Année politique Suisse 1985 : Enseignement, culture et médias
Culture, langues, églises
Le Conseil national rejette l'initiative « en faveur de la culture» et les Chambres fédérales adoptent un contre-projet différent de celui proposé par le Conseil fédéral — Les grandes villes continuent de chercher des solutions pour une participation financière accrue des agglomérations — Nomination de nouveaux directeurs à l'Office fédéral de la culture et de Pro Helvetia — Le Conseil des Etats renvoie la révision totale de la loi sur le droit d'auteur au Conseil fédéral — Un nouveau modèle pour la promotion cinématographique entre en vigueur — Les Chambres fédérales approuvent un accord sur les relations cinématographiques entre la Suisse et la République fédérale d'Allemagne — La minorité linguistique romanche fête l'anniversaire de ses 2000 ans d'existence — La minorité de langue française est inquiète de la progression des dialectes en Suisse alémanique — Les Eglises réclament une position autonome dans plusieurs domaines.
 
Kultur
Im Zentrum der Kulturpolitik des Jahres 1985 standen für einmal nicht grundsätzliche Stellungnahmen oder weitreichende Entwürfe, sondern die Langwierigkeiten gesetzgeberischer Detailarbeit [1].
Er erstaunte deshalb nicht, dass die Kommentare zum kulturpolitisch wichtigsten Traktandum der letzten Jahre verhalten ausfielen, indem sie dem Gegenvorschlag zur Kulturinitiative entweder zubilligten, dass er das politisch Mögliche allenfalls verwirklichen könnte, oder indem sie seine Unverbindlichkeit als ungenügende Grundlage für den später notwendigen Realisierungsdruck erachteten. Wie schon im Ständerat hatte die Kulturinitiative auch im Nationalrat keine Chance; einzig die Zürcher Landesring-Abgeordnete V. Grendelmeier beantragte erfolglos deren Annahme. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrates hielt beim Gegenentwurf an der «Kann»-Formulierung bezüglich des kulturpolitischen Engagements des Bundes fest, fasste dieses jedoch konkreter durch die namentliche Aufführung einzelner Tätigkeiten. Sie schlug ausserdem vor, dass der Bund die kulturfördernde Tätigkeit von Privatpersonen unterstützen kann. Eine Kommissionsminderheit votierte dagegen für eine Bestimmung, die den Bund zu einem Einsatz finanzieller Mittel «entsprechend der Bedeutung der Kultur in unserem Lande» verpflichtet hätte. In den Beratungen des Nationalrates sprachen sich die Fraktionen von SVP und NA für die Variante des Ständerates aus, SP, POCH und mit Einschränkungen auch der Landesring votierten für die Fassung der Kommissionsminderheit, während sich FDP und CVP für die Version der Mehrheit einsetzten. Die Liberale Partei vertrat die föderalistische Gegenposition und lehnte eine Kulturartikel generell ab. Die Version der Kommissionsmehrheit setzte sich schliesslich mit 90 zu 82 Stimmen gegen die Vorlage des Ständerates durch, wurde von diesem aber im Differenzbereinigungsverfahren abgelehnt. Die beiden Räte einigten sich schliesslich auf eine Fassung, die eine nicht konkretisierte Kompetenznorm des Bundes, angereichert durch die Bestimmung betreffend Unterstützung der Kulturförderung Privater, vorsieht. Im Bestreben, nur mit einer Vorlage vors Volk zu treten und die Initianten zum Rückzug ihres Begehrens zu veranlassen, hatte die Landesregierung sowohl die zunächst obsiegende Nationalratsversion wie auch den definitiven Text unterstützt. In Beantwortung einer Interpellation machte sie deutlich, dass ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes zum Teil vom Abstimmungsausgang abhängen werde. Im Zusammenhang mit ihren Beratungen zum neuen Kulturartikel überwiesen beide Kammern des Parlaments eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat beauftragt, mögliche Gesetzesvorhaben oder Gesetzesänderungen für fiskalische Anreize zur Kulturförderung durch Private vorzulegen [2].
