstandes betroffener Regionen, Sondermüll auf ihrem Gebiet zu lagern, wurde die Erstellung spezieller Verbrennungsanlagen erwogen. Dass auch hochgiftiger Abfall unweltgerecht entsorgt werden kann, zeigte das Beispiel des aus dem Chemieunfall im italienischen Seveso stammenden Dioxins, welches — ohne mehr grosses Interesse zu erregen — in einem Spezialofen der Basler Chemie verbrannt wurde
[20].
Lärm
Nach neueren Untersuchungen sind in der Schweiz etwa 30% der Bevölkerung starkem bis gesundheitsschädigendem Lärm ausgesetzt. Weitaus die meisten Lärmbelästigungen gehen dabei vom privaten Motorfahrzeugverkehr aus. Für ein
erstes Massnahmenpaket zur Lärmbekämpfung konnte im Berichtsjahr die Vernehmlassung abgeschlossen werden. Entsprechend dem im USG formulierten Lärmbekämpfungs-Konzept sollen die Lärmemissionen in erster Linie an der Quelle begrenzt werden. Das Kernstück der vorliegenden Verordnungen bildet jene über den Lärmschutz bei ortsfesten Anlagen (LSV). Diese regelt sowohl die vorsorgliche wie nachträgliche Begrenzung des Lärms bei Strassen, Flugplätzen, Industrieanlagen und zivilen Schiessständen. Während in Industrie und Gewerbe die bestehende Praxis durch die LSV bestätigt wird, ist entlang von Strassen und Schienen mit grossen zusätzlichen Investitionen in der Höhe von rund 1,5 Mia Fr. zu rechnen. Eine zweite Verordnung (SGV) enthält Vorschriften über den Schallschutz an neuen Gebäuden, eine dritte (ELIV) befasst sich mit der Ermittlung von Lärmimmissionen und ermöglicht eine einheitliche Berechnung des Lärms. Im Vernehmlassungsverfahren begrüssten die interessierten Kreise die vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen zwar mehrheitlich, kritisierten aber die zu starke Detailliertheit der Bestimmungen und wünschten einen grösseren Ermessensspielraum beim Vollzug. Darauf beschloss das BUS, die drei Entwürfe zu straffen und zu einer Verordnung zusammenzufassen
[21].
Natur- und Heimatschutz
Um dem Natur- und Heimatschutz mehr politisches Gewicht zu geben, wie dies parlamentarische Vorstösse zur Verstärkung der Staatstätigkeit in diesem Bereich immer wieder forderten, wurde die Stellung der Abteilung Natur- und Heimatschutz im Bundesamt für Forstwesen aufgewertet und eine neue Hauptabteilung Landschaftsschutz geschaffen. Mit einem Zuschuss von 2 Mio Fr. aus dem Treibstoffzollzuschlag erhielten die finanziellen Mittel zur Gewährung von Subventionen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) eine dringend nötige Aufbesserung
[22].
Als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «zum Schutz der Moore» (
Rothenthurm-Initiative) unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine
Änderung des NHG, welche einen Ausbau der Bestimmungen über den Biotopschutz beinhaltet. Indem nicht nur Moore, sondern ganz allgemein die Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten wirksamer geschützt werden sollen, geht die NHG-Revision zwar weiter als die Initiative. Jedoch hielt die Regierung mit dem Hinweis auf das unabdingbare militärische Bedürfnis in ihrer Botschaft am Projekt des Waffenplatzes in Rothenthurm (SZ) fest, obwohl dieses bedeutsamste Hochmoorgebiet der Schweiz ins Bundesinventar schützenswerter Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Inventar) aufgenommen worden war
[23].
Die Natur- und Heimatschutzorganisationen konnten im Berichtsjahr mehrere Erfolge verbuchen: Angesichts der starken Opposition, welche dem vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Bundesgesetz über die Freihaltung der Wasserstrassen vor allem aus natur- und landschaftsschützerischen Gründen erwuchs, scheint es, als müsse die Verwirklichung der jahrhundertealten Idee eines transhelvetischen Kanals von Basel via Rhein und Aare bis zum Genfersee endgültig begraben werden. Im Falle des geplanten Motorfahrzeug-Typenprüfzentrums in Bösingen (FR) lehnte es die Volkskammer als Erstrat ab, auf die bundesrätliche Vorlage einzutreten, obwohl keine Alternative zu diesem Standort gefunden werden konnte. Das umstrittene Projetk hätte eine der letzten Auenlandschaften der Schweiz gefährdet. Ob die Gebirgslandschaft Greina-Piz Medel (GR) und andere von Wasserkraftwerk-Projekten bedrohte Gegenden gerettet werden können, bleibt abzuwarten
[24].
