Année politique Suisse 1986 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
 
Kultur
Die Auseinandersetzungen um die Kulturpolitik im Jahre 1986 standen im Zeichen der Volksabstimmung über die «Eidgenössische Kulturinitiative » und den zugehörigen Gegenvorschlag. Beide Vorlagen wurden von Volk und Ständen abgelehnt, womit wesentliche Teile der Kulturpolitik des Bundes weiterhin einer verfassungsmässigen Grundlage entbehren. Dennoch scheint der bisherige Umfang des kulturellen Engagements der Eidgenossenschaft nicht géfährdet ; diese wird sich weiterhin und vermehrt um Lösungen in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und Privaten bemühen müssen.
Die 1980 von 14 kulturellen Organisationen lancierte und 1981 eingereichte «Eidgenössische Kulturinitiative» verlangte für die Förderung der Kultur auf allen Ebenen finanzielle Mittel von einem Prozent der im Bundesbudget vorgesehenen Gesamtausgaben. Dies hätte gemessen an den Zahlen für 1981 ungefähr eine Verdoppelung der heutigen Aufwendungen auf rund 231 Mio Fr. bedeutet. Der von den eidgenössischen Räten verabschiedete Gegenvorschlag war offen formuliert und wollte in der Verfassung bloss den Grundsatz verankern, dass sich der Bund an der Kulturförderung beteiligen könne. Dies allerdings nur subsidiär bei Festhalten am kulturpolitischen Primat der Kantone. Die von den Initianten erhoffte breite kulturpolitische Diskussion fand im Vorfeld der Abstimmung jedoch kaum oder nur unter den ohnehin Interessierten statt. Dazu trugen nicht zuletzt die Kulturschaffenden selbst bei, die sowohl auf Seite der Initiative wie auch des Gegenvorschlags zu finden waren. Tatsächlich hatten die Stimmberechtigten des Initiativkomitees mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, die Initiative nicht zurückzuziehen, wobei namentlich die Vertreter der grossen Kulturverbände für einen Rückzug votiert hatten. Trotz zähen Auseinandersetzungen änderte sich an diesem Zahlenverhältnis nichts mehr, nicht zuletzt deshalb, weil die Erstunterzeichner rechtlich nicht an Instruktionen gebunden sind. Immerhin hatte die Landesregierung so lange wie vertretbar mit der Festlegung des Abstimmungstermins zugewartet, um den Initianten einen allfälligen Rückzug zu ermöglichen [1].
Die Befürworter der Initiative gingen davon aus, dass das Volksbegehren und der Gegenvorschlag zusammen mehr als 50% Ja-Stimmen auf sich vereinigen würden und der Bund deshalb nicht an einen Abbau der bestehenden Kulturförderung denken werde. Ein Misserfolg für den von ihnen als inhaltlich zu schwach bezeichneten Gegenvorschlag, wenn dieser allein dem Volke vorgelegt worden wäre, hätte nach ihrer Auffassung hingegen als Votum gegen die Kulturpolitik des Bundes überhaupt interpretiert werden können. Die Befürworter des Gegenvorschlags wiesen auf die Notwendigkeit einer verfassungsmässigen Abstützung der Kulturförderung hin und priesen diesen als föderalistische Lösung. Für ein Ja zur Initiative sprachen sich SP, LdU, POCH, PdA, SAP, die grünen Parteien sowie die Junge CVP und der SGB aus. Mit Ausnahme von PdA und GPS, welche die Nein-Parole herausgaben, empfahlen diese Parteien und Gruppierungen beim Gegenentwurf Leereinlegen. Diesen befürworteten hingegen CVP, FDP, SVP, EVP, die Liberalsozialistische Partei sowie der CNG und der Bauernverband, welche allesamt der Initiative negativ gegenüberstanden. Ein doppeltes Nein empfahlen dagegen LP, NA, EDU, Republikaner, Redressement national und der Gewerbeverband. Abweichungen von kantonalen Parteisektionen hielten sich in Grenzen; auffallend waren die Doppel-Nein der FDP-Kantonalparteien von Zürich, Bern, Zug, St. Gallen und Waadt sowie der SVP-Sektionen von Schaffhausen, Aargau und Jura [2].