Nach der herrschenden und durch den neuen Verfassungsartikel bestätigten Aufgabenteilung liegt die Kulturförderung in erster Linie in den Händen von Kantonen und Gemeinden. Der seit geraumer Zeit geforderte verstärkte Einbezug von Regionsgemeinden bei der Abgeltung städtischer Leistungen im Kulturbereich erfordert flexible Lösungen. Die Stadt St. Gallen konnte sich gemäss einem umfassenden Bericht des Stadtrates (Exekutive) in den letzten Jahren bei andern Aufgaben entlasten. Im Kanton Bern wurde eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes betreffend Übernahme der Betriebsdefizite von grossen kulturellen Institutionen vom Parlament an die Regierung zurückgewiesen. Bemühungen um eine freiwillige Verdoppelung der Beiträge der Agglomerationsgemeinden von Bern stiessen mehrheitlich auf ein positives Echo, und die Stadt Biel einigte sich mit ihren Regionsgemeinden auf ein Modell, das diese zu abgestuften freiwilligen Beiträgen verpflichtet und ihnen gleichzeitig ein Mitspracherecht garantiert [3].
Wichtige Führungspositionen im kulturpolitischen Bereich wurden 1985 neu besetzt. Als Nachfolger des aus gesundheitlichen Gründen auf Ende Jahr vorzeitig zurückgetretenen Frédéric Dubois wählte der Bundesrat auf dem Berufungswege den bisherigen Chefredaktor von Radio DRS, Alfred Defago, zum neuen Direktor des Bundesamtes für Kulturpflege. Ebenfalls in der Kompetenz der Landesregierung lag die Ernennung eines neuen Präsidenten der Pro Helvetia. Für den nach Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Freiburger Historiker und Politologen Roland Ruffieux wählte sie den Zürcher Landesring-Nationalrat Sigmund Widmer. Unter Führung von Delegierten der erwähnten Kulturstiftung steht das Centre culturel suisse in Paris, das im Oktober in Anwesenheit von Bundesrat Egli eröffnet wurde. Es stellt die erste derartige Institution der Pro Helvetia im Ausland dar und soll namentlich zur Vermittlung schweizerischen Kulturschaffens beitragen [4].
Das zweite grosse gesetzgeberische Vorhaben, die im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegte Neuregelung des Urheberrechts, trat in die parlamentarische Phase. Nachdem seine vorberatende Kommission Hearings durchgeführt und von einer grossen Gegnerschaft Kenntnis genommen hatte, beschloss der Ständerat zwar Eintreten auf die Vorlage, gleichzeitig aber auch einstimmig deren Rückweisung an die Regierung, mit dem Auftrag, eine konsensfähigere Lösung zu finden. Dabei sollte im wesentlichen der Schutz der Produzenten, der Werkvermittler und der verschiedenen Nutzerkreise verbessert sowie das kollektive und auftragsabhängige Werkschaffen vermehrt berücksichtigt werden. Daneben wäre auch einem differenzierten Leistungsschutz (Interpreten, Computerprogramme usw.) sowie einer verstärkten Kontrolle der Verwertungsgesellschaften Rechnung zu tragen. Nach Bundesrätin Kopp könnte ein überarbeiteter Entwurf in zwei Jahren vorgelegt werden. Das Ungenügen der geltenden Regelung verdeutlichte auch ein Bundesgerichtsentscheid, der die Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten von Orchestermusikern verneinte, wenn öffentliche Veranstaltungen zu privaten Zwecken in Bild und Ton festgehalten werden [5].
Der Feststellung, dass durch Interpretation eines Werkes durch Orchestermusiker kein neues Werk und damit keine schützenswerte persönliche künstlerische Leistung entstehe, konnten Musikkenner gerade in dem vom Europarat initiierten Europäischen Jahr der Musik nicht beipflichten. In dessen Rahmen leistete der Bund, zum Teil aus dem Prägegewinn von Sondermünzen, Beiträge in der Höhe von 2 Mio Fr., wobei die Hälfte für zwei längerfristige und grosse Projekte reserviert waren. Einen Ausbau der Kulturförderung, namentlich zugunsten jener, deren Ansprüche bis jetzt nicht befriedigt worden sind, forderten Vertreter anderer Bereiche, so z.B. die in der nationalen Dachorganisation Centre suisse zusammengeschlossenen Theaterverbände. Diese stellten 15 Thesen zu einer Theaterpolitik in der Schweiz vor, die Mängel und Probleme des Theaters offenlegten und die verschiedenen Anliegen von etablierten Häusern wie auch von kleineren Betrieben gleichberechtigt nebeneinander aufführten [6].