Bei der Behandlung des
Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG) revidierte der Nationalrat den ständerätlichen Entscheid vom Vorjahr. So nahm er den vom Bundesrat vorgeschlagenen, von den Ständevertretern aber gestrichenen Artikel wieder auf, gemäss dem die Betroffenen sowie die interessierten Organisationen und Bundestellen an der Planung der Kantone zu beteiligen sind. Bezüglich der Forderung nach ungeteerten Wanderwegen entschied sich der Nationalrat für eine flexible Variante, die auch schwach befahrene Strassen als Verbindungsstücke von Wanderwegnetzen einschliesst. Verbindlicher als der Ständerat legte er ferner die Rücksichtnahme auf die Anliegen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Natur- und Heimatschutzes fest. Nach der Zustimmung der Ständekammer zu diesen Abweichungen wurden das FWG von beiden Räten verabschiedet
[25].
Das
Inventar schützenswerter Ortsbilder (ISOS) konnte um eine dritte Serie erweitert werden. Damit steht dieses Planungsinstrument zur Förderung der Ortsbildpflege nun für die Hälfte der Kantone zur Verfügung
[26].
[1] NZZ, 11.2.85; 13.5.85; 22.6.85; 8. und 9.11.85; 19.12.85; BaZ, 24.4.85; TA, 28.8.85; 7.9.85; TW, 3.9.85; Vr, 7.10.85; SGU-Bulletin, 1985, Nr. 3. Siehe auch Bundesamt für Umweltschutz (BUS), Forschung und wissenschaftliche Dienstleistungen auf dem Gebiet der Umwelt in der Schweiz, Bern 1985; BUS, Umweltforschungskatalog der Schweiz 1980-84, Bern 1985; BUS, Umwelterziehung. Bedürfnisse und Möglichkeiten einer Förderung, Bern 1985; SPS, Handbuch. Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik in der Gemeinde, Bern 1985; A. Schraft, «Die Überwachung der Umwelt in der Schweiz », in DISP, Nr. 82, 1985, S. 39 ff.
[2] Sanasilva: Bundesamt für Forstwesen und Landschaftspflege / Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Ergebnisse der Sanasilva-Schadeninventur 1985, Bern 1985; dies., Das Programm Sanasilva: 11 Teilprogramme für einen gesunden Wald, Birmensdorf 1985; vgl. SPJ, 1984, S. 95 und 121. Waldsterben: NZZ, 14.1.85; 24.1.85; 26.1.85; 22.3.85; 13.6.85; 9.8.85; 16.10.85; 6.12.85; CdT, 26.1.85; 28.1.85; 30.1.85; Bund und BZ, 29.1.85; LNN, 8.7.85; Ww, 29, 18.7.85; SGT, 31.12.85; K.F. Wentzel / R. Zundel, Hilfefür den kranken Wald, Niedemhausen/TG 1984 ; SGU-Bulletin, 1985, Nr. 3 und 4; siehe auch Amtl. Bull. NR, 1985, S. 391 und 2267; TA, 9.12.85; BZ, 28.12.85. Kantonale Massnahmen: NZZ, 2.2.85; Vat., 12.2.85; TA, 8.6.85; 3.12.85. Der NR überwies ein Postulat Mauch (sp, AG) betreffend ein Nationales Forschungsprogramm « Waldsterben und gesellschaftliches Handeln» (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1825) und unterstützte damit eine Forderung der Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für Umweltforschung SAGUF (BaZ und BZ, 15.6.85; NZZ, 25.6.85; Bund, 5.8.85; SGT, 27.9.85). Zum Forschungsstreit über den Einfluss von Kernkraftwerken auf das Waldsterben siehe BUS, Radioaktivität und Waldsterben. Literaturstudie der Firma Infras, Bern 1985 und R. Graeub, Der Petkau-Effekt und unsere strahlende Zukunft, Gümligen 1985. Siehe auch oben, Teil I, 4c (Forstpolitik).
