Année politique Suisse 1986 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
Grund- und Mittelschulen
Auf der Stufe der Primar- und Mittelschulen stand in der deutschsprachigen Schweiz die
Umstellung des Schuljahrbeginns
vom Frühling auf den Spätsommer zur Diskussion. Bereits 1985 waren die 13 «Frühlings-Kantone» im Anschluss an die vom Souverän beschlossene Vereinheitlichung des Schuljahrbeginns übereingekommen, den Wechsel zum Spätsommer mit einem Langschuljahr 1988/89 zu vollziehen. Im Berichtsjahr waren nun die entsprechenden Änderungen der Gesetze und Verordnungen vorzunehmen. Dabei stellten sich zur Hauptsache drei Probleme: die Festlegung des Einschulungsalters, die Dauer der Schulzeit bis zur Maturität und die zeitliche Anpassung der Berufsausbildung. Bezüglich des Einschulungsalters beschlossen die meisten Stände — zum Teil gegen den Willen der Kindergärtnerinnen —, den Stichtag entsprechend der Verschiebung des Schuljahrbeginns vier Monate später auf den 1. Mai anzusetzen. Nicht im Sinne einer weiteren Harmonisierung des Schulwesens in der Schweiz wurde die Dauer der Schulzeit bis zur Maturität geregelt; das Konkordat der Kantone über die Schulkoordination hatte sie 1970 auf 12 bis 13 Jahre festgelegt. Einige Kantone (BE, BL, SO) verschoben den Entscheid über eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit auf einen späteren Zeitpunkt, andere hielten an der bisherigen Ausbildungsdauer fest (BS: 12 Jahre, ZH : 12' Jahre). Dem Entscheid des Kantons Zürich, wonach die Maturität ab 1990 jeweils im Januar erworben und somit ein direkter Anschluss an die Hochschule nicht mehr gegeben sein wird, dürften sich auch die übrigen Ostschweizer Kantone anschliessen. Nicht mit einem Langschuljahr kann die Berufsausbildung umgestellt werden, da ihre Dauer vom Bund auf volle Jahre genau festgelegt ist. Ab 1989 werden daher, solange noch «Frühlings-Lehrlinge» in der Ausbildung stehen, die Austretenden erst nach fünf Monaten durch Neueintretende ersetzt werden
[2].
Im Bereich der inneren Koordination des Schulwesens erregte in der deutschsprachigen Schweiz die von der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 1975
empfohlene Einführung des Französischunterrichts im 5. Schuljahr weiterhin die Gemüter. Als erste Kantone der Zentralschweiz beschlossen Luzern und Zug die Verwirklichung dieser Empfehlung auf 1993 respektive 1994. Die Innerschweizer EDK einigte sich nach einem Vernehmlassungsverfahren darauf, bis 1988 die nötigen Entscheidungsgrundlagen für die kantonalen Instanzen bereitzustellen und 1991/92 eine fünfjährige Einführungsphase zu lancieren. Gegen eine Vorverlegung des Französischunterrichts entschied sich der Erziehungsrat von Graubünden: Angesichts der Tatsache, dass die rätoromanisch- und italienischsprachigen Schüler ab der 4. respektive 5. Klasse bereits als erste Fremdsprache Deutsch lernen, würde eine Einführung des Französischen auf dieser Stufe zu einer allzu grossen Belastung führen. Die Kantone St. Gallen und Glarus wiederum beschlossen gegen Proteste der Lehrerschaft, den Unterricht der zweiten Landessprache ab der 5. Klasse einzuführen. In Zürich provozierte der Entscheid des Erziehungsrates, den Französischunterricht vorzuverlegen, jene Kreise, welche bereits 1985 die Verschiebung des Schulanfangs auf den Spätsommer bekämpft hatten. Sie lancierten eine Volksinitiative, um die Schulfächer gesetzlich zu fixieren, wobei der Französischunterricht für die Primarstufe explizit ausgeschlossen würde. Neu soll hingegen Biblische Geschichte in den Kanon der obligatorischen Fächer aufgenommen werden
[3].
