Année politique Suisse 1985 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
Grund- und Mittelschule
Im Bereich der Primar- und Mittelschule kamen zwei den obligatorischen Schulunterricht betreffende Vorlagen zur Abstimmung. Die erste, der Bundesbeschluss über die Aufhebung der Beiträge für Primarschulen, wurde von sämtlichen Verbänden und Parteien — ausgenommen POCH, PdA und SAP — begrüsst. Um so grösser war die Überraschung, als die vorgeschlagene Streichung des Subventionsartikels 27 bis aus der Verfassung nur 58,5% Ja-Stimmen auf sich vereinigte. Abgelehnt wurde der Bundesbeschluss in den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg, Uri und Wallis; der Kanton St. Gallen stimmte mit 69,2% am höchsten zu. Die beträchtliche Zahl der Nein-Stimmen kann als allgemeine Kritik an der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen verstanden werden, sind doch die gestrichenen Beiträge des Bundes von 1,7 Mio Fr. — 1902 als Starthilfe für den obligatorischen Primarschulunterricht gedacht — gegenüber den Gesamtausgaben der Kantone für die Primarschulen von 5,5 Mia Fr. marginal
[2].
Mit der Volksabstimmung über den Bundesbeschluss betreffend die gesamtschweizerische
Koordination des Schuljahresbeginns im Spätsommer wurde dem Souverän eine bildungspolitische Frage zur abschliessenden Entscheidung vorgelegt, welche die meisten Kantone schon in den letzten 20 Jahren beschäftigt hatte. Ausser der SVP, den äusseren Rechtsparteien und den gemässigten Grünen unterstützten sämtliche Parteien sowie die Arbeitnehmer- und Erzieherorganisationen den bundesrätlichen Vorschlag. In der Volksabstimmung vom 22. September 1985 sprachen sich 58,8% der Stimmenden für die Vorlage aus (Ständemehr 16 :7). Die 13 Kantone und Halbkantone mit Herbstschulbeginn wiesen Zustimmungsquoten zwischen 80,3% und 93,1 % auf. Die Stände mit Frühjahrsbeginn hingegen zeigten weniger Geschlossenheit: ihre Nein-Stimmen-Anteile schwankten zwischen 35,1 (SZ) und 64,2% (TG). Dadurch, dass die romanische Schweiz, wo das Schuljahr im Herbst beginnt, der Vorlage im Verhältnis 4:1 zustimmte und die deutsche Schweiz sich nur knapp dagegen aussprach, kam relativ mühelos eine Mehrheit für die bundesrätliche Vorlage zustande. Den Ausschlag für die deutliche Annahme gaben jene Kantone, die einem Wechsel zum Spätsommer bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestimmt, ihn aber wegen engerer Beziehungen zu Nachbarskantonen mit Frühjahrsschulbeginn noch nicht realisert hatten; sie nahmen mit durchschnittlich 57,9% an (AI, AR, BL, GL, SG, SO). Eine Nachanalyse der Volksabstimmung nannte zwei Hauptmotive, die sich bei der Meinungsbildung gegenüberstanden: den Wunsch nach Koordination des Schulbeginns und das Bedürfnis nach der Beibehaltung der jeweils bestehenden Praxis
[3]. Die Vertreter der 13 Kantone mit Frühjahresschulbeginn einigten sich darauf im Rahmen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), 1988/89 mit einem Langschuljahr von 15 Monaten den Wechsel zum Spätsommer gemeinsam zu vollziehen; mit der obligatorischen Schule sollen dies auch die Berufs- und Mittelschulen und die Kindergärten tun. Die Umstellung bewirkt für jene acht «Frühlingskantone», welche die ordentliche Ausbildungszeit bis zur Matura auf 12 Jahre festgelegt haben, Probleme für den Anschluss der Maturitäts- an die Hochschulen. Die EDK möchte es jedoch den Kantonen überlassen, ob sie die Ausbildungszeit bis zur Matura auf 12 Jahre verkürzen oder auf 13 Jahre verlängern
[4].
