Année politique Suisse 1986 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement / Mietwesen
Der Souverän der Stadt Zürich stimmte der Unterstellung des Stadtgebietes unter das Gesetz über die Erhaltung von Wohnungen (WEG) für weitere fünf Jahre zu. Dies, obwohl nach Meinung von Regierung und bürgerlicher Parlamentsmehrheit der Wohnanteilplan (WAP), der 1986 in Kraft gesetzt wurde, das WEG hätte ablösen sollen. Der Volksentscheid bedarf noch der Genehmigung durch den Regierungsrat. Im Kanton Genf, welcher mit 89% (Stadt: 97%) die höchste Mieterquote der Schweiz aufweist, wurde ein Gesetz zur Erleichterung des privaten Erwerbs von Wohneigentum durch differenzierte Steuererleichterung und Befreiung von Taxen («Loi Wellhauser») im Verhältnis von 3:1 verworfen. Der Souverän teilte damit die Meinung der Linken und Grünen, welche das Referendum ergriffen hatten, dass anstelle der Wohneigentumsförderungsmassnahmen, die praktisch nur den wenigen Hausbesitzern zugute gekommen wären, der staatlich subventionierte Wohnungsbau und der Mieterschutz verstärkt werden solle. Ebenfalls verworfen wurde eine Volksinitiative zur Wohnbauförderung in der Stadt St. Gallen. Die Absicht des Hauseigentümerverbandes, die Wohneigentumsbildung durch Steuererleichterung zu fördern, scheiterte auch im Kanton Luzern am Nein der Stimmbürger. Auf juristischer Ebene wurde verschiedenen ähnlich lautenden Volksinitiativen der Hauseigentümerverbände ein Riegel geschoben: Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Grossen Rates von St. Gallen, wonach die Initiative «für breitere Streuung und massvolle Besteuerung von Wohneigentum» gegen die Steuergerechtigkeit und Rechtsgleichheit verstosse und deshalb ungültig sei. In gleichem Sinn beantragte der Berner Regierungsrat dem Parlament, die 1984 eingereichte Initiative «für Sparen und Wohneigentum» für ungültig zu erklären
[15].
[15] Bern : Bund, 20.12.86. Genf: JdG, 15.1.86; 21.1.86; 23.-25.1.86; 3.2.86. Luzern : LNN, 29.8.86; 20.9.86; 24.9.86; 29.9.86. St. Gallen: SGT, 24.2.86; 7.3.86; 10. und 11.3.86; 17.3.86. Zürich: Zürcher Presse vom 7.2.86; 9.6.86; NZZ, 15.5.86; 31.7.86; TA, 26.5.86; 10.6.86; DISP, 1986, Nr. 83, S. 22 ff. Bundesgerichtsentscheid: Vr., 12.12.86. Vgl. auch M. Rauch, Die Besteuerung des Eigenmietwerts, Zürich 1986; Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, 12/1986, S. 445 ff.; SJPW 1985 (Städte und Agglomerationen), Bern 1985; Positionen, 1986, Nr. 62; WoZ, 51, 19.12.86. Vgl. ferner SPJ, 1985, S. 124 und unten Teil II, 4e.