Bei einer Stimmbeteiligung von 34,7% wurden am 28. September sowohl die Initiative (16,7% Ja-Stimmen) wie auch der Gegenentwurf (39,3% Ja-Stimmen) vom Volk und von sämtlichen Ständen abgelehnt. Infolge des Abstimmungsverfahrens, das ein doppeltes Ja noch nicht zuliess, verteilten sich die neuerungswilligen Stimmen auf die beiden Vorlagen. Insgesamt sprachen sich 56% entweder für die Initiative oder den Gegenvorschlag aus; gemäss einer Befragung betrug die Zahl der Doppel-Nein-Stimmen 42%.
Insgesamt 22 Kantone wiesen für Initiative und Gegenvorschlag zusammen mehr als 50% Ja-Stimmen auf; nur vier blieben darunter (Schwyz, Glarus, Aargau, Wallis). Weil die Leerstimmen bei der Ermittlung des absoluten Mehrs nicht berechnet werden, ergab sich im übrigen die eigenartige Situation, dass neun Kantone beim Gegenvorschlag mehr Ja- als Nein-Stimmen auswiesen, aber trotzdem keine einzige befürwortende Standesstimme zustandebrachten, da der Ja-Stimmenanteil das absolute Mehr nicht erreichte. Auffallend war im übrigen die Tatsache, dass namentlich das Tessin und die meisten Westschweizer Kantone sich relativ stark zugunsten der Initiative aussprachen und damit dem Erwartungsmuster der föderalistischen Abwehrhaltung nicht gerecht wurden. Eine wissenschaftliche Nachanalyse der Abstimmung ergab, dass der staatlichen Kulturförderung die neuen Mittelschichten und etwas reduziert auch die Arbeiterschaft und insgesamt Personen mit hoher Schulbildung sowie Bewohner von städtischen Gebieten positiv gegenüberstanden. Mehrheitlich ablehnend äusserten sich die alten Mittelschichten (Landwirte, Gewerbetreibende, Selbständige). Die Analyse der inhaltlich differenzierbaren Ja-Motive bei Initiative und Gegenvorschlag ergab für keine der beiden Varianten einen eindeutigen Vorsprung; die Bevorzugung des Gegenentwurfs kam vor allem dadurch zustande, dass rund ein Fünftel der Urnengänger diesen aus taktischen Überlegungen befürwortete. Die im Rahmen der erwähnten Nachanalyse durchgeführte Befragung bezüglich der Gewichtung von Kulturförderungsmassnahmen liess eine Befürwortung von direkten Massnahmen erkennen, wogegen indirekte Massnahmen im Sinne der Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen wie insbesondere auch Steuererleichterungen für Mäzene auf relativ wenig Zustimmung stiessen [3].
In Beantwortung von zwei Interpellationen wertete der Bundesrat das doppelte Nein vom 28. September nicht als Absage an die Kulturförderung des Bundes. Die bisherige Kulturpolitik im Sinne einer subsidiären Ergänzung der Aktivitäten von Privaten, Gemeinden und Kantonen soll auch ohne Kulturartikel in der Verfassung fortgesetzt werden, wobei selbst ein massvoller und gezielter Ausbau der staatlichen Hilfe möglich sei. In zwei vom Parlament noch nicht behandelten Vorstössen wurde die Landesregierung ersucht, eine neue Verfassungsvorlage mit einer klar definierten Kulturförderungskompetenz des Bundes zu unterbreiten. Das für die Kulturpolitik zuständige Bundesamt für Kulturpflege (BAK) will vermehrt mit Kantonen, Gemeinden und privaten Kulturförderern zusammenarbeiten und plant die Ausarbeitung einer gemeinsamen Charta der Kulturpolitik. Auf dieser Linie lag auch die Gründung einer Fachkonferenz für Kulturförderung durch die Kantone, der die jeweiligen kantonalen Kulturförderungsbeauftragten sowie mit beratender Stimme das Bundesamt für Kulturpflege und die Stiftung Pro Helvetia angehören. Zu ihren Zielsetzungen zählt eine bessere Koordination der Kulturförderung, womit in erster Linie ein Erfahrungsaustausch bei der gemeinsamen Abklärung von Projekten mit gesamtschweizerischer Bedeutung verstanden wird. Die gemeinsame Finanzierung von bestimmten Aktionen hingegen ist nur von untergeordneter Bedeutung [4].