Die vier Verpflichtungen, welche im
Konkordat der Kantone über die Schulkoordination von 1970 festgehalten sind, können somit im grossen und ganzen als erfüllt betrachtet werden : In allen Kantonen liegt das Schuleintrittsalter beim vollendeten 6. Lebensjahr, die Schulpflicht dauert praktisch überall mindestens 9 Jahre, die Ausbildungszeit bis zur Matura liegt zwischen 12 und 13 Jahren, und der Schuljahresbeginn ist einheitlich auf den Spätsommer festgelegt
[5]. Noch wenig harmonisiert ist das Bildungswesen der Kantone in bezug auf die sieben Empfehlungen des Konkordats. Am umstrittensten ist heute die Frage des Übertritts in die aufgegliederten Oberstufen: 16 Kantone entlassen die Schüler nach der 6. Klasse, 6 Kantone nach der 5. Klasse und die Kantone Basel-Stadt, Bern, Jura und Waadt bereits nach der 4. Klasse aus der gemeinsamen Primarschule. Im Rahmen der Gesamtrevision der Bildungsgesetze beschloss der Berner Grosse Rat, grundsätzlich am bisherigen Modell festzuhalten, allerdings ergänzt um die Möglichkeit, auch noch nach dem 5. Schuljahr in einen anderen Zug der Oberstufe übertreten zu können
[6].
Bezüglich der inneren Koordination des Schulwesens stand immer noch die
Einführung des Unterrichts in der zweiten Landessprache im 4. oder 5. Schuljahr zur Diskussion. Zehn Kantone der nordwestlichen und romanischen Schweiz leisten der entsprechenden Empfehlung der EDK von1975 bereits Folge oder haben dahingehende Beschlüsse verabschiedet, während die Kantone der Innerschweiz — ausgenommen Luzern — keine Anstalten machen, eine Vorverlegung des Französischunterrichts zu prüfen. In der Ostschweiz stiess der EDK-Vorschlag im Vernehmlassungsverfahren auf schroffe Ablehnung seitens der Lehrerschaft; diese befürchtete eine Überbelastung der Lehrkräfte und der Schüler sowie eine Umgewichtung des Lehrangebotes auf Kosten des Musischen. Die Bedenken der Ostschweizer Lehrer konnten weder durch die positiven Erfahrungen bei Versuchsklassen noch durch Ergebnisse entsprechender Untersuchungen zerstreut werden. Mit der Genehmigung eines neuen Lehrplans bestätigte der Aargauer Regierungsrat den Entscheid des Erziehungsrates von 1984, den Französischunterricht erst auf das 7. Schuljahr einzuführen
[7].
Das EDI schloss das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der
Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) ab. Zur Diskussion hatten unter anderem folgende Neuerungen gestanden: die Einführung von halben Noten im Maturazeugnis, die Erhöhung der vorgeschriebenen Prüfungsfächer von vier auf fünf sowie Massnahmen, die den Charakter des neusprachlichen Typus D stärker betonen und die dritte und vierte Landessprache aufwerten sollen. Diese Vorschläge wurden — im Gegensatz zu jenem, welcher den altsprachlichen Typus A sicherstellen wollte, — mehrheitlich begrüsst. Unklarheit herrschte hingegen über die Einführung der Informatik als Maturitätsfach : Solange noch kein klares Anforderungsprofil an dieses neue Fach besteht, soll von einer Aufwertung der Informatik auf Kosten anderer Fächer abgesehen werden; es wurde jedoch dem Vorschlag zugestimmt, an Gymnasien allgemeine Einführungskurse in Informatik durchzuführen
[8].
Gegen den
geschlechtsspezifischen Schulunterricht, der mit dem Verfassungsartikel über die gleichen Rechte von Mann und Frau als unvereinbar betrachtet wird, lagen dem Bundesgericht drei staatsrechtliche Beschwerden aus Zürich und Luzern zur Beurteilung vor. Dieses trat aus formellen Gründen nicht auf die Klagen ein. Ein inhaltlicher Entscheid könnte jedoch in absehbarer Zeit fallen, da bereits eine weitere Beschwerde — diesmal aus dem Kanton Nidwalden — eingereicht worden ist. Diese wurde provoziert durch den Entscheid der Nidwaldner Landsgemeinde, die Ausbildung für Mädchen und Knaben im neuen Schulgesetz nur als gleichwertige, nicht aber als gleiche zu gestalten
[9]. Gegen das Postulat der geschlechtsneutralen Ausbildung sprach sich auch der Souverän des Kantons Luzern aus, der eine Volksinitiative des VPOD «für eine gleiche Grundausbildung für Mädchen und Knaben» mit 61,3% Nein-Stimmen ablehnte. Die Luzerner Erziehungsdirektion setzte darauf eine neue Stundentafel in Kraft, welche die geschlechtsspezifische Trennung nur teilweise aufhob. Als inkonsequent in der Frage der gleichen Schulbildung erwies sich das Solothurner Parlament: 1982 hatte es einer als allgemeine Anregung formulierten Volksinitiative von SP und Gewerkschaften «für eine gleiche Ausbildung für Mädchen und Knaben» zugestimmt und die Regierung beauftragt, das Volksschulgesetz entsprechend zu ändern; der nun im Berichtsjahr vorgelegten Fassung verweigerte das Parlament jedoch die Zustimmung, so dass die Initiative noch dem Volk unterbreitet werden muss
[10].