Auch beim Film stand die Verteilung der Mittel zwischen den verschiedenen Bereichen derselben Sparte zur Diskussion. Das neue Filmförderungsmodell, ausgearbeitet von der Sektion Film des Bundesamtes für Kulturpflege und von Experten, sieht vor, den Anteil der nichtproduzierenden Teilhaber an der schweizerischen Filmkultur (Marketing, Archivierung) abzubauen und auch die Filmprämien zugunsten der Förderung von Drehbüchern zu kürzen. Für die eigentliche Produktionsförderung bleiben somit noch 60% des Gesamtkredits, was gegenwärtig 4,5 Mio Fr. entspricht. Davon sollen 75 % in mittlere und grössere Kinoproduktionen fliessen, während sich alle andern Bewerber in den Rest teilen müssen.
Deutschsprachige Filmproduktionen können in der Schweiz kaum mehr ohne ausländische Mittel realisiert werden; sie werden seit langem namentlich von grösseren deutschen Fernsehanstalten unterstützt. Eine im Jahre 1984 unterzeichnete Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Films sieht deshalb eine offizielle Anerkennung von Koproduktionen und deren Gleichstellung mit inländischen Filmen sowie eine Erleichterung des Filmaustausches zwischen beiden Ländern vor. Die Vereinbarung wurde vom Bundesrat dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet und von beiden Räten einstimmig angenommen. Ein analoges Abkommen besteht seit 1977 mit Frankreich; mit Italien fanden Expertengespräche für einen entsprechenden Vertragsabschluss statt. Beide Kammern überwiesen zudem eine Motion Morf (sp, ZH) betreffend das Schweizerische Filmarchiv in Lausanne, die Cinémathèque suisse. Weil deren Stellung am ehesten mit Landesbibliothek und Landesmuseum verglichen werden kann, soll ihr Jahresbeitrag künftig im Budget der Eidgenossenschaft als separater Posten aufgenommen und nicht mehr dem Filmfdrderungskredit angelastet werden. Diese Regelung wird aber erst mit dem neuen Legislaturfinanzplan ab 1988 zum Tragen kommen [7].
 
Sprachgruppen
Das Verhältnis zwischen den Angehörigen verschiedener Sprache wurde weiterhin diskutiert [8]. Die fünf Idiome (Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Putèr, Vallader) der kleinsten Sprachgruppe der Schweiz, der Rätoromanen, werden noch von 51 000 Personen, d.h. von 0,8% der Gesamtbevölkerung gesprochen; von diesen leben 36 000 im Kanton Graubünden. Das Jahr 1985 wurde vom rätoromanischen Dachverband Lia Rumantscha/Ligia Romontscha (LR) zum Jubiläumsjahr «2000 Onns Retoromania» proklamiert; dies in Erinnerung an die römische Unterwerfung Rätiens, die um 15 vor Christus einsetzte. Das von der Eroberern mitgebrachte Volkslatein steht am Ausganspunkt der Herausbildung der romanischen Idiome. Jubiläumshöhepunkt bildete im August eine einwöchige «Scuntrada dal pievel rumantsch» (Begegnung des romanischen Volkes) in Savognin, der ein unerwarteter Publikumserfolg beschieden war. Kurse, Vorträge, Tagungen, Theaterfestivals, Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit Werkstattcharakter boten einen Querschnitt durch das traditionelle Kulturgut und die Tagesproblematik der romanischsprachigen Gebiete Graubündens. Die Verantwortlichen zogen eine positive Bilanz und glaubten eine breite Sensibilisierung und gestärkte Identität der Romanen feststellen zu können [9].
Die dazu notwendigen institutionellen Voraussetzungen werden Schritt für Schritt verbessert: Zum Jubiläumsjahr wurde das erste Wörterbuch und die erste Grammatik der neuen gesamtromanischen Schriftsprache Rumantsch Grischun veröffentlicht, die neue Doppelprofessur an ETH und Universität Zürich für rätoromanische Literatur und Kultur wurde mit dem ehemaligen LR-Sekretär Iso Camartin besetzt, und der Nationalrat nahm im geänderten Publikationsgesetz eine Bestimmung auf, wonach Bundesgesetze von besonderer Tragweite in Absprache mit der Bündner Regierung im Bundesblatt auch in romanischer Sprache veröffentlicht werden sollen. Tatsächlich wurden schon 1985 eine Botschaft (Kurzfassung zum UNO-Beitritt) und zum erstenmal auch die Erläuterungen zu einer eidgenössischen Volksabstimmung (Vivisektions-Initiative) auf Rumantsch Grischun publiziert. Der Nationalrat überwies im weiteren eine Motion Bundi (sp, GR) betreffend Erhaltung der romanischen Sprache. Diese fordert namentlich vom Bund Unterstützung von Massnahmen zur Erhaltung des überlieferten Sprachgebietes bedrohter Minderheiten und eine angemessene Berücksichtigung des Rätoromanischen beim Vollzug des Bundesrechts im romanischen Sprachgebiet. Damit könnte eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung von Rumantsch Grischun im Handelsregister, im Grundbuch, in den Zivilstandsämtern usw. geschaffen werden. Ein zu Jahresbeginn publizierter Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 1984 hatte einer Stiftung mit Sitz im rätoromanischen Sprachgebiet die Eintragung im Handelsregister in romanischer Sprache noch untersagt [10].