Der Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts liegen pädagogische und staatspolitische Überlegungen zugrunde. Die staatspolitischen Aspekte, welche namentlich den mehrsprachigen Charakter der Schweiz und den Umgang mit sprachlichen Minderheiten betreffen, standen freilich bei den Auseinandersetzungen eher im Hintergrund; beherrscht wurde die Diskussion vielmehr von der Frage des stetig wachsenden Lehrstoffs und der steigenden Belastung der Lehrer und Schüler. Um sich diesbezüglich Klarheit zu verschaffen, hatte die EDK bereits 1978 das Projekt «Sipri» (Überprüfung der Situation der Primarschule) in Auftrag gegeben, welches eine Bestandesaufnahme an der Primarschule vornehmen und konkrete Verbesserungsvorschläge ausarbeiten und erproben sollte. Im Berichtsjahr wurde das Sipri-Projekt abgeschlossen. Ein Schlussbericht fasst die Ergebnisse in 22 Thesen und Handlungsanleitungen zusammen. Die Ausgangsfrage des Sipri-Projekts nach dem Vorverlegen des Fremdsprachenunterrichts in der Primarschule wurde in einem speziellen Bericht («Treffpunkte») positiv beantwortet; Voraussetzung sei allerdings, dass der Unterricht stufengemäss erteilt werde und nicht als Selektionsfach fungiere
[4].
Während die Primarlehrer diesen Reformvorschlag der EDK mit grosser Mehrheit ablehnen, unterstützen manche von ihnen das Projekt «
Schule ohne Noten» (SoNo), welches in verschiedenen Kantonen seit Jahren ermunternde Ergebnisse hervorbringt. Zugunsten einer ganzheitlichen Beurteilung wird bereits in den Kantonen Baselstadt und Neuenburg auf Noten in den ersten zwei Primarschuljahren gänzlich verzichtet; in Baselland ist die Benotung fakultativ. Eine reduzierte Beurteilung durch Noten erfahren ferner die Schüler der Unterstufe in den Kantonen Bern, Jura, Tessin, Waadt und Zug. Aufsehen erregte das Verhalten des Luzerner Erziehungsrates: Nach einem zweijährigen Vorversuch verzichtete er auf die Einführung eines fünfjährigen Versuchs ohne Noten in 75 Klassen, da die vorgelegten Ergebnisse durch das zu grosse Engagement der Pilotlehrer positiv verfälscht seien. Die heftigen Proteste der Lehrerorganisationen bewirkten jedoch eine Rücknahme dieses Entscheides. Die Bewilligung der örtlichen Schulpflegen vorausgesetzt, kann im Kanton Luzern während der nächsten vier Jahre das Projekt «Schule ohne Noten» durchgeführt werden
[5].
Der Bundesrat verabschiedete die
Teilrevision der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV), welche sofort in Kraft trat und bis 1989 gänzlich realisiert sein soll. Die Revision ist von zwei Anliegen geprägt: einerseits soll die Ausbildung den neueren gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und andrerseits — quasi als Korrektiv zur schnellebigen Zeit — die Pflege des Geschichtsbewusstseins und des Verständnisses für die Kulturen der schweizerischen Sprachregionen gefördert werden. So haben fortan alle Maturitätsschüler einen obligatorischen Einführungskurs in Informatik zu besuchen mit der Möglichkeit, anschliessend das Fach freiwillig weiter zu belegen. Der Bundesrat lehnte es hingegen ab, Informatik als Maturitätsfach beim mathematisch-naturwissenschaftlichen Typus C einzuführen. Weiter wird die Zahl der Prüfungsfächer von vier auf fünf erhöht, wobei das fünfte Fach entweder ein Sprachfach oder Geschichte sein soll. Unterstrichen wird, dass jeder Maturitätstypus in die Kulturen aller Sprachregionen der Schweiz, speziell aber des italienischsprachigen Landesteils, einführen soll. Geleitet vom staatspolitischen Bestreben, die verschiedenen Kulturen der Schweiz einander näherzubringen, ist auch die Empfehlung an die Adresse der Deutschschweiz, dass die Unterrichtssprache grundsätzlich Hochdeutsch und nicht etwa Dialekt sein soll. Im modernsprachlichen Typus D wird die reglementarische Bevorzugung des Englischen gegenüber dem Italienischen aufgehoben und ein besonderes Gewicht auf die Vermittlung der geschichtlichen Aspekte gelegt. Der Bundesrat verzichtete auf eine Aufwertung von Turnen und Sport zum obligatorischen Maturitätsfach; es sollen jedoch künftig die Noten dieses Fachs im Zeugnis aufgeführt werden. Die Schulen können zudem ihren Schülern gestatten, Turnen und Sport wie auch gewisse andere Fächer zu einem für die Matura zählenden Fach zu erheben. Bezüglich der Notengebung und Bestehungserfordernisse beschloss die Bundesregierung, neben ganzen auch halbe Noten zuzulassen und das Notenminimum für das Bestehen der Maturität von 58 auf 60 Punkte anzuheben
[6].
