Année politique Suisse 1986 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique
 
Privatrecht
Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der Totalrevision des Gesetzes über das Internationale Privatrecht. Es handelt sich dabei nicht um internationales Recht, sondern im wesentlichen um die Regelung der Frage, welches nationale Recht auf grenzüberschreitende private Auseinandersetzungen anzuwenden ist. Im Übereinstimmung mit dem Bundesrat, aber im Gegensatz zur kleinen Kammer, beschloss der Nationalrat sowohl die Bestimmungen über die Schaffung eines bundesrechtlichen Rahmens für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit, als auch diejenigen über Konsumentenverträge im Gesetz zu belassen. Die Normen über die im schweizerischen Recht bisher nicht gesondert behandelten Verträge haben zum Zweck, die Konsumenten vor Übervorteilung durch ausländische Anbieter zu schützen [22].
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H.H.
 
[22] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1281 ff., 1290 ff. und 1343 ff. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 18. Zur Revision des OR in bezug auf Kaufverträge siehe auch unten, Teil I, 4a (Konsumentenschutz).