Die Reformbestrebungen in den Kantonen konzentrierten sich auf die
nähere Zusammenführung der getrennten Oberstufentypen. In Bern lancierte ein überparteiliches Komitee eine Doppelinitiative, welche den Übertritt an die Oberstufe um zwei Jahre verschieben und die Durchlässigkeit zwischen den Schultypen der Oberstufe erhöhen will. Der Solothurner Souverän verwarf die Volksinitiative der Gewerkschaft Erziehung «für eine Bildung ohne Selektion und Konkurrenzkampf»; die unformulierte Initiative hatte angeregt, die Aufgliederung der Oberstufe aufzuheben, die Noten und die Selektion abzuschaffen sowie ein 10. Schuljahr einzuführen
[11].
Die
Arbeitslosigkeit bei Lehrerinnen und Lehrern blieb ein bedrängendes Thema, umso mehr, als nach Schätzungen der EDK bis 1990 noch 2500 Klassenschliessungen infolge des Schülerrückgangs bevorstehen. Als Lösungsvorschläge wurden Massnahmen diskutiert und teilweise auch schon realisiert,welche die EDK 1977 und 1981 verabschiedet hatte. Wenig umstritten waren davon der Abbau der Überstunden und die Einführung der Stellenteilung, welch letztere in Lehrerkreisen allerdings bisher nur auf geringe Gegenliebe stiess. Dem Vorschlag auf Einführung eines freiwilligen 10. Schuljahres sind mehrere Kantone bereits nachgekommen, indem sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen haben und teilweise das 10. Schuljahr schon anbieten
[12]. Mit der Sparpolitik der Kantone kollidierte hingegen die Forderung nach massiver Reduktion der Klassengrössen und der Pflichtstundenzahl, welche namentlich von gewerkschaftlichen und Linkskreisen erhoben wurde. Die meisten Behörden erklärten sich nicht bereit, stellenlosen Lehrern eine Sonderbehandlung gegenüber anderen Arbeitslosen zukommen zu lassen. Eigentliche Notstandsprogramme gegen die Lehrerarbeitslosigkeit sahen jedoch die Kantone Bern, Jura und Luzern vor. Das jurassische Erziehungsdepartement erwägt angesichts der enorm steigenden Arbeitslosigkeit die Senkung des Pensionsalters für Lehrer auf 57 Jahre. Erste Erfolge zeitigte in Bern die im Vorjahr eingereichte «Aekenmatt-Initiative»: die neuen Richtlinien über die Klassengrösse berücksichtigen mit einer gewissen Flexibilität die jeweiligen örtlichen Verhältnisse.Im weiteren beschloss der Grosse Rat, entgegen dem Antrag der Regierung, der «Aekenmatt-Initiative» einen eigenen Vorschlag entgegenzustellen
[13]. Ein umstrittener Neubau für die französischsprachige Schule in Bern wurde durch einen Bundesgerichtsentscheid verzögert; dieser verlangte für die Gewährung des erforderlichen Kredits eine Volksabstimmung, nachdem der Grosse Rat eine solche durch Aufteilung der Kreditsumme hatte umgehen wollen
[14].
Die
Schülerzahl in der obligatorischen Schule war im Vergleich zum Schuljahr 1983/84 erneut rückläufig (– 3,4%) und betrug 745 300. Zum ersten Mal kleiner als im Vorjahr war die Zahl der Maturaschüler: sie fiel um 0,7% auf 55 500. Da die absolute Zahl der Frauen stabil blieb, stieg ihr Anteil auf über 45%
[15].
[2] Am 10. März 1985 stimmte der Souverän der Aufhebung der Beiträge für den Primarschulunterricht mit 802 882: 570 221 zu. BBl, 1985, I, S. 741 und 1548; TA, 26.2.85; Vat., 6.3.85; Presse vom 11.3.85. Vgl. auch Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 10. März 1985, Zürich 1985 und SPJ, 1984, S. 154.