Auf heftige Proteste stiess im Vernehmlassungsverfahren die vorgeschlagene Revision der Verordnung über die
Begrenzung der Zahl der Ausländer, welche eine Verschärfung der Vorschriften für nichterwerbstätige Ausländer vorsah. Danach hätten Schüler bei ihrer Einreise in die Schweiz nicht älter als 16, Studierende nicht älter als 22 Jahre sein dürfen; zudem wäre die Aufenthaltsbewilligung nach dem vierten Studienjahr nicht mehr erneuert worden. Die Privatschulen und Universitäten der Westschweiz, die Jugend- und Studentenverbände, die Mehrzahl der Kantone sowie sämtliche Parteien mit Ausnahme der FDP und der nationalistischen Rechtsparteien forderten die Streichung dieser Bestimmung. Bundesrätin Kopp kam diesen Einwänden entgegen und zog die Vorlage zurück
[7].
Die Diskussionen über die
Gleichberechtigung von Mädchen und Knaben in der Schule dauerten auch fünf Jahre nach der Verankerung des Gleichheitsartikels in der Bundesverfassung an. Das Bundesgericht lehnte eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das Nidwaldner Schulgesetz ab, welches die Ausbildung nur als gleichwertige, nicht aber als für beide Geschlechter gleiche vorschreibt. In seinem Entscheid bejahte es eine geschlechtsspezifische Differenzierung in Schulfächern wie Turnen, Lebenskunde, Handarbeit und Hauswirtschaft ; letztere zwei müssten jedoch für Mädchen und Knaben zugänglich sein. Der Solothurner Regierungsrat legte dem Parlament neue Vorschläge für die Änderung des Schulgesetzes vor, wie dies die Volksinitiative von SP und Gewerkschaften «für eine gleiche Ausbildung für Mädchen und Knaben» verlangte. Der Kantonsrat und das Volk — dieses allerdings nur knapp — stimmten der Teilrevision zu. Bis 1991 müssen somit die Lehrpläne im Sinne des gleichen Unterrichtsangebots für beide Geschlechter überarbeitet werden. Im Kanton Zürich genehmigte der Souverän das Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung deutlich im Verhältnis von 2 :1. Damit werden Hauswirtschafts- und Handarbeitskunde für Mädchen und Knaben in die Volksschule integriert und das Obligatorium der hauswirtschaftlichen Fortbildung für Mädchen nach der Schulpflicht abgeschafft; eine freiwillige hauswirtschaftliche Fortbildung muss fortan von den Gemeinden angeboten werden
[8].
