Année politique Suisse 1986 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Regierung
Der zum Teil gesundheitlich bedingte Rücktritt von BR Egli hatte erneut auf das Problem der Überbelastung der Exekutivmitglieder hingewiesen. Mit der Überweisung einer Motion der FDP-Fraktion forderte der Nationalrat die Regierung auf, vermehrt nach
Entlastungsmöglichkeiten zu suchen. Die
vom Bundesrat nach wie vor abgelehnte Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärposten ist zwar nicht im Motionstext selbst, hingegen in der dazu gelieferten schriftlichen Begründung als in Erwägung zu ziehendes Mittel erwähnt. Die Regierung befürchtet davon eine Aufsplitterung der politischen Führungsverantwortung. Genausowenig hält sie im Moment eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte von sieben auf neun, wie dies Nationalrat Rebeaud (gp, GE) mit einer parlamentarischen Initiative fordert, für opportun. Sie glaubt vielmehr mit organisatorischen Massnahmen und dabei insbesondere mit der Aufwertung der Generalsekretariate der Departemente Wesentliches zur eigenen Entlastung beitragen zu können
[8]. Erstmals in der Parlamentsgeschichte machte E. Kopp anlässlich der Beratungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht von der Möglichkeit Gebrauch, sich von einem Experten (Prof. Frank Vischer), der in der Debatte auch das Wort ergriff, assistieren zu lassen
[9].
[8] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 477 ff. und 1476 ff. (Motion FDP). Der StR hatte 1985 eine gleichlautende Motion Masoni (fdp,T1) überwiesen (vgl. SPJ, 1985, S. 19). NR Pini (fdp, TI) ersetzte seine Motion für die Einstellung von zusätzlichen Staatssekretären durch ein entsprechendes Postulat (Verhandl. B. vers., 1986, III/IV, S. 83 und V, S. 90). Rebeaud : Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 20. Der BR hatte im Sommer ein Modellpflichtenheft für die Departementssekretariate ausgearbeitet (NZZ, 6.9.86). Siehe auch D. Berchtold, «Zur Rolle der Stabsorganisation im Verwaltungswandel» in Verwaltung + Organisation, 40/1986, S. 77 ff.; F. Landgraf, «Etats-majors des départements», a.a.O., S. 84 f. ; Ch. Furrer, Bundesrat und Bundesverwaltung: ihre Organisation und Geschäftsführung nach dem Verwaltungsorganisationsgesetz, Bern 1986.
[9] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1281.
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