[3] Der Gegenvorschlag der Bundesversammlung zur Volksinitiative für einen einheitlichen Schuljahresbeginn wurde am 22. September 1985 mit 984 463: 688 459 angenommen. NZZ, 20.6.85 ; 7.8.85 ; 15.8.85 ; SGT, 13.8.85 ; BZ, 24.8.85; TA, 24.8.85; 31.8.85; BaZ, 27.8.85; NZZ, 4.9.85; 12.9.85. Pro: Presse vom 4.9.85; TA,17.9.85. Contra: Presse vom 6.9.85; NZZ, 13.9.85; 19.9.85. Abstimmungsergebnis: Presse vom 23.9.85; NZZ, 24.9.85; Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 22. September 1985, Zürich 1985. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 155.
[4] Wechsel zum Spätsommerschulbeginn: NZZ, 2.11.85; TA, 2.11.85. Ebenfalls umstellen will 1988/89 das Fürstentum Liechtenstein, welches sonst das einzige Land Europas mit Frühjahresschulbeginn wäre (Vat., 28.9.85). Ausbildungszeit bis zur Matura: NZZ, 23.9.85; 2.11.85; TA, 27.9.85; 2.11.85.
[5] Konkordat: AS, 1971, S. 119 ff. Nicht in den kantonalen Schulgesetzen verankert, wohl aber in den meisten Gemeinden realisiert, ist das 9. Schuljahr in den Kantonen Al, AR, NW, OW, SZ, UR und ZG ; nur 11 Jahre lang dauert die Ausbildung bis zur Matura in einigen Gemeinden des Kantons VD (TA, 26.4.85 ; 31.8.85 ; BZ, 29.4.85). Vgl. auch SPJ, 1970, S. 148 f.
[6] TA, 31.8.85 ; BZ, 3.9.85. Bern : BZ, 11.3.85 ;12.12.85 ; Berner Presse, 22:24.5.85 ; 5.9.85;10.9.85 ; Wo Z, 22, 31.5.85; Extra-Woka (Studentenschaft der Universität Bern), 4, 18.10.85; 5, 15.12.85. Als Antwort auf den Beschluss des Berner Grossen Rates lancierte ein überparteiliches Komitee eine Doppelinitiative, die unter anderem den Übertritt an die Oberstufe um 2 Jahre verschieben möchte (siehe auch unten sowie Bund, 1.6.85 ; BZ, 31.8.85; 21.11.85).
[7] EDK, Empfehlungen und Beschlüsse betreffend Einführung, Reform und Koordination des Unterrichts in der zweiten Landessprache für alle Schüler während der obligatorischen Schulzeit, 1975. TA, 15.1.85 ; 25.3.85 ; 5.8.85 ; 4.12.85; 5.12.85; NZZ, 7.3.85; SGT, 24.4.85; Wir Brückenbauer, 19, 8.5.85. Aargau: AT, 3.5.85. Luzern: Vat., 31.12.85. Ostschweiz: SGT, 4.12.85; 18.9.85; NZZ, 6.12.85. Zürich: TA, 25.3.85; 10.4.85; 20.8.85. W. Heller, Kann die Primarschule den Fremdsprachenunterricht verkraften?, 1984. Vgl. auch SPJ, 1975, S. 139; 1984, S. 155.
[8] NZZ, 25.1.85 ; 12.3.85. Der Kommissionsvorschlag verzichtete auf die Eingliederung von Turnen und Sport in den Fächerkanon. Vgl. SPJ, 1968, S. 127 ; 1983, S. 162 sowie W. Sörensen, «L'Ordonnance fédérale de maturité, instrument de coopération entre Confédération et cantons», in EDK, Bildungspolitik im schweizerischen Föderalismus, Bern 1985, S. 43 ff. Der NR überwies ein Postulat Pini (fdp, TI) für eine stärkere Berücksichtigung des Italienischen an den Gymnasien (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1250 f.). Vgl. auch den Vorschlag von NR Bonny (fdp, BE), der Maturität einen Eigenwert für nicht akademische Berufe zu verleihen (LNN, 14.3.85). Ein ähnlich lautendes Postulat wurde auch vom Aargauer Kantonsrat überwiesen (Vr, 19.6.85).
[9] Vgl. Bundesgerichtsentscheide für LU (Vat., 26.1.85; 14.3.85; TA, 11.3.85, Schweiz. Zentralblatt fürStaatsund Gemeindeverwaltung, 86/1985, S. 492 ff.) und ZH (Zürcher Presse vom 27.4.85). Nidwalden: Vat., 12.1.85; 9.3.85; 23.4.85; 29.4.85; 3.6.85; 22.11.85; LNN, 29.4.85; 4.6.85; 22.11.85; TA, 29.4.85; 22.11.85. Siehe auch EDK, Grundsätze zur Mädchenbildung, 1972 ; dies., Gleiche Ausbildungschancen für Mädchen und Knaben, 1981; Erziehungsdirektion des Kantons Zürich, Handarbeit und Hauswirtschaft in den Volksschulen der deutschen Schweiz, Zürich 1982; ferner LNN,12.4.85 ; BaZ, 23.4.85 ; 24 Heures, 22.5.85 ; 23.5.85 ; TA, 24.5.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 156.