Der
Beschäftigungslage für stellenlose Lehrerinnen und Lehrer hat sich noch nicht entspannt. Der Aufruf der Lehrervereine nach Abbau von Uberstunden wird zwar mancherorts befolgt und verschafft einigen arbeitslosen Lehrern wieder eine Beschäftigung. Nur in geringem Masse wird hingegen von der Möglichkeit der Stellenteilung Gebrauch gemacht, obwohl die bisherigen Erfahrungen allgemein positiv gewertet werden. Die arbeitslosen Lehrkräfte — zum grössten Teil Frauen, vor allem verheiratete — weichen daher immer mehr auf andere Berufe aus oder ziehen sich in ihre Familien zurück. Mit rigorosen Massnahmen versucht der Kanton Jura seiner hohen Lehrerarbeitslosigkeit zu begegnen. Nach dem Beschluss des Parlamentes soll künftig Lehrern, welche vorzeitig aus dem Dienst scheiden, eine einmalige Entlassungsentschädigung in der Höhe von maximal sechs Monatslöhnen gewährt werden; Lehrer, die wegen Klassenschliessungen arbeitslos werden, können ab dem 57. Altersjahr vorzeitig und ohne Rentenverlust in Pension gehen. Weiter wurden die Anstellungsbedingungen für geteilte Pensen verbessert und die Uberstunden aufgehoben. Indirekt mit der Frage der Arbeitslosigkeit verknüpft ist die Forderung der Lehrer nach einer Reduktion der Arbeitszeit um 4,5%, wie sie überall dem übrigen Staatspersonal zugestanden wird. Begründet wurde dieses von den meisten kantonalen Lehrerverbänden vorgebrachte Begehren mit der zunehmenden Stress-Situation in der Schule. Nur wenige Kantonsregierungen gingen auf diese Forderungen ein; einige schlugen anstelle der Arbeitszeitverkürzung eine Altersentlastung im Sinne einer Pensenverminderung um drei Stunden ab dem 58. Altersjahr vor
[9].
Der Berner Grosse Rat verabschiedete einen Gegenentwurf zur «Äkenmatter»-Initiative, welche die Schliessung von Primarschulklassen mit mehr als 10 Schülern von der Zustimmung der betroffenen Gemeinde abhängig machen will. Der Gegenvorschlag ist einerseits umfassender, da er neben den Primarschulen auch den Kindergarten und die Mittelschule miteinschliesst, andrerseits ist er für die Verwaltung weniger verbindlich: Gegen den Willen der betroffenen Gemeinden könnten Schulklassen geschlossen werden, wenn die Schülerzahl während mindestens drei Jahren im unteren Überprüfungsbereich der von der Erziehungsdirektion erlassenen Richtlinien liegt. Das Initiativkomitee zog aber — gestützt auf die deutliche Meinungsbekundung der Sympathisanten und Unterzeichner in einer Abstimmung — das Volksbegehren nicht zurück
[10].
In der
Entwicklung der Schülerzahlen kamen die seit 1979 registrierten Schwankungen in der Geburtenrate zum Ausdruck. Auf den obligatorischen Schulstufen nahm die Gesamtzahl zwar weiterhin ab (1976/77: 904 000; 1985/86: 723 000), doch war im Kindergarten und in der ersten Primarklasse wieder ein leichtes Ansteigen zu verzeichnen. Eine Verminderung ergab sich nun auch in der nachobligatorischen Ausbildungsstufe (Sekundarstufe II: 319 800); die Zahl der Maturitätsschüler sank um 1,8% auf 54 500. Der Geburtenrückgang wirkt sich also bereits stärker aus als die verbreiterte Zulassungspraxis
[11]. Die erwähnte Geburtenbewegung wurde auch in den Prognosen über die Entwicklung der Schülerzahlen berücksichtigt, welche nach 1976 und 1980 zum dritten Mal erschienen. Danach wird die Primarschule 1986/87 mit 370 000 Schülern ihren tiefsten Stand erreichen (Höchststand von 1976/77: 543 300). Ein massiver Schülerschwund kann bei den Maturitäts- und Berufsschulen erwartet werden: Die Maturitätsschulen dürften gegenüber 1983 20% weniger Eintritte und insgesamt 17% weniger Schüler verzeichnen; die Zahl der Berufsschüler wird für 1993 gar um 22% kleiner als 1983 prognostiziert
[12].