[3] Waldsession»: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 84 ff. und 104 ff. (BR Egli); Amtl. Bull. StR, 1985, S. 3 ff. ; Presse vom 7. und 8.2.85. Umweltpolitische Ansichten der Regierung: TA, 4.2.85; 17.5.85; 14.6.85; 2.9.85; 23.10.85; NZZ, 15.5.85; 5.6.85; SGT, 20.11.85; Vat., 12.12.85. Waldbericht des BR; BBl, 1984, III, S. 1129 ff. Eine Kontroverse um den Waldbericht des EDI (siehe SPJ, 1984, S. 121) bewirkte die Schrift von T. v. Ungern-Sterberg, Waldsterben und Luftverschmutzung, eine kritische Würdigung, Bern 1985 (Bund, 11.5.85; 13.7.85; 19.7.85).
[4] Forderungen im Hinblick auf die Waldsession: Vat., 17.1.85; BZ, 28.1.85; 4.2.85; NZZ, 30.1.85; Suisse, 30.1.85 ; TW, 30. und 31.1.85 ; LNN, 2.2.85 ; AT, 6.2.85. Beschlüsse der vorberatenden NR- und StR-Kommission : Vat., 11.1.85; NZZ und TA, 19.1.85. Siehe auch die Empfehlung der Umweltschutzorganisationen an die eidg. Räte: Schweiz. Bund für Naturschutz (SBN) et.al., Tut etwas Mutiges!, Zürich 1985; vgl. Presse vom 30.1.85. Zum «10-Punkte-Programm» siehe SPJ, 1984, S. 122 sowie Rote Revue, 64/1985, Nr. 12. Vgl. ferner die Standesinitiativen von BL, BS und SH, denen beide Räte durch Überweisung von Postulaten teilweise Folge gaben (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 208 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 28 ff. und 59; siehe auch SPJ, 1983, S. 129).
[5] Walddebatten: Presse vom 7.-9.2.85 und 6.3.85; wf, Dok, 6, 11.2.85; Rote Revue, 64/1985, Nr. 3. Zu den einzelnen Motionen siehe insbesondere Amtl. Bull. NR, 1985, S. 114, 134 ff., 164 f., 168, 187 f., 192 f. und 206 f. ; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 4, 25, 44 f. und 57 ff.; vgl. auch oben, Teil I, 4c (Forstpolitik) und 6b (Generelle Verkehrspolitik und Strassenverkehr).
[6] USG: NZZ, 24.1.85 ; 8.6.85 ; 27.7.85 ; 26.8.85 ; wf, Dok., 31, 5.8.85 ; SGT, 28.8.85 ; A. Kölz / H.-U. Müller-Stahel, Kommentar zum Umweltschutzgesetz, Zürich 1985 (1. Lieferung) ; vgl. SPJ, 1983, S. 127 f.; 1984, S. 122 f. Tempo 80/120: AS, 1984, S. 1119 ff.; SPJ, 1984, S. 109 f. und 122. LMFV : AS, 1984, S. 1516 ff.; SPJ 1984, S. 122. LRV: siehe unten (Luftverschmutzung).
[7] NZZ, 26.3.85; JdG, 28.3.85. UVP: AT, 3.6.85; TA, 8.6.85; SGU-Bulletin, 1985, Nr. 3; siehe auch Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1041. Vgl. ferner Amtl. Bull. StR, 1985, S. 294 ff. und 762 f.; Verhandl. B.vers., 1985, I/II, S. 19; Vr, 14.11.85. Zur kantonalen Umweltschutzgesetzgebung siehe unten, Teil II, 4 f.