Das Verhältnis zwischen Deutsch- und Französischsprachigen blieb etwas im publizistischen Schatten des romanischen Jubiläumsjahrs. Konkrete Bemühungen, wie der vom Kanton Genf angeregte Beamtenaustausch, kamen nur in Einzelfällen vom Fleck. Welsche Medien setzten sich vermehrt mit dem Vormarsch des Dialekts in der Deutschschweiz auseinander, der eine Verständigung zunehmend erschwert. Sie befürchteten namentlich dessen Einbruch in Bereiche, in denen das Hochdeutsche bisher dominierend war, wie Radio, Fernsehen, Schule und Werbung. Mit Ausnahme von Äusserungen einiger sprachnationalistischer Exponenten wurde die Lage jedoch nicht dramatisiert. Der Genfer Regierungsrat Vernet (lp) sprach sich gegen Bemühungen aus, die französischsprachigen Kantone zu einem einheitlichen Block zu formen; es gebe keine eigentliche Romandie, sondern nur mehrere «Etats confédérés». Dies bewies denn auch die unterschiedliche Reaktion der Westschweizer Kantone zum Entscheid des Bundesrates, am Frankophoniegipfel in Paris nicht teilzunehmen [11].
 
Kirchen
Im Gegensatz zum Verhältnis zwischen den einzelnen Sprachgruppen ist das Verhältnis zwischen Kirche und Staat im allgemeinen weniger problembelastet [12]. Dozenten der Universität Freiburg wiesen darauf hin, dass sich aus historischer Perspektive eine zunehmende Trennung von Kirche und Staat feststellen lasse, die gesellschaftliche Bedeutung der Kirche aber nach wie vor sehr gross sei. Die Entwicklung laufe darauf hinaus, dass die Kirche zunehmend auf Distanz gehe, um ihre Auffassungen ohne Rücksicht auf staatliche Interessen vertreten zu können. Tatsächlich bewiesen verschiedene Stellungnahmen der Kirchen zur Asylpolitik diese Eigenständigkeit. Die drei Landeskirchen veröffentlichten ein Memorandum mit dem Titel «Auf der Seite der Flüchtlinge», mit dem sie zu einer ethisch verantwortbaren Asylpolitik aufriefen. Zu einer Kontroverse führte der Aufruf einiger Geistlicher, abgewiesenen Asylanten, denen die Ausschaffung droht, privates Kirchenasyl anzubieten. Die damit verbundene Bezugnahme auf eine über dem Staat stehende Autorität wurde verschiedentlich kritisiert. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund anerkannte, dass das Inschutznehmen abgewiesener Asylbewerber ethisch gerechtfertigt sein könne und bat die Behörden um Verständnis; er lehnte jedoch generelle Aufrufe zu illegalen Aktionen ab. Aber auch in andern Bereichen markierten die Kirchen ihre eigenständige Position. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz legte ein umfassendes Memorandum zum Schutze der Natur vor («Mensch sein im Ganzen der Schöpfung»). Darin forderten sie ein grundsätzliches Umdenken und zahlreiche Massnahmen zum Schutze der Umwelt und betonten, dass ohne strukturelle Änderungen in der Gesellschaft die notwendige Verhaltensänderung des Einzelnen nicht genügend wirksam werde. Eine von der Kommission «Justitia et Pax» veröffentlichte Studie («Die Verantwortung der Kirche im Wohnungswesen») und eine entsprechende Tagung brachten den Willen der katholischen Kirche und ihrer Institutionen zu einem vermehrten Engagement im Wohnungswesen zum Ausdruck, namentlich auch zugunsten der Benachteiligten auf diesem Gebiet [13].