[2] Schulkoordination: Vat., 26.7.86. Opposition gegen Verschiebung des Einschulungstermins: SZ, 7.2.86; AT, 27.5.86. Maturitätsregelung: TA, 28.7.86 (Überblick); BaZ, 4.6.86; 26.11.86; 12.12.86 (BL); Bund, 12.7.86 (BE); NZZ, 21.7.86; 27.9.86; 22.10.86 (ZH), TA, 28.7.86 (SO). Berufsausbildung: SGT, 12.2.86; BaZ, 21.7.86; Bund, 20.9.86 ; TW, 20.9.86. Siehe auch EDK, Interkantonale Zusammenarbeit im Bildungswesen. Rechtsgrundlagen, Bern 1986 und SPJ, 1985, S. 168.
[3] Allgemein: SGT, 14.3.86; Bund, 18.6.86; LNN, 20.10.86. Innerschweizer EDK: Vat., 18.12.86; 23.12.86; LNN, 27.12.86. Glarus: Bund, 24.10.86. Graubünden: NZZ, 5.11.86. Luzern: Vat., 27.8.86. St. Gallen: SGT, 15.2.86; 28.8.86; 3.9.86; 5.9.86; 15.9.86; 20.9.86; 1.10.86 (Der Grosse Rat von SG unterstützte den Entscheid des Erziehungsrates: SGT, 23.12.86). Zug: Vat., 29.12.86. Zürich: Zürcher Presse vom 12.3.86 und 20.9.86; NZZ, 5.4.86; 12.9.86; TA, 30.10.86. Die welschen Primarlehrer beklagten sich über die Dialektwelle in der Deutschschweiz, welche ihre Bemühungen um das Hochdeutsche unterlaufe (BaZ, 18.6.86); siehe auch Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1037 und P. Sieber / H. Sitta, Mundart und Standardsprache als Probleme der Schule, Aarau 1986; Schweizer Erziehungsrundschau, 59/1986, S. 120 ff. Vgl. auch Staatskanzlei St. Gallen (Hg.), Schule im Wandel Französisch in der Primarschule? Informatikunterricht. Umwelterziehung, St. Gallen 1986 und SPJ, 1985, S. 169.
[4] W. Heller, Primarschule Schweiz. 22 Thesen zur Entwicklung der Primarschule. Projekt SIPRI, Bern 1986 (vgl. auch das Verzeichnis und den Kurzbeschrieb der etwa 20 SIPRI-Publikationen der vergangenen 8 Jahre im Anhang des Schlussberichts) ; EDK, Treffpunkte, Bern 1986 (provisorische Ausgabe) ; NZZ, 4.9.86 ; Vat., 23.9.86 ; Presse vom 19.11.86.
[5] LNN, 15.2.86; Wir Brückenbauer, 15, 9.4.86; SGT, 21.4.86; Coop-Zeitung, 39, 25.9.86. Luzern: LNN, 16.1.86; 29.1.86; 15.2.86; 19.9.86; 26.11.86; Vat., 16.1.86; 15.2.86; 26.2.86; 26.11.86. Die Schulpflege der Stadt LU lehnte die Durchführung des Projekts «SoNo» ab (LNN, 27.11.86).
[6] AS, 1986, S. 944 ff. (Kommentar in Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 213 ff.) ; Presse vom 3.6.86 ; SGT, 13.8.86. Siehe auch M. Arnet, «Maturität und Hochschulzugang: Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen », in Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 67 ff. ; A. Suter, «Gemeinsames Anliegen der Mittelschulen und der ETH », in ebenda, S. 267 ff.; J. Fonjallaz, «Introduction à l'informatique à l'école: beaucoup plus qu'un mal nécessaire pour des motifs économiques», in ebenda, S. 209 ff. Siehe ferner Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 7 ff., 89 ff., 131 ff., 135 ff., 273 ff. und 281 ff. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 169 f.