Die Vermittlung von Entscheidungshilfen zählt auch zu den Zielsetzungen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 über «Kulturelle Vielfalt und nationale Identität», dessen Arbeiten aufgenommen wurden. Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen eine zielstrebige Subventionierung kultureller Aktivitäten im weitesten Sinne, die Formulierung von Kultursubventionierungsmodellen sowie die Förderung des Bewusstseins nationaler Gemeinsamkeiten ermöglicht werden. Die vorgesehenen vier verschiedenen Forschungsbereiche betreffen die Identitätsproblematik, die kulturelle Vielfalt, die Vielsprachigkeit sowie den Komplex Kulturpolitik und Medien. Ein weiteres nationales Forschungsprogramm (NFP 16), das bereits bei Halbzeit angelangt ist, untersucht «Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern». In Form eines Einzelprojekts etablierte sich in Bern eine «Nationale Informationsstelle für Kulturgüter-Erhaltung» (NIKE), die der Fachwelt und einer interessierten Öffentlichkeit als Informations- und Auskunftsstelle dienen soll. Eine Verbesserung der Information und der Ausbildung ist auch nach Ansicht des Komitees für Kulturgüterschutz notwendig, das als beratendes Organ des Bundesrates eingesetzt ist [5].
Der Ausgang der Abstimmung über die Kulturinitiative und den Gegenentwurf überlässt die Verantwortung für Kulturförderungsmassnahmen weiterhin in erster Linie den Kantonen und Gemeinden. Diese sind allerdings in unterschiedlichem Masse in der Lage oder gewillt, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Die vom Zürcher Gemeinderat (städtische Legislative) gewünschte Kantonalisierung des Zürcher Opernhauses stiess beim Kanton aufgrund rechtlicher und politischer Erwägungen auf Ablehnung. Aus den Abstimmungsresultaten einer Lastenausgleichsvorlage aus dem Jahre 1984 zu schliessen, scheint die Bereitschaft, der Stadt grössere Verpflichtungen abzunehmen, in der Landschaft nicht eben gross zu sein. Im Kanton Baselstadt legte die Regierung einen «Bericht zur staatlichen Kulturförderung» vor, der vor allem eine Bestandesaufnahme der bisherigen Massnahmen darstellt und keine wesentliche Ausweitung des Finanzrahmens sowie kaum Umverteilungen empfiehlt. Die Presse kritisierte denn auch, dass vom innovativen Gedankengut des im Vorjahr vorgelegten «Entwurfs zu einem Kulturkonzept» kaum noch etwas übriggeblieben sei.
Anders präsentierte sich die Situation in der Stadt Luzern, wo ein «Leitbild zur Kulturförderung» vorgestellt wurde. Darin bekennt sich der Stadtrat (Exekutive) zu einem weitgefassten Kulturbegriff. Er will sich bei der Kulturförderung nicht länger auf die traditionellen Formen und Träger der Kunst beschränken, sondern zum Ausgleich des Ungleichgewichts zwischen herkömmlicher und zeitgenössischer Kultur den Mittelzuwachs überproportional zugunsten neuer Kulturformen einsetzen. Dies bedingt unter anderem die Bereitstellung einer ausreichenden Infrastruktur, der ein Bericht über Kulturraumfragen gewidmet war. Die Stadt ist bereit, sich für die notwendigen Kulturbauten mit 50 Mio Fr. zu engagieren, wenn auch Private, Nachbargemeinden, der Kanton und Nachbarkantone gewillt sind, den gleichen Betrag aufzubringen. Eine allerdings beschränkte finanzielle Besserstellung bringt in Bern das von einer städtischen Kommission erarbeitete Konzept zur Förderung von Rock-, Folk- und Chansonmusik. Dabei sollen nur Gruppen, die auf nichtkommerzieller Basis arbeiten, berücksichtigt werden [6].
Weil das Subventionierungssystem in ihren Kantonen schlecht entwickelt ist und die niedrige Einwohnerzahl die Mobilisierung grösserer finanzieller Mittel verunmöglicht, schlossen sich vier Westschweizer Städte (Yverdon, Sion, Monthey, Neuenburg) zu einem Theaterverbund zusammen. Dieses Ereignis wurde als Beispiel für das kulturelle Erwachen der Kleinstädte in der Romandie interpretiert. Auch der Bund versucht seit längerem, die verschiedenen Landesteile bei der Zusprechung von Investitionsbeiträgen aus Sondermitteln zu berücksichtigen. Die eidgenössischen Räte genehmigten eine Verdoppelung des Kredits (neu 800 000 Fr.) des Schweizerischen Landesmuseums für den Erwerb vaterländischer Altertümer geschichtlicher und kunstgeschichtlicher Art, die von gesamtschweizerischer Bedeutung sind. Mit den erhöhten Kreditmitteln wird das Landesmuseum auch vermehrt museale Gegenstände für die im Werden begriffene Zweigstelle auf Schloss Prangins bei Nyon beschaffen können. Weiterhin auf Bundeshilfe wird ebenfalls die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB) zählen können. Der Bundesrat legte eine Botschaft für einen bis 1991 befristeten Finanzierungsbeschluss vor, wonach die Stiftung wie bis anhin mit maximal 1 Mio Fr. unterstützt werden soll. Mit diesem Beschluss verband die Landesregierung eine Aufforderung an die SVB, ihre Trägerschafts- und Finanzierungsstrukturen nochmals gründlich zu überprüfen [7].