[8] NABEL: BZ, 25.11.85; Presse vom 14.12.85; BUS, Luftbelastung 1984, Bern 1985. Ozon/Smog: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1236 und 1245; BaZ, 19.1.85 ; TA, 19.1.85 ; 28.8.85 ; Vr, 20.2.85 ; Bund, 4.9.85 ; die erste auf der Höhe der Bannwälder installierte Ozonmessanlage bei Flüelen (UR) zeigte an Tagen mit Hochdruckwetterlagen zwischen Frühling und Herbst Werte an, die weit über der offiziellen Schädigungsgrenze lagen (TA, 8.6.85; NZZ, 17.6.85; 20.6.85). Luftverschmutzung und Gesundheit: NZZ, 6.2.85; 30.5.85; 12.11.85; Bund, 5.3.85; 4.10.85; LNN, 1.5.85; Presse vom 22.5.85; 8.11.85; Ww, 48, 28.11.85; SGU-Bulletin, 1985, Nr. 3; vgl. auch Verhandl. B.vers., 1985, IV, S. 45. Asbest : NZZ. 30.1.85 ; 21.3.85 ; 5.9.85 ; Presse vom 22.2.85 ; 19.4.85; Ww, 41,10.10.85 ; 43, 24.10.85; siehe auch NZZ, 5.7.85 (Informationsstelle Umweltgifte von SBN, SGU und WWF); BUS, Asbest in schweizerischen Sportstätten, Bern, 1985; W. Catrina, Der Eternit-Report, Zürich 1985.
[9] LRV: AS, 1986, S. 208 ff.; NZZ, 4.6.85; 5.12.85; 14.12.85; wf, Dok., 31, 5.8.85; Presse vom 17.12.85; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. l ; vgl.. SPJ, 1984, S. 123. Die LRV wurde auch auf ausländische, insbesondere die bundesdeutschen Normen abgestimmt (BaZ, 26.7.85). Schwefelgehalt im Heizöl : 24 Heures, 19.3.85 ; BZ, 18.5.85 ; BaZ, 4.6.85 ; siehe auch SPJ, 1984, S. 104 und 122 sowie oben, Teil I, 6a (Produits pétroliers). Zu einer Reduktion des Schwefelausstosses um 30% bis 1993 verpflichtete sich die Schweiz zusammen mit 20 anderen Staaten, als sie in Helsinki ein entsprechendes UNO-Protokoll unterzeichnete (BaZ und TA, 10.7.85); vgl. auch SPJ, 1983, S. 128.
[10] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1976; BaZ, 26.7.85 ; Bund, 29.11.85 ; TA, 17. und 18.12.85. Siehe auch allgemein NZZ, 17.1.85;29.1.85; 14.2.85; Gottlieb-Duttweiler-Institut (Hg.), Saubere Luft. Von der Symptombekämpfung zu Strategien für die Zukunft, Rüschlikon 1985 (vgl. NZZ, 23.5.85; AT, 6.6.85).
[11] Abgasnormen: TA, 25.1.85; 22.3.85; 29.5.85; 6.7.85; 4.-6.9.85; BZ, 2.4.85; 5.7.85; Presse vom 17.9.85; siehe auch Amtl. Bull. NR. 1985, S. 134 ff., 164 ff., 1252 und 1287; vgl. SPJ, 1984, S. 110 und 122 sowie oben, Teil I, 6b (Strassenverkehr). Abgaswartung: AS, 1985, S. 1841 ff.; TA, 14,1.85; 2.3.85; 5.10.85; 14.11.85.
[12] GSG-Revision: NZZ, 15.3.85; 20.4.85; Bund, 20.8.85; SPJ, 1983, S. 129 f.; 1984, S. 123. Vernehmlassung: NZZ, 2.10.85; 12.10.85; Presse vom 18.10.85; Vat., 21.10.85; SGU-Bulletin, 1985, Nr. 4. Eine Motion von StR Knüsel (fdp, LU) möchte im revidierten GSG auch die Grund- und Weiterausbildung von qualifizierten Gewässer- und Fischwarten verankern (Verhandl. B.vers., 1985, III, S. 87).
[13] Gewässerfonds: SGU-Bulletin, 1985, Nr. 4; siehe auch BBl, 1983, II, S. 357 f. (Initiative zur Rettung unserer Gewässer) und Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1162 f. und 1185 ff. (vgl. TA, 21.6.85) sowie Verhandl. B.vers., 1985, IV, S. 61. Motion Loretan: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1225 ff.; TA, 22.6.85; siehe auch SPJ, 1983, S. 129 f. sowie oben, Teil I, 6a (Centrales hydroélectriques).
