Année politique Suisse 1986 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche / Hochschulen
Nachdem der Souverän 1985 in einer Volksabstimmung die Aufhebung der Bundesbeiträge an die Stipendien der Kantone abgelehnt hatte, wurden im Berichtsjahr
Vorstösse für eine materielle Harmonisierung des Stipendienwesens unternommen. So überwies der Nationalrat eine Motion für eine entsprechende Anderung des Stipendiengesetzes, nachdem W. Carobbio (psa, TI) seine parlamentarische Initiative zurückgezogen hatte. Ebenfalls auf eine materielle Harmonisierung zielten die Thesen der EDK ab, welche den Mindeststandard definieren, dem die kantonalen Stipendienordnungen zu genügen haben. Dabei wird am Vorrang der Stipendien als Ausbildungsbeiträge — gegenüber den Darlehen — grundsätzlich festgehalten; ebenfalls soll nicht nur die Erstausbildung, sondern auch eine Zweitausbildung mit Stipendien unterstützt werden. Weiter wird von einer abschliessenden Altersgrenze für die Bezugsberechtigung abgeraten. Diese Thesen, welche das «Modell eines kantonalen Stipendiengesetzes» (1981) der EDK ergänzen, wurden von den Parteien, Kantonen und Studentenverbänden allgemein positiv aufgenommen
[24].
Der Grosse Rat des Kantons Tessin verabschiedete eine neue Stipendienregelung, die unter anderem vorsieht, dass während der Normalstudiendauer wieder vollumfänglich Stipendien gewährt werden. Damit wurde eine 1981 eingeführte Sparmassnahme, wonach ein Viertel der Unterstützung in Form eines Darlehens gewährt wurde, rückgängig gemacht. Heftige Proteste bei den Linksparteien, den Gewerkschaften und der Studentenschaft rief der Entwurf eines neuen Stipendiengesetzes hervor, den der scheidende bernische Erziehungsdirektor Favre in die Vernehmlassung schickte. Unter anderem wurde darin eine Beschränkung der Stipendienbezugsberechtigung auf Bewerber unter 25 Jahren vorgeschlagen
[25].
Der Bundesrat verabschiedete eine Botschaft über die Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz. Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen sowie der ausgewiesenen Bedürfnisse soll die seit 1961 jeweils befristete Stipendienaktion durch ein Bundesgesetz in Dauerrecht übergeführt werden
[26].
[24] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1465 f.; EDK, Thesen zur materiellen Harmonisierung der kantonalen Stipendienordnung der Kommission für Stipendienpolitik, Bern 1986; VSS/UNES, Ausbildungsbeiträge in der Schweiz, Bern 1986; ders., Aktuell, 1986, Nr. 17; NZZ, 18.7.86; 24.11.86; TA, 18.7.86; BZ, 22.11.86; Presse vom 10.10.86. Siehe auch D. Jeanbourquin, Bourse d'études et harmonisation: l'exemple des cantons latins, Lausanne 1986 und SPJ, 1985, S. 174 f.
[25] Tessin: CdT, 14.10.86; 22.10.86. Bern: Berner Presse vom 22.5.86; TW, 12.7.86; 12.9.86; 22.9.86; 25.9.86; Bund, 24.9.86. Nach einer Untersuchung über das Stipendienwesen sanken sowohl die reale Stipendiengesamtleistung (1973-1985: -2,6%) als auch die Stipendiatenquote (1977-1985: — 19%): Bundesamt für Statistik, Bildungsstatistik Nr. 4, Bern 1986; Presse vom 28.11.86.
[26] BBl, 1986, III, S. 165 ff.; Vat., 4.9.86; NZZ, 5.9.86; Presse vom 10.10.86. Siehe auch SPJ, 1983, S. 169.
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