Bibliotheken als Orte der Werksnutzung stehen auch im neuen Urheberrecht zur Diskussion. Der Nationalrat schloss sich bei dessen Behandlung mit Unterstützung aller Fraktionen dem Rückweisungsentscheid des Ständerates aus dem Vorjahr an. Seine vorberatende Kommission war mit der kleinen Kammer der Meinung, dass die Landesregierung einen zu urheberfreundlichen Kurs eingeschlagen habe und dass aktuelle Entwicklungen zu wenig berücksichtigt worden seien. Eine parlamentarische Initiative Morf (sp, ZH) für den Erlass eines neuen Ton- und Bildschutzgesetzes wurde vom Nationalrat abgeschrieben. Dieser überwies dafür eine Motion seiner vorberatenden Kommission, wonach die Anliegen der Initiantin durch Ubernahme wesentlicher Elemente im neuen Urheberrechtsgesetz berücksichtigt werden sollen [8].
Die sukzessive Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen standen beim Film weiterhin im Vordergrund. In einem neuen Abkommen mit den Verbänden des schweizerischen Filmschaffens verpflichtete sich die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), in den nächsten drei Jahren 11,25 Mio Fr. für Koproduktionen mit dem Schweizer Film aufzuwenden. Diese Erhöhung der Mittel um 3 Mio Fr. gegenüber der vorangegangenen Dreijahresperiode begründete die SRG mit steigenden Produktionskosten und der sich erhöhenden Anzahl von Sprachfassungen, aber auch mit dem Willen, der Filmflut aus Übersee ein Gegengewicht mit schweizerischen und europäischen Filmen entgegenzusetzen. In der Periode 1983-85 hatte die SRG ausserdem Schweizer Produktionen für 1,5 Mio Fr. gekauft und jährlich Aufträge an die Schweizer Filmindustrie von durchschnittlich 12 Mio Fr. vergeben. Sie hat sich damit neben dem Bund zum wichtigsten Filmförderungsinstrument in der Schweiz entwickelt. Die eidgenössischen Räte erhöhten den Filmkredit im Budget 1987 um eine halbe Million auf 8,5 Mio Fr. [9].
Wegen der schwierigen finanziellen Realisierung von Filmproduktionen sind Koproduktionsabkommen mit andern Staaten von grosser Bedeutung. Der Bundesrat verabschiedete eine Botschaft, mit der er das Parlament um die Ratifikation eines Ergänzungsabkommens zur Koproduktionsvereinbarung mit Frankreich von 1977 ersucht. Demzufolge sollen in Zukunft mindestens vier Filme pro Jahr gemäss den Bedingungen des bereits bestehenden Abkommens realisiert werden, wobei die beiden Partner jeweils in zwei Fällen finanziell mehrheitlich engagiert sein sollen. Zu diesem Zweck ist die Schaffung eines Fonds vorgesehen, zu dem die Schweiz jährlich 400 000 Fr. und Frankreich 2 Mio französische Francs beisteuern. Mit gleicher Botschaft unterbreitete die Landesregierung eine kleine Änderung des Filmgesetzes. Der Bundesrat soll künftig direkt Koproduktionsabkommen abschliessen können, ohne dass das Parlament diese gutheissen muss. Begründet wurde diese Revision namentlich mit dem zu erwartenden Zeitgewinn und der Beschleunigung des Abschlusses von entsprechenden Abkommen mit Italien, Belgien, Spanien und Kanada [10].
 
[1] Initiative und Gegenvorschlag: BBl, 1986, I, S. 45 f. ; vgl. SPJ, 1985, S. 177 f. Entscheid der Initianten: TA, 23.1.86; BaZ, 24.1.86; LM, 30.1.86; NZZ, 30.1.86; 6.5.86; Ww, 6, 6.2.86; SZ, 3.5.86. Abstimmungstermin: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1047; TW, 10.6.86. Publikationen allgemeiner Art zur Kulturpolitik: P. Häberle, «Neues Kulturverfassungsrecht in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland», in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF, 105/1986, I, S. 195 ff.; H. Suter, «Kultur im Alltag der 20jährigen», in Civitas, 41/1986, S. 245 ff.