[14] AS, 1985, S. 872 ff.; Presse vom 4.7.85; Bund, 5.8.85; vgl. SPJ, 1983, S. 130; 1984, S. 123 f. Keine Chance hatte ein Postulat von StR Cavelty (cvp, GR), das einen Verzicht auf das Phosphatverbot forderte und statt dessen ein wirksames Programm zur integralen Bekämpfung der Gewässerüberdüngung anregte (Amtl. Bull. StR, 1985, S. 546 ff.).
[15] Amtl. Bull. StR., 1985, S. 547 f. Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1269 f. sowie die Postulate von NR Brélaz (écol., VD) und NR Müller (gp, ZH), die beide Vorschläge zur Lösung des Klärschlammproblems sowie der Phosphatbelastung durch die Landwirtschaft machen (Verhandl. B.vers., 1985, IV, S. 42 und 66). Vgl. ferner AT, 30.1.85 ; NZZ, 15.2.85 ; 31.5.85 ; BaZ, 24.4.85. Das Bundesgericht bestätigte einen richterlichen Entscheid, wonach das Ausbringen von Jauche auf schneebedeckte oder gefrorene Böden auch ohne direkt nachweisbare Gewässerverunreinigung strafbar ist (NZZ, 14.12.85; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 1).
[16] Bund, 12.6.85; SGU-Bulletin, 1985, Nr. 1; siehe auch BUS, Gewässerschutzstatistik, Bern 1985.
[17] Vergiftung des Bodens: Vr, 4.1.85;AT, 9.1.85;PZ, 7, 20.2.85; TA, 26.4.85; Vat., 6.8.85; 10.8.85; 16.11.85; Rote Revue, 64/1985, Nr. 1; Documenta, 1985, Nr. 2; Bilanz, 1985, Nr. 7; Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz, Boden — bedrohte Lenbensgrundlage?, Aarau 1985; Gottlieb-Duttweiler-Institut (Hg.), Stirbt der Boden? Die schleichende Vergiftung unserer Lebensgrundlage, Rüschlikon 1985; E.R. Müller, Unser Boden — der letzte Dreck?, Gümligen 1985; SBN, Lebensraum Boden, Basel 1985. Cadmium: Vat., 1.2.85; Ww, 26, 27.6.85; SZ, 27.8.85; BUS, Cadmium in der Schweiz, Bem 1984.
[18] Motionen von NR Ruf (na, BE) und der LdU/EVP-Fraktion: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 718 ff und 1235 f. ; siehe auch S. 194 und 2282. Vernehmlassung VSBo: NZZ, 25.1.85; BaZ, 2.2.85. NABO: BaZ, 11.2.85; 12.2.85; Presse vom 21.8.85.
[19] KVA: TA, 16.2.85; 27.2.85; 5.6.85; 20.9.85; BZ, 9.3.85; 14.4.85; Bilanz, 1985, Nr. 2. Abfallbewirtschaftungskonzepte: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 188, 206, 1267 f. und 1284 f. ; Vr, 1.3.85 ; NZZ, 5.6.85 ; 10.8.85 ; 23.12.85 ; wf, Artikeldienst, 25, 24.6.84; SGU-Bulletin, 1985, Nr. 1; Recycling, 1985, Nr. 5; BUS, Kompostieren in regionalen Anlagen, Bern 1985; siehe auch SPJ, 1984, S. 124. Pilotversuche: Bund, 13.3.85; BZ, 27.3.85; Vr, 18.6.85; NZZ, 26.9.85.
[20] Sondermüll: BaZ, 28.3.85; 25.11.85; Ww, 22, 30.5.85; 43, 24.10.85; 49, 5.12.85; TA, 3.7.85; 27.11.85; NZZ, 20.8.85; 15. und 16.11.85; wf, Artikeldienst, 44, 4.11.85; vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1041 f., 1459 f. und 1824 f. sowie Verhandl. B.vers., 1985, V, S. 50 f. und 80. Seveso-Dioxin: BaZ, 9.2.85; 15.6.85; 22.6.85; vgl. SPJ, 1983, S. 130 f. ; 1984, S. 125. Einen Teilaspekt der Abfallproblematik soll die Verordnung über den Verkehr mit gefährlichen Abfällen (VVGA) regeln, für welche 1985 die Vernehmlassung abgeschlossen wurde. Auf internationaler Ebene beschäftigte sich die OECD-Konferenz in Basel mit diesem Problem; die 22 teilnehmenden Länder beschlossen, noch vor Ende 1987 Richtlinien zur besseren Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen zu schaffen (Presse vom 26.-28.3.85).