[10] Luzern: LNN, 27.4.85; 6.5.85; 6.9.85; Vat., 4.5.85; 6.5.85; 27.8.85; 5.12.85. Solothurn: SZ, 7.2.85; 23.2.85 ; 27.2.85 ; 5.3.85. Vgl. auch die Revision der Schulgesetze in AG (AT, 7.3.85 ; 3.5.85), AR (Bund, 8.3.85) und FR (Lib., 11.2.85; 16.10.85) sowie die neue Stundentafel in ZG (LNN, 17.8.85; 17.12.85). Siehe auch SPJ, 1984, S. 156.
[11] Vgl. EDK, Zur Entwicklung der Schulstrukturen: Strukturreformen und Schulversuche in der Schweiz, Bern 1984. Bern: BZ, 31.8.85; 21.11.85; TA, 27.11.85. Solothurn: SZ, 29.3.85; 26.6.85; 14.11.85; 2.12.85; siehe auch SPJ, 1983, S. 162; 1984, S. 156 f. Vgl. ferner die Oberstufenreform in TI, die 10 Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes über die scuola media voll durchgesetzt ist (CdT, 6.2.85 ; 14.3.85 ; 10.9.85 ; 15.11.85 ; NZZ, 14.3.85 sowie SPJ, 1974, S. 137 und A. Giaccardi, «La scuola ticinese: una scuola a mesura di cantone e di regione», in EDK, Bildungspolitik im schweizerischen Föderalismus, Bern 1985, S. 27 ff.
[12] Vat., 8.7.85 (EDK-Studie); vgl. auch EDK/Bundesamt für Statistik, Morgen... wieviele Schüler?, Genf, 1985; EDK, Massnahmenkatalog betreffend Lehrerarbeitslosigkeit, 1977; dies., Empfehlungen betreffend Katalog möglicher Massnahmen zur Vermehrung bzw. Wahrung des Stellenangebots für Lehrer, 1981. Nicht mit dem Gleichheitsartikel zu vereinbaren ist die Forderung einiger Lehrervereine, den Beschäftigungsgrad von sog. Doppelverdienerinnen zu verkleinern (Vat., 16.1.85; SGT, 19.3.85). Die Verschlechterung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt bewirkte ferner eine Zunahme der Konflikte um die Wiederwahl von Lehrern (Bund, 25.1.85; 2.11.85; SZ, 29.8.85; WoZ, 49, 6.12.85). Siehe auch SPJ, 1984, S. 156.
[13] Zur Sparpolitik in ZH vgl. NZZ, 8.6.85; Vr, 5.8.85, zu derjenigen in BE siehe Berner Presse vom 23.1.85; 25.4.85 (Die Erziehungsdirektion übertrafden Sparbeschluss von 1983 mit 102 Klassenschliessungen im Schuljahr 1984/85 um das doppelte). Gegen die Sparpolitik im Bildungswesen führte der VPOD einen gesamtschweizerischen Aktionstag durch (Presse vom 5. und 6.11.85). Die durchschnittliche Klassengrösse sank weiter und liegt nun unter 20 Schülern. Notprogramme : BE (Berner Presse vom 13.2.85), JU (FAN, 23.1.85 ; 5.3.85), LU (Vat., 16.1.85 ; LNN, 25.5.85). Aekenmatt-Initiative : Bund, 12.7.85 ; 20.7.85 ; 21.9.85 ; Berner Presse vom 22.11.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 156.
[14] Französische Schule: Berner Presse vom 12.3.85; 3.10.85; BaZ, 4.4.85.
[15] Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik 1983/84, Bern 1984; dass., Schülerstatistik 1984/85, Bern 1986; NZZ, 31.5.85. Maturitätsprüfungen: Bundesamt für Statistik, Bildungsstatistik Nr. 1 (Maturitäten 1985), Bern 1986; Wissenschaftspolitik, 14/1985, S. 405 ff. Vgl. ferner SPJ, 1984, S. 157.
Copyright 2014 by Année politique suisse
Ce texte a été scanné à partir de la version papier et peut par conséquent contenir des erreurs.