[7] L'Hebdo, 33, 14.8.86; Schweizer Erziehungsrundschau 59/1986, S. 131 ff. und 155; welsche Presse vom 19.8.86 ; SGT, 20.8.86 ; BaZ, 21.8.86 ; 28.8.86 ; BZ, 21.8.86 ; JdG, 23.8.86 ; NZZ, 30.8.86 ; 7.10.86 ; TA, 30.8.86. Siehe auch oben, Teil I, 7d (Politique à l'égard des étrangers).
[8] Nidwalden: TA, 5.7.86; Presse vom 11.7.86. Solothurn: SZ, 20.6.86; 1.7.86; 19.11.86; 8.12.86; NZZ, 5.12.86. Zürich: Zürcher Presse vom 8.4.86; 13.5.86; 20.9.86; 29.9.86; NZZ, 19.9.86; 25.9.86. Der Regierungsrat von SH genehmigte die neue Stundentafel, welche den Hauswirtschaftsunterricht für Knaben und Mädchen für ein Jahr als obligatorisch und für ein weiteres als fakultativ erklärt (SN, 7.6.86 ; 24.7.86). Siehe auch A. Cels-Offermans, « Education et égalité des chances pour les jeunes filles et les femmes», in Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 79 ff.; Studienkommission zur Abklärung der Stellung der Frau im Wallis, Schule und Mädchenbildung, 1986. Siehe ferner SPJ, 1985, S. 170.
[9] LNN, 24.1.86 ; 1.2.86; 27.8.86; Bund, 30.5.86. Pensenteilung: Gymnasium Helveticum, 40/1986, S. 53. Als Folge der Lehrerarbeitslosigkeit gingen die Schülerzahlen an den Lehrerseminarien markant zurück; der gesamtschweizerische Schnitt lag bei – 4,5%, im Kanton BE betrug er – 20% (BZ, 15.1.86 ; Bund, 27.2.86). Jura: FAN, 20.2.86; 25.4.86; Suisse, 20.2.86; 21.3.86. Seit 1979 ist die Zahl der Schüler im JU um 26%gesunken ; bis 1992 dürfte sie nochmals um 12 % zurückgehen. Arbeitszeitreduktion : Vat., 8.2.86 ; Bund, 5.12.86. Der Grosse Rat von BS lehnte den Vorschlag der Regierung auf Altersentlastung ab und genehmigte eine Arbeitszeitverkürzung für Lehrer (BaZ, 19.7.86; 18.12.86). Vgl. auch SPJ, 1985, S. 170 f.
[10] «Äkenmatter»-Initiative: Berner Presse vom 24.1.86; 18.2.86; 12.9.86; 4.10.86; siehe auch SPJ, 1985, S. 171. Der Souverän der Stadt St. Gallen lehnte die Einführung eines 6jährigen Tagesschul-Versuches in einer Volksabstimmung ab (SGT, 1.10.86; 19.11.86; 3. und 4.12.86; 8.12.86; NZZ, 5.12.86; TA, 6.12.86; WoZ, 48, 28.11.86).
[11] Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik 1976/77, Bern 1978 ; dass., Schülerstatistik 1984/85, Bern 1986 ; dass., Schülerstatistik 1985/86, Bern 1986; dass., Bildungsstatistik Nr. 3 (Ausländer in der Schule), Bern 1986; dass., Maturitäten 1970-1985, Bern 1986; Schweizer Erziehungsrundschau, 59/1986, S. 105 und 166 ff.; Presse vom 9.8.86. Siehe auch Wissenschaftspolitik, 15/1986, S. 217 ff. (Berufs- und Studienwahl von Maturanden) und 309 ff. (eidg. Maturitätsprüfungen ).
[12] EDK / Bundesamt für Statistik, Morgen... wieviele Schüler?, Bern 1986; Schweizer Erziehungsrundschau, 59/1986, S. 17 ff. und 37 ff.; Presse vom 14.1.86. Vgl. auch SPJ, 1979, S.129; 1980, S. 118.
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