[2] Artikel im Vorfeld der Abstimmung: NZZ, 1.7.86; 22.8.86; 28.8.86; 2.9.86; 12.9.86; 20.9.86; 25.9.86; TA, 18.8.86;3.9.86; 9.9.86; 24.9.86 ; SGT, 2.9.86 ; 16.9.86; 23.9.86 ; BZ, 5.9.86 ; 10.9.86 ; 23.9.86 ; 25.9.86 ; BaZ, 13.9.86; 18.-20.9.86; 26.9.86; 24 Heures, 15.9.86; 20.9.86; JdG, 17.9.86; CdT, 18.9.86; 25.9.86. Vgl. Dokumentation zu den Parolen der Parteien und Verbände (eidg. und kantonale) im Forschungszentrum für Schweizerische Politik, Bem.
[3] Resultat der Abstimmung: Initiative: 232 326 Ja, 1 048 679 Nein; Gegenentwurf: 548 080 Ja, 670 196 Nein ; BBl, 1986, III, S. 897 ff.; Presse vom 29.9.86 und 4.12.86 ; Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 28. September 1986, Bern 1986. Verfahrensänderung bei Initiative und Gegenvorschlag, vgl. oben, Teil I, 1c (Volksrechte).
[4] BR zum Abstimmungsausgang: Interpellationen Hess (cvp, ZG) und Morf (sp, ZH), vgl. Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2056 f. und 2057 f.; Bund, 9.12.86. Vorstösse für neue Verfassungsvorlagen: Postulat Lüchinger (fdp, ZH) und Motion Morf (sp, ZH), vgl. Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 78 und 82 ; NZZ, 18.12.86 ; 20.12.86 ; TW, 20.12.86. BAK: SZ, 18.11.86; Bund, 19.11.86; TA, 4.12.86. Fachkonferenz: NZZ, 18.7.86; SZ, 18.7.86.
[5] NFP 21: BaZ, 16.4.86; NZZ, 16.4.86; A. Wyser, «Kulturelle Vielfalt und nationale Identität». Anspruch und Problematik des nationalen Forschungsprojekts 21 », in Schweizer Monatshefte, 66/1986, S. 577 ff. NFP 16: NZZ, 25.2.86; JdG, 25.2.86; BaZ, 26.2.86. Kulturgüterschutz: NZZ, 10.7.86; vgl. auch oben, Teil I, 6d (Natur- und Heimatschutz).
[6] Zürich : NZZ, 16.8.86 ; vgl. SPJ, 1984, S. 30 und 191. Basel : BaZ, 7.8.86. Luzern: Vat., 25.6.86 ; 22.10.86 ; 21.11.86; LNN, 23.10.86; 20.11.86; NZZ, 30.10.86. Bern: Bund, 19.3.86.
[7] Theaterverbund: TA, 1.11.86. Kredit Landesmuseum: BBl, 1986, II, S. 541 ff.; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1798 ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 572 f. ; AS, 1987, S. 32 ; NZZ, 10.5.86 ; 22.8.86 ; 7.10.86 ; 9.12.86. Der Bundesrat ernannte Andres Furger zum neuen Direktor des Schweizerischen Landesmuseums, als Nachfolger von Jenny Schneider, vgl. BaZ, 21.8.86, NZZ, 21.8.86. Schweizerische Volksbibliothek: BBl, 1986, III, S. 889 ff.; NZZ, 9.5.86 ; BaZ, 13.11.86.
[8] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 695 ff. ; NZZ, 22.1.86 ; 21.5.86 ; Presse vom 11.6.86 ; vgl. SPJ, 1985, S. 178 f. Parl. Initiative Morf und Motion des NR: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 695 ff. und 702 ff.; NZZ, 9.5.86; Presse vom 11.6.86.
[9] SRG: NZZ, 17.1.86; 18.6.86; vgl. SPJ, 1984, S. 165. Filmkredit des Bundes: Vat., 11.8.86; Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1987, S. 315.
[10] Abkommen mit Frankreich : BBl, 1986, III, S. 997 ff. ; NZZ, 16.1.86 ; 4.6.86 ; 24 Heures, 16.1.86 ; 20.9.86 ; JdG, 20.11.86; vgl. SPJ, 1985, S. 179.