[21] Presse vom 31.1.85; wf, Kurzkommentare, 5, 4.2.85; TW, 6.7.85; SZ, 12.7.85; SGT, 18.7.85; SGUBulletin, 1985, Nr. 2; siehe auch allgemein BZ, 15.8.85; BUS, Prognostics d'immissions du bruit extérieur, Bern 1985 ; K.F. Fahrländer, Zur Abgeltung von Immissionen aus dem Betrieb öffentlicher Werke unter Berücksichtigung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz, Bern 1985. Vgl. auch oben, Teil I, 6b (Luftverkehr).
[22] Gesch. ber., 1985, S. 66; TA, 15.4.85; vgl. Verhandl. B.vers., 1985, IV, S. 69; V, S. 83. Von zusätzlichen 15 Mio Fr. aus Treibstoffzollerträgen profitierte auch die Denkmalpflege; die umstrittene Praxis, Denkmalschutzsubventionen für finanzstarke Kantone aus Spargründen nicht mehr zu gewähren, soll nun überprüft werden (vgl. Gesch. ber., 1985, S. 49 f. sowie die als Postulat überwiesene Motion von StR Miville, sp, BS: Amtl. Bull. StR, 1985, S. 668 ff.; BaZ, 11.12.85). Siehe allgemein auch O. Ueberdiek, Naturschutz und Landschaftspflege: Analyse und Programmierung eines Politikfeldes, Frankfurt/M. 1985; T. Hunziker, Landschaftsschutz konkret, Bern 1985; SBN, 75 Jahre Naturschutz in der Schweiz, Basel 1985.
[23] BBl, 1985, II, S. 1445 ff. und 1471 ff.; NZZ, 25.1.85; 12.3.85; Presse vom 12.9.85; Friedenszeitung, 56, April 1986; vgl. oben, Teil I, 3 (Infrastrukturanlagen). Mit 53% Ja-Stimmen nahm der Schwyzer Souverän überraschend die von grünen Kreisen eingereichte Landschaftsschutz-Initiative an, welche u. a. gegen den geplanten Waffenplatz in Rothenthurm gewendet werden kann (Vat., 23.9.85; vgl. SPJ, 1982, S. 117); zur Kontroverse um die Auslegung dieses Volksentscheides siehe Vat., 3.10.85; 21.11.85; 20.12.85.
[24] Transhelvetischer Kanal : siehe oben, Teil I, 6b (Schiffahrt). Typenprüfzentrum Bösingen : Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1405 ff.; BBl, 1984, II, S. 859; AT, 23.1.85; Bund, 26.1.85; 11.9.85; vgl. SPJ, 1984, S. 124. Wasserkraftwerkprojekte: TA, 14.8.85; 18.10.85; Presse vom 20.8.85; 21.10.85; Bilanz, 1985, Nr. 10; SGU-Bulletin, 1986, Nr. 1 ; Schweizer Naturschutz, 1986, Nr. 1; M.F. Broggi / W.J. Reith, Beurteilung von Wasserkrafprojekten aus der Sicht des Natur- und Heimatschutzes, Bern 1984; vgl. oben (Gewässerschutz) sowie Teil I, 6a (Centrales hydro-électriques).
[25] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1372 ff., 1676 und 1859; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 550 f. und 607; BBl, 1985, II, S. 1291 ff.; NZZ, 11.7.85; 2.10.85; 5.10.85; SZ, 16.9.85; Presse vom 18. und 19.8.85; SGT, 21.9.85; vgl. SPJ, 1984, S. 125.
[26] AS, 1986, S. 77 ff.; NZZ, 18.12.85; vgl. SPJ, 1981, S. 120.
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