Die geplante Neueinteilung der Bistümer stiess bei verschiedenen Kantonsregierungen auf vorsichtig formulierte Opposition, da sie unter anderem um bestehende Mitwirkungsrechte fürchteten. Aber auch einzelne Vertreter der Römisch-katholischen Kirche sprachen sich zugunsten gewachsener Strukturen und gegen Aufteilungen aus. Die aus privater Initiative entstandene Schweizerische Evangelische Synode (SES) setzte ihre Diskussionen an zwei weiteren Veranstaltungen in Winterthur und La Chaux-de-Fonds fort. Sie stellte fest, dass nach sechs von zehn geplanten Sessionen ein Dialog unter Einbezug relativ vieler Laien in Gang gekommen sei. Auffallend blieb weiterhin, dass verschiedene Probleme zwar diskutiert, aber auf eine abschliessende Stellungnahme vorderhand verzichtet wurde [14].
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C.M.
 
[1] Allgemeine Artikel und Publikationen zur Kulturpolitik: A. Egli, «Réflexions sur la politique culturelle », in Documenta, 1985, Nr. 1, S. 9 fl.; F. Horlacher, Kultursubventionen, Begründung öffentlicher Kulturförderung und zielgerechte Ausgestaltung von Kultursubventionen, mit besonderer Berücksichtigung der Zürcher Kulturpolitk, Bern 1984.
[2] Verhandlung im Parlament: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 524 ff., 540 ff., 1193 f., 1896 ff., 2274; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 279 ff., 433 f., 666, 770; NZZ, 10.1.85; 1.3.85; 17.4.85; 7.6.85; 20.6.85; 21.6.85; 28.6.85; 14.9.85; Presse vom 23.1.85, 15.3.85, 19.3.85, 29.3.85, 6.6.85, 3.12.85 und 11.12.85; vgl. SPJ, 1984, S. 163 f. Während den Verhandlungen war eine einjährige Fristverlängerung für die Behandlung der Initiative nötig geworden. Definitiver Text: BBl, 1986, I, S. 45 f. Kommissionsmotion: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 573 f.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 283; NZZ, 23.1.85; 18.3.85; 20.3.85; 24 Heures, 23.1.85. Interpellation Longet (sp, GE) betreffend mittelfristige Massnahmen bei der Kulturpolitk: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1839 ff.
[3] St. Gallen: TA, 30.11.85. Bern: Bund, 18.1.85; 13.3.85; 29.3.85; 14.5.85; 22.5.85; 30.7.85; 4.9.85; vgl. SPJ, 1984, S. 164. Biel: NZZ, 17.8.85.
[4] Bundesamt für Kulturpflege: LM, 15.8.85; TA, 15.8.85; Presse vom 10.12.85. Pro Helvetia: NZZ, 14.11.85; 29.11.85. Centre culturel suisse: JdG, 24.9.85; 5.10.85; Bund, 25.9.85; NZZ, 26.9.85; 15.10.85; TA, 14.10.85; 24 Heures, 15.10.85; Vat., 23.10.85. Bezüglich des Engagements von Pro Helvetia war der BR anfänglich ablehnend eingestellt, vgl. SPJ, 1983, 5.172.
[5] Amtl. Bull. StR, 1985, S. 584 ff.; NZZ, 31.1.85; 3.5.85; 30.5.85; 4.7.85; 23.8.85; 24 Heures, 23.8.85; SGT, 3.10.85; Presse vom 4.10.85; vgl. SPJ, 1984, 5.164 f.
[6] Bundesgericht: Bund, 26.2.85. Jahr der Musik: NZZ, 16.1.85; Vat., 16.1.85. Theaterverbände: TA, 2.7.85; 15 Thesen abgedruckt in Vr, 12.7.85.
[7] Filmförderungsmodell : TA, 11.1.85. Vereinbarung mit BRD: BBl, 1985, II, S. 325 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1985, S.1403 f.; Amtl. Bull. StR, 1985, 5.667; NZZ, 23.5.85; 19.9.85; 11.12.85; Vat., 23.5.85. Verhandlungen mit Italien : Vat., 6.11.85. Motion Morf betreffend Cinémathèque suisse: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1236 f. ; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 668; NZZ, 11.11.85.
[8] Publikationen zur Sprachsituation, namentlich in Graubünden : I. Camartin, Nichts als Worte? Ein Plädoyer für Kleinsprachen, Zürich 1985; J. Hösle, «Ein Plädoyer für Kleinsprachen», in Schweizer Monatshefte, 65/1985, S. 975 ff.; A. Decurtins, «Il romontsch. In model per la sort da minoritad's linguisticas e culturalas? / Das Rätoromanisch. Modellfall für das Schicksal sprachlich-kultureller Minderheiten», in Civitas, 40/1985, S. 138 ff.; L. Schlumpf, «2000 Onns Retoromania / 2000 Jahre Retoromania», in Documenta, 1985, Nr. 2, S. 23 ff.; La Suisse aux quatre langues, Genève, 1985.
[9] Scuntrada: BZ, 2.8.85; 5.8.85; NZZ, 2.8.85; 8.8.85; 12.8.85; TA, 6.8.85; 13.8.85; JdG, 13.8.85; CdT, 23.8.85. Grössere allgemeine Artikel zum Retoromania-Jubiläum: Ww, 10, 7.3.85; Vat., 18.5.85; 19.6.85; TA, 11.7.85; 5.8.85; BZ, 1.8.85; BaZ, 7.8.85; SGT, 9.8.85; 10.10.85; 24 Heures, 10.8.85; NZZ, 24.8.85.
[10] Wörterbuch: BaZ, 27.4.85; Ww, 31, 1.8.85; vgl. Pledari rumantsch grischun — tudestg, tudestg — rumantsch grischun e Grammatica elementara dal rumantsch grischun, Chur 1985. Professur: NZZ, 10.10.85; 3.12.85; vgl. SPJ, 1983, 5.175. Publikationsgesetz: AT, 22.6.85; vgl. auch unten. UNO-Botschaft: NZZ, 27.7.85. Abstimmungserläuterungen: BaZ, 16.10.85. Motion Bundi: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1814f.; Vat., 3.9.85; 24 Heures, 3.9.85 ; Bund, 5.10.85 ; mit der Annahme der Motion zog NR Longet (sp, GE) seine parlamentarische Initiative betreffend Anerkennung des Rätoromanischen als Amtssprache zurück, vgl. Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1952 ff. und SPJ, 1982, S. 154. Bundesgericht: NZZ, 2.2.85; vgl. dazu auch die Antwort des BR auf die Interpellation von NR Cantieni (cvp, GR): Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1271; NZZ, 20.2.85; 14.5.85.
[11] Beamtenaustausch: NZZ, 23.1.85; SGT, 29.1.85; AT, 17.4.85; 24 Heures, 8.8.85; vgl. SPJ, 1984, 5.166. Dialekt: NZZ, 22.7.85; Bund, 18.12.85. Vernet: JdG, 1.6.85. Frankophonie-Gipfel: Westschweizer Presse vom 19.12.85; BaZ, 27.12.85; vgl. oben, Teil I, 2 (Relation bilatérales).
[12] Publikationen allgemeiner Art zur Kirche: B. Ehrenzeller, Die Diözesankonferenz des Bistums Basel, Freiburg 1985 ; H. B. Peter, « Verkrampfte Strukturen», in Einspruch. 12 Vierzigjährige zur politischen Situation in der Schweiz, Zürich 1985; F. Furger / C. Strobel-Nepple, Menschenrechte und katholische Soziallehre, Freiburg 1985; H. Ruh, «Das kirchliche Interesse am Rechtsstaat», in NZZ, 8.1.85; 9.1.85; R. Jagmetti, «Kirche, Rechtsstaat und Widerstandsrecht», in NZZ, 14.1.85.
[13] Verhältnis Kirche-Staat: Bund, 29.1.85. Asylpolitik: TA, 10.5.85; 3.10.85; BaZ, 6.9.85; 25.9.85; NZZ, 25.9.85; 15.10.85; 14.11.85; 19.12.85; siehe auch oben, Teil I, 7d (Réfugiés). Natur/Umwelt: BaZ, 11.9.85; NZZ, 11.9.85; TA, 11.9.85. Wohnungswesen: BaZ, 27.9.85; 7.10.85.
[14] Neueinteilung der Bistümer: SZ, 17.1.85; 5.7.85; SGT, 25.1.85; NZZ; 28.1.85; 13.9.85; Vat., 5.2.85; 26.2.85; 19.4.85; 12.6.85; vgl. SPJ, 1984, S. 167. SES: BaZ, 3.5.85; 20.6.85; NZZ, 3.5.85; 17.5.85; 18.5.85; 20.5.85; 8.11.85; 11.11.85; TA, 18.5.85; 19.6.85; 24 Heures, 19.6.85; Vat., 27.7.85; 3.8.85; vgl. SPJ, 1984, S. 167.
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